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220324-10 · Beschlussvorlage

N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich

Nummer
220324-10
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2025 Empfehlung
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  1. 220324 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich

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Beschlussvorlage
öffentlich
220324-10
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum
Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus
Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
03.07.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Beschluss der
Bezirksvertretung Bonn vom 31.01.2023 (siehe DS-Nr. 220324) sowie unter
Berücksichtigung der daraufhin geänderten Planung (siehe Mitteilungsvorlage
DS-Nr. 220324-09) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6421-1 „Universitäts-
Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich durchzuführen. Das
angepasste städtebauliche Konzept ist den Anlagen zu entnehmen.
Begründung:
Der Beschlussvorschlag geht zurück auf die Mitteilungsvorlage (DS: 220324-
09) im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen vom 15.05.2024. Diese
Mitteilungsvorlage wurde mit der Maßgabe in die Folgesitzung verwiesen, dass
die Verwaltung die darin beschriebene Vorgehensweise den politischen
Gremien zur Beschlussfassung vorlegt.
Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage (DS-Nr. 220324-09) der Verwaltung
lautete:
Am 31.01.2023 hat die BV Bonn den Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1
„Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich mit 9
zusätzlichen Änderungspunkten gefasst (DS-Nr. 220324).
Die Umsetzbarkeit der Maßgaben wurde unter Einbindung des BLB NRWSeite 1 von 15
Seite 2
sowie der Universität Bonn geprüft und in einer abschließenden Runde
bewertet. Mit Blick auf die Integration einer Mensa, den Campus ergänzende
Nutzungen sowie die geplanten Standorte für studentisches Wohnen fand
ebenfalls eine Abstimmung mit dem Studierendenwerk Bonn am 18.01.2024
statt. Die Ergebnisse zu den einzelnen Beschluss- und Änderungspunkten
werden im Folgenden dargelegt:
Beschlusspunkte 1-4
1. Für den Bereich eines zu entwickelnden Universitäts-Campus
zwischen den Straßen "Auf dem Hügel", "Am Propsthof",
"Gerhard-Domagk-Straße", Bundesautobahn BAB 565 und
"Hermann-Wandersleb-Ring" (…) ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) unter Berücksichtigung der beschlossenen
Änderungspunkte (gem. Beschluss BV Bonn 31.01.2023)
durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort
und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine
Bürgerversammlung bzw. ein adäquates Beteiligungsformat
durchzuführen.
3. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend dem städtebaulichen
Konzept im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8
Absatz 3 Baugesetzbuch in Sonderbaufläche
(Hochschuleinrichtung) geändert.
4. Der Bebauungsplan Nr. 7522-85 der Bundesstadt Bonn für ein
Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, zwischen der
Straße “Am Propsthof”, der Bundesautobahn BAB 565, der
Immenburgstraße, der Verdistraße, der nordwestlichen Grenze der
Hausgrundstücke Verdistraße 37 bis 43, der Straße „An der
Immenburg“, dem Pfaffenweiherweg, der nordöstlichen Grenze der
Hausgrundstücke Ulrich-Haberland-Straße 23a bis 33 und deren
Verlängerung nach Nordwesten ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch
aufzuheben.
Die Punkte 1-4 werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB im Rahmen der Bauleitplanung
entsprechend durchgeführt. Für die Überarbeitung des städtebaulichen
Konzepts leiten sich hieraus keine Maßgaben ab.
Änderungspunkt 5
Im weiteren Verfahren soll ein umfassendes landschaftsplanerisches
Konzept erarbeitet werden, das neben einer attraktiven
Freiflächengestaltung insbesondere auch die Stärkung der lokalen
Biodiversität zum Ziel hat. Dabei soll die bisherige Bedeutung der
südlichen Flächen als landwirtschaftliche Versuchsflächen aufgegriffen
und durch Elemente des Konzeptes der Essbaren Stadt (bzw. des
“essbaren Campus”) umgesetzt werden. Für den Vogelschutz sollen aufSeite 2 von 15
Seite 3
dem Campus zusammenhängende Gehölzgruppen gepflanzt werden.
Vor Satzungsbeschluss erfolgt eine Konkretisierung der Freianlagenplanung
auf dem Campus, bei der die Maßgaben aus Punkt 5 berücksichtigt und geprüft
werden. Eine Darstellung dieser Planungsziele lässt der Detaillierungsgrad der
Planung zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu. Es besteht daher keine Relevanz
für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)
BauGB.
Änderungspunkt 6
Die “Sondernutzungsfläche Hochschuleinrichtungen” im Messdorfer Feld
zwischen Steinweg und Am Bleichgraben, westlich des Maria-von-Linden-
Weges bleibt unbebaut. In einem ersten Schritt, dem weitere auch im
Hinblick auf die Beschlusslage zur Fortschreibung des Regionalplanes
folgen, wird auch rechtlich sichergestellt, dass der Großteil der Fläche als
Ausgleichs- und ökologische Kompensationsfläche für weitere
Bauvorhaben der Uni Bonn vorgehalten wird. Die noch im
Flächennutzungsplan ausgewiesene Planstraße in Verbindung der
Straßen Am Propsthof - Erich-Hoffmann-Straße am westlichen Rand des
bisherigen Sonderbaugebietes wird gestrichen und nicht gebaut.
Punkt 6 wird im weiteren Verfahren verfolgt. Die Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 7522-77 wird derzeit vorbereitet. Das Verfahren zur
Neuaufstellung des Regionalplans wurde seitens der Bezirksregierung Köln
noch nicht abgeschlossen. Insofern liegt noch keine Entscheidung der
Bezirksregierung vor, wie mit dem Wunsch der Politik, zukünftig die Fläche bis
zum Babette-Koch-Weg nicht weiter als ASB darzustellen, umgegangen wird.
Sofern die Bezirksregierung dem Beschluss der Politik folgt, wäre eine
Änderung des Flächennutzungsplanes geboten. Die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB bleibt davon
unberührt.
Änderungspunkt 7
Die Verwaltung prüft mit der Vorhabenträgerin die Umsetzbarkeit der
folgenden Änderungen am Mobilitäts- und Parkkonzept und passt die
Planungen entsprechend der Prüfergebnisse an: Die Tiefgarage östlich
des Boulevards soll so verlegt werden, dass die lange
Erschließungsstraße von der Gerhard-Domagk-Straße für den MIV
entfallen kann. Diese Straße wird stattdessen als Fahrradstraße gebaut,
die auch von Zulieferern der Institute sowie als Rettungsweg genutzt
werden kann. Der Radweg an der Autobahn entfällt zugunsten von mehr
Ersatzpflanzungen. Die MIV-Parkplätze werden zunächst nur auf der
Parkpalette am Propsthof nachgewiesen. Durch eine
Baugrunduntersuchung soll geprüft werden, ob eine Unterbauung der
Parkpalette oder deren Aufstockung möglich und wirtschaftlich sinnvoll
ist, um ggf. mehr Parkmöglichkeiten nachzuweisen, wenn das
bauordnungsrechtlich nötig ist. Für die restlichen Parkplätze erteilt das
Bauordnungsamt einen Dispens, bis das Hörsaalgebäude an der Gerhard-
von-Domagk-Straße neu errichtet wird. Die Uni verpflichtet sich, alle
weiteren Parkmöglichkeiten als Tiefgarage unter dem zukünftigen
Hörsaalgebäude nachzuweisen.
Erschließungsstraße, Fahrradstraße und Tiefgarage:Seite 3 von 15
Seite 4
Der Entfall der Erschließungsstraße für den MIV von der Gerhard-Domagk-
Straße ausgehend, der Entfall des Radwegs an der Autobahn und die
Zusammenführung als Fahrradstraße wurden berücksichtigt. Die überarbeitete
Planung der südlichen Tiefgarage weist eine Kapazität von ca. 190 Stellplätzen
auf, die aus wirtschaftlichen und erschließungstechnischen Gründen
erforderlich sind (vgl. Anlage 1). Durch den Verzicht auf eine Unterquerung des
Boulevards werden Konflikte mit zu errichtenden Ver- und Entsorgungsanlagen
im Verlauf des Boulevards vermieden. Die Nutzung des Straßenzuges „An der
Immenburg“ steht hierüber hinaus für die technische Erschließung des
Boulevards zur Verfügung. Für alle Service- und Notverkehre bleibt eine
Querung des Boulevards im Verlauf der Straße „An der Immenburg“ möglich.
Der Bau erfolgt bei Bebauung des südlichen Campusbereiches.
Stellplätze:
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes wird generell kein
konkreter Stellplatznachweis erstellt. Es ist lediglich überschlägig zu
betrachten, ob der zu erwartende Stellplatznachweis innerhalb der geplanten
Garagen untergebracht werden kann. Ein Nachweis notwendiger Stellplätze auf
Grundlage der Stellplatzsatzung der Stadt Bonn ist erst im
Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Für jedes Einzelvorhaben ist dabei
der Nachweis zu erbringen, dass keine Beeinträchtigung des Gesamtkonzeptes
resultiert. Ein Gesamtstellplatznachweis soll im weiteren Verfahren abgestimmt
werden. Aussagen zu konkreten Standorten und der Anzahl der notwendigen
Stellplätze können auf Grundlage der derzeitigen Planunterlagen nicht getroffen
werden. Im weiteren Verfahren wird zudem untersucht werden, wie sich die
Baugrundverhältnisse auf die Größe und Wirtschaftlichkeit der geplanten
Parkpalette auswirken.
Verkehrsuntersuchung:
Die Überarbeitung der Masterplanung erforderte eine Aktualisierung der
Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2020. Die Verkehrszählungen der Jahre
2015 und 2019 sind nicht mehr hinreichend aktuell, da sich das Verhalten aller
Verkehrsteilnehmenden und somit das Verkehrsaufkommen, bezogen auf den
Modal-Split, in Bonn verändert hat. Zurückzuführen ist dies u.a. auf die
dauerhaften Auswirkungen der Pandemie und ein darauf angepasstes
Mobilitätsverhalten.
Die Analyse der Bestandssituation zeigt, dass am Knotenpunkt „Auf dem
Hügel“/„Hermann-Wandersleb-Ring“ derzeit eine rechnerische Verkehrsqualität
der Stufe D („ausreichend“) erreicht wird. Ein zeitweise beobachteter Rückstau
„Auf dem Hügel“, zwischen „Am Bleichgraben“ und „Hermann-Wandersleb-
Ring“, lässt sich auf die von Autofahrenden häufig nur einspurig genutzte
Aufstellfläche im Kreuzungsbereich zurückführen.
Die Simulation der Prognoseplanfälle des Campus Endenich, mit und ohne
Realisierung der Westbahn, kommt zu der Einschätzung, dass durch die
Anpassung des Signalzeitenprogramms der LSA am Knotenpunkt „Hermann-
Wandersleb-Ring“/„Auf dem Hügel“ oder alternativ durch die Verbreitung der
vorhandenen Aufstellstreifen vor der Ampelanlage ebenfalls eine mindestens
ausreichende Verkehrsqualität der Stufe D erreicht werden kann. An den
übrigen Knotenpunkten im Untersuchungsraum sind Ertüchtigungsmaßnahmen
rechnerisch nicht erforderlich.Seite 4 von 15
Seite 5
Westbahn:
Die Verwaltung verfolgt weiterhin die Planung der so genannten Westbahn in
verschiedenen Varianten. Die Übersichtsplanung stellt eine ungefähre Lage
einer Haltestelle östlich des Knotenpunktes „Auf dem Hügel“ dar (vgl. Anlage
1).
Die Verwaltung beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 (1) BauGB auf dieser Grundlage durchzuführen.
Änderungspunkt 8
Das L-förmige und das C-förmige Gebäude im Immenburgpark westlich
des Boulevards werden in ihrer Grundfläche um ca. 25 – 30 % reduziert.
Das L-Gebäude soll verbindlich für eine Mensanutzung geplant und
ausgestattet werden. Gegebenenfalls kann eine höhere Bauweise von
anderen Gebäuden im Plangebiet den Wegfall der Flächen ausgleichen,
sofern der Flächenbedarf im neuen Hochschulstandortentwicklungsplan
weiter ausgewiesen wird.
Der überarbeitete städtebauliche Entwurf ist Anlage 2 zu entnehmen. Das
ehemals L-förmige Gebäude (G11) und C-förmige Gebäude (GX2) wurden in
ihrer Kubatur angepasst. Sie weisen eine signifikante Verringerung der
Grundfläche um ca. 8% (G11) bzw. 9% (GX2) auf. In Abstimmung mit
Universität und BLB stellt dies nun die maximal vertretbare Reduzierung dar,
um das für den Campus Endenich vorgesehene Nutzungskonzept realisieren
zu können. Eine stärkere Grundflächenreduzierung ist in Hinblick auf die
geplante Nutzung wie Mensa und Forschung grundrissorganisatorisch sowie
wirtschaftlich nicht darstellbar. Eine weitere Erhöhung der Geschossigkeit als
Kompensation wird mit Blick auf die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit aus
Nutzersicht ebenso abgelehnt und zudem auch durch die Verwaltung
städtebaulich nicht befürwortet.
In einem Abstimmungstermin am 18.01.2024 zwischen BLB, Universität,
Verwaltung und Studierendenwerk Bonn wurden seitens des
Studierendenwerks darüber hinaus entsprechende Anforderungen an einen
Mensastandort formuliert:
„Aufgrund der relativ großen Entfernung zur Mensa CAMPO in Poppelsdorf (ca.
1,0-1,5 km), ist eine eigene gastronomische Versorgung des Campus Endenich
mit insgesamt ca. 4.200 potentiellen Gästen (Studierende und Bedienstete) in
Form einer kleinen Mensa (Relaismensa) mit ca. 150-200 Sitzplätzen und
täglich ca. 500-600 Essen sinnvoll und unterstützenswert. Favorisiert wird von
unserer Seite das Gebäude G6 mit möglichst einer Mensa-Etage, d.h.
Relaisküche, Vorratslager, Kühlhaus, Sozialraum / Umkleiden sowie der
Speisesaal befinden sich auf einer Etage. Das Gebäude G6 zeichnet sich durch
eine sehr gute zentrale Lage mit einem vorgelagerten großzügigen Platz aus,
der auch die Einrichtung einer attraktiven Außengastronomie zulässt, direkt an
den Campusboulevard angrenzend. (…) Das Gebäude G11 (…) ist aus unserer
Sicht deutlich weniger geeignet für die Unterbringung einer Mensa. Aufgrund
der deutlich geringeren Grundfläche des Gebäudes ist möglicherweise die
Unterbringung der Mensa auf einer Etage nicht möglich. Die Einrichtung einer
attraktiven Außengastronomie wird erheblich erschwert, denn der zentral
gelegene Platz kann nur durch das Überqueren des Campusboulevards
erreicht werden. Eine Außengastronomie an der Südwest-Seite des Gebäudes
G11 wäre zwar grundsätzlich durch einen Terrassenanbau möglich; allerdingsSeite 5 von 15
Seite 6
würde dieser (..) einen erheblichen Eingriff in die Natur erfordern (evtl. weitere
Baumfällungen). Eine solche Lösung würde zudem die Gefahr in sich bergen,
dass der zentral gelegene Platz am Campusboulevard sich nicht als
„lebendiger Mittelpunkt“ des Campus etablieren kann (…). Schließlich gestaltet
sich beim Gebäude G11 auch die Ver- und Entsorgung der Mensa erheblich
schwieriger (…).“
Die Unterbringung der Mensa in Gebäude G11 wird auch seitens der
Verwaltung als kritisch bewertet. Aufgrund der geringen Größe des Baukörpers
und seiner prominenten Positionierung zu Parkanlage und Boulevard wirken
sich die mit einer Mensanutzung einhergehenden Wirtschafts- und
Anlieferungsbereiche stadträumlich negativ aus. Liefer- und
Versorgungsverkehre erzeugen zusätzliche Verkehre auf dem als Rad- und
Fußweg geplanten Boulevard.
Das Gebäude G6 bietet dagegen deutlich bessere Ver- und
Entsorgungsmöglichkeiten durch einen direkten Anschluss der unteren Ebene
über den Versorgungsweg parallel der Autobahn. Dies wirkt sich
stadtgestalterisch weniger negativ auf den zentralen Campus aus und Verkehre
über den Boulevard können vermieden werden.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, dass keine Festlegung des
Mensagebäudes auf G11 erfolgt und stattdessen die Möglichkeit bestehen
bleibt, eine Mensa nebst ergänzenden studentischen Angeboten in G06
unterzubringen. Dies entspricht ebenfalls dem Interesse des
Studierendenwerks Bonn.
Darüber hinaus ergaben sich zwischenzeitlich folgende geringfügige
Anpassungen im Lageplan (Anlage 2):
Der Grundriss des AVZ II Gebäudes (G04 in Anlage 2) wurde an die
genehmigte Hochbauplanung auf Grundlage des Hochbauwettbewerbs
angepasst.
Die Nordfassade des Gebäudes G07 wurde aufgrund von Kanal- bzw.
Leitungstrassen im Erd- und 1. Obergeschoss nach Süden versetzt und
ab dem 2. Obergeschoss als auskragendes Gebäude ausgestaltet.
Der Planungsstand weist damit aktuell eine BGF von 84.658 m² (ohne GW3
und GW4) auf und erreicht das Planungsziel von 84.000 m².
Die Verwaltung beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 (1) BauGB auf dieser Grundlage durchzuführen.
Änderungspunkt 9
Mit dem Ziel einer Vergrößerung der Wohnfläche, Erhalt des
Baumbestands auf der Höhe und Verbesserung der Kaltluft-Leitung sollen
für den Bereich der Wohnbebauung alternative städtebauliche Entwürfe
erarbeitet werden. Dafür sollen zumindest eine Vergrößerung der Tiefe
der drei bisher geplanten Gebäude oder eine geschlossene Bebauung
entlang der Straße An der Immenburg oder entlang der Straße Auf dem
Hügel geprüft werden. Vor- und Nachteile der Entwürfe sollen den
Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.Seite 6 von 15
Seite 7
Nach Abstimmung zwischen BLB, Universität, Verwaltung und
Studierendenwerk Bonn wurde der geplante Standort seitens des
Studierendenwerks als attraktiv hervorgehoben, da grundsätzlich von einem
Bedarf an Wohnheimplätzen in campusnaher Lage auszugehen ist. Das
Studierendenwerk hebt jedoch hervor:
„Um eine Studierendenwohnheimanlage wirtschaftlich bzw.
kostendeckend bewirtschaften und betreiben zu können, sollte (diese)
(…) mindestens 200 Plätze umfassen.“ Die oberirdische
Bruttogeschossfläche (BGF) sollte mind. 8.000 m² betragen.
Vier Varianten wurden abschließend erarbeitet, geprüft und deren Vor- und
Nachteile in Anlage 3 gegenübergestellt. Bei den Varianten 1, 2 und 3b
bestehen keine Bedenken zur Beeinträchtigung der Kaltluftströmungen und der
Hauptwindrichtung (Süd-Ost). Bei Variante 3a bestehen Bedenken zur
Beeinträchtigung der Hauptwindrichtung. Die Vorgaben des
Studierendenwerkes (mind. 200 Wohneinheiten = ca. 8.000m² BGF) werden
bei Variante 1 und 3b berücksichtigt. Aufgrund der Vorteile von Variante 1 wird
diese als Vorzugsvariante benannt: Sie kommt am ehesten dem ursprünglichen
Wettbewerbsergebnis nach und wird städtebaulich befürwortet. Aus
stadtklimatischer Sicht bestehen keine Bedenken. Im Vergleich zu Variante 3a
und 3b wird der verbindende Charakter der Parkanlage erhalten. Im Gegensatz
zu Variante 2 müssen ggf. kleinere Baum- und Strauchstandorte, die sich in
den vergangenen Jahren entwickelt haben, weichen (vgl. Anlage 4: Seite 2).
Die Lage der Baukörper wurde jedoch zugunsten eines Erhalts der älteren
Baumbestände und der Blickbeziehungen ins tiefer gelegene Stadtgebiet
ausgerichtet. Demnach überwiegt Variante 1, da die Anforderungen des
Studierendenwerkes im Vergleich zu Variante 2 Berücksichtigung finden.
Darüber hinaus können bei Variante 1 die bestehenden Erschließungsflächen
der derzeitigen Bestandgebäude „Auf dem Hügel“ teilweise nachhaltig integriert
werden. Die Grundfläche wurde im Vergleich zum vorherigen Planungsstand
zugunsten der Wohnfläche erhöht. Die Gebäude weisen eine sich an der Höhe
der gegenüberliegenden Wohnbebauung „Auf dem Hügel“ orientierende
viergeschossige Bauweise zuzüglich Souterrain in Hanglage auf, wobei das
Obergeschoss als Staffelgeschoss ausgeführt werden kann (vgl. Anlage 5).
Ein geschlossener Gebäuderiegel entlang der Straße „An der Immenburg“
wurde aufgrund der negativen Trennwirkungen der Parkanlage, der
städtebaulich und funktionalen Nachteile sowie aufgrund der erheblichen
stadtklimatischen Bedenken nicht weiterverfolgt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 (1) BauGB auf Grundlage der Vorzugsvariante 1 durchzuführen.
Änderungspunkte 10-12
10. Der Boulevard soll als Allee mit straßenbegleitenden
Baumpflanzungen gestaltet werden. Hierfür soll der Anteil
der versiegelten Fläche möglichst auf ein Minimum reduziert
werden und die Leitungen und Rohre entsprechend geplant
werden. Auch auf die geplanten Grünelemente könnte zu
Gunsten bodengebundener Baumpflanzungen verzichtet
werden.
11. Die Baumpflege der zu erhaltenden Bäume wird bis zur
Umsetzung des Planes und während der BaustellenarbeitenSeite 7 von 15
Seite 8
sichergestellt.
12. Die weitere Planung erfolgt nach dem
Schwammstadtprinzip.
Die Punkte 10-12 werden im weiteren Verfahren verfolgt und im Zuge der
Hochbau- und Freiraumplanung berücksichtigt. Es besteht keine Relevanz für
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)
BauGB. Für Punkt 12 wird im Zuge der Hochbau- und Freiraumplanung das
Konzept zum Schwammstadtprinzip berücksichtigt.
Änderungspunkt 13
Die geplanten Baumfällungen von 201 werden reduziert.
Die Baumfällungen wurden von 201 auf 195 Bäume reduziert (s. Anlage 4:
Seite 1).
Die vom 31.01.2023 durch die Bezirksvertretung Bonn beschlossenen
Ziele und Zwecke der Planung sowie die zugehörigen Pläne zur
Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum
Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich (DS-Nr. 220324) werden nach
Kenntnisnahme der Mitteilungsvorlage entsprechend der vorherigen
Ausführungen zu den Änderungspunkten überarbeitet.
Anlage/n
1 Anlage 1 - Erschliessungsplan M.1.1000 (öffentlich)
2 Anlage 2 - technischer Lageplan M1.1000 (öffentlich)
3 Anlage 3 - Varianten zur Wohnbebauung fuer Studierende (öffentlich)
4 Anlage 4 - Baumbilanzierung M1.1000 (öffentlich)
5 Anlage 5 - Schnitt Studierendenwohnen Variante1 M1.200 (öffentlich)Seite 8 von 15
BAB
565
P
P
P
H
H
H
H
H
H
P
Campus-
Boulevard
Richtung Bhf.
Endenich Nord
Hermann-Wandersleb-Ring
Anbindung an die Westbahn
Geplante Westbahn
Auf dem Hügel
Gerhard-Domagk-Straße
Verdistraße
Immenburgstraße
Steinweg
Am Bleichgraben
Am Propsthof
An der Immenburg
Richtung
Bonn-
Innenstadt
Radweg
Peoplemover
Anbindung
Campus
Poppelsdorf
Richtung
Duisdorf
Richtung
Ortsteilzentrum
Endenich
Richtung
Dransdorf
Tiefgarage
Mobilitätshub
Car- und
Bike-Sharing
Mobilitätshub
Fahrradstation
Parkgarage
Tiefgarage
(ca. 25 Stellplätze)
(ca. 78 Stellplätze)
(ca. 87 Stellplätze)
Übergeordnete
Haupterschließung
Örtliche Sammel-
straßen
Haupterschließung
Campus
Nebenstraßen
Campus - Boulevard
Fuß-Radwege
Abstellanlagen Rad
Verdistraße
Immenburgstraße
Fernradweg
Haltestelle Westbahn
Hermann-Wandersleb-Ring
Auf dem Hügel
P BAB
565
Gerhard-Domagk-Straße
Verdistraße
Immenburgstraße
Fernradweg
P
Campus-
Boulevard
Gerhard-Domagk-Straße
Fernradweg
Am Propsthof
P
Campus-
Boulevard
Gerhard-Domagk-Straße
Fernradweg
Am Propsthof
P
P
Campus-
Boulevard
BAB
565
Fernradweg
An der Immenburg
P
BAB
565
Verdistraße
Immenburgstraße
FernradwegSeite 9 von 15
Seite 10 von 15
Anlage 3 – Varianten zur Wohnbebauung für Studierende
Variante 2
Variante 3a
„Bebauung An der Immenburg“
Variante 1  Vorzugsvariante
Variante 3b
„Bebauung An der Immenburg“Seite 11 von 15
V2
Vorteile Nachteile
V1
V3a
V3b
 Vorzugsvariante
Fettgedruckt = Maßgaben entsprechend Beschluss der BV Bonn vom 31.01.2023
 Keine Bedenken zu Kaltluftströmung bei beiden Varianten und zur
Hauptwindrichtung bei V3b
 Keine Inanspruchnahme weiterer Baumstandorte
 Variante 3b: Erhöhung der Grundfläche auf ca. 1780m² (Stand
01/2023: 900m²)
 entspricht Mindestanforderungen STW Bonn, jedoch wird ein
Baukörper bevorzugt.
 Hanglage ermöglicht Souterrainwohnungen
 Keine Behinderung Blickbeziehungen
 Keine Bedenken zu Kaltluftströmung & Hauptwindrichtung
 Erhöhung der Grundfläche auf ca. 1780m² (Stand 01/2023: 900m²)
 200 WE = ca. 8.000m² BGF (Anforderungen STW Bonn)
 Nachhaltigere Integration der bestehenden Erschließungsflächen der
Bestandsgebäude „Auf dem Hügel“
 Keine Behinderung Blickbeziehungen
 Keine Beeinträchtigung der Parkanlage
 Hanglage ermöglicht Souterrainwohnungen
 entspricht Zielen des Wettbewerbs
 Keine geschlossene Bebauung
 entspricht nicht Anforderungen des STW
Bonn: vorauss. keine 200 WE möglich
(6.000m² BGF) & 1 Baukörper bevorzugt,
jedoch unter Erhalt des Baumbestandes nicht
umsetzbar.
 ggf. Inanspruchnahme kleinerer Baum- &
Strauchstandorte im Süden (vgl. Luftbild)
 Keine geschlossene Bebauung
 STW Bonn bevorzugt 1 Baukörper, aber unter
Erhalt des Baumbestandes nicht umsetzbar.
 Bedenken zu Beeinträchtigung der
Hauptwindrichtung bei V3a
 Variante 3a: Reduktion Grundfläche auf
750m² (Stand 01/2023: 900m²)  entspricht
nicht Mindestanforderungen STW Bonn
 Keine geschlossene Bebauung
 Bei V3b rückt 3. Baukörper nah an C-förmiges
Gebäude und Bachtrasse
 bestehende Erschließungsflächen der
Bestandsgebäude „Auf dem Hügel“ werden
nicht genutzt (ger. Nachhaltigkeit)
 Berücksichtigung Gefälle erforderlich
 Zerschneidung der in Nord-Süd-Richtung
verlaufenden Parkanlage
 Keine Bedenken zu Kaltluftströmung & Hauptwindrichtung
 Keine Inanspruchnahme weiterer Baumstandorte
 Erhöhung Grundfläche: 1.250m² (Stand 01/2023: 900m²)
 Nachhaltigere Integration der bestehenden Erschließungsflächen der
Bestandsgebäude „Auf dem Hügel“ möglich
 Keine Behinderung Blickbeziehungen
 Keine Beeinträchtigung der Parkanlage
 Hanglage ermöglicht SouterrainwohnungenSeite 12 von 15
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Seite 14 von 15
564
565
1031
Flur 4
443/36
423/35
35/1
30/3
30/3
611/28
1098
740
739
642/26
640/26
459/26
1162
834
Bst
Bst
Bst
Bst
Bst
Bst
Bst.
Bst.
Bst.
Bst.
Steinweg
An der Immenburg
Auf dem Hügel
Institut für Obstbau
# 40,00
# 10,00
G 07b
763.39 m²
G 08
2594.79 m²
G 09
1639.50 m²
G 10
1303.49 m²
594 m²
G W3
594 m²
G W4
A A
Bestand
Schnitt - Auf dem Hügel (Planung)
70.23 m
66,30 m 65,83 m
63,63 m
70.06 m
70.23 m
Bestand
Schnitt - Auf dem Hügel (Planung)
70.23 m
63,63 m
70.06 m
66,30 m
66,73 m
66,00 m
HEINZ JAHNEN PFLÜGERKASINOSTRASSE 76A FON: 0241/608260-0
52066 AACHEN FAX: 0241/608260-10
www.HJPplaner.de mail@HJPplaner.de
STADT BONN
PROJEKT. PLANNR. STAND MASSSTAB
5 m 10 m
1:2001000. 712 27.03.2024
CAMPUS ENDENICH
Schnitt A-A Auf dem Hügel
H/B = 420 / 594 (0.25m²)
Schnitt - Auf dem Hügel (Planung)
M 1:200
M 1:200
Schnitt - Auf dem Hügel (Bestand)
M 1:1000
Planausschnitt V2.5.a.c - Schnittführung
1000 712 240327 SN 200Seite 15 von 15

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Datenstand: 02.11.2026, 23:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de