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220330-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger durch das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr

Nummer
220330-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.06.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220330 Bürgerantrag: Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger durch das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220330-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Keine Weitergabe von Daten Minderjähriger durch
das Einwohnermeldeamt an die Bundeswehr
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Meldebehörde übermittelt gem. § 36 Bundesmeldegesetz (BMG) in
Verbindung mit § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetz (SG) jährlich bis
zum 31. März Daten zu Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden. Auf
die Möglichkeit des Widerspruchs gem. § 36 Abs. 2 BMG weist die Verwaltung
jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hin.
Bei Annahme des Antrags wird die Stadt das Thema sowohl in den Gremien
des Städtetags, als auch gegenüber der Bundesregierung aufgreifen und sich
für eine Änderung der beschriebenen Praxis sowie eine Änderung des § 36
BMG einsetzen.
Anlage/n
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