220324-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Stellungnahme der Verwaltung zu Änderungsantrag 220324-04 AA
Kerndaten
- Nummer
- 220324-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (16.870 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220324-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Stellungnahme der Verwaltung zu Änderungsantrag 220324-04 AA Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme Nachfolgend wird durch die Verwaltung eine Stellungnahme gemäß den benannten Ziffern des Änderungsantrages (DS.Nr. 220324-04AA) ÄA abgegeben. Zusätzlich ist in der Anlage nochmals die Stellungnahme der Universität zu dem Änderungsantrag beigefügt. Diese Eingaben werden in der folgenden Stellungnahme ebenfalls berücksichtigt. 1. Im weiteren Verfahren soll ein umfassendes landschaftsplanerisches Konzept erarbeitet werden, das neben einer attraktiven Freiflächengestaltung insbesondere auch die Stärkung der lokalen Biodiversität zum Ziel hat. Dabei soll die bisherige Bedeutung der südlichen Flächen als landwirtschaftliche Versuchsflächen aufgegriffen und durch Elemente des Konzeptes der Essbaren Stadt (bzw. des “essbaren Campus”) umgesetzt werden. Für den Vogelschutz sollen auf dem Campus zusammenhängende Gehölzgruppen gepflanzt werden. - Im Wettbewerbsverfahren erfolgte die Teilnahme durch Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten, um neben der städtebaulichen Qualität ein besonderes Augenmerk auf die freiraumplanerische Gestaltung zu legen. Mit dem Wettbewerbsergebnis wurden von den Gewinnerbüros HJP und Lützow 7 erste Gestaltungsansätze für ein landschafts- und freiraumplanerisches Konzept vorgelegt. Im weiteren Verfahren sollte eine Konkretisierung der bisherigen Planungsvorstellungen durch die Wettbewerbssieger erfolgen. Eine Prüfung auf Bestandserhalt und Integration wird mit der Planung evaluiert und weitest möglich umgesetzt werden. - Elemente des Konzeptes „Essbare Stadt“ können in der weiterenSeite 1 von 11 Seite 2 Planung mitaufgegriffen und umgesetzt werden. Die Universität unterstützt diesen Absatz des Antrages, der die Nachhaltigkeitsziele der Universität ebenfalls unterstützt (s. Anlage Stellungnahme der Universität). 2. Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes wird zum Ausgleich der Bebauung bisheriger Grünfläche im Plangebiet, die unbebaute Fläche zwischen Steinweg und Am Bleichgraben, westlich des Maria-von-Linden-Weges, von “Sondernutzungsfläche Hochschuleinrichtungen” in Grünfläche/Landwirtschaftliche Fläche umgewidmet. - Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, diese Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) beizubehalten und nur die Abgrenzung zwischen ASB und Freiraum geringfügig zu ändern. Eine, wie bisher im Flächennutzungsplan (FNP) vorgesehene Nutzung als Sonderbaufläche für Hochschuleinrichtungen, wäre demnach weiterhin möglich. - Der Vorschlag der Verwaltung, die Fläche bis zum Babette-Koch-Weg als ASB beizubehalten, wurde von der Politik abgelehnt. Seitens der Politik ist es nicht gewünscht, diese Fläche weiterhin als ASB darzustellen. Dieses Ergebnis wurde an die Bezirksregierung gemeldet. Ob und wie dies nun seitens der Bezirksregierung umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Sollte die Fläche zukünftig nicht mehr als ASB dargestellt werden, ist auch die Änderung im FNP von Sonderbaufläche zu Landwirtschaftlicher Fläche möglich. - Aus Sicht der Verwaltung und der Universität (s. Anlage Stellungnahme der Universität) sollte jedoch an den planerischen Zielsetzungen festgehalten werden, die Fläche für bauliche Nachverdichtungen von universitären Einrichtungen vorzuhalten. Mit der Hochschulentwicklungsplanung der Universität werden die Flächenbedarfe zum Ausbau der Lehr- und Forschungseinrichtungen dargelegt und zeigen auf, dass die Bedarfe der Universität bereits heute über die aktuellen Entwicklungsmöglichkeiten für den Campus Endenich hinausgehen. Hierdurch ergibt sich für die Universität wie auch die Verwaltung ein zwingendes Erfordernis für eine Flächensicherung am Bleichgraben. Zudem befindet sich die Fläche am Bleichgraben bereits in einem voll erschlossenen und städtebaulich integrierten Bereich, der im räumlichen Verflechtungsbereich zum Universitätscampus steht. - Kompensationsflächen zum Ausgleich der baulichen Eingriffe im räumlichen Zusammenhang mit dem Plangebiet sind aus naturschutzrechtlichen Gründen zwingend zu beachten. Es wird daher geprüft, inwieweit Ausgleichsflächen im Plangebiet selbst geschaffen werden können. Soweit darüber hinaus Ausgleichsbedarfe anfallen, wird in den umliegenden Bereichen nach geeigneten Flächen, die nicht für bauliche Nutzungen vorgehalten sind, gesucht. - Sollte die o.g. Fläche zur Teil-Kompensation für die Bebauung herangezogen werden, muss hier allerdings eine ökologische Aufwertung erfolgen und durch Ausweisung als KompensationsflächeSeite 2 von 11 Seite 3 eine zukünftige Bebauung untersagt werden, wodurch der Bebauungsplan aufzuheben und der FNP zu ändern wären. Eine „Umwidmung“ auf Grünfläche/Landwirtschaftliche Fläche alleine reicht nicht aus, um den naturschutzrechtlichen notwendigen Ersatz der bei diesem Vorhaben zwangsläufig anfällt, ausgleichen zu können. - Wird dem Änderungsantrag gefolgt, wäre neben der Änderung des FNP auch eine Aufhebung des Bebauungsplanes geboten: Für diesen Bereich liegt der Bebauungsplan Nr. 7522-77 „Babette-Koch-Weg Universitätsgelände“ vom 14.4.1969 vor, der hier ein Sondergebiet Universität mit einer u.a. dreigeschossigen Bebauungsmöglichkeit vorsieht. Der Plan wurde allerdings in nicht-öffentlicher Ratssitzung beschlossen und deshalb in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren inzident als unwirksam eingestuft. Der von ihm dennoch ausgehende Schein der Rechtmäßigkeit wäre entweder in einem Neuaufstellungsverfahren zu bestätigen oder - in Konsequenz der hier politisch angedachten Umnutzung für Ausgleichsmaßnahmen - durch ein Aufhebungsverfahren zu beseitigen. - Sollte die ASB-Darstellung seitens der Bezirksregierung aber beibehalten werden, müsst dann mit dieser geklärt werden, ob eine FNP-Änderung mit dem Ziel der Darstellung einer landwirtschaftlichen Fläche möglich ist und ob dies dann den Zielen der Raumordnung entspricht. 3. (Redaktioneller Hinweis der Verwaltung: Die Inhalte in Punkt 3 werden sinngemäß dem ÄA als Unterpunkte 3.1 bis 3.6 untergliedert, um eine ausführliche und übersichtliche Erläuterung der verkehrlichen Themen vornehmen zu können.) 3.1 Die Tiefgarage östlich des Boulevards soll so verlegt werden, dass die lange Erschließungsstraße von der Gerhard-Domagk- Straße für den MIV entfallen kann. Diese Straße wird stattdessen als Fahrradweg gebaut, der auch als Feuerwehrzufahrt genutzt werden kann. - Einem kompletten Verzicht auf die rückwärtige Erschließung für den MIV von der Gerhard-Domagk-Straße kann nicht entsprochen werden, da die Universitätsgebäude regelmäßige Anlieferungen für ihre Forschungseinrichtungen erhalten und diese Erschließung für den universitären Betrieb zwingend notwendig ist (s. Anlage). - Die Lage der Tiefgarage wurde bewusst so gewählt, um die Erschließung im Gebiet zu gewährleisten und den Verkehr zu verteilen. So findet nicht der gesamte Verkehr zum Campus auf nur einer Achse statt. - Die östlich und westlich des Boulevards geplanten Tiefgaragenbereiche sind durch eine Unterführung unter dem Boulevard miteinander verbunden. Dies wird aufgrund der Tieflage des verrohrten Baches möglich. Durch die geplanten Erschließungen wird es möglich, Verkehre aus Richtung Süden und Norden in gleicher Weise aufzunehmen, ohne den Boulevard zu queren und/oder Umwegefahrten zu erzwingen. Eine rückwärtige Erschließung der Universitätsgebäude über die Gerhard- Domagk-Straße wird in jedem Fall erforderlich bleiben, um dieSeite 3 von 11 Seite 4 Anlieferungen, Ver- und Entsorgungen sowie Sicherheitsaspekte der Entfluchtung und Rettungswege zu sichern sowie eine zweite Erschließung bei ggf. erforderlichen Bauarbeiten/ Sperrungen an einer Erschließungsstraße (siehe hierzu auch 220324-03) zu gewährleisten. 3.2 Der ursprünglich geplante Fahrradweg auf der Seite der Autobahn kann dann entfallen. - Den geplanten Radweg entlang der Autobahn entfallen zu lassen, wird aufgrund des erheblichen prognostizierten Verkehrsaufkommens im Radverkehr (1.700 Radfahrer/Tag laut Masterplan „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“, Kapitel 5.4.1) auf dieser wichtigen Nord-Süd-Achse aus verkehrsplanerischer Sicht nicht möglich sein. - Eine Führung gemeinsam mit dem Autoverkehr, wie durch die Antragstellenden in 3.1 gefordert, kann von hier aus nicht zugestimmt werden und entspricht nicht den Zielen des Radentscheides. Selbst wenn über diese Wegeverbindung keine Erschließung durch Pkw erfolgt, erzeugt der Universitätsbetrieb signifikante notwendige Verkehre für Ver- und Entsorgung wie z.B. Anlieferungen für Labore, Müllabfuhr, Handwerkerverkehr etc. - Diese Ver- und Entsorgerfahrten werden häufig mit LKW abgewickelt, was ein hohes Konfliktpotential bedeutet. Daher ist eine Mischung dieser Verkehre auf einer gemeinsamen Fläche aus fachlicher Sicht nicht empfehlenswert. - Die Verwaltung hält daher an dem folgenden Vorschlag aus 220324-03 fest: „Verschiebung des getrennten Rad- und Fußweg parallel zur Autobahn neben die Erschließung der Tiefgarage und der notwendigen Rettungs- und Lieferverkehre. Es wird ein Radweg mit 4,00m und ein Gehweg von 2,50m vorgesehen. Hierdurch kann die Gehwegerschließung gebündelt werden und Flächenversiegelung eingespart werden.“ 3.3 Als neuer Standort für die Tiefgarage sind die näher an der Gerhard-Domagk-Straße geplanten Neubauten für das Hochschulrechenzentrum und das dahinterliegende U-förmige Gebäude zu prüfen. - Wie in 3.1 beschrieben, ist die Lage der Tiefgaragen bewusst so gewählt, um die Erschließung im Gebiet sinnvoll zu gewährleisten und den Verkehr zu verteilen. Eine Prüfung der Flächen, die die Antragstellenden als Alternative vorschlagen, hat bereits stattgefunden die Universität nimmt hierzu folgendermaßen Stellung: „Die kleine Fläche vor der Chemie soll die Ersatzbebauung des Hochschulrechenzentrums aufnehmen. Die bebaubare Fläche beträgt rund 600 m² und kann nicht den vollständigen Flächenbedarf für diesen Zweck abdecken. Insofern stehen hier keine Flächen für Parkplätze zur Verfügung. Die Erweiterungsfläche der Chemie (U-förmiges Gebäude) ist derzeit noch mit einem Hörsaalgebäude bebaut. Die ErrichtungSeite 4 von 11 Seite 5 einer Tiefgarage an dieser Stelle würde die frühzeitige Niederlegung dieses Gebäudes erfordern. Das Hörsaalgebäude ist in Nutzung und für die Lehre erst entbehrlich, wenn Ersatzflächen geschaffen wurden.“ 3.4 Die Tiefgarage westlich des Boulevards soll ebenfalls zugunsten einer Tiefgarage am Südrand des Geländes, beispielsweise unter dem O-förmigen Gebäude am Hermann- Wandersleb-Ring, mit Zufahrt von eben diesen entfallen. - Die Erschließung des Campus, einschließlich der Zuwegung zu einer Tiefgarage im südlichen Bereich, vom Hermann-Wandersleb-Ring aus ist aus verkehrsplanerischer Sicht nicht möglich. Die direkte Anbindung des Campus-Geländes an die vierspurige Hauptverkehrs- und Bundesstraße ist nicht realisierbar - Gründe hierfür sind beispielsweise die Nähe zum Endenicher Ei, sehr geringe Knotenpunktabstände, Trassenführung der geplanten Westbahn, Entfall von Verkehrsbeziehungen („rechts rein, rechts raus“), Verschlechterung der Sicherheit von Rad- und Fußverkehr, Unvereinbarkeit mit Umweltspuren. - Daher war es bereits Vorgabe im Wettbewerbsverfahren, keine Autoerschließungen vom Hermann-Wandersleb-Ring auf das Campusgelände zu planen. 3.5 Die Straße An der Immenburg kann dann weitgehend zurückgebaut werden. - Die Straße ist für die Erschließung des Campus für Ver- und Entsorgung, also notwendige Verkehre essenziell und kann daher nicht zurückgebaut werden. 3.6 Es soll geprüft werden, ob mit dem Errichten ausschließlich bauordnungsrechtlich erforderlicher Stellplätze und Fokussierung auf unterirdische Stellplätze die Parkpalette im nördlichen Plangebiet entfallen kann. - Die geplanten Tiefgaragen alleine decken den Stellplatzbedarf für den Bestand und geplanten Neubau nach bisherigem Stand nicht vollständig ab. Daher wurde auf dem bisherigen Parkplatz die Überplanung mit einer Parkpalette vorgesehen. Diese kann abhängig von dem Baufortschritt und sich in Zukunft ggf. weiter verändernder Mobilitätszahlen in Ihrer Höhe angepasst werden und bedarfsabhängig bspw. auch vermehrt für Fahrradstellplätze etc. umgenutzt werden. Die Universität verschließt sich einer Beschränkung der Stellplatzflächen grundsätzlich nicht (s. Anlage). Die Parkpalette stellt in Hinblick auf die zukünftigen Entwicklungen eine flexible und anpassbare Lösung dar. - Im Übrigen befinden sich auf dem Baufeld der geplanten Parkpalette nach heutigem Kenntnisstand Altablagerungen im Boden, sodass an dieser Stelle von einer Tiefgaragenbebauung als Alternative abgesehen werden sollte. 4. Das L-förmige Gebäude im Immenburgpark westlich des Boulevards entfällt. Gegebenenfalls kann eine höhere Bauweise von anderenSeite 5 von 11 Seite 6 Gebäuden im Plangebiet den Wegfall der Flächen ausgleichen, sofern der Flächenbedarf im neuen Hochschulentwicklungsplan weiter ausgewiesen wird. - Aufgrund der bestehenden Flächenbedarfe der Universität kann dem Gebäudeentfall aus Sicht der Universität nicht zugestimmt werden (s. Anlage). - Aus städtebaulicher Sicht benötigt der Platz an der Mensa eine bauliche Fassung, die ohne das L-Gebäude nicht gegeben ist. Vorstellbar wäre zur Reduzierung der versiegelten Flächen die Kubatur von einem L- förmigen Gebäude auf einen I-förmigen Gebäuderiegel zu reduzieren. 5. Mit dem Ziel einer Vergrößerung der Wohnfläche, Erhalt des Baumbestands auf der Höhe und Verbesserung der Kaltluft-Leitung sollen für den Bereich der Wohnbebauung alternative städtebauliche Entwürfe erarbeitet werden. Dafür sollen zumindest eine Vergrößerung der Tiefe der drei bisher geplanten Gebäude oder eine geschlossene Bebauung entlang der Straße An der Immenburg oder entlang der Straße Auf dem Hügel geprüft werden. Vor- und Nachteile der Entwürfe sollen den Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. - Mit Hilfe eines Qualifizierungsverfahrens sollen im weiteren Verfahren Varianten für die Hochbauplanungen des Studierendenwohnen erarbeitet werden. - Mit dem Qualifizierungsverfahren werden die o.g. Rahmenbedingungen zum Erhalt des Baumbestandes, Berücksichtigung der Kaltluftbahnen etc. als Vorgabe festgelegt und verschiedene städtebauliche Varianten zur Diskussion gestellt. Die Politik wird beratend in das Qualifizierungsverfahren miteinbezogen. 6. Der Boulevard soll als Allee mit straßenbegleitenden Baumpflanzungen gestaltet werden. Hierfür soll der Anteil der versiegelten Fläche möglichst auf ein Minimum reduziert werden und die Leitungen und Rohre entsprechend geplant werden. Auch auf die geplanten Grünelemente könnte zu Gunsten bodengebundener Baumpflanzungen verzichtet werden. - Baumstandorte können und sollen auf dem Boulevard grundsätzlich vorgesehen werden. Dies wird auch von der Universität unterstützt (s. Anlage). Es ist zu prüfen, inwiefern eine Allee mit einer geplanten Bachoffenlegung entlang des Boulevards vereinbar ist. Zurzeit läuft die Überarbeitung einer Machbarstudie mit verschiedenen Varianten, die im weiteren Verfahren näher zu prüfen sind. Die Planung der Baumstandorte sollte daher in Einklang mit einer möglichen Bachoffenlegung erfolgen, sodass vom Boulevard auch ein Mehrwehrt in Hinblick auf eine Erlebbarkeit des Bachlaufes entsteht. Die Planungen sind als Bestandteil der freiraumplanerischen Konkretisierung miteinzubeziehen. 7. Die Baumpflege der zu erhaltenden Bäume wird bis zur UmsetzungSeite 6 von 11 Seite 7 des Planes und während der Baustellenarbeiten sichergestellt. - Die Baumpflege ist grundsätzlich durch die Eigentümer*in sicherzustellen. Auf den städtischen Flächen, die hier nur untergeordnet für die Erschließungsbereiche bestehen, sorgt die Stadt für die Baumpflege. Während der Baumaßnahme ist der ständige Zugang zu den Bäumen in der Regel nicht mehr gewährleistet, weswegen die Unterhaltungszuständigkeit während dieser Zeit auf den Vorhabenträger übergeht. Sollten Abschnitte trotz Baumaßnahme normal erreichbar sein, pflegen die Stadt weiter. Dies wird dann im Rahmen der weiteren Planung abgestimmt. 8. Die weitere Planung erfolgt nach dem Schwammstadtprinzip. Aus Sicht der Verwaltung wird vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine wassersensitive Planung begrüßt. Auch durch die Universität wird eine Umsetzung, soweit dies technisch realisierbar ist, gerne unterstützt (s. Anlage) Anlage/n 1 Stellungnahme der Universität (öffentlich)Seite 7 von 11 Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de