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220346-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Tempo 30 für Kfz über 7,5t auf der Konstantinstraße

Nummer
220346-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220346 Bürgerantrag: Tempo 30 für Kfz über 7,5t auf der Konstantinstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220346-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Tempo 30 für Kfz über 7,5t auf der
Konstantinstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung teilt mit, dass eine Überwachung der Geschwindigkeit durch die
kommunale Ordnungsbehörde, Stadt Bonn mit Unterscheidung der
Fahrzeugarten nur mit einem nicht vertretbaren manuellen Aufwand möglich ist.
Im Rahmen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung (Messwagen), bei der
das Fahrzeug und die Messanlage durch einen Dienstleister zur Verfügung
gestellt wird, die Messungen aber von städtischen Mitarbeitenden durchgeführt
werden, müsste der Wagen so positioniert werden können, dass der
Messbeamte Sicht auf die ankommenden Fahrzeuge hat, um die Messung
manuell auszulösen, wenn ein LKW auf den Messort zufährt, der vermeintlich
über 7,5 t wiegt. Die so gefertigten Bilder müssten in der Datenerfassung der
Bußgeldstelle nachbearbeitet und ggfs. mit Hilfe der KBA-Daten ausgewertet
werden, ob es sich tatsächlich um einen LKW mit über 7,5 t handelt.
Die Messwagen können auf Grund des laufenden Vertrags mit dem
Dienstleister nur werktäglich zwischen 06.30 Uhr und 20.30 Uhr eingesetzt
werden. Messungen von LKW über 7,5 t mit den Enforcement-Trailern können
theoretisch auch nachts durchgeführt werden. Hierzu müsste geprüft werden,
ob auf dem zu überwachenden Streckenabschnitt ein Standort für die Trailer
gefunden werden kann, an dem die technischen Voraussetzungen für den
Einsatz des Trailers gegeben sind. Die Messung der LKW würde hier über sog.
Längenmessung erfolgen, die nicht sehr sicher nur die gewünschten Fahrzeuge
herausfiltert, da ggfs. auch Busse, LKW unter 7,5 t, Fahrzeuge mit Anhängern
und andere nicht gewünschte Fahrzeuge gemessen werden können.
Eine manuell aufwändige Nachbearbeitung in der Datenerfassung ist somit
erforderlich.
Unter welchen Voraussetzungen die Polizei nachts mit Lasermessungen eine
LKW-Überwachung durchführen könnte und würde kann von hier nicht
beantwortet werden. Insofern sieht die Verwaltung die Unterscheidung bei der
Anordnung der Geschwindigkeit kritisch.
Daher hat die Verwaltung geprüft, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30
km/h für alle Verkehrsarten im Abschnitt zwischen Kapellenweg undSeite 1 von 3
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Römerplatz möglich sei.
Wie bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zu DS-Nr. 1813146EB6
geschildert ist eine Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund einer Gefahrenlage
oder einer schützenswerten Einrichtung nicht möglich.
Zum Thema Lärmschutz wurde dieses Jahr eine Berechnung durch die Ing.-
Gesellschaft Stapelfeldt aus Dortmund durchgeführt. Die Verwaltung ist
aufgrund der Ergebnisse zur Konstantinstraße zu folgendem Ergebnis
gekommen:
Die nach der Lärmschutzrichtlinie StV maßgeblichen Lärmwerte für die
Konstantinstraße im Abschnitt zwischen Römerplatz und Kapellenweg sind
tagsüber nur vereinzelnd überschritten. Nachts ergibt sich allerdings im Bereich
der Hausnr. 2 bis 38 bzw. 1a bis 25a mit Ausnahme vereinzelter Wohngebäude
in den Nachtzeiten eine Überschreitung der Werte. Die Differenzberechnung
zwischen Tempo 50 und Tempo 30 kommt zu dem Ergebnis, dass eine
Reduzierung um (gerundet) 3 dB(A) in den o.g. Bereichen in dem Zeitraum von
22h bis 6h erreicht werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher in den o.g.
Bereich Tempo 30 für die Zeit von 22h bis 6h aus Lärmschutzgründen
einzurichten.
Die gesamte MUK- Strecke wird von Groß- und Schwertransporten angefahren,
insofern die Strecke ab der Autobahn-Anschlussstelle Rheinaue in
Fahrtrichtung Süden Richtung Industrie-/ Gewerbegebiet Mehlem beantragt
wird; hier finden alle paar Wochen Transporte statt.
Die erteilten Genehmigungen zur Durchführung der Groß- und
Schwertransporte können u.a. Ausnahmeregelungen der beschilderten
Durchfahrtsverbote von Kraftfahrzeugen von über 7,5 t beinhalten. Im Regelfall
versucht die Verwaltung, derartige Transportwege zu vermeiden. Grundsätzlich
werden Groß- und Schwertransporte statt über die MUK-Strecke über die
August-Bebel-Allee bis zur Godesberger Straße sowie Bonner Str. geleitet
werden; nur im Ausnahmefall (wie bspw. bei Baustellen) wird die MUK-Strecke
als Ausweichstrecke für den Groß- und Schwerlastverkehr genehmigt.
Aufgrund der wichtigen Verkehrsbedeutung für die Infrastruktur und der
gleichzeitigen Umleitungsstrecke im Fall einer Tunnelsperrung ist eine
Sperrung des gesamten LKW-Verkehrs nicht möglich.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet eine der vorgeschlagenen
Vorgehensweisen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der
Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.
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