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220324-04 AA · Änderungsantrag

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Antrag zur Vorlage 220324

Nummer
220324-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 220324 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich

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Änderungsantrag
öffentlich
220324-04 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1
„Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Endenich
Antrag zur Vorlage 220324
Beratungsfolge
Inhalt des Änderungsantrags
Der frühzeitigen Beteiligung wird mit folgenden Maßgaben für das weitere
Verfahren zugestimmt:
1. Im weiteren Verfahren soll ein umfassendes landschaftsplanerisches
Konzept erarbeitet werden, das neben einer attraktiven
Freiflächengestaltung insbesondere auch die Stärkung der lokalen
Biodiversität zum Ziel hat. Dabei soll die bisherige Bedeutung der
südlichen Flächen als landwirtschaftliche Versuchsflächen aufgegriffen
und durch Elemente des Konzeptes der Essbaren Stadt (bzw. des
“essbaren Campus”) umgesetzt werden. Für den Vogelschutz sollen auf
dem Campus zusammenhängende Gehölzgruppen gepflanzt werden.
2. Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes wird zum Ausgleich der
Bebauung bisheriger Grünfläche im Plangebiet, die unbebaute Fläche
zwischen Steinweg und Am Bleichgraben, westlich des Maria-von-
Linden-Weges, von “Sondernutzungsfläche Hochschuleinrichtungen” in
Grünfläche/Landwirtschaftliche Fläche umgewidmet.
3. Die Tiefgarage östlich des Boulevards soll so verlegt werden, dass die
lange Erschließungstraße von der Gerhard-Domagk-Straße für den MIV
entfallen kann. Diese Straße wird stattdessen als Fahrradweg gebaut,
der auch als Feuerwehrzufahrt genutzt werden kann. Der ursprünglich
geplante Fahrradweg auf der Seite der Autobahn kann dann entfallen.
Als neuer Standort für die Tiefgarage sind die näher an der Gerhard-
Domagk-Straße geplanten Neubauten für das Hochschulrechenzentrum
und das dahinterliegende U-förmige Gebäude zu prüfen. Die Tiefgarage
westlich des Boulevards soll ebenfalls zugunsten einer Tiefgarage am
Südrand des Geländes, beispielsweise unter dem O-förmigen Gebäude
am Hermann-Wandersleb-Ring, mit Zufahrt von eben diesen entfallen.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Straße An der Immenburg kann dann weitgehend zurückgebaut
werden. Es soll geprüft werden, ob mit dem Errichten ausschließlich
bauordnungsrechtlich erforderlicher Stellplätze und Fokussierung auf
unterirdische Stellplätze die Parkpalette im nördlichen Plangebiet
entfallen kann.
4. Das L-förmige Gebäude im Immenburgpark westlich des Boulevards
entfällt. Gegebenenfalls kann eine höhere Bauweise von anderen
Gebäuden im Plangebiet den Wegfall der Flächen ausgleichen, sofern
der Flächenbedarf im neuen Hochschulentwicklungsplan weiter
ausgewiesen wird.
5. Mit dem Ziel einer Vergrößerung der Wohnfläche, Erhalt des
Baumbestands auf der Höhe und Verbesserung der Kaltluft-Leitung
sollen für den Bereich der Wohnbebauung alternative städtebauliche
Entwürfe erarbeitet werden. Dafür sollen zumindest eine Vergrößerung
der Tiefe der drei bisher geplanten Gebäude oder eine geschlossene
Bebauung entlang der Straße An der Immenburg oder entlang der
Straße Auf dem Hügel geprüft werden. Vor- und Nachteile der Entwürfe
sollen den Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
6. Der Boulevard soll als Allee mit straßenbegleitenden Baumpflanzungen
gestaltet werden. Hierfür soll der Anteil der versiegelten Fläche
möglichst auf ein Minimum reduziert werden und die Leitungen und
Rohre entsprechend geplant werden. Auch auf die geplanten
Grünelemente könnte zu Gunsten bodengebundener Baumpflanzungen
verzichtet werden.
7. Die Baumpflege der zu erhaltenden Bäume wird bis zur Umsetzung des
Planes und während der Baustellenarbeiten sichergestellt.
8. Die weitere Planung erfolgt nach dem Schwammstadtprinzip.
Begründung
Neben der Deckung des Bedarfs der Universität muss eine möglichst sparsame
Flächenversiegelung Ziel sein. Auch die Stärkung der Biodiversität und des
Artenschutzes müssen in diesen teilweise bislang als Grünfläche und
geschützte Biotope ausgewiesenen Flächen besondere Berücksichtigung
finden.
Außerdem sollen mit dieser Entscheidung über die Entwicklung des Standortes
Endenich weitere Universitätsstandorte in den Blick genommen werden und die
zukünftige Entwicklung frühzeitig im Sinne von Universität und Stadt geplant
werden.
Nach Möglichkeit soll auf das nördliche Parkhaus verzichtet werden, da die
Universität zwischenzeitlich bereits Nutzer des komplett großflächigen
Bestandsgebäudes an der Ecke Am Probsthoft/Gerhard-Domagk-Straße ist.
Der für das bisher vorgesehene Parkhaus genutzte mit großen Bäumen
bestandene Platz kann vorzugsweise für studentische
Kommunikationsbedürfnisse oder beispielsweise Street Food Angebote genutzt
werden.Seite 2 von 3
Seite 3
zK die Wettbewerbsergebnisse von damals:
https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-
Wettbewerb_fuer_Bonner_Campus_Endenich_2889405.html
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de