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220324-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Stellungnahme der Verwaltung zu Änderungsantrag 220324-04 AA

Nummer
220324-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220324 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220324-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1
„Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Endenich
Stellungnahme der Verwaltung zu
Änderungsantrag 220324-04 AA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme
Nachfolgend wird durch die Verwaltung eine Stellungnahme gemäß den
benannten Ziffern des Änderungsantrages (DS.Nr. 220324-04AA) ÄA
abgegeben. Zusätzlich ist in der Anlage nochmals die Stellungnahme der
Universität zu dem Änderungsantrag beigefügt. Diese Eingaben werden in der
folgenden Stellungnahme ebenfalls berücksichtigt.
1. Im weiteren Verfahren soll ein umfassendes
landschaftsplanerisches Konzept erarbeitet werden, das neben
einer attraktiven Freiflächengestaltung insbesondere auch die
Stärkung der lokalen Biodiversität zum Ziel hat. Dabei soll die
bisherige Bedeutung der südlichen Flächen als landwirtschaftliche
Versuchsflächen aufgegriffen und durch Elemente des Konzeptes
der Essbaren Stadt (bzw. des “essbaren Campus”) umgesetzt
werden. Für den Vogelschutz sollen auf dem Campus
zusammenhängende Gehölzgruppen gepflanzt werden.
- Im Wettbewerbsverfahren erfolgte die Teilnahme durch
Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Stadtplanern und
Landschaftsarchitekten, um neben der städtebaulichen Qualität ein
besonderes Augenmerk auf die freiraumplanerische Gestaltung zu
legen. Mit dem Wettbewerbsergebnis wurden von den Gewinnerbüros
HJP und Lützow 7 erste Gestaltungsansätze für ein landschafts- und
freiraumplanerisches Konzept vorgelegt. Im weiteren Verfahren sollte
eine Konkretisierung der bisherigen Planungsvorstellungen durch die
Wettbewerbssieger erfolgen. Eine Prüfung auf Bestandserhalt und
Integration wird mit der Planung evaluiert und weitest möglich
umgesetzt werden.
- Elemente des Konzeptes „Essbare Stadt“ können in der weiterenSeite 1 von 11
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Planung mitaufgegriffen und umgesetzt werden. Die Universität
unterstützt diesen Absatz des Antrages, der die Nachhaltigkeitsziele der
Universität ebenfalls unterstützt (s. Anlage Stellungnahme der
Universität).
2. Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes wird zum Ausgleich
der Bebauung bisheriger Grünfläche im Plangebiet, die unbebaute
Fläche zwischen Steinweg und Am Bleichgraben, westlich des
Maria-von-Linden-Weges, von “Sondernutzungsfläche
Hochschuleinrichtungen” in Grünfläche/Landwirtschaftliche
Fläche umgewidmet.
- Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans wurde seitens der
Verwaltung vorgeschlagen, diese Fläche als Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB) beizubehalten und nur die Abgrenzung
zwischen ASB und Freiraum geringfügig zu ändern. Eine, wie bisher im
Flächennutzungsplan (FNP) vorgesehene Nutzung als Sonderbaufläche
für Hochschuleinrichtungen, wäre demnach weiterhin möglich.
- Der Vorschlag der Verwaltung, die Fläche bis zum Babette-Koch-Weg
als ASB beizubehalten, wurde von der Politik abgelehnt. Seitens der
Politik ist es nicht gewünscht, diese Fläche weiterhin als ASB
darzustellen. Dieses Ergebnis wurde an die Bezirksregierung gemeldet.
Ob und wie dies nun seitens der Bezirksregierung umgesetzt wird, bleibt
abzuwarten. Sollte die Fläche zukünftig nicht mehr als ASB dargestellt
werden, ist auch die Änderung im FNP von Sonderbaufläche zu
Landwirtschaftlicher Fläche möglich.
- Aus Sicht der Verwaltung und der Universität (s. Anlage Stellungnahme
der Universität) sollte jedoch an den planerischen Zielsetzungen
festgehalten werden, die Fläche für bauliche Nachverdichtungen von
universitären Einrichtungen vorzuhalten. Mit der
Hochschulentwicklungsplanung der Universität werden die
Flächenbedarfe zum Ausbau der Lehr- und Forschungseinrichtungen
dargelegt und zeigen auf, dass die Bedarfe der Universität bereits heute
über die aktuellen Entwicklungsmöglichkeiten für den Campus Endenich
hinausgehen. Hierdurch ergibt sich für die Universität wie auch die
Verwaltung ein zwingendes Erfordernis für eine Flächensicherung am
Bleichgraben. Zudem befindet sich die Fläche am Bleichgraben bereits
in einem voll erschlossenen und städtebaulich integrierten Bereich, der
im räumlichen Verflechtungsbereich zum Universitätscampus steht.
- Kompensationsflächen zum Ausgleich der baulichen Eingriffe im
räumlichen Zusammenhang mit dem Plangebiet sind aus
naturschutzrechtlichen Gründen zwingend zu beachten. Es wird daher
geprüft, inwieweit Ausgleichsflächen im Plangebiet selbst geschaffen
werden können. Soweit darüber hinaus Ausgleichsbedarfe anfallen, wird
in den umliegenden Bereichen nach geeigneten Flächen, die nicht für
bauliche Nutzungen vorgehalten sind, gesucht.
- Sollte die o.g. Fläche zur Teil-Kompensation für die Bebauung
herangezogen werden, muss hier allerdings eine ökologische
Aufwertung erfolgen und durch Ausweisung als KompensationsflächeSeite 2 von 11
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eine zukünftige Bebauung untersagt werden, wodurch der
Bebauungsplan aufzuheben und der FNP zu ändern wären. Eine
„Umwidmung“ auf Grünfläche/Landwirtschaftliche Fläche alleine reicht
nicht aus, um den naturschutzrechtlichen notwendigen Ersatz der bei
diesem Vorhaben zwangsläufig anfällt, ausgleichen zu können.
- Wird dem Änderungsantrag gefolgt, wäre neben der Änderung des FNP
auch eine Aufhebung des Bebauungsplanes geboten: Für diesen
Bereich liegt der Bebauungsplan Nr. 7522-77 „Babette-Koch-Weg
Universitätsgelände“ vom 14.4.1969 vor, der hier ein Sondergebiet
Universität mit einer u.a. dreigeschossigen Bebauungsmöglichkeit
vorsieht. Der Plan wurde allerdings in nicht-öffentlicher Ratssitzung
beschlossen und deshalb in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
inzident als unwirksam eingestuft. Der von ihm dennoch ausgehende
Schein der Rechtmäßigkeit wäre entweder in einem
Neuaufstellungsverfahren zu bestätigen oder - in Konsequenz der hier
politisch angedachten Umnutzung für Ausgleichsmaßnahmen - durch
ein Aufhebungsverfahren zu beseitigen.
- Sollte die ASB-Darstellung seitens der Bezirksregierung aber
beibehalten werden, müsst dann mit dieser geklärt werden, ob eine
FNP-Änderung mit dem Ziel der Darstellung einer landwirtschaftlichen
Fläche möglich ist und ob dies dann den Zielen der Raumordnung
entspricht.
3. (Redaktioneller Hinweis der Verwaltung: Die Inhalte in Punkt 3
werden sinngemäß dem ÄA als Unterpunkte 3.1 bis 3.6
untergliedert, um eine ausführliche und übersichtliche Erläuterung
der verkehrlichen Themen vornehmen zu können.)
3.1 Die Tiefgarage östlich des Boulevards soll so verlegt werden,
dass die lange Erschließungsstraße von der Gerhard-Domagk-
Straße für den MIV entfallen kann. Diese Straße wird stattdessen als
Fahrradweg gebaut, der auch als Feuerwehrzufahrt genutzt werden
kann.
- Einem kompletten Verzicht auf die rückwärtige Erschließung für den
MIV von der Gerhard-Domagk-Straße kann nicht entsprochen werden,
da die Universitätsgebäude regelmäßige Anlieferungen für ihre
Forschungseinrichtungen erhalten und diese Erschließung für den
universitären Betrieb zwingend notwendig ist (s. Anlage).
- Die Lage der Tiefgarage wurde bewusst so gewählt, um die
Erschließung im Gebiet zu gewährleisten und den Verkehr zu verteilen.
So findet nicht der gesamte Verkehr zum Campus auf nur einer Achse
statt.
- Die östlich und westlich des Boulevards geplanten Tiefgaragenbereiche
sind durch eine Unterführung unter dem Boulevard miteinander
verbunden. Dies wird aufgrund der Tieflage des verrohrten Baches
möglich. Durch die geplanten Erschließungen wird es möglich, Verkehre
aus Richtung Süden und Norden in gleicher Weise aufzunehmen, ohne
den Boulevard zu queren und/oder Umwegefahrten zu erzwingen. Eine
rückwärtige Erschließung der Universitätsgebäude über die Gerhard-
Domagk-Straße wird in jedem Fall erforderlich bleiben, um dieSeite 3 von 11
Seite 4
Anlieferungen, Ver- und Entsorgungen sowie Sicherheitsaspekte der
Entfluchtung und Rettungswege zu sichern sowie eine zweite
Erschließung bei ggf. erforderlichen Bauarbeiten/ Sperrungen an einer
Erschließungsstraße (siehe hierzu auch 220324-03) zu gewährleisten.
3.2 Der ursprünglich geplante Fahrradweg auf der Seite der
Autobahn kann dann entfallen.
- Den geplanten Radweg entlang der Autobahn entfallen zu lassen, wird
aufgrund des erheblichen prognostizierten Verkehrsaufkommens im
Radverkehr (1.700 Radfahrer/Tag laut Masterplan „Nachhaltige Mobilität
für die Stadt“, Kapitel 5.4.1) auf dieser wichtigen Nord-Süd-Achse aus
verkehrsplanerischer Sicht nicht möglich sein.
- Eine Führung gemeinsam mit dem Autoverkehr, wie durch die
Antragstellenden in 3.1 gefordert, kann von hier aus nicht zugestimmt
werden und entspricht nicht den Zielen des Radentscheides. Selbst
wenn über diese Wegeverbindung keine Erschließung durch Pkw
erfolgt, erzeugt der Universitätsbetrieb signifikante notwendige Verkehre
für Ver- und Entsorgung wie z.B. Anlieferungen für Labore, Müllabfuhr,
Handwerkerverkehr etc.
- Diese Ver- und Entsorgerfahrten werden häufig mit LKW abgewickelt,
was ein hohes Konfliktpotential bedeutet. Daher ist eine Mischung
dieser Verkehre auf einer gemeinsamen Fläche aus fachlicher Sicht
nicht empfehlenswert.
- Die Verwaltung hält daher an dem folgenden Vorschlag aus 220324-03
fest: „Verschiebung des getrennten Rad- und Fußweg parallel zur
Autobahn neben die Erschließung der Tiefgarage und der notwendigen
Rettungs- und Lieferverkehre. Es wird ein Radweg mit 4,00m und ein
Gehweg von 2,50m vorgesehen. Hierdurch kann die
Gehwegerschließung gebündelt werden und Flächenversiegelung
eingespart werden.“
3.3 Als neuer Standort für die Tiefgarage sind die näher an der
Gerhard-Domagk-Straße geplanten Neubauten für das
Hochschulrechenzentrum und das dahinterliegende U-förmige
Gebäude zu prüfen.
- Wie in 3.1 beschrieben, ist die Lage der Tiefgaragen bewusst so
gewählt, um die Erschließung im Gebiet sinnvoll zu gewährleisten und
den Verkehr zu verteilen.
 Eine Prüfung der Flächen, die die Antragstellenden als Alternative
vorschlagen, hat bereits stattgefunden die Universität nimmt hierzu
folgendermaßen Stellung:
„Die kleine Fläche vor der Chemie soll die Ersatzbebauung des
Hochschulrechenzentrums aufnehmen. Die bebaubare Fläche
beträgt rund 600 m² und kann nicht den vollständigen
Flächenbedarf für diesen Zweck abdecken. Insofern stehen hier
keine Flächen für Parkplätze zur Verfügung.
Die Erweiterungsfläche der Chemie (U-förmiges Gebäude) ist
derzeit noch mit einem Hörsaalgebäude bebaut. Die ErrichtungSeite 4 von 11
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einer Tiefgarage an dieser Stelle würde die frühzeitige
Niederlegung dieses Gebäudes erfordern. Das Hörsaalgebäude ist
in Nutzung und für die Lehre erst entbehrlich, wenn Ersatzflächen
geschaffen wurden.“
3.4 Die Tiefgarage westlich des Boulevards soll ebenfalls
zugunsten einer Tiefgarage am Südrand des Geländes,
beispielsweise unter dem O-förmigen Gebäude am Hermann-
Wandersleb-Ring, mit Zufahrt von eben diesen entfallen.
- Die Erschließung des Campus, einschließlich der Zuwegung zu einer
Tiefgarage im südlichen Bereich, vom Hermann-Wandersleb-Ring aus
ist aus verkehrsplanerischer Sicht nicht möglich. Die direkte Anbindung
des Campus-Geländes an die vierspurige Hauptverkehrs- und
Bundesstraße ist nicht realisierbar
- Gründe hierfür sind beispielsweise die Nähe zum Endenicher Ei, sehr
geringe Knotenpunktabstände, Trassenführung der geplanten
Westbahn, Entfall von Verkehrsbeziehungen („rechts rein, rechts raus“),
Verschlechterung der Sicherheit von Rad- und Fußverkehr,
Unvereinbarkeit mit Umweltspuren.
- Daher war es bereits Vorgabe im Wettbewerbsverfahren, keine
Autoerschließungen vom Hermann-Wandersleb-Ring auf das
Campusgelände zu planen.
3.5 Die Straße An der Immenburg kann dann weitgehend
zurückgebaut werden.
- Die Straße ist für die Erschließung des Campus für Ver- und
Entsorgung, also notwendige Verkehre essenziell und kann daher nicht
zurückgebaut werden.
3.6 Es soll geprüft werden, ob mit dem Errichten ausschließlich
bauordnungsrechtlich erforderlicher Stellplätze und Fokussierung
auf unterirdische Stellplätze die Parkpalette im nördlichen
Plangebiet entfallen kann.
- Die geplanten Tiefgaragen alleine decken den Stellplatzbedarf für den
Bestand und geplanten Neubau nach bisherigem Stand nicht vollständig
ab. Daher wurde auf dem bisherigen Parkplatz die Überplanung mit
einer Parkpalette vorgesehen. Diese kann abhängig von dem
Baufortschritt und sich in Zukunft ggf. weiter verändernder
Mobilitätszahlen in Ihrer Höhe angepasst werden und bedarfsabhängig
bspw. auch vermehrt für Fahrradstellplätze etc. umgenutzt werden. Die
Universität verschließt sich einer Beschränkung der Stellplatzflächen
grundsätzlich nicht (s. Anlage). Die Parkpalette stellt in Hinblick auf die
zukünftigen Entwicklungen eine flexible und anpassbare Lösung dar.
- Im Übrigen befinden sich auf dem Baufeld der geplanten Parkpalette
nach heutigem Kenntnisstand Altablagerungen im Boden, sodass an
dieser Stelle von einer Tiefgaragenbebauung als Alternative abgesehen
werden sollte.
4. Das L-förmige Gebäude im Immenburgpark westlich des Boulevards
entfällt. Gegebenenfalls kann eine höhere Bauweise von anderenSeite 5 von 11
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Gebäuden im Plangebiet den Wegfall der Flächen ausgleichen, sofern
der Flächenbedarf im neuen Hochschulentwicklungsplan weiter
ausgewiesen wird.
- Aufgrund der bestehenden Flächenbedarfe der Universität kann dem
Gebäudeentfall aus Sicht der Universität nicht zugestimmt werden (s.
Anlage).
- Aus städtebaulicher Sicht benötigt der Platz an der Mensa eine bauliche
Fassung, die ohne das L-Gebäude nicht gegeben ist. Vorstellbar wäre
zur Reduzierung der versiegelten Flächen die Kubatur von einem L-
förmigen Gebäude auf einen I-förmigen Gebäuderiegel zu reduzieren.
5. Mit dem Ziel einer Vergrößerung der Wohnfläche, Erhalt des
Baumbestands auf der Höhe und Verbesserung der Kaltluft-Leitung
sollen für den Bereich der Wohnbebauung alternative städtebauliche
Entwürfe erarbeitet werden. Dafür sollen zumindest eine Vergrößerung
der Tiefe der drei bisher geplanten Gebäude oder eine geschlossene
Bebauung entlang der Straße An der Immenburg oder entlang der
Straße Auf dem Hügel geprüft werden. Vor- und Nachteile der
Entwürfe sollen den Gremien zur Beratung und Entscheidung
vorgelegt werden.
- Mit Hilfe eines Qualifizierungsverfahrens sollen im weiteren Verfahren
Varianten für die Hochbauplanungen des Studierendenwohnen
erarbeitet werden.
- Mit dem Qualifizierungsverfahren werden die o.g. Rahmenbedingungen
zum Erhalt des Baumbestandes, Berücksichtigung der Kaltluftbahnen
etc. als Vorgabe festgelegt und verschiedene städtebauliche Varianten
zur Diskussion gestellt. Die Politik wird beratend in das
Qualifizierungsverfahren miteinbezogen.
6. Der Boulevard soll als Allee mit straßenbegleitenden
Baumpflanzungen gestaltet werden. Hierfür soll der Anteil der
versiegelten Fläche möglichst auf ein Minimum reduziert werden und
die Leitungen und Rohre entsprechend geplant werden. Auch auf die
geplanten Grünelemente könnte zu Gunsten bodengebundener
Baumpflanzungen verzichtet werden.
- Baumstandorte können und sollen auf dem Boulevard grundsätzlich
vorgesehen werden. Dies wird auch von der Universität unterstützt (s.
Anlage). Es ist zu prüfen, inwiefern eine Allee mit einer geplanten
Bachoffenlegung entlang des Boulevards vereinbar ist. Zurzeit läuft die
Überarbeitung einer Machbarstudie mit verschiedenen Varianten, die im
weiteren Verfahren näher zu prüfen sind. Die Planung der
Baumstandorte sollte daher in Einklang mit einer möglichen
Bachoffenlegung erfolgen, sodass vom Boulevard auch ein Mehrwehrt
in Hinblick auf eine Erlebbarkeit des Bachlaufes entsteht. Die
Planungen sind als Bestandteil der freiraumplanerischen
Konkretisierung miteinzubeziehen.
7. Die Baumpflege der zu erhaltenden Bäume wird bis zur UmsetzungSeite 6 von 11
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des Planes und während der Baustellenarbeiten sichergestellt.
- Die Baumpflege ist grundsätzlich durch die Eigentümer*in
sicherzustellen. Auf den städtischen Flächen, die hier nur untergeordnet
für die Erschließungsbereiche bestehen, sorgt die Stadt für die
Baumpflege. Während der Baumaßnahme ist der ständige Zugang zu
den Bäumen in der Regel nicht mehr gewährleistet, weswegen die
Unterhaltungszuständigkeit während dieser Zeit auf den Vorhabenträger
übergeht. Sollten Abschnitte trotz Baumaßnahme normal erreichbar
sein, pflegen die Stadt weiter. Dies wird dann im Rahmen der weiteren
Planung abgestimmt.
8. Die weitere Planung erfolgt nach dem Schwammstadtprinzip.
Aus Sicht der Verwaltung wird vor dem Hintergrund einer nachhaltigen
Stadtentwicklung eine wassersensitive Planung begrüßt. Auch durch die
Universität wird eine Umsetzung, soweit dies technisch realisierbar ist,
gerne unterstützt (s. Anlage)
Anlage/n
1 Stellungnahme der Universität (öffentlich)Seite 7 von 11
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Datenstand: 03.11.2026, 08:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de