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220342 · Beschlussvorlage

Förderung der Geschäftsstelle der TelefonSeelsorge Bonn-Rhein-Sieg e.V. für das Jahr 2022

Nummer
220342
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.03.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220342
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Geschäftsstelle der
TelefonSeelsorge Bonn-Rhein-Sieg e.V. für das
Jahr 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. erhält für das Jahr 2022 einen
Zuschuss in Höhe von bis zu 80.500 EUR.
Der Zuschuss dient der Mitfinanzierung der TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg
e. V. in folgenden Bereichen:
- Personalkosten der Geschäftsstelle
- Sachkosten der Geschäftsstelle (ohne Mietkosten) in Höhe von max. bis
zu 15% der anerkennungsfähigen Sachkosten
- Mietkosten für die Geschäftsstelle und den ehrenamtlichen
telefonischen 24-h-Dienst
Begründung
Die Bundesstadt Bonn fördert die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. seit
Jahren; seit 2017 mit einer Dynamisierung des Zuschusses aufgrund von
Tarifsteigerungen. Der Zuschuss betrug im Jahr 2020 bis zu 79.600,00 EUR
(Drucksachen-Nr. 1910677) und im 2021 bis zu 81.200 EUR (Drucksachen-Nr.
210322).
Die kursorische Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2020 ergab, dass
die Mittelverwendung wirtschaftlich, effizient und sparsam erfolgte. Die Vorlage
des Verwendungsnachweises für das vergangene Jahr erfolgt immer zum
30.06. des Folgejahres, so dass der Verwendungsnachweis 2021 noch nicht
eingereicht wurde.
Wie aus dem Jahresbericht 2020 erkennbar ist, steigt die Nachfrage zu dem
Angebot der TelefonSeelsorge Bonn/ Rhein-Sieg e. V. stetig. Neben dem 24-
stündigen Gesprächsangebot am Telefon gibt es eine Möglichkeit derSeite 1 von 3
Seite 2
Seelsorge per E-Mail und das Angebot der persönlichen Beratung. Die
unterschiedlichen Kontaktmöglichkeiten bieten Hilfesuchenden einen
unkomplizierten Zugang in akuten Krisensituationen. Durch den in 2020
Pandemie-bedingten Wegfall anderer Beratungsangebote im Stadtgebiet wurde
der telefonische und elektronische Beratungsbedarf höher. Die Corona-
Pandemie selber war weniger ein Bestandteil der Beratung, sondern wurde als
Aufhänger genutzt für einen Kontakt zur Telefonseelsorge. Die Bereitstellung
der telefonischen, elektronischen und persönlichen Kontaktaufnahme bietet den
Menschen, die im Bonner Stadtgebiet wohnen, unterschiedliche
Entlastungsmöglichkeiten. In 2022 besteht das Angebot der TelefonSeelsorge
Bonn/Rhein-Sieg e. V. in Bonn seit 50 Jahren.
Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. sorgt im Rahmen der
Qualitätssicherung für kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen der
ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen. Die aktive Vernetzung und die gemeinsame
Durchführung von Schulungsmaßnahmen mit anderen Trägern im Bonner
Stadtgebiet führt zu einem Mehrwert für die Menschen in der Bundesstadt
Bonn. Weiterhin finden Öffentlichkeitsveranstaltungen im Bonner Stadtgebiet
statt.
Knapp 2/3 der Klientel der TelefonSeelsorge sind Bonnerinnen und Bonner.
Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. ist partei- und
religionsunabhängig und steht allen ratsuchenden Bonner Bürgerinnen und
Bürgern an sieben Tagen in der Woche jeweils 24 Stunden kostenlos zur
Verfügung.
Laut dem Antrag der Telefonseelsorge beträgt der Anteil der Bonnerinnen und
Bonner, die durch die Telefonseelsorge betreut werden 60 Prozent. Als
Gesamtkosten weist die Telefonseelsorge rd. 238 TEUR pro Jahr aus: Sie
finanziert sich hauptsächlich durch die Bundesstadt Bonn (2020: 79.600 EUR),
dem Rhein-Sieg-Kreis (2020: 25.000,00 EUR), kirchliche Fördermittel (2020:
149.500 EUR), der Michael-Franke-Stiftung (2020: 4.000 EUR) und der Stiftung
TelefonSeelsorge (2020: 8.700 EUR). Die Fördermittel der Bundesstadt Bonn
werden ausschließlich für die Finanzierung der Personal- und Sachkosten der
Geschäftsstelle sowie den Kosten der angemieteten Räume verwendet.
Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:
2020: 79.600 Euro
2021: 81.200 Euro
2022: 80.500 Euro
Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die
Vorlage eines Antrages sowie korrekten Verwendungsnachweises) wurden
seitens des Vereins bisher stets ordnungsgemäß erfüllt.Seite 2 von 3
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
80.500,00 EUR 150000506 /
73.1000
80.500,00
EUR
0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
80.500,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de