← Vorlagen

220350-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel im Stadtbezirk Beuel

Nummer
220350-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Hauptausschusses 13.03.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 11.03.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220350 Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel im Stadtbezirk Beuel

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.606 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220350-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Erhaltungssatzung für den Ortsteil
Oberkassel im Stadtbezirk Beuel
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 11.03.2025 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 13.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Großen Anfrage des Bürgerbundes Bonn (DS-Nr. 220350-03) nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Welche Gründe haben die Oberbürgermeisterin dazu bewogen, statt der
beauftragten „Erhaltungssatzung“ eine „Gestaltungs- und Erhaltungssatzung“ in
Auftrag zu geben und den betroffenen Bürgern bereits in Anhörungen und
Veranstaltungen am 06.09.2023 und 08.10.2024 vorzustellen
2. Wie nimmt die Oberbürgermeisterin insbesondere diesbezüglich Stellung zu
ihrer eigenen Aussage in der Begründung zu DS 220350: „Nach Prüfung der
Vor- und Nachteile der verschiedenen Satzungsarten und deren Eignung zur
Erhaltung des historisch gewachsenen Ortsbildes und der städtebaulichen
Gestalt in Oberkassel, kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die
städtebauliche Erhaltungssatzung gem. §§ 172 ff. Baugesetzbuch (BauGB) das
am besten geeignete Mittel zur Erreichung des Ziels darstellt. Auch vor dem
Hintergrund, dass die Erhaltungssatzung das einzige Mittel ist, bei dem der
Gebäudeabbruch einem Genehmigungsverfahren unterworfen werden kann, ist
ausschlaggebend für die Wahl dieser Satzung.“?
3. Sofern die Oberbürgermeisterin aus ihrer Sicht nach Beschlussfassung
zwingende Gründe zur Änderung ihres eigenen Beschlussvorschlags (DS
220350) bewogen haben: Warum hat die Oberbürgermeisterin den zuständigen
Gremien keinen neuen oder ergänzenden Beschlussvorschlag zur Erweiterung
des ursprünglichen Auftrags mit entsprechender Begründung vorgelegt?
Zu 1., 2. und 3.:
Im Rahmen der Erarbeitung der Erhaltungssatzung durch die beauftragten
Fachbüros wurden Vorschläge für deren Ergänzung durch gestalterische
Regelungen eingebracht. Es war der Verwaltung ein Anliegen, dies frühzeitig in
den Dialog mit der Öffentlichkeit zu bringen. Die Verwaltung bleibt bei der hier
zitierten Aussage aus der Beschlussvorlage zur Erhaltungssatzung: „Nach
Prüfung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Satzungsarten und deren
Eignung zur Erhaltung des historisch gewachsenen Ortsbildes und derSeite 1 von 2
Seite 2
städtebaulichen Gestalt in Oberkassel, kommt die Verwaltung zu dem
Ergebnis, dass die städtebauliche Erhaltungssatzung gem. §§ 172 ff.
Baugesetzbuch (BauGB) das am besten geeignete Mittel zur Erreichung des
Ziels darstellt. Auch vor dem Hintergrund, dass die Erhaltungssatzung das
einzige Mittel ist, bei dem der Gebäudeabbruch einem Genehmigungsverfahren
unterworfen werden kann, ist ausschlaggebend für die Wahl dieser Satzung.“
(Vgl.: (DS-Nr. ). Es ist daher nicht vorgesehen, neben der Aufstellung einer
Erhaltungssatzung auch eine Gestaltungssatzung für den historischen
Ortskern von Oberkassel aufzustellen.
4. Wie und mit welchem Ergebnis ist die ebenfalls durch die BV Beuel
beschlossene Einbeziehung des Heimatvereins Oberkassel mit seinen
Kenntnissen als "Ortsarchiv" konkret umgesetzt worden?
Der Heimatverein wurde durch die beauftragten Fachbüros im Rahmen der
städtebaulichen und historischen Analyse des Satzungsgebietes eingebunden.
Es gab hier sowohl persönliche Treffen mit dem ehemaligen Vorsitzenden des
Heimatvereins als auch Einsichtnahmen in das umfangreiche Archiv des
Heimatvereins. Zudem besteht ein unregelmäßiger Austausch mit dem
Heimatverein sowohl seitens der beauftragten Fachbüros als auch der
Verwaltung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de