220332 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele für den Bereich an der Martin-Luther-King-Straße 24, nordwestlich des ehem. Wasserwerk Plittersdorf im Ortsteil Hochkreuz, Stadtbezirk Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 220332
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220332 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele für den Bereich an der Martin- Luther-King-Straße 24, nordwestlich des ehem. Wasserwerk Plittersdorf im Ortsteil Hochkreuz, Stadtbezirk Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.03.2022 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Empfehlung Rat 05.05.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der vom Grundstückseigentümer beantragten Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine Bürobebauung im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Rheins an der Martin- Luther-King-Straße 24 zu realisieren, wird nicht zugestimmt. Begründung Anlass Im Auftrag des Eigentümers der Liegenschaft Martin-Luther-King-Straße 24 (Gemarkung Plittersdorf, Flur 14, Flurstück 173) im Ortsteil Hochkreuz, Stadtbezirk Bad Godesberg, wurde mit Schreiben vom 13.08.2019 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das betreffende Grundstück mit einer Größe von ca. 3600 m² beantragt. Bereits im Jahr 2011 wurde durch den Rat ein Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8119-22 für das Vorhaben gefasst (DS-Nr. 1013621, EB5). Der Vorhabenträger führte das Verfahren jedoch nicht fort. Plangebiet und bestehendes Planungsrecht Das unversiegelte Plangebiet hat eine Größe von ca. 3.600 qm und ist vonSeite 1 von 4 Seite 2 wenigen Bäumen und Gras bewachsen. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8119-1, der das Areal um das ehemalige Wasserwerk Plittersdorf als Fläche für Versorgungsanlagen mit der näheren Zweckbestimmung Wasserwerk und ansonsten als öffentliche Grünfläche – Parkanlage – festsetzt. Der Flächennutzungsplan weist für das Vorhabengebiet Grünfläche (Sportplatz) aus. Das Plangebiet ist Bestandteil eines regionalen Grünzuges im Regionalplan. Planungsziel Im Jahre 2008 wurden das an das Plangebiet angrenzende, 1901 errichtete alte Wasserwerk sowie das 1961 errichtete neue Wasserwerk denkmalpflegerisch saniert und jeweils zu einem Bürogebäude umgebaut. Bedingt durch die Denkmaleigenschaft wurden die Büro- und Konferenzräume in beiden Gebäuden mit Rücksicht auf die bestehende Bausubstanz in ihrer Lage und Größe geplant. Hieraus ergeben sich für ein übliches Bürogebäude ungewöhnliche Raumzuschnitte und Größen. Nunmehr beabsichtigt der Vorhabenträger, die Bürogebäude durch einen weiteren Neubau nordwestlich der Wasserwerksbauten zu ergänzen. Dabei soll sich der Neubau mit den Bestandsgebäuden zu einem Ensemble zusammenfügen. Vorgesehen ist ein zweigeschossiges Bürogebäude mit zurückgesetztem dritten Geschoss als hochwasserangepasster Neubau. Einschätzung des Vorhabens Das Vorhabengrundstück liegt ebenso wie die vorhandene Bestandsbebauung im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Rheins. Im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung müssen die Belange des Hochwasserschutzes, berücksichtigt werden. Auch die Ziele der Raumordnung im Regionalplan, der hier einen regionalen Grünzug vorsieht, sind zu berücksichtigen. In den Jahren 2020 und 2021 fanden daher verwaltungsinterne Beratungen und Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln statt, um die in 2011 formulierte positive Einschätzung des Vorhabens vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage zu überprüfen. Im Ergebnis dient das Vorhaben, ein privates Bürogebäude zu errichten, nach Auffassung der Bezirksregierung nicht in ausreichendem Maße dem Wohl der Allgemeinheit, das eine zusätzliche Versiegelung im Überschwemmungsgebiet des Rheins sowie in einem regionalen Grünzug rechtfertigen würde. Es wäre daher auch keine Genehmigung der Bezirksregierung Köln für die notwendige parallele Flächennutzungsplanänderung zu erwarten, da mit der Schaffung neuen Planungsrechtes für eine Bürobebauung hier gegen die Ziele der Raumordnung (Erhalt Grünzug und Retentionsflächen im Überschwemmungsgebiet) verstoßen würde. Weitere VorgehensweiseSeite 2 von 4 Seite 3 Bei entsprechender Beschlussfassung wird der Grundstückseigentümer schriftlich über das Ergebnis informiert, dass die beantragte Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine Bürobebauung im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Rheins an der Martin- Luther-King-Straße 24 zu realisieren, abgelehnt wird. Anlage/n 1 Übersichtsplan Martin-Luther-King-Str. (öffentlich)Seite 3 von 4 Bundesstadt Bonn „Übersichtsplan“ Martin-Luther-King-Str. 24 Stadtbezirk Bad Godesberg Ortsteil Hochkreuz Amt 61-23Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de