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220349 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Sanierung des historischen Mordkapellenpfades

Nummer
220349
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
15.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 15.02.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.05.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 144,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220349-01 ST Sanierung des historischen Mordkapellenpfades

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220349
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
15.02.2022
Bürgerantrag: Sanierung des historischen
Mordkapellenpfades
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Sanierung des Mordkapellenpfades.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Von:
Gesendet: Dienstag, 15. Februar 2022 11:01
An: VL_OB-11_buergerbeteiligung
Betreff: Bürgerantrag
Bürgerantrag zum historischen Mordkapellenpfad
Seit Jahren versuchen Bürger eine Sanierung des häufig genutzten Verbindungsweges
zwischen den
Ortsteilen Poppelsdorf und Endenich/Lengsdorf zu erreichen. Der Weg befindet sich im
Winter und
bei Regen in einem unerträglichen Zustand. Immer wieder wurden Anträge an
verschiedene Stellen
der Stadt auf Sanierung gestellt - leider ohne Erfolg. Auch ein Schreiben an Frau
Oberbürgermeisterin
Dörner im Jahr 2021 führte nicht dazu, dass sie das Bürgeranliegen ernst genommen hätte.
Ein Bürgerantrag vom August 2018 hatte nur dazu geführt, dass
ein Drittel des Weges zu einem wassergebundenen Sandweg ausgebaut ausgebaut wurde.
Die Argumente, mit denen die Stadtverwaltung eine Sanierung verweigert, sind
unsachlich:Seite 2 von 3
- im Landschaftsschutzgebiet dürfe es keine Versiegelung geben. Richtig ist, dass
niemand eine
Versiegelung fordert, sondern nur einen wassergebundenen Sandweg, wie er bereits im
oberen
Drittel angelegt wurde
- es gelte, bedrohte Tierarten zu schützen. Nach Auskunft des Landesamtes für
Umweltschutz gibt es
aber dort keine Tierarten, die zu schützen sind (s. Generalanzeiger v. 06.01.22). Rechts
und links
des Weges liegen Schrebergärten, die sich keinesfalls um bedrohte Tiere kümmern. Der
Bürger
fühlt sich durch solche Kommunikation der Verwaltung regelrecht "auf den Arm"
genommen!
- es gäbe ja einen Umgehungsweg. Richtig ist, dass der Umgehungsweg sich in einem
genau so
schlechten Zustand befindet und dass es für den Hohlweg zur Sebastianstr. gar keine
Umgehung gibt.
Was soll diese Ausrede?
- es sei ja nur ein Feldweg. Richtig ist, dass der Mordkapellenpfad im Straßenkataster der
Stadt eingetragen
ist und Bürger einen Anspruch darauf haben, diesen ohne Gefahren nutzen zu können.
In der Vergangenheit haben sich zwei Bewohner des ehem. Klosters auf dem
schlammigen
Untergrund Knochenbrüche zugezogen.
Es ist davon auszugehen, dass die Stadt bei einem erneuten Unfall in Regress
genommen werden wird,
denn sie wurde seit Jahren immer wieder auf den dortigen unhaltbaren Zustand
hingewiesen.
Wenn die Stadt das Radfahren und das zu-Fuß-gehen fördern möchte, dann ist hier eine
Gelegenheit dazu.
Die Verärgerung über die jahrelange Untätigkeit der Stadt ist groß und wird solange
anhalten, bis eine
Lösung gefunden sein wird.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de