220337 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele westlich der Muffendorfer Straße 31 im Ortsteil Muffendorf, Stadtbezirk Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 220337
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 220337 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele westlich der Muffendorfer Straße 31 im Ortsteil Muffendorf, Stadtbezirk Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung Rat 05.05.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der von dem Grundstückseigentümer beantragten Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in einem Bereich westlich der Muffendorfer Straße 31 wird nicht zugestimmt. Begründung Anlass Mit Schreiben vom 15.07.2020 wurde durch den Eigentümer des Flurstücks Nr. 1015 (Muffendorfer Straße 31) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für einen Grundstücksbereich westlich des dort vorhandenen Einfamilienhauses beantragt. Mit Schreiben vom 02.12.2021 bestätigte der Antragssteller, dass eine politische Befassung mit dem Antrag, trotz der übermittelten negativen verwaltungsseitigen Einschätzung, gewünscht ist. Plangebiet und bestehendes Planungsrecht Das Plangebiet, die westlich des Bestandsgebäudes gelegene Gartenfläche, hat eine Größe von ca. 550 qm. Das Grundstück liegt im Bereich großzügiger Freiflächen, welche um die hier in den 1970-er Jahren entstandenen großvolumigen Wohngebäude angelegt wurden. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 8115-38 „Muffendorfer Straße“ von 1967 sieht für das Flurstück Nr. 1015 keine überbaubare Fläche vor und setzt entlang der Muffendorfer Straße, d.h. auch im Plangebiet, einen 12 Meter breiten Streifen fest, der intensiv mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen ist.Seite 1 von 3 Seite 2 Planungsziel Ziel der Planung ist die Errichtung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses im Gartenbereich des Bestandsgebäudes Muffendorfer Straße 31. Einschätzung der Planung Eine Bauvoranfrage zur Erweiterung des Bestandsgebäudes wurde im Unterausschuss Bauleitplanung vom 29.08.2018 (DS-Nr. 1811987) mit Verweis auf das bestehende Planungsrecht negativ beschieden. Die beantragte Planung eines zusätzlichen Mehrfamilienhauses in diesem Bereich widerspricht den Grundzügen der durch das bestehende Planungsrecht vorgegebenen Planung. Das bei Aufstellung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 8115-38 bereits vorhandene Gebäude ist lediglich als Bestandteil der Katastergrundlage des B-Plans in die Plangrafik des Bebauungsplanes aufgenommen worden und war auch damals nicht Bestandteil des städtebaulichen Konzepts, das sich durch großzügige, begrünte Freianlagen um großformatige Wohngebäude auszeichnet. Der Bebauungsplan ist mit einer geringen Überbauung der Bruttobauflächen begründet und es werden die so geschaffenen gärtnerisch gestalteten Freiflächen hervorgehoben. Eine kleinteilige Überbauung dieser Freiflächen ist nicht Bestandteil des städtebaulichen Konzepts. Aus städtebaulicher Sicht ist die beantragte kleinteilige Bebauung der Freiflächen zwischen den großformatigen Bestandsgebäuden als städtebauliche Fehlentwicklung zu bewerten und wird daher in diesem Bereich abgelehnt. Das Bestandsgebäude wirkt hier im städtebaulichen Gesamtgefüge der Großwohnbauten als Fremdkörper. Eine Ergänzung um ein weiteres Gebäude, welches sich nicht in den Gesamtzusammenhang einfügt und auch nicht durch ein Gesamtkonzept für den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes begründet ist, kann aus städtebaulicher Sicht nicht befürwortet werden. Daher ist vielmehr die Einhaltung der Festsetzung zur Bepflanzung entlang der Muffendorfer Straße, auch im Plangebiet angezeigt – nicht die sukzessive Bebauung des Grünsaums der Muffendorfer Straße. Weiteres Vorgehen Bei entsprechender Beschlussfassung wird der Grundstückseigentümer abschließend darüber informiert, dass die beantragte Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel ein zweigeschossiges Gebäude im benannten Gebiet zu realisieren, abgelehnt wird. Anlage/n 1 Übersichtsplan_MuffendorferStraße (öffentlich)Seite 2 von 3 Bundesstadt Bonn Stadtbezirk Bad Godesberg Ortsteil Muffendorf-Muffendorfer Straße „Übersichtsplan“ Amt 61-2Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de