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220337 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele westlich der Muffendorfer Straße 31 im Ortsteil Muffendorf, Stadtbezirk Bad Godesberg

Nummer
220337
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220337
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die grundsätzlichen
Entwicklungsziele westlich der Muffendorfer Straße
31 im Ortsteil Muffendorf, Stadtbezirk Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der von dem Grundstückseigentümer beantragten Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in einem Bereich westlich der
Muffendorfer Straße 31 wird nicht zugestimmt.
Begründung
Anlass
Mit Schreiben vom 15.07.2020 wurde durch den Eigentümer des Flurstücks Nr.
1015 (Muffendorfer Straße 31) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für einen Grundstücksbereich westlich des dort vorhandenen
Einfamilienhauses beantragt. Mit Schreiben vom 02.12.2021 bestätigte der
Antragssteller, dass eine politische Befassung mit dem Antrag, trotz der
übermittelten negativen verwaltungsseitigen Einschätzung, gewünscht ist.
Plangebiet und bestehendes Planungsrecht
Das Plangebiet, die westlich des Bestandsgebäudes gelegene Gartenfläche,
hat eine Größe von ca. 550 qm. Das Grundstück liegt im Bereich großzügiger
Freiflächen, welche um die hier in den 1970-er Jahren entstandenen
großvolumigen Wohngebäude angelegt wurden.
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 8115-38 „Muffendorfer Straße“ von 1967
sieht für das Flurstück Nr. 1015 keine überbaubare Fläche vor und setzt
entlang der Muffendorfer Straße, d.h. auch im Plangebiet, einen 12 Meter
breiten Streifen fest, der intensiv mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen ist.Seite 1 von 3
Seite 2
Planungsziel
Ziel der Planung ist die Errichtung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses
im Gartenbereich des Bestandsgebäudes Muffendorfer Straße 31.
Einschätzung der Planung
Eine Bauvoranfrage zur Erweiterung des Bestandsgebäudes wurde im
Unterausschuss Bauleitplanung vom 29.08.2018 (DS-Nr. 1811987) mit Verweis
auf das bestehende Planungsrecht negativ beschieden.
Die beantragte Planung eines zusätzlichen Mehrfamilienhauses in diesem
Bereich widerspricht den Grundzügen der durch das bestehende Planungsrecht
vorgegebenen Planung. Das bei Aufstellung des bestehenden
Bebauungsplanes Nr. 8115-38 bereits vorhandene Gebäude ist lediglich als
Bestandteil der Katastergrundlage des B-Plans in die Plangrafik des
Bebauungsplanes aufgenommen worden und war auch damals nicht
Bestandteil des städtebaulichen Konzepts, das sich durch großzügige,
begrünte Freianlagen um großformatige Wohngebäude auszeichnet. Der
Bebauungsplan ist mit einer geringen Überbauung der Bruttobauflächen
begründet und es werden die so geschaffenen gärtnerisch gestalteten
Freiflächen hervorgehoben. Eine kleinteilige Überbauung dieser Freiflächen ist
nicht Bestandteil des städtebaulichen Konzepts.
Aus städtebaulicher Sicht ist die beantragte kleinteilige Bebauung der
Freiflächen zwischen den großformatigen Bestandsgebäuden als
städtebauliche Fehlentwicklung zu bewerten und wird daher in diesem Bereich
abgelehnt. Das Bestandsgebäude wirkt hier im städtebaulichen Gesamtgefüge
der Großwohnbauten als Fremdkörper. Eine Ergänzung um ein weiteres
Gebäude, welches sich nicht in den Gesamtzusammenhang einfügt und auch
nicht durch ein Gesamtkonzept für den Geltungsbereich des bestehenden
Bebauungsplanes begründet ist, kann aus städtebaulicher Sicht nicht
befürwortet werden.
Daher ist vielmehr die Einhaltung der Festsetzung zur Bepflanzung entlang der
Muffendorfer Straße, auch im Plangebiet angezeigt – nicht die sukzessive
Bebauung des Grünsaums der Muffendorfer Straße.
Weiteres Vorgehen
Bei entsprechender Beschlussfassung wird der Grundstückseigentümer
abschließend darüber informiert, dass die beantragte Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel ein zweigeschossiges
Gebäude im benannten Gebiet zu realisieren, abgelehnt wird.
Anlage/n
1 Übersichtsplan_MuffendorferStraße (öffentlich)Seite 2 von 3
Bundesstadt Bonn
Stadtbezirk Bad Godesberg
Ortsteil Muffendorf-Muffendorfer Straße
„Übersichtsplan“
Amt 61-2Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de