220326 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn, Ippendorf, Kiefernweg 4 - Nutzungsänderung eines Einfamilienwohnhauses in eine Physiotherapie- und Osteopathiepraxis AZ: 10357/2021 BG
Kerndaten
- Nummer
- 220326
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.524 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 220326 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn, Ippendorf, Kiefernweg 4 - Nutzungsänderung eines Einfamilienwohnhauses in eine Physiotherapie- und Osteopathiepraxis AZ: 10357/2021 BG Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Antrag auf eine Baugenehmigung abzulehnen, da sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügt Begründung Die Bauherrin beantragt die Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in eine Physiotherapie- und Osteopathiepraxis mit 14 Mitarbeitern auf dem oben genannten Grundstück . Die rechtliche Prüfung der beantragten Nutzungsänderung bemisst sich nach § 34 des Baugesetzbuches, wonach ein Bauvorhaben nur zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und es nicht rücksichtslos im Hinblick auf nachbarliche Belange ist. Dementsprechend ist der Gebietscharakter der näheren Umgebung zu wahren. Die nähere Umgebung des gegenständlichen Grundstückes wird durch Wohngebäude geprägt und entspricht einem reinen Wohngebiet nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Zulässig sind hier grundsätzlich nur Wohngebäude und Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen. Zwar können auch Freiberufler in diesen Gebieten tätig werden, jedoch sind in reinen Wohngebieten nur einzelne Räume hierfür zulässig. Ganze Gebäude, wie beispielsweise im geplanten Vorhaben, dürfen in reinen Wohngebieten nicht zu freiberuflichen Zwecken genutzt werden (§ 13 BauNVO). Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche und die Hälfte der Wohnungen in einem Haus für die freiberufliche Tätigkeit in AnspruchSeite 1 von 3 Seite 2 genommen werden darf. Die notwendigen Stellplätze könnten zudem auf dem Grundstück nicht untergebracht werden. Somit würde der ursprüngliche Nutzungszweck des Wohngebäudes vollständig negiert werden, was zu einer Verletzung des Gebietscharakters und nachbarlicher Belange führen würde. Dementsprechend wird beabsichtigt, den Antrag abzulehnen. Anlage/n 1 Grundriss Lageplan (neu) Kiefernweg 34 öffentlich (öffentlich) 2 Grundriss Lageplan (neu) Kiefernweg 34 n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de