220324-11 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende Stellungnahme zu: N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 220324-11 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Hermann-Wandersleb-Ring Hauptort
- Auf dem Hügel
- Am Propsthof
- Gerhard-Domagk-Straße
- Stadthaus
- Immenburgstraße
- Verdistraße
- An der Immenburg
- Pfaffenweiherweg
- Ulrich-Haberland-Straße
- Steinweg
- Am Bleichgraben
- Erich-Hoffmann-Straße
- Babette-Koch-Weg
- Maria-von-Linden-Weg
- Immenburgpark
- Endenich
- Poppelsdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (20.376 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220324-11 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ergänzende Stellungnahme zu: N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Entscheidung Begründung: Die ergänzende Stellungnahme (DS-Nr. 220324-11 ST) ergänzt und ersetzt die N-Vorlage (DS-Nr. 220324-10) inhaltlich. Die Planung wurde unter Einbindung der Universität Bonn, des BLB NRW, der Verwaltung sowie der Politik erneut bewertet und wie folgt überarbeitet: 1. Studentisches Wohnen: Es sollen zwei Baukörper an der Straße „Auf dem Hügel“ errichtet werden, der alternative dritte Baukörper (GW5) entfällt. Die beiden Baukörper GW3 und GW4 sollen auf 7 Geschosse erhöht werden (vgl. Änderungspunkt 9). 2. Der Baukörper G11 entfällt. Es wurde geprüft, ob die dadurch wegfallende BGF an anderer Stelle im Campus abgebildet werden kann: Der Baukörper G01 soll von vier auf fünf Geschosse erhöht werden (vgl. Änderungspunkt 8). Die dementsprechend überarbeitete Begründung der Vorlage lautet wie folgt: (Änderungen gegenüber DS-Nr. 220324-10 sind fettkursiv gesetzt) Am 31.01.2023 hat die BV Bonn den Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich mit 9 zusätzlichen Änderungspunkten gefasst (DS-Nr. 220324). Die Umsetzbarkeit der Maßgaben wurde unter Einbindung des BLB NRW sowie der Universität Bonn geprüft und in einer abschließenden Runde bewertet. Mit Blick auf die Integration einer Mensa, den Campus ergänzendeSeite 1 von 9 Seite 2 Nutzungen sowie die geplanten Standorte für studentisches Wohnen fand ebenfalls eine Abstimmung mit dem Studierendenwerk Bonn am 18.01.2024 statt. Die entsprechenden Anlagen der N-Vorlage (DS-Nr. 220324-10) und die vom 31.01.2023 durch die Bezirksvertretung Bonn beschlossenen Ziele und Zwecke der Planung sowie die zugehörigen Pläne zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich (DS-Nr. 220324) werden nach Beschlussfassung entsprechend der nachfolgenden Ausführungen zu den Änderungspunkten überarbeitet. Die Ergebnisse zu den einzelnen Beschluss- und Änderungspunkten werden im Folgenden dargelegt: Beschlusspunkte 1-4 1. Für den Bereich eines zu entwickelnden Universitäts-Campus zwischen den Straßen "Auf dem Hügel", "Am Propsthof", "Gerhard-Domagk-Straße", Bundesautobahn BAB 565 und "Hermann-Wandersleb-Ring" (…) ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungspunkte (gem. Beschluss BV Bonn 31.01.2023) durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein adäquates Beteiligungsformat durchzuführen. 3. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend dem städtebaulichen Konzept im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch in Sonderbaufläche (Hochschuleinrichtung) geändert. 4. Der Bebauungsplan Nr. 7522-85 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, zwischen der Straße “Am Propsthof”, der Bundesautobahn BAB 565, der Immenburgstraße, der Verdistraße, der nordwestlichen Grenze der Hausgrundstücke Verdistraße 37 bis 43, der Straße „An der Immenburg“, dem Pfaffenweiherweg, der nordöstlichen Grenze der Hausgrundstücke Ulrich-Haberland-Straße 23a bis 33 und deren Verlängerung nach Nordwesten ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch aufzuheben. Die Punkte 1-4 werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB im Rahmen der Bauleitplanung entsprechend durchgeführt. Für die Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts leiten sich hieraus keine Maßgaben ab. Änderungspunkt 5 Im weiteren Verfahren soll ein umfassendes landschaftsplanerisches KonzeptSeite 2 von 9 Seite 3 erarbeitet werden, das neben einer attraktiven Freiflächengestaltung insbesondere auch die Stärkung der lokalen Biodiversität zum Ziel hat. Dabei soll die bisherige Bedeutung der südlichen Flächen als landwirtschaftliche Versuchsflächen aufgegriffen und durch Elemente des Konzeptes der Essbaren Stadt (bzw. des “essbaren Campus”) umgesetzt werden. Für den Vogelschutz sollen auf dem Campus zusammenhängende Gehölzgruppen gepflanzt werden. Vor Satzungsbeschluss erfolgt eine Konkretisierung der Freianlagenplanung auf dem Campus, bei der die Maßgaben aus Punkt 5 berücksichtigt und geprüft werden. Eine Darstellung dieser Planungsziele lässt der Detaillierungsgrad der Planung zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu. Es besteht daher keine Relevanz für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB. Änderungspunkt 6 Die “Sondernutzungsfläche Hochschuleinrichtungen” im Messdorfer Feld zwischen Steinweg und Am Bleichgraben, westlich des Maria-von-Linden- Weges bleibt unbebaut. In einem ersten Schritt, dem weitere auch im Hinblick auf die Beschlusslage zur Fortschreibung des Regionalplanes folgen, wird auch rechtlich sichergestellt, dass der Großteil der Fläche als Ausgleichs- und ökologische Kompensationsfläche für weitere Bauvorhaben der Uni Bonn vorgehalten wird. Die noch im Flächennutzungsplan ausgewiesene Planstraße in Verbindung der Straßen Am Propsthof - Erich-Hoffmann-Straße am westlichen Rand des bisherigen Sonderbaugebietes wird gestrichen und nicht gebaut. Punkt 6 wird im weiteren Verfahren verfolgt. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7522-77, welcher die Planstraße in Verbindung der Straßen Am Probsthof und Erich-Hoffmann-Straße ausgewiesen hat, wurde durch die Politik beschlossen (vgl. DS-Nr. 240276). Das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans wurde seitens der Bezirksregierung Köln noch nicht abgeschlossen. Insofern liegt noch keine abschließende Entscheidung der Bezirksregierung vor, wie mit dem Wunsch der Politik, zukünftig die Fläche bis zum Babette-Koch-Weg nicht weiter als ASB festzulegen, umgegangen wird. In den Plänen zur Offenlage des Regionalplans (Stand 11/2024) wurde dem Wunsch der Stadt nachgekommen (Drucksachengruppe 220637), die ASB-Festlegung bis zum Babette-Koch-Weg zurück zu nehmen, die bisher noch unbebaute Fläche zw. Babette-Koch-Weg und Maria-von-Linden-Weg aber weiterhin als ASB festzulegen. Ausgleichs- und Kompensationsflächen sind auch innerhalb der ASB-Festlegung des Regionalplans möglich. Hier ist eine planungsrechtliche Sicherung auf Ebene der Bauleitplanung, über gesonderte Verträge, Genehmigungsbescheid oder eine grundbuchrechtliche Sicherung von Nöten. Bei der Sicherung über die Bauleitplanung ist ein gesondertes Verfahren nötig. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB bleibt davon unberührt.Seite 3 von 9 Seite 4 Änderungspunkt 7 Die Verwaltung prüft mit der Vorhabenträgerin die Umsetzbarkeit der folgenden Änderungen am Mobilitäts- und Parkkonzept und passt die Planungen entsprechend der Prüfergebnisse an: Die Tiefgarage östlich des Boulevards soll so verlegt werden, dass die lange Erschließungsstraße von der Gerhard- Domagk-Straße für den MIV entfallen kann. Diese Straße wird stattdessen als Fahrradstraße gebaut, die auch von Zulieferern der Institute sowie als Rettungsweg genutzt werden kann. Der Radweg an der Autobahn entfällt zugunsten von mehr Ersatzpflanzungen. Die MIV-Parkplätze werden zunächst nur auf der Parkpalette am Propsthof nachgewiesen. Durch eine Baugrunduntersuchung soll geprüft werden, ob eine Unterbauung der Parkpalette oder deren Aufstockung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, um ggf. mehr Parkmöglichkeiten nachzuweisen, wenn das bauordnungsrechtlich nötig ist. Für die restlichen Parkplätze erteilt das Bauordnungsamt einen Dispens, bis das Hörsaalgebäude an der Gerhard-von-Domagk-Straße neu errichtet wird. Die Uni verpflichtet sich, alle weiteren Parkmöglichkeiten als Tiefgarage unter dem zukünftigen Hörsaalgebäude nachzuweisen. Erschließungsstraße, Fahrradstraße und Tiefgarage: Der Entfall der Erschließungsstraße für den MIV von der Gerhard-Domagk- Straße ausgehend, der Entfall des Radwegs an der Autobahn und die Zusammenführung als Fahrradstraße wurden berücksichtigt. Die überarbeitete Planung der südlichen Tiefgarage weist eine Kapazität von ca. 190 Stellplätzen auf, die aus wirtschaftlichen und erschließungstechnischen Gründen erforderlich sind (vgl. DS-Nr. 220324-10: Anlage 1). Durch den Verzicht auf eine Unterquerung des Boulevards werden Konflikte mit zu errichtenden Ver- und Entsorgungsanlagen im Verlauf des Boulevards vermieden. Die Nutzung des Straßenzuges „An der Immenburg“ steht hierüber hinaus für die technische Erschließung des Boulevards zur Verfügung. Für alle Service- und Notverkehre bleibt eine Querung des Boulevards im Verlauf der Straße „An der Immenburg“ möglich. Der Bau erfolgt bei Bebauung des südlichen Campusbereiches. Stellplätze: Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes wird generell kein konkreter Stellplatznachweis erstellt. Es ist lediglich überschlägig zu betrachten, ob der zu erwartende Stellplatznachweis innerhalb der geplanten Garagen untergebracht werden kann. Ein Nachweis notwendiger Stellplätze auf Grundlage der Stellplatzsatzung der Stadt Bonn ist erst im Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Für jedes Einzelvorhaben ist dabei der Nachweis zu erbringen, dass keine Beeinträchtigung des Gesamtkonzeptes resultiert. Ein Gesamtstellplatznachweis soll im weiteren Verfahren abgestimmt werden. Aussagen zu konkreten Standorten und der Anzahl der notwendigen Stellplätze können auf Grundlage der derzeitigen Planunterlagen nicht getroffen werden. Im weiteren Verfahren wird zudem untersucht werden, wie sich die Baugrundverhältnisse auf die Größe und Wirtschaftlichkeit der geplanten Parkpalette auswirken. Verkehrsuntersuchung: Die Überarbeitung der Masterplanung erforderte eine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2020. Die Verkehrszählungen der JahreSeite 4 von 9 Seite 5 2015 und 2019 sind nicht mehr hinreichend aktuell, da sich das Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden und somit das Verkehrsaufkommen, bezogen auf den Modal-Split, in Bonn verändert hat. Zurückzuführen ist dies u.a. auf die dauerhaften Auswirkungen der Pandemie und ein darauf angepasstes Mobilitätsverhalten. Die Analyse der Bestandssituation zeigt, dass am Knotenpunkt „Auf dem Hügel“/„Hermann-Wandersleb-Ring“ derzeit eine rechnerische Verkehrsqualität der Stufe D („ausreichend“) erreicht wird. Ein zeitweise beobachteter Rückstau „Auf dem Hügel“, zwischen „Am Bleichgraben“ und „Hermann-Wandersleb- Ring“, lässt sich auf die von Autofahrenden häufig nur einspurig genutzte Aufstellfläche im Kreuzungsbereich zurückführen. Die Simulation der Prognoseplanfälle des Campus Endenich, mit und ohne Realisierung der Westbahn, kommt zu der Einschätzung, dass durch die Anpassung des Signalzeitenprogramms der LSA am Knotenpunkt „Hermann- Wandersleb-Ring“/„Auf dem Hügel“ oder alternativ durch die Verbreitung der vorhandenen Aufstellstreifen vor der Ampelanlage ebenfalls eine mindestens ausreichende Verkehrsqualität der Stufe D erreicht werden kann. An den übrigen Knotenpunkten im Untersuchungsraum sind Ertüchtigungsmaßnahmen rechnerisch nicht erforderlich. Westbahn: Die Verwaltung verfolgt weiterhin die Planung der so genannten Westbahn in verschiedenen Varianten. Die Übersichtsplanung stellt eine ungefähre Lage einer Haltestelle östlich des Knotenpunktes „Auf dem Hügel“ dar (vgl. DS-Nr. 220324-10: Anlage 1). Die Verwaltung beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB auf dieser Grundlage durchzuführen. Änderungspunkt 8 Das L-förmige und das C-förmige Gebäude im Immenburgpark westlich des Boulevards werden in ihrer Grundfläche um ca. 25 – 30 % reduziert. Das L- Gebäude soll verbindlich für eine Mensanutzung geplant und ausgestattet werden. Gegebenenfalls kann eine höhere Bauweise von anderen Gebäuden im Plangebiet den Wegfall der Flächen ausgleichen, sofern der Flächenbedarf im neuen Hochschulstandortentwicklungsplan weiter ausgewiesen wird. Der überarbeitete städtebauliche Entwurf ist der Anlage zu entnehmen. Das ehemals L-förmige Gebäude (G11) entfällt und das C-förmige Gebäude (GX2) wurde in seiner Kubatur angepasst. GX2 weist eine signifikante Verringerung der Grundfläche um ca. 9% (GX2) auf. Es wurde geprüft, ob die wegfallende BGF an anderer Stelle im Campus abgebildet und ausgeglichen werden kann: Eine Vergrößerung der Grundfläche von Institutsgebäuden (GX2, G08, G09, G10) hätte einen Eingriff in den vorhandenen Baumbestand zur Folge gehabt. Um den vorhandenen Baumbestand zu schützen, soll stattdessen von der Option einer höheren Bauweise Gebrauch gemacht werden. Das Gebäude G01 soll um ein Vollgeschoss von vier aufSeite 5 von 9 Seite 6 insgesamt fünf Vollgeschosse erhöht werden. Die Erhöhung von G01 wird aufgrund von zukünftigen Sanierungsmaßnahmen der Bestandsgebäude und der Möglichkeit, potenzielle Ersatzräume in G01 unterzubringen, befürwortet. Aus Sicht der Verwaltung ist die Erhöhung städtebaulich vertretbar. In Abstimmung mit Universität und BLB stellt dies nun die maximal vertretbare Reduzierung dar, um das für den Campus Endenich vorgesehene Nutzungskonzept realisieren zu können. Eine stärkere Grundflächenreduzierung ist in Hinblick auf die geplante Nutzung wie Mensa und Forschung grundrissorganisatorisch sowie wirtschaftlich nicht darstellbar. Eine darüber hinausgehende Erhöhung der Geschossigkeit als Kompensation wird mit Blick auf die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit aus Nutzersicht ebenso abgelehnt und zudem auch durch die Verwaltung städtebaulich nicht befürwortet. In einem Abstimmungstermin am 18.01.2024 zwischen BLB, Universität, Verwaltung und Studierendenwerk Bonn wurden seitens des Studierendenwerks darüber hinaus entsprechende Anforderungen an einen Mensastandort formuliert: „Aufgrund der relativ großen Entfernung zur Mensa CAMPO in Poppelsdorf (ca. 1,0-1,5 km), ist eine eigene gastronomische Versorgung des Campus Endenich mit insgesamt ca. 4.200 potentiellen Gästen (Studierende und Bedienstete) in Form einer kleinen Mensa (Relaismensa) mit ca. 150-200 Sitzplätzen und täglich ca. 500-600 Essen sinnvoll und unterstützenswert. Favorisiert wird von unserer Seite das Gebäude G6 mit möglichst einer Mensa-Etage, d.h. Relaisküche, Vorratslager, Kühlhaus, Sozialraum / Umkleiden sowie der Speisesaal befinden sich auf einer Etage. Das Gebäude G6 zeichnet sich durch eine sehr gute zentrale Lage mit einem vorgelagerten großzügigen Platz aus, der auch die Einrichtung einer attraktiven Außengastronomie zulässt, direkt an den Campusboulevard angrenzend. (…) Das Gebäude G6 bietet vorteilhafte Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten durch einen direkten Anschluss der unteren Ebene über den Versorgungsweg parallel der Autobahn. Dies wirkt sich stadtgestalterisch weniger negativ auf den zentralen Campus aus und Verkehre über den Boulevard können vermieden werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, dass (…) die Möglichkeit bestehen bleibt, eine Mensa nebst ergänzenden studentischen Angeboten in G06 unterzubringen. Dies entspricht ebenfalls dem Interesse des Studierendenwerks Bonn. Darüber hinaus ergaben sich zwischenzeitlich folgende geringfügige Anpassungen im Lageplan (vgl. Anlage): Der Grundriss des AVZ II Gebäudes (vgl. G04 in Anlage) wurde an die Hochbauplanung auf Grundlage des Hochbauwettbewerbs angepasst. Die Nordfassade des Gebäudes G07 wurde aufgrund von Kanal- bzw. Leitungstrassen im Erd- und 1. Obergeschoss nach Süden versetzt und ab dem 2. Obergeschoss als auskragendes Gebäude ausgestaltet.Seite 6 von 9 Seite 7 Der vorliegende Planungsstand entspricht der Entwicklungsplanung der Universität und erreicht das Planungsziel von ca. 84.000m² BGF. Die Verwaltung beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB auf dieser Grundlage durchzuführen. Änderungspunkt 9 Mit dem Ziel einer Vergrößerung der Wohnfläche, Erhalt des Baumbestands auf der Höhe und Verbesserung der Kaltluft-Leitung sollen für den Bereich der Wohnbebauung alternative städtebauliche Entwürfe erarbeitet werden. Dafür sollen zumindest eine Vergrößerung der Tiefe der drei bisher geplanten Gebäude oder eine geschlossene Bebauung entlang der Straße An der Immenburg oder entlang der Straße Auf dem Hügel geprüft werden. Vor- und Nachteile der Entwürfe sollen den Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Nach Abstimmung zwischen BLB, Universität, Verwaltung und Studierendenwerk Bonn wurde der geplante Standort seitens des Studierendenwerks als attraktiv hervorgehoben, da grundsätzlich von einem Bedarf an Wohnheimplätzen in campusnaher Lage auszugehen ist. Das Studierendenwerk hebt jedoch hervor: „Um eine Studierendenwohnheimanlage wirtschaftlich bzw. kostendeckend bewirtschaften und betreiben zu können, sollte (diese) (…) mindestens 200 Plätze umfassen.“ Die oberirdische Bruttogeschossfläche (BGF) sollte mind. 8.000 m² betragen. (…) In Anlage 3 der DS-Nr. 220324-10 wurden vier Varianten sowie deren Vor- und Nachteile gegenübergestellt. Aufgrund der Vorteile wurde Variante 1 der DS-Nr. 220324-10 als Vorzugsvariante benannt. Unter Einbindung der Universität Bonn, des BLB NRW, der Verwaltung sowie der Politik wurde die Vorzugsvariante erneut bewertet und wie folgt überarbeitet: Es werden zwei Baukörper an der Straße „Auf dem Hügel“ errichtet, der alternative dritte Baukörper (GW5) entfällt. Die Geschossigkeit der beiden Gebäude wird auf eine max. 7-Geschossigkeit erhöht. Die Vorteile der Vorzugsvariante bleiben nach Entfall von GW5 weiterhin bestehen, zudem reduziert sich durch den Wegfall des Baukörpers die Inanspruchnahme von Grundfläche sowie ggf. kleinerer Baum- und Strauchstandorten im Süden, die sich in den vergangenen Jahren entwickelt haben, gegenüber der ehemaligen Vorzugsvariante (vgl. DS-Nr. 220324-10: Anlage 3 und 4): • Keine Bedenken zu Kaltluftströmung & Hauptwindrichtung • Erhöhung der Grundfläche auf ca. 1.188 m² zugunsten der Wohnfläche (gegenüber des Planungsstandes 01/2023: 900m²) • mind. 200 WE = ca. 8.000m² BGF (Anforderungen Studierendenwerk Bonn werden berücksichtigt) • Nachhaltigere Integration der bestehenden Erschließungsflächen der Bestandsgebäude „Auf dem Hügel“ • Keine Behinderung BlickbeziehungenSeite 7 von 9 Seite 8 • Keine Beeinträchtigung der Parkanlage • Hanglage ermöglicht Souterrainwohnungen • entspricht Zielen des Wettbewerbs Die Verwaltung beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB auf Grundlage dieser Vorzugsvariante durchzuführen. Änderungspunkte 10-12 10. Der Boulevard soll als Allee mit straßenbegleitenden Baumpflanzungen gestaltet werden. Hierfür soll der Anteil der versiegelten Fläche möglichst auf ein Minimum reduziert werden und die Leitungen und Rohre entsprechend geplant werden. Auch auf die geplanten Grünelemente könnte zu Gunsten bodengebundener Baumpflanzungen verzichtet werden. 11. Die Baumpflege der zu erhaltenden Bäume wird bis zur Umsetzung des Planes und während der Baustellenarbeiten sichergestellt. 12. Die weitere Planung erfolgt nach dem Schwammstadtprinzip. Die Punkte 10-12 werden im weiteren Verfahren verfolgt und im Zuge der Hochbau- und Freiraumplanung berücksichtigt. Es besteht keine Relevanz für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB. Für Punkt 12 wird im Zuge der Hochbau- und Freiraumplanung das Konzept zum Schwammstadtprinzip berücksichtigt. Änderungspunkt 13 Die geplanten Baumfällungen von 201 werden reduziert. Die Baumfällungen wurden von 201 auf 195 Bäume reduziert (vgl. DS-Nr. 220324-10: Anlage 4). Durch den Wegfall des Baukörpers G11 können zudem voraussichtlich mindestens 3 weitere Bäume erhalten bleiben. Anlage/n 1 Anlage - technischer Lageplan M1.1000 (öffentlich)Seite 8 von 9 Seite 9 von 9
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de