← Vorlagen

220324-07 AA · Änderungsantrag

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Antrag zur Vorlage 220324

Nummer
220324-07 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220324 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.588 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
220324-07 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
Paul Brückner
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1
„Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Endenich
Antrag zur Vorlage 220324
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Änderungsantrag 04 wird durch vorliegenden Änderungsantrag ersetzt.
1. Im weiteren Verfahren soll ein umfassendes landschaftsplanerisches
Konzept erarbeitet werden, das neben einer attraktiven Freiflächengestaltung
insbesondere auch die Stärkung der lokalen Biodiversität zum Ziel hat. Dabei
soll die bisherige Bedeutung der südlichen Flächen als landwirtschaftliche
Versuchsflächen aufgegriffen und durch Elemente des Konzeptes der Essbaren
Stadt (bzw. des “essbaren Campus”) umgesetzt werden. Für den Vogelschutz
sollen auf dem Campus zusammenhängende Gehölzgruppen gepflanzt
werden.
2. Die “Sondernutzungsfläche Hochschuleinrichtungen” im Messdorfer Feld
zwischen Steinweg und Am Bleichgraben, westlich des Maria-von-Linden-
Weges bleibt unbebaut. In einem ersten Schritt, dem weitere auch im Hinblick
auf die Beschlusslage zur Fortschreibung des Regionalplanes folgen, wird auch
rechtlich sichergestellt, dass der Großteil der Fläche als Ausgleichs- und
ökologische Kompensationsfläche für weitere Bauvorhaben der Uni Bonn
vorgehalten wird. Die noch im Flächennutzungsplan ausgewiesene Planstraße
in Verbindung der Straßen Am Propsthof - Erich-Hoffmann-Straße am
westlichen Rand des bisherigen Sonderbaugebietes wird gestrichen und nicht
gebaut.
3. Die Verwaltung prüft mit der Vorhabenträgerin die Umsetzbarkeit der
folgenden Änderungen am Mobilitäts- und Parkkonzept und passt die
Planungen entsprechend der Prüfergebnisse an: Die Tiefgarage östlich desSeite 1 von 2
Seite 2
Boulevards soll so verlegt werden, dass die lange Erschließungsstraße von der
Gerhard-Domagk-Straße für den MIV entfallen kann. Diese Straße wird
stattdessen als Fahrradstraße gebaut, die auch von Zulieferern der Institute
sowie als Rettungsweg genutzt werden kann. Der Radweg an der Autobahn
entfällt zugunsten von mehr Ersatzpflanzungen. Die MIV-Parkplätze werden
zunächst nur auf der Parkpalette am Propsthof nachgewiesen. Durch eine
Baugrunduntersuchung soll geprüft werden, ob eine Unterbauung der
Parkpalette oder deren Aufstockung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, um
ggf. mehr Parkmöglichkeiten nachzuweisen, wenn das bauordnungsrechtlich
nötig ist. Für die restlichen Parkplätze erteilt das Bauordnungsamt einen
Dispens, bis das Hörsaalgebäude an der Gerhad-von-Domagk-Straße neu
errichtet wird. Die Uni verpflichtet sich, alle weiteren Parkmöglichkeiten als
Tiefgarage unter dem zukünftigen Hörsaalgebäude nachzuweisen.
4. Das L-förmige und das C-förmige Gebäude im Immenburgpark westlich des
Boulevards werden in ihrer Grundfläche um ca. 25 – 30 % reduziert. Das L-
Gebäude soll verbindlich für eine Mensanutzung geplant und ausgestattet
werden. Gegebenenfalls kann eine höhere Bauweise von anderen Gebäuden
im Plangebiet den Wegfall der Flächen ausgleichen, sofern der Flächenbedarf
im neuen Hochschulstandortentwicklungsplan weiter ausgewiesen wird.
5. Mit dem Ziel einer Vergrößerung der Wohnfläche, Erhalt des Baumbestands
auf der Höhe und Verbesserung der Kaltluft-Leitung sollen für den Bereich der
Wohnbebauung alternative städtebauliche Entwürfe erarbeitet werden. Dafür
sollen zumindest eine Vergrößerung der Tiefe der drei bisher geplanten
Gebäude oder eine geschlossene Bebauung entlang der Straße An der
Immenburg oder entlang der Straße Auf dem Hügel geprüft werden. Vor- und
Nachteile der Entwürfe sollen den Gremien zur Beratung und Entscheidung
vorgelegt werden.
6. Der Boulevard soll als Allee mit straßenbegleitenden Baumpflanzungen
gestaltet werden. Hierfür soll der Anteil der versiegelten Fläche möglichst auf
ein Minimum reduziert werden und die Leitungen und Rohre entsprechend
geplant werden. Auch auf die geplanten Grünelemente könnte zu Gunsten
bodengebundener Baumpflanzungen verzichtet werden.
7. Die Baumpflege der zu erhaltenden Bäume wird bis zur Umsetzung des
Planes und während der Baustellenarbeiten sichergestellt.
8. Die weitere Planung erfolgt nach dem Schwammstadtprinzip.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de