220338 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, Pützchens Chaussee 70 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage Az.: 40219/2021
Kerndaten
- Nummer
- 220338
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 220338 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, Pützchens Chaussee 70 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage Az.: 40219/2021 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB widerspricht. Begründung Beantragt ist der positive Vorbescheid für den Neubau eines freistehenden Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück in Bonn Beuel, Pützchens Chaussee 70. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8023-2 vom 06.06.1975, der ein Mischgebiet ausweist. Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab, da das angefragte Vorhaben überwiegend außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen in einem Übergangsbereich zwischen Mischgebiet und Gewerbegebiet liegt, der freizuhalten ist. Zudem ist die Erschließung des Grundstücks nicht gesichert Es ist daher beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Anlage/n 1 Lageplan Pützchens Chaussee 70 (öffentlich) 2 Lageplan Pützchens Chaussee 70_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de