220348 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Umgestaltung Hundewiese am Reuterpark
Kerndaten
- Nummer
- 220348
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 15.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220348 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 11.02.2022 Bürgerantrag: Umgestaltung Hundewiese am Reuterpark Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Verlegung der geplanten Hundeauslaufwiese am Reuterpark. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Von: Gesendet: Freitag, 11. Februar 2022 17:18 An: VL_OB-11_buergerantrag Betreff: Fw: Umgestaltung Reuterpark Hundewiese Betreff: Umgestaltung Reuterpark Hundewiese Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich vor wenigen Tagen auf dem Plan zur Umgestaltung des Reuterparks sah, ist geplant, dass die Hundefreilaufwiese direkt an unseren Garten hinter dem Haus grenzen soll. Wir müssten dann mit folgenden Belästigungen dauerhaft leben: -laute Rufe der Hundebesitzer sowie -Gesprächsgeräusche der Hundebesitzer untereinander, -ständige Einblicke in unseren Garten, - sehr häufiges lautes oder leises Bellen der Hunde bzw. Geräusche von Hundekämpfen sowie -Gerüche durch Kot und Urin (besonders im Sommer, wenn man den Garten nutzen möchte) -Ausblick nicht mehr wie bisher auf Bäume und Gras, sondern auf einen Zaun (Gefängnisassoziationen) sowieSeite 2 von 3 -die nicht völlig ausgeschlossene Möglichkeit, dass ein Hund in unseren Garten springt. -auch die Erkundung von Einbruchsmöglichkeiten evtueller Einbrecher ist so erleichtert. Hinzu kommt, dass unser Grundschulkind zeitweise unter einer Hundephobie leidet, sodass er den Garten wohl kaum noch benutzen wird und dadurch auch unsere Möglichkeit zur Nutzung.noch weiter eingeschränkt ist. Din Einrichtung eines "Hundeklos" an unserem Garten wird zu einer dauerhaften Wertminderung des Grundstücks in finanzieller Hinsicht, wie auch die Nutzung des Gartens betreffend führen. Das ist keinesfalls hinnehmbar! Daher richten mein Mann und ich (Hausbesitzer) die dringende Bitte an die Stadtverwaltung, die Hundefreilaufwiese auf ein Areal zu legen, das nicht direkt an Anwohnergärten grenzt!!!!!!!!!!!!! Aktuell wäre eine Verlegung durchaus noch möglich!!!! Über die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung im Vorfeld waren wir leider nicht informiert. Mit der Bitte um Rückmeldung und freundlichem GrußSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de