220342 · Beschlussvorlage
Förderung der Geschäftsstelle der TelefonSeelsorge Bonn-Rhein-Sieg e.V. für das Jahr 2022
Kerndaten
- Nummer
- 220342
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 220342 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Geschäftsstelle der TelefonSeelsorge Bonn-Rhein-Sieg e.V. für das Jahr 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 23.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. erhält für das Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80.500 EUR. Der Zuschuss dient der Mitfinanzierung der TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. in folgenden Bereichen: - Personalkosten der Geschäftsstelle - Sachkosten der Geschäftsstelle (ohne Mietkosten) in Höhe von max. bis zu 15% der anerkennungsfähigen Sachkosten - Mietkosten für die Geschäftsstelle und den ehrenamtlichen telefonischen 24-h-Dienst Begründung Die Bundesstadt Bonn fördert die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. seit Jahren; seit 2017 mit einer Dynamisierung des Zuschusses aufgrund von Tarifsteigerungen. Der Zuschuss betrug im Jahr 2020 bis zu 79.600,00 EUR (Drucksachen-Nr. 1910677) und im 2021 bis zu 81.200 EUR (Drucksachen-Nr. 210322). Die kursorische Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2020 ergab, dass die Mittelverwendung wirtschaftlich, effizient und sparsam erfolgte. Die Vorlage des Verwendungsnachweises für das vergangene Jahr erfolgt immer zum 30.06. des Folgejahres, so dass der Verwendungsnachweis 2021 noch nicht eingereicht wurde. Wie aus dem Jahresbericht 2020 erkennbar ist, steigt die Nachfrage zu dem Angebot der TelefonSeelsorge Bonn/ Rhein-Sieg e. V. stetig. Neben dem 24- stündigen Gesprächsangebot am Telefon gibt es eine Möglichkeit derSeite 1 von 3 Seite 2 Seelsorge per E-Mail und das Angebot der persönlichen Beratung. Die unterschiedlichen Kontaktmöglichkeiten bieten Hilfesuchenden einen unkomplizierten Zugang in akuten Krisensituationen. Durch den in 2020 Pandemie-bedingten Wegfall anderer Beratungsangebote im Stadtgebiet wurde der telefonische und elektronische Beratungsbedarf höher. Die Corona- Pandemie selber war weniger ein Bestandteil der Beratung, sondern wurde als Aufhänger genutzt für einen Kontakt zur Telefonseelsorge. Die Bereitstellung der telefonischen, elektronischen und persönlichen Kontaktaufnahme bietet den Menschen, die im Bonner Stadtgebiet wohnen, unterschiedliche Entlastungsmöglichkeiten. In 2022 besteht das Angebot der TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. in Bonn seit 50 Jahren. Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. sorgt im Rahmen der Qualitätssicherung für kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen. Die aktive Vernetzung und die gemeinsame Durchführung von Schulungsmaßnahmen mit anderen Trägern im Bonner Stadtgebiet führt zu einem Mehrwert für die Menschen in der Bundesstadt Bonn. Weiterhin finden Öffentlichkeitsveranstaltungen im Bonner Stadtgebiet statt. Knapp 2/3 der Klientel der TelefonSeelsorge sind Bonnerinnen und Bonner. Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. ist partei- und religionsunabhängig und steht allen ratsuchenden Bonner Bürgerinnen und Bürgern an sieben Tagen in der Woche jeweils 24 Stunden kostenlos zur Verfügung. Laut dem Antrag der Telefonseelsorge beträgt der Anteil der Bonnerinnen und Bonner, die durch die Telefonseelsorge betreut werden 60 Prozent. Als Gesamtkosten weist die Telefonseelsorge rd. 238 TEUR pro Jahr aus: Sie finanziert sich hauptsächlich durch die Bundesstadt Bonn (2020: 79.600 EUR), dem Rhein-Sieg-Kreis (2020: 25.000,00 EUR), kirchliche Fördermittel (2020: 149.500 EUR), der Michael-Franke-Stiftung (2020: 4.000 EUR) und der Stiftung TelefonSeelsorge (2020: 8.700 EUR). Die Fördermittel der Bundesstadt Bonn werden ausschließlich für die Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle sowie den Kosten der angemieteten Räume verwendet. Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt: 2020: 79.600 Euro 2021: 81.200 Euro 2022: 80.500 Euro Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie korrekten Verwendungsnachweises) wurden seitens des Vereins bisher stets ordnungsgemäß erfüllt.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung Wohlfahrt Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 80.500,00 EUR 150000506 / 73.1000 80.500,00 EUR 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 80.500,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de