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220338 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Pützchens Chaussee 70 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage Az.: 40219/2021

Nummer
220338
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 530,8 KB Öffnen ↗

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Beschlussvorlage
öffentlich
220338
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Pützchens Chaussee
70
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
Az.: 40219/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, da das Vorhaben den
Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB widerspricht.
Begründung
Beantragt ist der positive Vorbescheid für den Neubau eines freistehenden
Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück in Bonn Beuel, Pützchens
Chaussee 70.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8023-2
vom 06.06.1975, der ein Mischgebiet ausweist.
Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab, da das
angefragte Vorhaben überwiegend außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen in einem Übergangsbereich zwischen Mischgebiet und
Gewerbegebiet liegt, der freizuhalten ist. Zudem ist die Erschließung des
Grundstücks nicht gesichert
Es ist daher beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 Lageplan Pützchens Chaussee 70 (öffentlich)
2 Lageplan Pützchens Chaussee 70_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de