220335 · Mitteilungsvorlage
Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahnlinie 18 zwischen Brühl-Badorf und Bonn-Dransdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220335
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220335 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahnlinie 18 zwischen Brühl-Badorf und Bonn-Dransdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beschluss des Hauptausschusses der Stadt Bonn vom 05.11.2013 (DS-Nr. 1313018) und des Planungs- und Verkehrsausschusses des Rhein-Sieg- Kreises vom 11.10.2013 wurden die Verwaltungen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises beauftragt, gemeinsam und in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen ein Konzept zur Weiterentwicklung des regionalen Stadtbahnnetzes zu erarbeiten. Ergebnisse wurden in der gemeinsamen Sitzung der Planungs- und Verkehrsausschüsse der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises am 19.04.2018 (DS-Nr. 1810927) vorgelegt. Auf dieser Grundlage wurden inzwischen Angebotsverbesserungen auf der Linie 18 am Wochenende und in den Abendstunden umgesetzt. Außerdem wurde festgehalten, dass eine Taktverdichtung in den Hauptverkehrszeiten sinnvoll ist und weiterverfolgt werden soll. Dafür sind aber zunächst Infrastrukturausbau und Fahrzeugbeschaffung erforderlich. Zur Konkretisierung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen wurde unter Federführung des Rhein-Sieg-Kreises im Sommer 2018 die AG „Ausbau Stadtbahnlinie 18/68“ initiiert. Mitglieder sind die beteiligten Gebietskörperschaften (Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis; Städte Bonn, Bornheim, Brühl; Gemeinde Alfter), Verkehrsunternehmen (SWBV, KVB), Eisenbahninfrastrukturunternehmen (HGK) sowie der NVR. Zur Klärung der technischen und verkehrlichen Rahmenbedingungen sowie Feststellung der Förderperspektive wurde im Sommer 2019 eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die von allen beteiligten Gebietskörperschaften gemeinsam finanziert worden ist. Diese Machbarkeitsstudie liegt seit September 2021 vor. Mit dem vorliegenden Projekt soll der durchgehende zweigleisige Ausbau der Stadtbahnlinie 18 zwischen Brühl-Badorf und Bonn-Dransdorf erfolgen. Per Beschluss des Rhein-Sieg-Kreises vom 13.10.2015 sowie der Stadt Bonn vom 22.10.2015 (DS-Nr. 1512985) wurde der zweigleisige Ausbau zur laufenden Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans NRW angemeldet. In den Ratsbeschlüssen der Bundesstadt Bonn sowie des Rhein-Sieg-Kreises vom 26.09.2019 (DS-Nr. 1912476) bzw. 08.10.2019 zur Bestätigung des Zielkonzeptes inkl. Ausbaumaßnahme Linie 18 sowie Aufstockung des Fahrzeugparks für das Gesamtnetz wurden vier zusätzlicheSeite 1 von 5 Seite 2 Stadtbahnfahrzeuge für die Linie 18 optional berücksichtigt, mit denen der 10- Minuten-Takt nach dem Streckenausbau betrieblich umgesetzt werden kann. Ziel der Machbarkeitsstudie war es, Bauaufwand, Kosten, verkehrliche Wirkung und Förderfähigkeit des vollständigen zweigleisigen Ausbaus der Stadtbahnlinie 18 von Brühl-Badorf bis Bonn-Dransdorf zu untersuchen. Die Infrastruktur in dem 14,6 km langen Ausbauabschnitt ist derzeit – mit Ausnahme von zwei Begegnungsabschnitten und zwei Kreuzungsgleisen in Bahnhöfen - eingleisig. Die vorhandene Infrastruktur sowie die bautechnische Machbarkeit für die Zweigleisigkeit wurde für den gesamten betroffenen Streckenabschnitt analysiert. Neben der Gleisinfrastruktur beinhaltete dies auch die Leit- und Sicherungstechnik sowie die Bauwerke. An bislang eingleisigen Haltepunkten erfolgte die Planung einer zweiten Bahnsteigkante inklusive Zuwegung. Zudem wurde die technische Machbarkeit des zusätzlichen Haltepunkts Bornheim West geprüft. Da ein zweigleisiger Ausbau der Gesamtstrecke perspektivisch seit langer Zeit vorgesehen ist, bestehen bereits Bauvorleistungen und Flächenfreihaltungen. Eingriffe in die Bebauung sind nicht erforderlich. Zur Gewährleistung der vollständigen Barrierefreiheit wurden die bewährten Standards des Hochflurstadtbahnsystems in Köln und Bonn berücksichtigt. Dies beinhaltet 90 cm hohe Hochbahnsteige an allen Stationen sowie den Einsatz darauf abgestimmter Fahrzeuge. Alle Bahnsteige erhalten stufenfreie Rampenzugänge, taktile Elemente und dynamische Fahrgastinformationssysteme. Die Berechnung der verkehrlichen Wirkungen erfolgte für Variantenkombinationen mit und ohne neuen Halt Bornheim West sowie einem 10-Minuten-Takt ganztägig oder nur in den Hauptverkehrszeiten. Daraus resultierten die vier Planfälle: Planfall 1 - durchgängige Zweigleisigkeit zwischen Köln und Bonn - durchgängiger 10 Minuten-Takt (ganztägig) zwischen Köln und Bonn - kein zusätzlicher Haltepunkt Bornheim West Planfall 2 - durchgängige Zweigleisigkeit zwischen Köln und Bonn - 10 Minuten-Takt nur in den Hauptverkehrszeiten zwischen Köln und Bonn - kein zusätzlicher Haltepunkt Bornheim West Planfall 3 - durchgängige Zweigleisigkeit zwischen Köln und Bonn - durchgängiger 10 Minuten-Takt (ganztägig) zwischen Köln und Bonn - mit zusätzlichem Haltepunkt Bornheim West Planfall 4 - durchgängige Zweigleisigkeit zwischen Köln und Bonn - 10 Minuten-Takt in den Hauptverkehrszeiten zwischen Köln und Bonn - mit zusätzlichem Haltepunkt Bornheim West Für alle vier Planfälle wurde eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt.Seite 2 von 5 Seite 3 Das beste Ergebnis erzielte dabei der Planfall 3 mit einem ganztägigen 10- Minuten-Takt zwischen Köln und Bonn inklusive zusätzlichem Haltepunkt Bornheim West. In diesem Planfall werden täglich rund 6.000 neue ÖV-Fahrten erwartet; durch Verlagerung vom MIV zum ÖV können jährlich rund 18,7 Mio. Personenkilometer bzw. 14,4 Mio. Pkw-km eingespart werden. Unter Einbeziehung eines Zuschlags von 30% für den zz. frühen Planungsstand einer Machbarkeitsstudie erreicht der Planfall 3 ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,4 und ist damit im gegenwärtigen Planungsstand förderwürdig. Nächste Planungsschritte Gemäß Machbarkeitsstudie besteht für den zweigleisigen Ausbau der Linie 18 grundsätzlich eine Förderperspektive für 95% der zuwendungsfähigen Kosten aus Mitteln des GVFG-Bundesprogramms. Um einen Förderantrag einreichen zu können, sind folgende Schritte notwendig: Durchführung der Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI Durchführung einer Standardisierten Bewertung Zu beachten ist, dass sich der zweigleisig auszubauende Streckenabschnitt Brühl-Badorf - Bonn-Dransdorf in der Zuständigkeit von zwei verschiedenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen befindet. Zwischen Brühl-Badorf und Grenze Alfter/Bonn ist dies die HGK, von dort bis Bonn-Dransdorf die SWBV. Für die Durchführung der o.g. Schritte bedeutet dies folgendes: Die Durchführung bzw. Vergabe der Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI) soll auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung an das zuständige Eisenbahninfrastrukturunternehmen (HGK) delegiert werden. Ein mögliches Procedere wird zwischen HGK und RSK abgestimmt. Die Durchführung der Ausbauplanungen für den Streckenabschnitt in Bonn sind zwischen der Stadt Bonn (Tiefbauamt) und der SWBV abzustimmen. Übergeordnete Planungen und Abstimmungen für das Gesamtprojekt wie z.B. die Durchführung der Standardisierten Bewertung sind gemeinsam durchzuführen. Der Rhein-Sieg-Kreis steht für die Koordination zur Verfügung. Der Rhein-Sieg-Kreis wird das Gesamtprojekt in Abstimmung mit allen Beteiligten koordinieren und eine standardisierte Bewertung beauftragen. Die Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs ist ein seit vielen Jahren etabliertes Bewertungsverfahren zur gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Untersuchung von ÖPNV-Projekten in Deutschland. Die Planungsleistungen sollen bis 2024 abgeschlossen werden. Anschließend ist eine Anmeldung der Maßnahme für das GVFG-Bundesprogramm beabsichtigt. Über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden die entsprechenden Fachausschüsse der Stadt Bornheim und des Rhein-Sieg-Kreises im September 2021 informiert und die Verwaltungen zu einer entsprechenden Weiterarbeit an dem Projekt beauftragt.Seite 3 von 5 Seite 4 Grundlage für alle weiteren Planungen ist der in der Machbarkeitsstudie als Vorzugsvariante identifizierte Planfall 3 (durchgehender zweigleisiger Ausbau, 10‘-Takt ganztägig, neuer Haltepunkt Bornheim-West). Den Beteiligten ist bewusst, dass dies erhebliche betriebliche Mehrleistungen mit daraus resultierenden Kosten erzeugt. Der 10‘-Takt ist in den Rahmenbeschlüssen des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn zum Stadtbahnzielkonzept Bonn/Rhein-Sieg enthalten. Planungskosten Aus der Baukostenschätzung für den zweigleisigen Ausbau in der Machbarkeitsstudie lassen sich für die o.g. Schritte Gesamtplanungskosten ableiten. Derzeit sind im Haushalt der Stadt Bonn keine Mittel eingestellt. Eine Finanzierung von bis zu 90% der Planungskosten kann ggf. aus Mitteln der Richtlinie zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates (FöRi-Planungsvorrat) des Landes NRW erfolgen. Grundsätzlich förderfähig sind demnach Planungen bis Leistungsphase 4 inkl. Standardisierte Bewertung, korrespondierend mit den notwendigen Planungsschritten für die Linie 18. Der Rhein-Sieg-Kreis hat einen entsprechenden Antrag für diese Planungsschritte in Höhe von ca. 3 Mio. € gestellt. Für den Doppelhaushalt 2023/2024 der Stadt Bonn sind entsprechende Mittel bezogen auf die Gesamtplanungskosten in Höhe von 700.000 € angemeldet. Sollte eine Förderperspektive über die FöRi-Planungsvorrat nicht bestehen, müssen die Planungskosten örtlich finanziert werden. ÖPNV-Bedarfsplan NRW Der vollständige zweigleisige Ausbau der Linie 18 war bereits im ÖPNV- Bedarfsplan 1998 des Landes Nordrhein-Westfalen und auch in der anschließenden IGVP enthalten. Das Vorhaben ist zz. weiterhin in der vordringlichen Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfsplans NRW aufgeführt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12.07 Verkehrsplanung 1.12.07.01 Individualverkehrsplanung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 4 von 5 Seite 5 FiPos in zustellen Auszahlungen / Aufwendungen 700.000 EUR 161001207/ 72.1000 2023 Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung 700.000 EUR Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de