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220335 · Mitteilungsvorlage

Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahnlinie 18 zwischen Brühl-Badorf und Bonn-Dransdorf

Nummer
220335
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
09.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220335
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahnlinie 18
zwischen Brühl-Badorf und Bonn-Dransdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss des Hauptausschusses der Stadt Bonn vom 05.11.2013 (DS-Nr.
1313018) und des Planungs- und Verkehrsausschusses des Rhein-Sieg-
Kreises vom 11.10.2013 wurden die Verwaltungen der Stadt Bonn und des
Rhein-Sieg-Kreises beauftragt, gemeinsam und in Abstimmung mit den
Verkehrsunternehmen ein Konzept zur Weiterentwicklung des regionalen
Stadtbahnnetzes zu erarbeiten. Ergebnisse wurden in der gemeinsamen
Sitzung der Planungs- und Verkehrsausschüsse der Stadt Bonn und des
Rhein-Sieg-Kreises am 19.04.2018 (DS-Nr. 1810927) vorgelegt. Auf dieser
Grundlage wurden inzwischen Angebotsverbesserungen auf der Linie 18 am
Wochenende und in den Abendstunden umgesetzt. Außerdem wurde
festgehalten, dass eine Taktverdichtung in den Hauptverkehrszeiten sinnvoll ist
und weiterverfolgt werden soll. Dafür sind aber zunächst Infrastrukturausbau
und Fahrzeugbeschaffung erforderlich.
Zur Konkretisierung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen wurde unter
Federführung des Rhein-Sieg-Kreises im Sommer 2018 die AG „Ausbau
Stadtbahnlinie 18/68“ initiiert. Mitglieder sind die beteiligten
Gebietskörperschaften (Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis; Städte Bonn,
Bornheim, Brühl; Gemeinde Alfter), Verkehrsunternehmen (SWBV, KVB),
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (HGK) sowie der NVR. Zur Klärung der
technischen und verkehrlichen Rahmenbedingungen sowie Feststellung der
Förderperspektive wurde im Sommer 2019 eine Machbarkeitsstudie beauftragt,
die von allen beteiligten Gebietskörperschaften gemeinsam finanziert worden
ist. Diese Machbarkeitsstudie liegt seit September 2021 vor.
Mit dem vorliegenden Projekt soll der durchgehende zweigleisige Ausbau der
Stadtbahnlinie 18 zwischen Brühl-Badorf und Bonn-Dransdorf erfolgen.
Per Beschluss des Rhein-Sieg-Kreises vom 13.10.2015 sowie der Stadt Bonn
vom 22.10.2015 (DS-Nr. 1512985) wurde der zweigleisige Ausbau zur
laufenden Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans NRW angemeldet. In den
Ratsbeschlüssen der Bundesstadt Bonn sowie des Rhein-Sieg-Kreises vom
26.09.2019 (DS-Nr. 1912476) bzw. 08.10.2019 zur Bestätigung des
Zielkonzeptes inkl. Ausbaumaßnahme Linie 18 sowie Aufstockung des
Fahrzeugparks für das Gesamtnetz wurden vier zusätzlicheSeite 1 von 5
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Stadtbahnfahrzeuge für die Linie 18 optional berücksichtigt, mit denen der 10-
Minuten-Takt nach dem Streckenausbau betrieblich umgesetzt werden kann.
Ziel der Machbarkeitsstudie war es, Bauaufwand, Kosten, verkehrliche
Wirkung und Förderfähigkeit des vollständigen zweigleisigen Ausbaus der
Stadtbahnlinie 18 von Brühl-Badorf bis Bonn-Dransdorf zu untersuchen. Die
Infrastruktur in dem 14,6 km langen Ausbauabschnitt ist derzeit – mit
Ausnahme von zwei Begegnungsabschnitten und zwei Kreuzungsgleisen in
Bahnhöfen - eingleisig.
Die vorhandene Infrastruktur sowie die bautechnische Machbarkeit für die
Zweigleisigkeit wurde für den gesamten betroffenen Streckenabschnitt
analysiert. Neben der Gleisinfrastruktur beinhaltete dies auch die Leit- und
Sicherungstechnik sowie die Bauwerke. An bislang eingleisigen Haltepunkten
erfolgte die Planung einer zweiten Bahnsteigkante inklusive Zuwegung. Zudem
wurde die technische Machbarkeit des zusätzlichen Haltepunkts Bornheim
West geprüft. Da ein zweigleisiger Ausbau der Gesamtstrecke perspektivisch
seit langer Zeit vorgesehen ist, bestehen bereits Bauvorleistungen und
Flächenfreihaltungen. Eingriffe in die Bebauung sind nicht erforderlich. Zur
Gewährleistung der vollständigen Barrierefreiheit wurden die bewährten
Standards des Hochflurstadtbahnsystems in Köln und Bonn berücksichtigt.
Dies beinhaltet 90 cm hohe Hochbahnsteige an allen Stationen sowie den
Einsatz darauf abgestimmter Fahrzeuge. Alle Bahnsteige erhalten stufenfreie
Rampenzugänge, taktile Elemente und dynamische
Fahrgastinformationssysteme.
Die Berechnung der verkehrlichen Wirkungen erfolgte für
Variantenkombinationen mit und ohne neuen Halt Bornheim West sowie einem
10-Minuten-Takt ganztägig oder nur in den Hauptverkehrszeiten. Daraus
resultierten die vier Planfälle:
Planfall 1
- durchgängige Zweigleisigkeit zwischen Köln und Bonn
- durchgängiger 10 Minuten-Takt (ganztägig) zwischen Köln und Bonn
- kein zusätzlicher Haltepunkt Bornheim West
Planfall 2
- durchgängige Zweigleisigkeit zwischen Köln und Bonn
- 10 Minuten-Takt nur in den Hauptverkehrszeiten zwischen Köln und
Bonn
- kein zusätzlicher Haltepunkt Bornheim West
Planfall 3
- durchgängige Zweigleisigkeit zwischen Köln und Bonn
- durchgängiger 10 Minuten-Takt (ganztägig) zwischen Köln und Bonn
- mit zusätzlichem Haltepunkt Bornheim West
Planfall 4
- durchgängige Zweigleisigkeit zwischen Köln und Bonn
- 10 Minuten-Takt in den Hauptverkehrszeiten zwischen Köln und Bonn
- mit zusätzlichem Haltepunkt Bornheim West
Für alle vier Planfälle wurde eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt.Seite 2 von 5
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Das beste Ergebnis erzielte dabei der Planfall 3 mit einem ganztägigen 10-
Minuten-Takt zwischen Köln und Bonn inklusive zusätzlichem Haltepunkt
Bornheim West. In diesem Planfall werden täglich rund 6.000 neue ÖV-Fahrten
erwartet; durch Verlagerung vom MIV zum ÖV können jährlich rund 18,7 Mio.
Personenkilometer bzw. 14,4 Mio. Pkw-km eingespart werden. Unter
Einbeziehung eines Zuschlags von 30% für den zz. frühen Planungsstand einer
Machbarkeitsstudie erreicht der Planfall 3 ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,4
und ist damit im gegenwärtigen Planungsstand förderwürdig.
Nächste Planungsschritte
Gemäß Machbarkeitsstudie besteht für den zweigleisigen Ausbau der Linie 18
grundsätzlich eine Förderperspektive für 95% der zuwendungsfähigen Kosten
aus Mitteln des GVFG-Bundesprogramms. Um einen Förderantrag einreichen
zu können, sind folgende Schritte notwendig:
 Durchführung der Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI
 Durchführung einer Standardisierten Bewertung
Zu beachten ist, dass sich der zweigleisig auszubauende Streckenabschnitt
Brühl-Badorf - Bonn-Dransdorf in der Zuständigkeit von zwei verschiedenen
Eisenbahninfrastrukturunternehmen befindet. Zwischen Brühl-Badorf und
Grenze Alfter/Bonn ist dies die HGK, von dort bis Bonn-Dransdorf die SWBV.
Für die Durchführung der o.g. Schritte bedeutet dies folgendes:
 Die Durchführung bzw. Vergabe der Planungsleistungen
(Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI) soll auf Grundlage einer
Verwaltungsvereinbarung an das zuständige
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (HGK) delegiert werden. Ein
mögliches Procedere wird zwischen HGK und RSK abgestimmt.
 Die Durchführung der Ausbauplanungen für den Streckenabschnitt in
Bonn sind zwischen der Stadt Bonn (Tiefbauamt) und der SWBV
abzustimmen.
 Übergeordnete Planungen und Abstimmungen für das Gesamtprojekt
wie z.B. die Durchführung der Standardisierten Bewertung sind
gemeinsam durchzuführen. Der Rhein-Sieg-Kreis steht für die
Koordination zur Verfügung.
Der Rhein-Sieg-Kreis wird das Gesamtprojekt in Abstimmung mit allen
Beteiligten koordinieren und eine standardisierte Bewertung beauftragen. Die
Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen
Personennahverkehrs ist ein seit vielen Jahren etabliertes
Bewertungsverfahren zur gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Untersuchung
von ÖPNV-Projekten in Deutschland.
Die Planungsleistungen sollen bis 2024 abgeschlossen werden. Anschließend
ist eine Anmeldung der Maßnahme für das GVFG-Bundesprogramm
beabsichtigt.
Über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden die entsprechenden
Fachausschüsse der Stadt Bornheim und des Rhein-Sieg-Kreises im
September 2021 informiert und die Verwaltungen zu einer entsprechenden
Weiterarbeit an dem Projekt beauftragt.Seite 3 von 5
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Grundlage für alle weiteren Planungen ist der in der Machbarkeitsstudie als
Vorzugsvariante identifizierte Planfall 3 (durchgehender zweigleisiger Ausbau,
10‘-Takt ganztägig, neuer Haltepunkt Bornheim-West). Den Beteiligten ist
bewusst, dass dies erhebliche betriebliche Mehrleistungen mit daraus
resultierenden Kosten erzeugt. Der 10‘-Takt ist in den Rahmenbeschlüssen des
Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn zum Stadtbahnzielkonzept
Bonn/Rhein-Sieg enthalten.
Planungskosten
Aus der Baukostenschätzung für den zweigleisigen Ausbau in der
Machbarkeitsstudie lassen sich für die o.g. Schritte Gesamtplanungskosten
ableiten. Derzeit sind im Haushalt der Stadt Bonn keine Mittel eingestellt. Eine
Finanzierung von bis zu 90% der Planungskosten kann ggf. aus Mitteln der
Richtlinie zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines
Planungsvorrates (FöRi-Planungsvorrat) des Landes NRW erfolgen.
Grundsätzlich förderfähig sind demnach Planungen bis Leistungsphase 4 inkl.
Standardisierte Bewertung, korrespondierend mit den notwendigen
Planungsschritten für die Linie 18. Der Rhein-Sieg-Kreis hat einen
entsprechenden Antrag für diese Planungsschritte in Höhe von ca. 3 Mio. €
gestellt. Für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Stadt Bonn sind
entsprechende Mittel bezogen auf die Gesamtplanungskosten in Höhe von
700.000 € angemeldet.
Sollte eine Förderperspektive über die FöRi-Planungsvorrat nicht bestehen,
müssen die Planungskosten örtlich finanziert werden.
ÖPNV-Bedarfsplan NRW
Der vollständige zweigleisige Ausbau der Linie 18 war bereits im ÖPNV-
Bedarfsplan 1998 des Landes Nordrhein-Westfalen und auch in der
anschließenden IGVP enthalten. Das Vorhaben ist zz. weiterhin in der
vordringlichen Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfsplans NRW aufgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 4 von 5
Seite 5
FiPos in zustellen
Auszahlungen /
Aufwendungen
700.000 EUR 161001207/
72.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung 700.000 EUR
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de