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220324-11 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzende Stellungnahme zu: N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich

Nummer
220324-11 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Hermann-Wandersleb-Ring Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Auf dem Hügel Straße· Endenich, Bonn
  • Am Propsthof Straße· Endenich, Bonn
  • Gerhard-Domagk-Straße Straße· Endenich, Bonn
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Verdistraße Straße· Weststadt, Bonn
  • An der Immenburg Straße· Endenich, Bonn
  • Pfaffenweiherweg Straße· Endenich, Bonn
  • Ulrich-Haberland-Straße Straße· Endenich, Bonn
  • Steinweg Straße· Endenich, Bonn
  • Am Bleichgraben Straße· Endenich, Bonn
  • Erich-Hoffmann-Straße Straße· Endenich, Bonn
  • Babette-Koch-Weg Straße· Endenich, Bonn
  • Maria-von-Linden-Weg Straße· Endenich, Bonn
  • Immenburgpark Straße· Endenich, Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2025 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220324 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220324-11 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ergänzende Stellungnahme zu: N-Vorlage zur
Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1
„Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Endenich
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.03.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Entscheidung
Begründung:
Die ergänzende Stellungnahme (DS-Nr. 220324-11 ST) ergänzt und ersetzt die
N-Vorlage (DS-Nr. 220324-10) inhaltlich. Die Planung wurde unter Einbindung
der Universität Bonn, des BLB NRW, der Verwaltung sowie der Politik erneut
bewertet und wie folgt überarbeitet:
1. Studentisches Wohnen: Es sollen zwei Baukörper an der Straße „Auf dem
Hügel“ errichtet werden, der alternative dritte Baukörper (GW5) entfällt. Die
beiden Baukörper GW3 und GW4 sollen auf 7 Geschosse erhöht werden (vgl.
Änderungspunkt 9).
2. Der Baukörper G11 entfällt. Es wurde geprüft, ob die dadurch wegfallende
BGF an anderer Stelle im Campus abgebildet werden kann: Der Baukörper
G01 soll von vier auf fünf Geschosse erhöht werden (vgl. Änderungspunkt 8).
Die dementsprechend überarbeitete Begründung der Vorlage lautet wie
folgt:
(Änderungen gegenüber DS-Nr. 220324-10 sind fettkursiv gesetzt)
Am 31.01.2023 hat die BV Bonn den Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1
„Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich mit 9
zusätzlichen Änderungspunkten gefasst (DS-Nr. 220324).
Die Umsetzbarkeit der Maßgaben wurde unter Einbindung des BLB NRW
sowie der Universität Bonn geprüft und in einer abschließenden Runde
bewertet. Mit Blick auf die Integration einer Mensa, den Campus ergänzendeSeite 1 von 9
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Nutzungen sowie die geplanten Standorte für studentisches Wohnen fand
ebenfalls eine Abstimmung mit dem Studierendenwerk Bonn am 18.01.2024
statt.
Die entsprechenden Anlagen der N-Vorlage (DS-Nr. 220324-10) und die
vom 31.01.2023 durch die Bezirksvertretung Bonn beschlossenen Ziele
und Zwecke der Planung sowie die zugehörigen Pläne zur Frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum
Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich (DS-Nr. 220324) werden nach
Beschlussfassung entsprechend der nachfolgenden Ausführungen zu
den Änderungspunkten überarbeitet.
Die Ergebnisse zu den einzelnen Beschluss- und Änderungspunkten werden im
Folgenden dargelegt:
Beschlusspunkte 1-4
1. Für den Bereich eines zu entwickelnden Universitäts-Campus zwischen
den Straßen "Auf dem Hügel", "Am Propsthof", "Gerhard-Domagk-Straße",
Bundesautobahn BAB 565 und "Hermann-Wandersleb-Ring" (…) ist eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) unter Berücksichtigung der beschlossenen
Änderungspunkte (gem. Beschluss BV Bonn 31.01.2023) durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind
öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein adäquates
Beteiligungsformat durchzuführen.
3. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend dem städtebaulichen Konzept
im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 Absatz 3
Baugesetzbuch in Sonderbaufläche (Hochschuleinrichtung) geändert.
4. Der Bebauungsplan Nr. 7522-85 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, zwischen der Straße “Am Propsthof”,
der Bundesautobahn BAB 565, der Immenburgstraße, der Verdistraße, der
nordwestlichen Grenze der Hausgrundstücke Verdistraße 37 bis 43, der
Straße „An der Immenburg“, dem Pfaffenweiherweg, der nordöstlichen
Grenze der Hausgrundstücke Ulrich-Haberland-Straße 23a bis 33 und
deren Verlängerung nach Nordwesten ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch
aufzuheben.
Die Punkte 1-4 werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB im Rahmen der Bauleitplanung
entsprechend durchgeführt. Für die Überarbeitung des städtebaulichen
Konzepts leiten sich hieraus keine Maßgaben ab.
Änderungspunkt 5
Im weiteren Verfahren soll ein umfassendes landschaftsplanerisches KonzeptSeite 2 von 9
Seite 3
erarbeitet werden, das neben einer attraktiven Freiflächengestaltung
insbesondere auch die Stärkung der lokalen Biodiversität zum Ziel hat. Dabei
soll die bisherige Bedeutung der südlichen Flächen als landwirtschaftliche
Versuchsflächen aufgegriffen und durch Elemente des Konzeptes der Essbaren
Stadt (bzw. des “essbaren Campus”) umgesetzt werden. Für den Vogelschutz
sollen auf dem Campus zusammenhängende Gehölzgruppen gepflanzt
werden.
Vor Satzungsbeschluss erfolgt eine Konkretisierung der Freianlagenplanung
auf dem Campus, bei der die Maßgaben aus Punkt 5 berücksichtigt und geprüft
werden. Eine Darstellung dieser Planungsziele lässt der Detaillierungsgrad der
Planung zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu. Es besteht daher keine Relevanz
für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)
BauGB.
Änderungspunkt 6
Die “Sondernutzungsfläche Hochschuleinrichtungen” im Messdorfer Feld
zwischen Steinweg und Am Bleichgraben, westlich des Maria-von-Linden-
Weges bleibt unbebaut. In einem ersten Schritt, dem weitere auch im Hinblick
auf die Beschlusslage zur Fortschreibung des Regionalplanes folgen, wird auch
rechtlich sichergestellt, dass der Großteil der Fläche als Ausgleichs- und
ökologische Kompensationsfläche für weitere Bauvorhaben der Uni Bonn
vorgehalten wird. Die noch im Flächennutzungsplan ausgewiesene Planstraße
in Verbindung der Straßen Am Propsthof - Erich-Hoffmann-Straße am
westlichen Rand des bisherigen Sonderbaugebietes wird gestrichen und nicht
gebaut.
Punkt 6 wird im weiteren Verfahren verfolgt. Die Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 7522-77, welcher die Planstraße in Verbindung der
Straßen Am Probsthof und Erich-Hoffmann-Straße ausgewiesen hat,
wurde durch die Politik beschlossen (vgl. DS-Nr. 240276). Das Verfahren
zur Neuaufstellung des Regionalplans wurde seitens der Bezirksregierung Köln
noch nicht abgeschlossen. Insofern liegt noch keine abschließende
Entscheidung der Bezirksregierung vor, wie mit dem Wunsch der Politik,
zukünftig die Fläche bis zum Babette-Koch-Weg nicht weiter als ASB
festzulegen, umgegangen wird. In den Plänen zur Offenlage des
Regionalplans (Stand 11/2024) wurde dem Wunsch der Stadt
nachgekommen (Drucksachengruppe 220637), die ASB-Festlegung bis
zum Babette-Koch-Weg zurück zu nehmen, die bisher noch unbebaute
Fläche zw. Babette-Koch-Weg und Maria-von-Linden-Weg aber weiterhin
als ASB festzulegen. Ausgleichs- und Kompensationsflächen sind auch
innerhalb der ASB-Festlegung des Regionalplans möglich. Hier ist eine
planungsrechtliche Sicherung auf Ebene der Bauleitplanung, über
gesonderte Verträge, Genehmigungsbescheid oder eine
grundbuchrechtliche Sicherung von Nöten. Bei der Sicherung über die
Bauleitplanung ist ein gesondertes Verfahren nötig. Die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB bleibt davon
unberührt.Seite 3 von 9
Seite 4
Änderungspunkt 7
Die Verwaltung prüft mit der Vorhabenträgerin die Umsetzbarkeit der folgenden
Änderungen am Mobilitäts- und Parkkonzept und passt die Planungen
entsprechend der Prüfergebnisse an: Die Tiefgarage östlich des Boulevards
soll so verlegt werden, dass die lange Erschließungsstraße von der Gerhard-
Domagk-Straße für den MIV entfallen kann. Diese Straße wird stattdessen als
Fahrradstraße gebaut, die auch von Zulieferern der Institute sowie als
Rettungsweg genutzt werden kann. Der Radweg an der Autobahn entfällt
zugunsten von mehr Ersatzpflanzungen. Die MIV-Parkplätze werden zunächst
nur auf der Parkpalette am Propsthof nachgewiesen. Durch eine
Baugrunduntersuchung soll geprüft werden, ob eine Unterbauung der
Parkpalette oder deren Aufstockung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, um
ggf. mehr Parkmöglichkeiten nachzuweisen, wenn das bauordnungsrechtlich
nötig ist. Für die restlichen Parkplätze erteilt das Bauordnungsamt einen
Dispens, bis das Hörsaalgebäude an der Gerhard-von-Domagk-Straße neu
errichtet wird. Die Uni verpflichtet sich, alle weiteren Parkmöglichkeiten als
Tiefgarage unter dem zukünftigen Hörsaalgebäude nachzuweisen.
Erschließungsstraße, Fahrradstraße und Tiefgarage:
Der Entfall der Erschließungsstraße für den MIV von der Gerhard-Domagk-
Straße ausgehend, der Entfall des Radwegs an der Autobahn und die
Zusammenführung als Fahrradstraße wurden berücksichtigt. Die überarbeitete
Planung der südlichen Tiefgarage weist eine Kapazität von ca. 190 Stellplätzen
auf, die aus wirtschaftlichen und erschließungstechnischen Gründen
erforderlich sind (vgl. DS-Nr. 220324-10: Anlage 1). Durch den Verzicht auf
eine Unterquerung des Boulevards werden Konflikte mit zu errichtenden Ver-
und Entsorgungsanlagen im Verlauf des Boulevards vermieden. Die Nutzung
des Straßenzuges „An der Immenburg“ steht hierüber hinaus für die technische
Erschließung des Boulevards zur Verfügung. Für alle Service- und Notverkehre
bleibt eine Querung des Boulevards im Verlauf der Straße „An der Immenburg“
möglich. Der Bau erfolgt bei Bebauung des südlichen Campusbereiches.
Stellplätze:
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes wird generell kein
konkreter Stellplatznachweis erstellt. Es ist lediglich überschlägig zu
betrachten, ob der zu erwartende Stellplatznachweis innerhalb der geplanten
Garagen untergebracht werden kann. Ein Nachweis notwendiger Stellplätze auf
Grundlage der Stellplatzsatzung der Stadt Bonn ist erst im
Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Für jedes Einzelvorhaben ist dabei
der Nachweis zu erbringen, dass keine Beeinträchtigung des Gesamtkonzeptes
resultiert. Ein Gesamtstellplatznachweis soll im weiteren Verfahren abgestimmt
werden. Aussagen zu konkreten Standorten und der Anzahl der notwendigen
Stellplätze können auf Grundlage der derzeitigen Planunterlagen nicht getroffen
werden. Im weiteren Verfahren wird zudem untersucht werden, wie sich die
Baugrundverhältnisse auf die Größe und Wirtschaftlichkeit der geplanten
Parkpalette auswirken.
Verkehrsuntersuchung:
Die Überarbeitung der Masterplanung erforderte eine Aktualisierung der
Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2020. Die Verkehrszählungen der JahreSeite 4 von 9
Seite 5
2015 und 2019 sind nicht mehr hinreichend aktuell, da sich das Verhalten aller
Verkehrsteilnehmenden und somit das Verkehrsaufkommen, bezogen auf den
Modal-Split, in Bonn verändert hat. Zurückzuführen ist dies u.a. auf die
dauerhaften Auswirkungen der Pandemie und ein darauf angepasstes
Mobilitätsverhalten.
Die Analyse der Bestandssituation zeigt, dass am Knotenpunkt „Auf dem
Hügel“/„Hermann-Wandersleb-Ring“ derzeit eine rechnerische Verkehrsqualität
der Stufe D („ausreichend“) erreicht wird. Ein zeitweise beobachteter Rückstau
„Auf dem Hügel“, zwischen „Am Bleichgraben“ und „Hermann-Wandersleb-
Ring“, lässt sich auf die von Autofahrenden häufig nur einspurig genutzte
Aufstellfläche im Kreuzungsbereich zurückführen.
Die Simulation der Prognoseplanfälle des Campus Endenich, mit und ohne
Realisierung der Westbahn, kommt zu der Einschätzung, dass durch die
Anpassung des Signalzeitenprogramms der LSA am Knotenpunkt „Hermann-
Wandersleb-Ring“/„Auf dem Hügel“ oder alternativ durch die Verbreitung der
vorhandenen Aufstellstreifen vor der Ampelanlage ebenfalls eine mindestens
ausreichende Verkehrsqualität der Stufe D erreicht werden kann. An den
übrigen Knotenpunkten im Untersuchungsraum sind Ertüchtigungsmaßnahmen
rechnerisch nicht erforderlich.
Westbahn:
Die Verwaltung verfolgt weiterhin die Planung der so genannten Westbahn in
verschiedenen Varianten. Die Übersichtsplanung stellt eine ungefähre Lage
einer Haltestelle östlich des Knotenpunktes „Auf dem Hügel“ dar (vgl. DS-Nr.
220324-10: Anlage 1).
Die Verwaltung beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 (1) BauGB auf dieser Grundlage durchzuführen.
Änderungspunkt 8
Das L-förmige und das C-förmige Gebäude im Immenburgpark westlich des
Boulevards werden in ihrer Grundfläche um ca. 25 – 30 % reduziert. Das L-
Gebäude soll verbindlich für eine Mensanutzung geplant und ausgestattet
werden. Gegebenenfalls kann eine höhere Bauweise von anderen Gebäuden
im Plangebiet den Wegfall der Flächen ausgleichen, sofern der Flächenbedarf
im neuen Hochschulstandortentwicklungsplan weiter ausgewiesen wird.
Der überarbeitete städtebauliche Entwurf ist der Anlage zu entnehmen. Das
ehemals L-förmige Gebäude (G11) entfällt und das C-förmige Gebäude (GX2)
wurde in seiner Kubatur angepasst. GX2 weist eine signifikante Verringerung
der Grundfläche um ca. 9% (GX2) auf. Es wurde geprüft, ob die wegfallende
BGF an anderer Stelle im Campus abgebildet und ausgeglichen werden
kann: Eine Vergrößerung der Grundfläche von Institutsgebäuden (GX2,
G08, G09, G10) hätte einen Eingriff in den vorhandenen Baumbestand zur
Folge gehabt. Um den vorhandenen Baumbestand zu schützen, soll
stattdessen von der Option einer höheren Bauweise Gebrauch gemacht
werden. Das Gebäude G01 soll um ein Vollgeschoss von vier aufSeite 5 von 9
Seite 6
insgesamt fünf Vollgeschosse erhöht werden. Die Erhöhung von G01 wird
aufgrund von zukünftigen Sanierungsmaßnahmen der Bestandsgebäude
und der Möglichkeit, potenzielle Ersatzräume in G01 unterzubringen,
befürwortet. Aus Sicht der Verwaltung ist die Erhöhung städtebaulich
vertretbar. In Abstimmung mit Universität und BLB stellt dies nun die maximal
vertretbare Reduzierung dar, um das für den Campus Endenich vorgesehene
Nutzungskonzept realisieren zu können. Eine stärkere
Grundflächenreduzierung ist in Hinblick auf die geplante Nutzung wie Mensa
und Forschung grundrissorganisatorisch sowie wirtschaftlich nicht darstellbar.
Eine darüber hinausgehende Erhöhung der Geschossigkeit als Kompensation
wird mit Blick auf die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit aus Nutzersicht
ebenso abgelehnt und zudem auch durch die Verwaltung städtebaulich nicht
befürwortet.
In einem Abstimmungstermin am 18.01.2024 zwischen BLB, Universität,
Verwaltung und Studierendenwerk Bonn wurden seitens des
Studierendenwerks darüber hinaus entsprechende Anforderungen an einen
Mensastandort formuliert:
„Aufgrund der relativ großen Entfernung zur Mensa CAMPO in Poppelsdorf (ca.
1,0-1,5 km), ist eine eigene gastronomische Versorgung des Campus Endenich
mit insgesamt ca. 4.200 potentiellen Gästen (Studierende und Bedienstete) in
Form einer kleinen Mensa (Relaismensa) mit ca. 150-200 Sitzplätzen und
täglich ca. 500-600 Essen sinnvoll und unterstützenswert. Favorisiert wird von
unserer Seite das Gebäude G6 mit möglichst einer Mensa-Etage, d.h.
Relaisküche, Vorratslager, Kühlhaus, Sozialraum / Umkleiden sowie der
Speisesaal befinden sich auf einer Etage. Das Gebäude G6 zeichnet sich durch
eine sehr gute zentrale Lage mit einem vorgelagerten großzügigen Platz aus,
der auch die Einrichtung einer attraktiven Außengastronomie zulässt, direkt an
den Campusboulevard angrenzend. (…)
Das Gebäude G6 bietet vorteilhafte Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten durch
einen direkten Anschluss der unteren Ebene über den Versorgungsweg parallel
der Autobahn. Dies wirkt sich stadtgestalterisch weniger negativ auf den
zentralen Campus aus und Verkehre über den Boulevard können vermieden
werden.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, dass (…) die Möglichkeit bestehen bleibt,
eine Mensa nebst ergänzenden studentischen Angeboten in G06
unterzubringen. Dies entspricht ebenfalls dem Interesse des
Studierendenwerks Bonn.
Darüber hinaus ergaben sich zwischenzeitlich folgende geringfügige
Anpassungen im Lageplan (vgl. Anlage): Der Grundriss des AVZ II Gebäudes
(vgl. G04 in Anlage) wurde an die Hochbauplanung auf Grundlage des
Hochbauwettbewerbs angepasst. Die Nordfassade des Gebäudes G07 wurde
aufgrund von Kanal- bzw. Leitungstrassen im Erd- und 1. Obergeschoss nach
Süden versetzt und ab dem 2. Obergeschoss als auskragendes Gebäude
ausgestaltet.Seite 6 von 9
Seite 7
Der vorliegende Planungsstand entspricht der Entwicklungsplanung der
Universität und erreicht das Planungsziel von ca. 84.000m² BGF.
Die Verwaltung beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 (1) BauGB auf dieser Grundlage durchzuführen.
Änderungspunkt 9
Mit dem Ziel einer Vergrößerung der Wohnfläche, Erhalt des Baumbestands
auf der Höhe und Verbesserung der Kaltluft-Leitung sollen für den Bereich der
Wohnbebauung alternative städtebauliche Entwürfe erarbeitet werden. Dafür
sollen zumindest eine Vergrößerung der Tiefe der drei bisher geplanten
Gebäude oder eine geschlossene Bebauung entlang der Straße An der
Immenburg oder entlang der Straße Auf dem Hügel geprüft werden. Vor- und
Nachteile der Entwürfe sollen den Gremien zur Beratung und Entscheidung
vorgelegt werden.
Nach Abstimmung zwischen BLB, Universität, Verwaltung und
Studierendenwerk Bonn wurde der geplante Standort seitens des
Studierendenwerks als attraktiv hervorgehoben, da grundsätzlich von einem
Bedarf an Wohnheimplätzen in campusnaher Lage auszugehen ist. Das
Studierendenwerk hebt jedoch hervor:
„Um eine Studierendenwohnheimanlage wirtschaftlich bzw. kostendeckend
bewirtschaften und betreiben zu können, sollte (diese) (…) mindestens 200
Plätze umfassen.“ Die oberirdische Bruttogeschossfläche (BGF) sollte mind.
8.000 m² betragen. (…)
In Anlage 3 der DS-Nr. 220324-10 wurden vier Varianten sowie deren Vor-
und Nachteile gegenübergestellt. Aufgrund der Vorteile wurde Variante 1
der DS-Nr. 220324-10 als Vorzugsvariante benannt. Unter Einbindung der
Universität Bonn, des BLB NRW, der Verwaltung sowie der Politik wurde
die Vorzugsvariante erneut bewertet und wie folgt überarbeitet: Es
werden zwei Baukörper an der Straße „Auf dem Hügel“ errichtet, der
alternative dritte Baukörper (GW5) entfällt. Die Geschossigkeit der beiden
Gebäude wird auf eine max. 7-Geschossigkeit erhöht. Die Vorteile der
Vorzugsvariante bleiben nach Entfall von GW5 weiterhin bestehen, zudem
reduziert sich durch den Wegfall des Baukörpers die Inanspruchnahme
von Grundfläche sowie ggf. kleinerer Baum- und Strauchstandorten im
Süden, die sich in den vergangenen Jahren entwickelt haben, gegenüber
der ehemaligen Vorzugsvariante (vgl. DS-Nr. 220324-10: Anlage 3 und 4):
• Keine Bedenken zu Kaltluftströmung & Hauptwindrichtung
• Erhöhung der Grundfläche auf ca. 1.188 m² zugunsten der
Wohnfläche (gegenüber des Planungsstandes 01/2023: 900m²)
• mind. 200 WE = ca. 8.000m² BGF (Anforderungen
Studierendenwerk Bonn werden berücksichtigt)
• Nachhaltigere Integration der bestehenden Erschließungsflächen
der Bestandsgebäude „Auf dem Hügel“
• Keine Behinderung BlickbeziehungenSeite 7 von 9
Seite 8
• Keine Beeinträchtigung der Parkanlage
• Hanglage ermöglicht Souterrainwohnungen
• entspricht Zielen des Wettbewerbs
Die Verwaltung beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 (1) BauGB auf Grundlage dieser Vorzugsvariante durchzuführen.
Änderungspunkte 10-12
10. Der Boulevard soll als Allee mit straßenbegleitenden Baumpflanzungen
gestaltet werden. Hierfür soll der Anteil der versiegelten Fläche möglichst auf
ein Minimum reduziert werden und die Leitungen und Rohre entsprechend
geplant werden. Auch auf die geplanten Grünelemente könnte zu Gunsten
bodengebundener Baumpflanzungen verzichtet werden.
11. Die Baumpflege der zu erhaltenden Bäume wird bis zur Umsetzung des
Planes und während der Baustellenarbeiten sichergestellt.
12. Die weitere Planung erfolgt nach dem Schwammstadtprinzip.
Die Punkte 10-12 werden im weiteren Verfahren verfolgt und im Zuge der
Hochbau- und Freiraumplanung berücksichtigt. Es besteht keine Relevanz für
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)
BauGB. Für Punkt 12 wird im Zuge der Hochbau- und Freiraumplanung das
Konzept zum Schwammstadtprinzip berücksichtigt.
Änderungspunkt 13
Die geplanten Baumfällungen von 201 werden reduziert.
Die Baumfällungen wurden von 201 auf 195 Bäume reduziert (vgl. DS-Nr.
220324-10: Anlage 4). Durch den Wegfall des Baukörpers G11 können
zudem voraussichtlich mindestens 3 weitere Bäume erhalten bleiben.
Anlage/n
1 Anlage - technischer Lageplan M1.1000 (öffentlich)Seite 8 von 9
Seite 9 von 9

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Datenstand: 03.11.2026, 00:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de