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220332 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele für den Bereich an der Martin-Luther-King-Straße 24, nordwestlich des ehem. Wasserwerk Plittersdorf im Ortsteil Hochkreuz, Stadtbezirk Bad Godesberg

Nummer
220332
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.03.2022 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 05.05.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220332
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die grundsätzlichen
Entwicklungsziele für den Bereich an der Martin-
Luther-King-Straße 24, nordwestlich des ehem.
Wasserwerk Plittersdorf im Ortsteil Hochkreuz,
Stadtbezirk Bad Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.03.2022 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Empfehlung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der vom Grundstückseigentümer beantragten Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine Bürobebauung im
gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Rheins an der Martin-
Luther-King-Straße 24 zu realisieren, wird nicht zugestimmt.
Begründung
Anlass
Im Auftrag des Eigentümers der Liegenschaft Martin-Luther-King-Straße 24
(Gemarkung Plittersdorf, Flur 14, Flurstück 173) im Ortsteil Hochkreuz,
Stadtbezirk Bad Godesberg, wurde mit Schreiben vom 13.08.2019 die
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das betreffende Grundstück mit
einer Größe von ca. 3600 m² beantragt.
Bereits im Jahr 2011 wurde durch den Rat ein Einleitungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8119-22 für das Vorhaben gefasst
(DS-Nr. 1013621, EB5). Der Vorhabenträger führte das Verfahren jedoch nicht
fort.
Plangebiet und bestehendes Planungsrecht
Das unversiegelte Plangebiet hat eine Größe von ca. 3.600 qm und ist vonSeite 1 von 4
Seite 2
wenigen Bäumen und Gras bewachsen.
Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8119-1, der das Areal
um das ehemalige Wasserwerk Plittersdorf als Fläche für Versorgungsanlagen
mit der näheren Zweckbestimmung Wasserwerk und ansonsten als öffentliche
Grünfläche – Parkanlage – festsetzt.
Der Flächennutzungsplan weist für das Vorhabengebiet Grünfläche (Sportplatz)
aus.
Das Plangebiet ist Bestandteil eines regionalen Grünzuges im Regionalplan.
Planungsziel
Im Jahre 2008 wurden das an das Plangebiet angrenzende, 1901 errichtete
alte Wasserwerk sowie das 1961 errichtete neue Wasserwerk
denkmalpflegerisch saniert und jeweils zu einem Bürogebäude umgebaut.
Bedingt durch die Denkmaleigenschaft wurden die Büro- und Konferenzräume
in beiden Gebäuden mit Rücksicht auf die bestehende Bausubstanz in ihrer
Lage und Größe geplant. Hieraus ergeben sich für ein übliches Bürogebäude
ungewöhnliche Raumzuschnitte und Größen.
Nunmehr beabsichtigt der Vorhabenträger, die Bürogebäude durch einen
weiteren Neubau nordwestlich der Wasserwerksbauten zu ergänzen. Dabei soll
sich der Neubau mit den Bestandsgebäuden zu einem Ensemble
zusammenfügen. Vorgesehen ist ein zweigeschossiges Bürogebäude mit
zurückgesetztem dritten Geschoss als hochwasserangepasster Neubau.
Einschätzung des Vorhabens
Das Vorhabengrundstück liegt ebenso wie die vorhandene Bestandsbebauung
im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Rheins. Im Rahmen
der bauleitplanerischen Abwägung müssen die Belange des
Hochwasserschutzes, berücksichtigt werden.
Auch die Ziele der Raumordnung im Regionalplan, der hier einen regionalen
Grünzug vorsieht, sind zu berücksichtigen.
In den Jahren 2020 und 2021 fanden daher verwaltungsinterne Beratungen
und Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln statt, um die in
2011 formulierte positive Einschätzung des Vorhabens vor dem Hintergrund der
aktuellen Rechtslage zu überprüfen.
Im Ergebnis dient das Vorhaben, ein privates Bürogebäude zu errichten, nach
Auffassung der Bezirksregierung nicht in ausreichendem Maße dem Wohl der
Allgemeinheit, das eine zusätzliche Versiegelung im Überschwemmungsgebiet
des Rheins sowie in einem regionalen Grünzug rechtfertigen würde. Es wäre
daher auch keine Genehmigung der Bezirksregierung Köln für die notwendige
parallele Flächennutzungsplanänderung zu erwarten, da mit der Schaffung
neuen Planungsrechtes für eine Bürobebauung hier gegen die Ziele der
Raumordnung (Erhalt Grünzug und Retentionsflächen im
Überschwemmungsgebiet) verstoßen würde.
Weitere VorgehensweiseSeite 2 von 4
Seite 3
Bei entsprechender Beschlussfassung wird der Grundstückseigentümer
schriftlich über das Ergebnis informiert, dass die beantragte Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine Bürobebauung im
gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Rheins an der Martin-
Luther-King-Straße 24 zu realisieren, abgelehnt wird.
Anlage/n
1 Übersichtsplan Martin-Luther-King-Str. (öffentlich)Seite 3 von 4
Bundesstadt Bonn
„Übersichtsplan“
Martin-Luther-King-Str. 24
Stadtbezirk Bad Godesberg
Ortsteil Hochkreuz
Amt 61-23Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de