220350-03 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel im Stadtbezirk Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 220350-03
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 15.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Kastellstraße Hauptort
- Königswinterer Straße
- Zipperstraße
- Adrianstraße
- Kinkelstraße
- Oberkassel
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 220350-03 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Bernhard Wimmer 15.01.2025 BBB-Anfrage: Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel im Stadtbezirk Beuel Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 05.02.2025 Kenntnisnahme Hauptausschuss 06.02.2025 Kenntnisnahme Fragestellung Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 28.04.2022 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Beuel einstimmig folgenden Beschluss gefasst (DS 220350): „Die Verwaltung wird beauftragt eine Erhaltungssatzung für die historisch gewachsenen Bereiche des OrtsteilsOberkassel zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.“. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Welche Gründe haben die Oberbürgermeisterin dazu bewogen, statt der beauftragten „Erhaltungssatzung“ eine „Gestaltungs- und Erhaltungssatzung“ in Auftrag zu gebenund den betroffenen Bürgern bereits in Anhörungen und Veranstaltungen am 06.09.2023 und 08.10.2024 vorzustellen 2. Wie nimmt die Oberbürgermeisterin insbesondere diesbezüglich Stellung zu ihrer eigenen Aussage in der Begründung zu DS 220350: „Nach Prüfung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Satzungsarten und deren Eignung zur Erhaltung des historisch gewachsenen Ortsbildes und der städtebaulichen Gestalt in Oberkassel, kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die städtebauliche Erhaltungssatzung gem. §§ 172 ff. Baugesetzbuch (BauGB)das am besten geeignete Mittel zur Erreichung des Ziels darstellt. Auch vor dem Hintergrund, dass die Erhaltungssatzung das einzige Mittel ist, bei dem der Gebäudeabbruch einem Genehmigungsverfahren unterworfen werden kann, ist ausschlaggebend für die Wahl dieser Satzung.“? 3. Sofern die Oberbürgermeisterin aus ihrer Sicht nach Beschlussfassung zwingende Gründe zur Änderung ihres eigenen Beschlussvorschlag (DS 220350) bewogen haben: Warum hat die Oberbürgermeisterin den zuständigen Gremien keinen neuen oder ergänzenden Beschlussvorschlag zur Erweiterung des ursprünglichen Auftrags mit entsprechender Begründung vorgelegt? 4. Wie und mit welchem Ergebnis ist die ebenfalls durch die BV Beuel beschlossene Einbeziehung des Heimatvereins Oberkassel mit seinen Kenntnissen als "Ortsarchiv" konkret umgesetzt worden?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Noch in der Vorlage 220350 betr. "Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel im Stadtbezirk Beuel" heißt es in der Begründung ausdrücklich: "Nach Prüfung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Satzungsarten und deren Eignung zur Erhaltung des historisch gewachsenen Ortsbildes und der städtebaulichen Gestalt in Oberkassel [gemeint war die Abwägung, ob eine Erhaltungssatzung, eine Gestaltungssatzung oder eine Denkmalbereichssatzung den Schutzzielen am besten diene], kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die städtebauliche Erhaltungssatzung gem. §§ 172 ff. Baugesetzbuch (BauGB) das am besten geeignete Mittel zur Erreichung des Ziels darstellt. Auch vor dem Hintergrund, dass die Erhaltungssatzung das einzige Mittel ist, bei dem der Gebäudeabbruch einem Genehmigungsverfahren unterworfen werden kann, ist ausschlaggebend für die Wahl dieser Satzung. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsaufwand für die Prüfung der jeweiligen Genehmigungsverfahren erheblich sein kann. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Erhaltungssatzung Teile der Königswinterer Straße, Zipperstraße, Adrianstraße, Kastellstraße und Kinkelstraße sowie ggf. weitere Bereiche umfassen soll. Die genaue Abgrenzung wird sich jedoch erst aus der detaillierten Bestandsaufnahme und Bewertung der städtebaulichen Strukturen im Rahmen der Satzungserarbeitung ergeben. Die Verwaltung beabsichtigt ein hierzu geeignetes Büro mit der Erarbeitung der Erhaltungssatzung zu beauftragen, da eine zügige Aufstellung der Satzung mit Blick auf die Bautätigkeiten im Ortsteil Oberkassel geboten ist." Die Fragesteller sind daher interessiert zu erfahren, welche Gründe die Oberbürgermeisterin bewogen haben, abweichend von ihrer eigenen Empfehlung und ihres Beschlussvorschlages einen anderen Satzungsentwurf zu entwerfen und warum sie den zuständigen Gremien diesbezüglich keinen neuen oder ergänzenden Beschlussvorschlag vorgelegt hat. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de