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220343 · Beschlussvorlage

Zuschuss zu den Erbbauzinsen 2022 für das "Haus des Karnevals", Hohe Straße 81, 53119 Bonn

Nummer
220343
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220343
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschuss zu den Erbbauzinsen 2022 für das "Haus
des Karnevals", Hohe Straße 81, 53119 Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Festausschuss Bonn Karneval e.V. wird ein Zuschuss zu den
Erbbauzinsen 2022 für das „Haus des Karnevals“, Hohe Straße 81, 53119
Bonn, in Höhe von 4.231,44 € gewährt.
Begründung
An dem städtischen Grundstück Hohe Straße 81, 53119 Bonn (Haus des
Karnevals) war von 1968 – 30.06.1998 zugunsten des Festausschusses Bonn
Karneval e.V. ein Erbbaurecht begründet.
Am 27.08.1998 hat der Hauptausschuss neben der Verlängerung des
Erbbaurechts bis zum 31.12.2028 zugleich beschlossen, den jährlich
anfallenden Erbbauzins künftig mit 90 % zu bezuschussen.
Der 90 %ige Anteil am Erbbauzins beträgt seit dem 01.01.2021 4.231,44 €.
Der Zuschuss wird nicht an den Festausschuss Bonner Karneval ausgezahlt,
sondern mit der städtischen Forderung intern verrechnet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt. Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt. Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
EinzahlungenSeite 1 von 2
Seite 2
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
4.231,44 110660130/
73.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
4.231,44
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de