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220350-03 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel im Stadtbezirk Beuel

Nummer
220350-03
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
15.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Kastellstraße Straße· Hoholz, Beuel Hauptort
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Zipperstraße Straße· Hoholz, Beuel
  • Adrianstraße Straße· Hoholz, Beuel
  • Kinkelstraße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Hauptausschusses 13.03.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 11.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220350 Erhaltungssatzung für den Ortsteil Oberkassel im Stadtbezirk Beuel

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Große Anfrage
öffentlich
220350-03
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Bernhard Wimmer
15.01.2025
BBB-Anfrage: Erhaltungssatzung für den Ortsteil
Oberkassel im Stadtbezirk Beuel
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 05.02.2025 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 06.02.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 28.04.2022 auf Empfehlung der
Bezirksvertretung Beuel einstimmig folgenden Beschluss gefasst (DS 220350):
„Die Verwaltung wird beauftragt eine Erhaltungssatzung für die historisch
gewachsenen Bereiche des OrtsteilsOberkassel zu erarbeiten und den
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.“. Vor diesem
Hintergrund fragen wir:
1. Welche Gründe haben die Oberbürgermeisterin dazu bewogen, statt der
beauftragten „Erhaltungssatzung“ eine „Gestaltungs- und Erhaltungssatzung“ in
Auftrag zu gebenund den betroffenen Bürgern bereits in Anhörungen und
Veranstaltungen am 06.09.2023 und 08.10.2024 vorzustellen
2. Wie nimmt die Oberbürgermeisterin insbesondere diesbezüglich Stellung zu
ihrer eigenen Aussage in der Begründung zu DS 220350: „Nach Prüfung der
Vor- und Nachteile der verschiedenen Satzungsarten und deren Eignung zur
Erhaltung des historisch gewachsenen Ortsbildes und der städtebaulichen
Gestalt in Oberkassel, kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die
städtebauliche Erhaltungssatzung gem. §§ 172 ff. Baugesetzbuch (BauGB)das
am besten geeignete Mittel zur Erreichung des Ziels darstellt. Auch vor dem
Hintergrund, dass die Erhaltungssatzung das einzige Mittel ist, bei dem der
Gebäudeabbruch einem Genehmigungsverfahren unterworfen werden kann, ist
ausschlaggebend für die Wahl dieser Satzung.“?
3. Sofern die Oberbürgermeisterin aus ihrer Sicht nach Beschlussfassung
zwingende Gründe zur Änderung ihres eigenen Beschlussvorschlag (DS
220350) bewogen haben: Warum hat die Oberbürgermeisterin den zuständigen
Gremien keinen neuen oder ergänzenden Beschlussvorschlag zur Erweiterung
des ursprünglichen Auftrags mit entsprechender Begründung vorgelegt?
4. Wie und mit welchem Ergebnis ist die ebenfalls durch die BV Beuel
beschlossene Einbeziehung des Heimatvereins Oberkassel mit seinen
Kenntnissen als "Ortsarchiv" konkret umgesetzt worden?Seite 1 von 2
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Begründung
Noch in der Vorlage 220350 betr. "Erhaltungssatzung für den Ortsteil
Oberkassel im Stadtbezirk Beuel" heißt es in der Begründung ausdrücklich:
"Nach Prüfung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Satzungsarten und
deren Eignung zur Erhaltung des historisch gewachsenen Ortsbildes und der
städtebaulichen Gestalt in Oberkassel [gemeint war die Abwägung, ob eine
Erhaltungssatzung, eine Gestaltungssatzung oder eine
Denkmalbereichssatzung den Schutzzielen am besten diene], kommt die
Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die städtebauliche Erhaltungssatzung gem.
§§ 172 ff. Baugesetzbuch (BauGB) das am besten geeignete Mittel zur
Erreichung des Ziels darstellt. Auch vor dem Hintergrund, dass die
Erhaltungssatzung das einzige Mittel ist, bei dem der Gebäudeabbruch einem
Genehmigungsverfahren unterworfen werden kann, ist ausschlaggebend für die
Wahl dieser Satzung.
Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsaufwand für die
Prüfung der jeweiligen Genehmigungsverfahren erheblich sein kann.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Erhaltungssatzung Teile der
Königswinterer Straße, Zipperstraße, Adrianstraße, Kastellstraße und
Kinkelstraße sowie ggf. weitere Bereiche umfassen soll. Die genaue
Abgrenzung wird sich jedoch erst aus der detaillierten Bestandsaufnahme und
Bewertung der städtebaulichen Strukturen im Rahmen der Satzungserarbeitung
ergeben.
Die Verwaltung beabsichtigt ein hierzu geeignetes Büro mit der Erarbeitung der
Erhaltungssatzung zu beauftragen, da eine zügige Aufstellung der Satzung mit
Blick auf die Bautätigkeiten im Ortsteil Oberkassel geboten ist."
Die Fragesteller sind daher interessiert zu erfahren, welche Gründe die
Oberbürgermeisterin bewogen haben, abweichend von ihrer eigenen
Empfehlung und ihres Beschlussvorschlages einen anderen Satzungsentwurf
zu entwerfen und warum sie den zuständigen Gremien diesbezüglich keinen
neuen oder ergänzenden Beschlussvorschlag vorgelegt hat.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de