220324-10 · Beschlussvorlage
N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 220324-10
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.06.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 220324-10 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.06.2024 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 03.07.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 31.01.2023 (siehe DS-Nr. 220324) sowie unter Berücksichtigung der daraufhin geänderten Planung (siehe Mitteilungsvorlage DS-Nr. 220324-09) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6421-1 „Universitäts- Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich durchzuführen. Das angepasste städtebauliche Konzept ist den Anlagen zu entnehmen. Begründung: Der Beschlussvorschlag geht zurück auf die Mitteilungsvorlage (DS: 220324- 09) im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen vom 15.05.2024. Diese Mitteilungsvorlage wurde mit der Maßgabe in die Folgesitzung verwiesen, dass die Verwaltung die darin beschriebene Vorgehensweise den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegt. Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage (DS-Nr. 220324-09) der Verwaltung lautete: Am 31.01.2023 hat die BV Bonn den Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich mit 9 zusätzlichen Änderungspunkten gefasst (DS-Nr. 220324). Die Umsetzbarkeit der Maßgaben wurde unter Einbindung des BLB NRWSeite 1 von 15 Seite 2 sowie der Universität Bonn geprüft und in einer abschließenden Runde bewertet. Mit Blick auf die Integration einer Mensa, den Campus ergänzende Nutzungen sowie die geplanten Standorte für studentisches Wohnen fand ebenfalls eine Abstimmung mit dem Studierendenwerk Bonn am 18.01.2024 statt. Die Ergebnisse zu den einzelnen Beschluss- und Änderungspunkten werden im Folgenden dargelegt: Beschlusspunkte 1-4 1. Für den Bereich eines zu entwickelnden Universitäts-Campus zwischen den Straßen "Auf dem Hügel", "Am Propsthof", "Gerhard-Domagk-Straße", Bundesautobahn BAB 565 und "Hermann-Wandersleb-Ring" (…) ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungspunkte (gem. Beschluss BV Bonn 31.01.2023) durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein adäquates Beteiligungsformat durchzuführen. 3. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend dem städtebaulichen Konzept im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch in Sonderbaufläche (Hochschuleinrichtung) geändert. 4. Der Bebauungsplan Nr. 7522-85 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, zwischen der Straße “Am Propsthof”, der Bundesautobahn BAB 565, der Immenburgstraße, der Verdistraße, der nordwestlichen Grenze der Hausgrundstücke Verdistraße 37 bis 43, der Straße „An der Immenburg“, dem Pfaffenweiherweg, der nordöstlichen Grenze der Hausgrundstücke Ulrich-Haberland-Straße 23a bis 33 und deren Verlängerung nach Nordwesten ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch aufzuheben. Die Punkte 1-4 werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB im Rahmen der Bauleitplanung entsprechend durchgeführt. Für die Überarbeitung des städtebaulichen Konzepts leiten sich hieraus keine Maßgaben ab. Änderungspunkt 5 Im weiteren Verfahren soll ein umfassendes landschaftsplanerisches Konzept erarbeitet werden, das neben einer attraktiven Freiflächengestaltung insbesondere auch die Stärkung der lokalen Biodiversität zum Ziel hat. Dabei soll die bisherige Bedeutung der südlichen Flächen als landwirtschaftliche Versuchsflächen aufgegriffen und durch Elemente des Konzeptes der Essbaren Stadt (bzw. des “essbaren Campus”) umgesetzt werden. Für den Vogelschutz sollen aufSeite 2 von 15 Seite 3 dem Campus zusammenhängende Gehölzgruppen gepflanzt werden. Vor Satzungsbeschluss erfolgt eine Konkretisierung der Freianlagenplanung auf dem Campus, bei der die Maßgaben aus Punkt 5 berücksichtigt und geprüft werden. Eine Darstellung dieser Planungsziele lässt der Detaillierungsgrad der Planung zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu. Es besteht daher keine Relevanz für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB. Änderungspunkt 6 Die “Sondernutzungsfläche Hochschuleinrichtungen” im Messdorfer Feld zwischen Steinweg und Am Bleichgraben, westlich des Maria-von-Linden- Weges bleibt unbebaut. In einem ersten Schritt, dem weitere auch im Hinblick auf die Beschlusslage zur Fortschreibung des Regionalplanes folgen, wird auch rechtlich sichergestellt, dass der Großteil der Fläche als Ausgleichs- und ökologische Kompensationsfläche für weitere Bauvorhaben der Uni Bonn vorgehalten wird. Die noch im Flächennutzungsplan ausgewiesene Planstraße in Verbindung der Straßen Am Propsthof - Erich-Hoffmann-Straße am westlichen Rand des bisherigen Sonderbaugebietes wird gestrichen und nicht gebaut. Punkt 6 wird im weiteren Verfahren verfolgt. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7522-77 wird derzeit vorbereitet. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans wurde seitens der Bezirksregierung Köln noch nicht abgeschlossen. Insofern liegt noch keine Entscheidung der Bezirksregierung vor, wie mit dem Wunsch der Politik, zukünftig die Fläche bis zum Babette-Koch-Weg nicht weiter als ASB darzustellen, umgegangen wird. Sofern die Bezirksregierung dem Beschluss der Politik folgt, wäre eine Änderung des Flächennutzungsplanes geboten. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB bleibt davon unberührt. Änderungspunkt 7 Die Verwaltung prüft mit der Vorhabenträgerin die Umsetzbarkeit der folgenden Änderungen am Mobilitäts- und Parkkonzept und passt die Planungen entsprechend der Prüfergebnisse an: Die Tiefgarage östlich des Boulevards soll so verlegt werden, dass die lange Erschließungsstraße von der Gerhard-Domagk-Straße für den MIV entfallen kann. Diese Straße wird stattdessen als Fahrradstraße gebaut, die auch von Zulieferern der Institute sowie als Rettungsweg genutzt werden kann. Der Radweg an der Autobahn entfällt zugunsten von mehr Ersatzpflanzungen. Die MIV-Parkplätze werden zunächst nur auf der Parkpalette am Propsthof nachgewiesen. Durch eine Baugrunduntersuchung soll geprüft werden, ob eine Unterbauung der Parkpalette oder deren Aufstockung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, um ggf. mehr Parkmöglichkeiten nachzuweisen, wenn das bauordnungsrechtlich nötig ist. Für die restlichen Parkplätze erteilt das Bauordnungsamt einen Dispens, bis das Hörsaalgebäude an der Gerhard- von-Domagk-Straße neu errichtet wird. Die Uni verpflichtet sich, alle weiteren Parkmöglichkeiten als Tiefgarage unter dem zukünftigen Hörsaalgebäude nachzuweisen. Erschließungsstraße, Fahrradstraße und Tiefgarage:Seite 3 von 15 Seite 4 Der Entfall der Erschließungsstraße für den MIV von der Gerhard-Domagk- Straße ausgehend, der Entfall des Radwegs an der Autobahn und die Zusammenführung als Fahrradstraße wurden berücksichtigt. Die überarbeitete Planung der südlichen Tiefgarage weist eine Kapazität von ca. 190 Stellplätzen auf, die aus wirtschaftlichen und erschließungstechnischen Gründen erforderlich sind (vgl. Anlage 1). Durch den Verzicht auf eine Unterquerung des Boulevards werden Konflikte mit zu errichtenden Ver- und Entsorgungsanlagen im Verlauf des Boulevards vermieden. Die Nutzung des Straßenzuges „An der Immenburg“ steht hierüber hinaus für die technische Erschließung des Boulevards zur Verfügung. Für alle Service- und Notverkehre bleibt eine Querung des Boulevards im Verlauf der Straße „An der Immenburg“ möglich. Der Bau erfolgt bei Bebauung des südlichen Campusbereiches. Stellplätze: Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes wird generell kein konkreter Stellplatznachweis erstellt. Es ist lediglich überschlägig zu betrachten, ob der zu erwartende Stellplatznachweis innerhalb der geplanten Garagen untergebracht werden kann. Ein Nachweis notwendiger Stellplätze auf Grundlage der Stellplatzsatzung der Stadt Bonn ist erst im Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Für jedes Einzelvorhaben ist dabei der Nachweis zu erbringen, dass keine Beeinträchtigung des Gesamtkonzeptes resultiert. Ein Gesamtstellplatznachweis soll im weiteren Verfahren abgestimmt werden. Aussagen zu konkreten Standorten und der Anzahl der notwendigen Stellplätze können auf Grundlage der derzeitigen Planunterlagen nicht getroffen werden. Im weiteren Verfahren wird zudem untersucht werden, wie sich die Baugrundverhältnisse auf die Größe und Wirtschaftlichkeit der geplanten Parkpalette auswirken. Verkehrsuntersuchung: Die Überarbeitung der Masterplanung erforderte eine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2020. Die Verkehrszählungen der Jahre 2015 und 2019 sind nicht mehr hinreichend aktuell, da sich das Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden und somit das Verkehrsaufkommen, bezogen auf den Modal-Split, in Bonn verändert hat. Zurückzuführen ist dies u.a. auf die dauerhaften Auswirkungen der Pandemie und ein darauf angepasstes Mobilitätsverhalten. Die Analyse der Bestandssituation zeigt, dass am Knotenpunkt „Auf dem Hügel“/„Hermann-Wandersleb-Ring“ derzeit eine rechnerische Verkehrsqualität der Stufe D („ausreichend“) erreicht wird. Ein zeitweise beobachteter Rückstau „Auf dem Hügel“, zwischen „Am Bleichgraben“ und „Hermann-Wandersleb- Ring“, lässt sich auf die von Autofahrenden häufig nur einspurig genutzte Aufstellfläche im Kreuzungsbereich zurückführen. Die Simulation der Prognoseplanfälle des Campus Endenich, mit und ohne Realisierung der Westbahn, kommt zu der Einschätzung, dass durch die Anpassung des Signalzeitenprogramms der LSA am Knotenpunkt „Hermann- Wandersleb-Ring“/„Auf dem Hügel“ oder alternativ durch die Verbreitung der vorhandenen Aufstellstreifen vor der Ampelanlage ebenfalls eine mindestens ausreichende Verkehrsqualität der Stufe D erreicht werden kann. An den übrigen Knotenpunkten im Untersuchungsraum sind Ertüchtigungsmaßnahmen rechnerisch nicht erforderlich.Seite 4 von 15 Seite 5 Westbahn: Die Verwaltung verfolgt weiterhin die Planung der so genannten Westbahn in verschiedenen Varianten. Die Übersichtsplanung stellt eine ungefähre Lage einer Haltestelle östlich des Knotenpunktes „Auf dem Hügel“ dar (vgl. Anlage 1). Die Verwaltung beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB auf dieser Grundlage durchzuführen. Änderungspunkt 8 Das L-förmige und das C-förmige Gebäude im Immenburgpark westlich des Boulevards werden in ihrer Grundfläche um ca. 25 – 30 % reduziert. Das L-Gebäude soll verbindlich für eine Mensanutzung geplant und ausgestattet werden. Gegebenenfalls kann eine höhere Bauweise von anderen Gebäuden im Plangebiet den Wegfall der Flächen ausgleichen, sofern der Flächenbedarf im neuen Hochschulstandortentwicklungsplan weiter ausgewiesen wird. Der überarbeitete städtebauliche Entwurf ist Anlage 2 zu entnehmen. Das ehemals L-förmige Gebäude (G11) und C-förmige Gebäude (GX2) wurden in ihrer Kubatur angepasst. Sie weisen eine signifikante Verringerung der Grundfläche um ca. 8% (G11) bzw. 9% (GX2) auf. In Abstimmung mit Universität und BLB stellt dies nun die maximal vertretbare Reduzierung dar, um das für den Campus Endenich vorgesehene Nutzungskonzept realisieren zu können. Eine stärkere Grundflächenreduzierung ist in Hinblick auf die geplante Nutzung wie Mensa und Forschung grundrissorganisatorisch sowie wirtschaftlich nicht darstellbar. Eine weitere Erhöhung der Geschossigkeit als Kompensation wird mit Blick auf die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit aus Nutzersicht ebenso abgelehnt und zudem auch durch die Verwaltung städtebaulich nicht befürwortet. In einem Abstimmungstermin am 18.01.2024 zwischen BLB, Universität, Verwaltung und Studierendenwerk Bonn wurden seitens des Studierendenwerks darüber hinaus entsprechende Anforderungen an einen Mensastandort formuliert: „Aufgrund der relativ großen Entfernung zur Mensa CAMPO in Poppelsdorf (ca. 1,0-1,5 km), ist eine eigene gastronomische Versorgung des Campus Endenich mit insgesamt ca. 4.200 potentiellen Gästen (Studierende und Bedienstete) in Form einer kleinen Mensa (Relaismensa) mit ca. 150-200 Sitzplätzen und täglich ca. 500-600 Essen sinnvoll und unterstützenswert. Favorisiert wird von unserer Seite das Gebäude G6 mit möglichst einer Mensa-Etage, d.h. Relaisküche, Vorratslager, Kühlhaus, Sozialraum / Umkleiden sowie der Speisesaal befinden sich auf einer Etage. Das Gebäude G6 zeichnet sich durch eine sehr gute zentrale Lage mit einem vorgelagerten großzügigen Platz aus, der auch die Einrichtung einer attraktiven Außengastronomie zulässt, direkt an den Campusboulevard angrenzend. (…) Das Gebäude G11 (…) ist aus unserer Sicht deutlich weniger geeignet für die Unterbringung einer Mensa. Aufgrund der deutlich geringeren Grundfläche des Gebäudes ist möglicherweise die Unterbringung der Mensa auf einer Etage nicht möglich. Die Einrichtung einer attraktiven Außengastronomie wird erheblich erschwert, denn der zentral gelegene Platz kann nur durch das Überqueren des Campusboulevards erreicht werden. Eine Außengastronomie an der Südwest-Seite des Gebäudes G11 wäre zwar grundsätzlich durch einen Terrassenanbau möglich; allerdingsSeite 5 von 15 Seite 6 würde dieser (..) einen erheblichen Eingriff in die Natur erfordern (evtl. weitere Baumfällungen). Eine solche Lösung würde zudem die Gefahr in sich bergen, dass der zentral gelegene Platz am Campusboulevard sich nicht als „lebendiger Mittelpunkt“ des Campus etablieren kann (…). Schließlich gestaltet sich beim Gebäude G11 auch die Ver- und Entsorgung der Mensa erheblich schwieriger (…).“ Die Unterbringung der Mensa in Gebäude G11 wird auch seitens der Verwaltung als kritisch bewertet. Aufgrund der geringen Größe des Baukörpers und seiner prominenten Positionierung zu Parkanlage und Boulevard wirken sich die mit einer Mensanutzung einhergehenden Wirtschafts- und Anlieferungsbereiche stadträumlich negativ aus. Liefer- und Versorgungsverkehre erzeugen zusätzliche Verkehre auf dem als Rad- und Fußweg geplanten Boulevard. Das Gebäude G6 bietet dagegen deutlich bessere Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten durch einen direkten Anschluss der unteren Ebene über den Versorgungsweg parallel der Autobahn. Dies wirkt sich stadtgestalterisch weniger negativ auf den zentralen Campus aus und Verkehre über den Boulevard können vermieden werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, dass keine Festlegung des Mensagebäudes auf G11 erfolgt und stattdessen die Möglichkeit bestehen bleibt, eine Mensa nebst ergänzenden studentischen Angeboten in G06 unterzubringen. Dies entspricht ebenfalls dem Interesse des Studierendenwerks Bonn. Darüber hinaus ergaben sich zwischenzeitlich folgende geringfügige Anpassungen im Lageplan (Anlage 2): Der Grundriss des AVZ II Gebäudes (G04 in Anlage 2) wurde an die genehmigte Hochbauplanung auf Grundlage des Hochbauwettbewerbs angepasst. Die Nordfassade des Gebäudes G07 wurde aufgrund von Kanal- bzw. Leitungstrassen im Erd- und 1. Obergeschoss nach Süden versetzt und ab dem 2. Obergeschoss als auskragendes Gebäude ausgestaltet. Der Planungsstand weist damit aktuell eine BGF von 84.658 m² (ohne GW3 und GW4) auf und erreicht das Planungsziel von 84.000 m². Die Verwaltung beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB auf dieser Grundlage durchzuführen. Änderungspunkt 9 Mit dem Ziel einer Vergrößerung der Wohnfläche, Erhalt des Baumbestands auf der Höhe und Verbesserung der Kaltluft-Leitung sollen für den Bereich der Wohnbebauung alternative städtebauliche Entwürfe erarbeitet werden. Dafür sollen zumindest eine Vergrößerung der Tiefe der drei bisher geplanten Gebäude oder eine geschlossene Bebauung entlang der Straße An der Immenburg oder entlang der Straße Auf dem Hügel geprüft werden. Vor- und Nachteile der Entwürfe sollen den Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.Seite 6 von 15 Seite 7 Nach Abstimmung zwischen BLB, Universität, Verwaltung und Studierendenwerk Bonn wurde der geplante Standort seitens des Studierendenwerks als attraktiv hervorgehoben, da grundsätzlich von einem Bedarf an Wohnheimplätzen in campusnaher Lage auszugehen ist. Das Studierendenwerk hebt jedoch hervor: „Um eine Studierendenwohnheimanlage wirtschaftlich bzw. kostendeckend bewirtschaften und betreiben zu können, sollte (diese) (…) mindestens 200 Plätze umfassen.“ Die oberirdische Bruttogeschossfläche (BGF) sollte mind. 8.000 m² betragen. Vier Varianten wurden abschließend erarbeitet, geprüft und deren Vor- und Nachteile in Anlage 3 gegenübergestellt. Bei den Varianten 1, 2 und 3b bestehen keine Bedenken zur Beeinträchtigung der Kaltluftströmungen und der Hauptwindrichtung (Süd-Ost). Bei Variante 3a bestehen Bedenken zur Beeinträchtigung der Hauptwindrichtung. Die Vorgaben des Studierendenwerkes (mind. 200 Wohneinheiten = ca. 8.000m² BGF) werden bei Variante 1 und 3b berücksichtigt. Aufgrund der Vorteile von Variante 1 wird diese als Vorzugsvariante benannt: Sie kommt am ehesten dem ursprünglichen Wettbewerbsergebnis nach und wird städtebaulich befürwortet. Aus stadtklimatischer Sicht bestehen keine Bedenken. Im Vergleich zu Variante 3a und 3b wird der verbindende Charakter der Parkanlage erhalten. Im Gegensatz zu Variante 2 müssen ggf. kleinere Baum- und Strauchstandorte, die sich in den vergangenen Jahren entwickelt haben, weichen (vgl. Anlage 4: Seite 2). Die Lage der Baukörper wurde jedoch zugunsten eines Erhalts der älteren Baumbestände und der Blickbeziehungen ins tiefer gelegene Stadtgebiet ausgerichtet. Demnach überwiegt Variante 1, da die Anforderungen des Studierendenwerkes im Vergleich zu Variante 2 Berücksichtigung finden. Darüber hinaus können bei Variante 1 die bestehenden Erschließungsflächen der derzeitigen Bestandgebäude „Auf dem Hügel“ teilweise nachhaltig integriert werden. Die Grundfläche wurde im Vergleich zum vorherigen Planungsstand zugunsten der Wohnfläche erhöht. Die Gebäude weisen eine sich an der Höhe der gegenüberliegenden Wohnbebauung „Auf dem Hügel“ orientierende viergeschossige Bauweise zuzüglich Souterrain in Hanglage auf, wobei das Obergeschoss als Staffelgeschoss ausgeführt werden kann (vgl. Anlage 5). Ein geschlossener Gebäuderiegel entlang der Straße „An der Immenburg“ wurde aufgrund der negativen Trennwirkungen der Parkanlage, der städtebaulich und funktionalen Nachteile sowie aufgrund der erheblichen stadtklimatischen Bedenken nicht weiterverfolgt. Die Verwaltung beabsichtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB auf Grundlage der Vorzugsvariante 1 durchzuführen. Änderungspunkte 10-12 10. Der Boulevard soll als Allee mit straßenbegleitenden Baumpflanzungen gestaltet werden. Hierfür soll der Anteil der versiegelten Fläche möglichst auf ein Minimum reduziert werden und die Leitungen und Rohre entsprechend geplant werden. Auch auf die geplanten Grünelemente könnte zu Gunsten bodengebundener Baumpflanzungen verzichtet werden. 11. Die Baumpflege der zu erhaltenden Bäume wird bis zur Umsetzung des Planes und während der BaustellenarbeitenSeite 7 von 15 Seite 8 sichergestellt. 12. Die weitere Planung erfolgt nach dem Schwammstadtprinzip. Die Punkte 10-12 werden im weiteren Verfahren verfolgt und im Zuge der Hochbau- und Freiraumplanung berücksichtigt. Es besteht keine Relevanz für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB. Für Punkt 12 wird im Zuge der Hochbau- und Freiraumplanung das Konzept zum Schwammstadtprinzip berücksichtigt. Änderungspunkt 13 Die geplanten Baumfällungen von 201 werden reduziert. Die Baumfällungen wurden von 201 auf 195 Bäume reduziert (s. Anlage 4: Seite 1). Die vom 31.01.2023 durch die Bezirksvertretung Bonn beschlossenen Ziele und Zwecke der Planung sowie die zugehörigen Pläne zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich (DS-Nr. 220324) werden nach Kenntnisnahme der Mitteilungsvorlage entsprechend der vorherigen Ausführungen zu den Änderungspunkten überarbeitet. Anlage/n 1 Anlage 1 - Erschliessungsplan M.1.1000 (öffentlich) 2 Anlage 2 - technischer Lageplan M1.1000 (öffentlich) 3 Anlage 3 - Varianten zur Wohnbebauung fuer Studierende (öffentlich) 4 Anlage 4 - Baumbilanzierung M1.1000 (öffentlich) 5 Anlage 5 - Schnitt Studierendenwohnen Variante1 M1.200 (öffentlich)Seite 8 von 15 BAB 565 P P P H H H H H H P Campus- Boulevard Richtung Bhf. Endenich Nord Hermann-Wandersleb-Ring Anbindung an die Westbahn Geplante Westbahn Auf dem Hügel Gerhard-Domagk-Straße Verdistraße Immenburgstraße Steinweg Am Bleichgraben Am Propsthof An der Immenburg Richtung Bonn- Innenstadt Radweg Peoplemover Anbindung Campus Poppelsdorf Richtung Duisdorf Richtung Ortsteilzentrum Endenich Richtung Dransdorf Tiefgarage Mobilitätshub Car- und Bike-Sharing Mobilitätshub Fahrradstation Parkgarage Tiefgarage (ca. 25 Stellplätze) (ca. 78 Stellplätze) (ca. 87 Stellplätze) Übergeordnete Haupterschließung Örtliche Sammel- straßen Haupterschließung Campus Nebenstraßen Campus - Boulevard Fuß-Radwege Abstellanlagen Rad Verdistraße Immenburgstraße Fernradweg Haltestelle Westbahn Hermann-Wandersleb-Ring Auf dem Hügel P BAB 565 Gerhard-Domagk-Straße Verdistraße Immenburgstraße Fernradweg P Campus- Boulevard Gerhard-Domagk-Straße Fernradweg Am Propsthof P Campus- Boulevard Gerhard-Domagk-Straße Fernradweg Am Propsthof P P Campus- Boulevard BAB 565 Fernradweg An der Immenburg P BAB 565 Verdistraße Immenburgstraße FernradwegSeite 9 von 15 Seite 10 von 15 Anlage 3 – Varianten zur Wohnbebauung für Studierende Variante 2 Variante 3a „Bebauung An der Immenburg“ Variante 1 Vorzugsvariante Variante 3b „Bebauung An der Immenburg“Seite 11 von 15 V2 Vorteile Nachteile V1 V3a V3b Vorzugsvariante Fettgedruckt = Maßgaben entsprechend Beschluss der BV Bonn vom 31.01.2023 Keine Bedenken zu Kaltluftströmung bei beiden Varianten und zur Hauptwindrichtung bei V3b Keine Inanspruchnahme weiterer Baumstandorte Variante 3b: Erhöhung der Grundfläche auf ca. 1780m² (Stand 01/2023: 900m²) entspricht Mindestanforderungen STW Bonn, jedoch wird ein Baukörper bevorzugt. Hanglage ermöglicht Souterrainwohnungen Keine Behinderung Blickbeziehungen Keine Bedenken zu Kaltluftströmung & Hauptwindrichtung Erhöhung der Grundfläche auf ca. 1780m² (Stand 01/2023: 900m²) 200 WE = ca. 8.000m² BGF (Anforderungen STW Bonn) Nachhaltigere Integration der bestehenden Erschließungsflächen der Bestandsgebäude „Auf dem Hügel“ Keine Behinderung Blickbeziehungen Keine Beeinträchtigung der Parkanlage Hanglage ermöglicht Souterrainwohnungen entspricht Zielen des Wettbewerbs Keine geschlossene Bebauung entspricht nicht Anforderungen des STW Bonn: vorauss. keine 200 WE möglich (6.000m² BGF) & 1 Baukörper bevorzugt, jedoch unter Erhalt des Baumbestandes nicht umsetzbar. ggf. Inanspruchnahme kleinerer Baum- & Strauchstandorte im Süden (vgl. Luftbild) Keine geschlossene Bebauung STW Bonn bevorzugt 1 Baukörper, aber unter Erhalt des Baumbestandes nicht umsetzbar. Bedenken zu Beeinträchtigung der Hauptwindrichtung bei V3a Variante 3a: Reduktion Grundfläche auf 750m² (Stand 01/2023: 900m²) entspricht nicht Mindestanforderungen STW Bonn Keine geschlossene Bebauung Bei V3b rückt 3. Baukörper nah an C-förmiges Gebäude und Bachtrasse bestehende Erschließungsflächen der Bestandsgebäude „Auf dem Hügel“ werden nicht genutzt (ger. Nachhaltigkeit) Berücksichtigung Gefälle erforderlich Zerschneidung der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Parkanlage Keine Bedenken zu Kaltluftströmung & Hauptwindrichtung Keine Inanspruchnahme weiterer Baumstandorte Erhöhung Grundfläche: 1.250m² (Stand 01/2023: 900m²) Nachhaltigere Integration der bestehenden Erschließungsflächen der Bestandsgebäude „Auf dem Hügel“ möglich Keine Behinderung Blickbeziehungen Keine Beeinträchtigung der Parkanlage Hanglage ermöglicht SouterrainwohnungenSeite 12 von 15 Seite 13 von 15 Seite 14 von 15 564 565 1031 Flur 4 443/36 423/35 35/1 30/3 30/3 611/28 1098 740 739 642/26 640/26 459/26 1162 834 Bst Bst Bst Bst Bst Bst Bst. Bst. Bst. Bst. Steinweg An der Immenburg Auf dem Hügel Institut für Obstbau # 40,00 # 10,00 G 07b 763.39 m² G 08 2594.79 m² G 09 1639.50 m² G 10 1303.49 m² 594 m² G W3 594 m² G W4 A A Bestand Schnitt - Auf dem Hügel (Planung) 70.23 m 66,30 m 65,83 m 63,63 m 70.06 m 70.23 m Bestand Schnitt - Auf dem Hügel (Planung) 70.23 m 63,63 m 70.06 m 66,30 m 66,73 m 66,00 m HEINZ JAHNEN PFLÜGERKASINOSTRASSE 76A FON: 0241/608260-0 52066 AACHEN FAX: 0241/608260-10 www.HJPplaner.de mail@HJPplaner.de STADT BONN PROJEKT. PLANNR. STAND MASSSTAB 5 m 10 m 1:2001000. 712 27.03.2024 CAMPUS ENDENICH Schnitt A-A Auf dem Hügel H/B = 420 / 594 (0.25m²) Schnitt - Auf dem Hügel (Planung) M 1:200 M 1:200 Schnitt - Auf dem Hügel (Bestand) M 1:1000 Planausschnitt V2.5.a.c - Schnittführung 1000 712 240327 SN 200Seite 15 von 15
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