220349 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Sanierung des historischen Mordkapellenpfades
Kerndaten
- Nummer
- 220349
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 15.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220349 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 15.02.2022 Bürgerantrag: Sanierung des historischen Mordkapellenpfades Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Sanierung des Mordkapellenpfades. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Von: Gesendet: Dienstag, 15. Februar 2022 11:01 An: VL_OB-11_buergerbeteiligung Betreff: Bürgerantrag Bürgerantrag zum historischen Mordkapellenpfad Seit Jahren versuchen Bürger eine Sanierung des häufig genutzten Verbindungsweges zwischen den Ortsteilen Poppelsdorf und Endenich/Lengsdorf zu erreichen. Der Weg befindet sich im Winter und bei Regen in einem unerträglichen Zustand. Immer wieder wurden Anträge an verschiedene Stellen der Stadt auf Sanierung gestellt - leider ohne Erfolg. Auch ein Schreiben an Frau Oberbürgermeisterin Dörner im Jahr 2021 führte nicht dazu, dass sie das Bürgeranliegen ernst genommen hätte. Ein Bürgerantrag vom August 2018 hatte nur dazu geführt, dass ein Drittel des Weges zu einem wassergebundenen Sandweg ausgebaut ausgebaut wurde. Die Argumente, mit denen die Stadtverwaltung eine Sanierung verweigert, sind unsachlich:Seite 2 von 3 - im Landschaftsschutzgebiet dürfe es keine Versiegelung geben. Richtig ist, dass niemand eine Versiegelung fordert, sondern nur einen wassergebundenen Sandweg, wie er bereits im oberen Drittel angelegt wurde - es gelte, bedrohte Tierarten zu schützen. Nach Auskunft des Landesamtes für Umweltschutz gibt es aber dort keine Tierarten, die zu schützen sind (s. Generalanzeiger v. 06.01.22). Rechts und links des Weges liegen Schrebergärten, die sich keinesfalls um bedrohte Tiere kümmern. Der Bürger fühlt sich durch solche Kommunikation der Verwaltung regelrecht "auf den Arm" genommen! - es gäbe ja einen Umgehungsweg. Richtig ist, dass der Umgehungsweg sich in einem genau so schlechten Zustand befindet und dass es für den Hohlweg zur Sebastianstr. gar keine Umgehung gibt. Was soll diese Ausrede? - es sei ja nur ein Feldweg. Richtig ist, dass der Mordkapellenpfad im Straßenkataster der Stadt eingetragen ist und Bürger einen Anspruch darauf haben, diesen ohne Gefahren nutzen zu können. In der Vergangenheit haben sich zwei Bewohner des ehem. Klosters auf dem schlammigen Untergrund Knochenbrüche zugezogen. Es ist davon auszugehen, dass die Stadt bei einem erneuten Unfall in Regress genommen werden wird, denn sie wurde seit Jahren immer wieder auf den dortigen unhaltbaren Zustand hingewiesen. Wenn die Stadt das Radfahren und das zu-Fuß-gehen fördern möchte, dann ist hier eine Gelegenheit dazu. Die Verärgerung über die jahrelange Untätigkeit der Stadt ist groß und wird solange anhalten, bis eine Lösung gefunden sein wird.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de