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220324-03 · Stellungnahme der Verwaltung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich

Nummer
220324-03
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme
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  1. 220324 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220324-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1
„Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Endenich
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
18.08.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
Begründung
Nachstehend erfolgt durch die Verwaltung ein Vorschlag für einen geänderten
Beschlusspunkt sowie
eine Stellungnahme der Verwaltung zu:
- Fragenkataloge Frau Dietsch, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, und
Herr Fremerey, Volt-Fraktion.
- Änderungsantrag DS 220324-02 AA, Rheingrün
Als Anlage I wird zusätzlich ein Lageplan mit Gebäudebezeichnungen
eingereicht.
Die Verwaltung schlägt den folgenden Beschlusspunkt vor:
1. der städtebauliche Entwurf wird entsprechend der nachfolgend
beschriebenen Änderung überarbeitet und als Grundlage für das
weitere Bebauungsplanverfahren beschlossen.
Mit der Entwurfsüberarbeitung soll eine reduzierte Flächenversiegelung
zur Herstellung der erforderlichen Wegebeziehungen erarbeitet werden.
Um dies zu gewährleisten werden im Entwurf folgende Änderungen
vorgenommen (siehe auch Plan in Anlage 1):
- Verschiebung des getrennten Rad- und Fußweg parallel zur
Autobahn neben die Erschließung der Tiefgarage und der
notwendigen Rettungs- und Lieferverkehre. Es wird ein Radweg
mit 4,00m und ein Gehweg von 2,50m vorgesehen. Hierdurch
kann die Gehwegerschließung gebündelt werden undSeite 1 von 11
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Flächenversiegelung eingespart werden.
- die von der Autobahnbrücke abschwenkende Fahrradrampe auf
den Radschnellweg wird auf die nördliche Seite versetzt, um
weitere Baumstandorte zu erhalten. Zu Fuß Gehende erhalten
eine Treppe vom Campusplatz, um das untere Niveau der
Straße zu erreichen.
- der durch den Campuspark verlaufende Geh- und Radweg (vom
“Steinweg” auf den Campusboulevard) wird auf 6,5m Breite
reduziert (4m Radweg + 2,50m Gehweg). Die konkrete
Wegeführung wird im weiteren Verfahren geprüft und ggf.
angepasst um so viele Bäume wie möglich zu erhalten.
- Die Erschließungsflächen werden nach den Zufahrten in die
Tiefgarage auf ein Minimum reduziert und dienen ausschließlich
den zu Fuß Gehenden und Radfahrenden sowie den
notwendigen Rettungs- und Lieferverkehren.
Fragenkataloge Frau Dietsch, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, und
Herr Fremerey, Volt-Fraktion.
Für welche zu erstellenden Gebäude(-abschnitte) im Plangebiet wurden
bereits Baugenehmigungen erteilt? Für welche liegen Voranfragen vor
bzw. wurden erteilt?
- Bei dem Ersatzneubau Chemische Institute wurde das
Zustimmungsverfahren, als verfahrensrechtliche Sonderregelung für
Hochschulbauten von öffentlichen Bauherren (Land NRW), angewandt.
Eine Genehmigung wird durch die Bezirksregierung erteilt, bei der Stadt
Bonn wurde der Vorgang zur Stellungnahme eingereicht. Weitere
Anträge liegen nicht vor.
Für welche Gebäude(-abschnitte) sind Bauanträge bzw. Voranfragen in
näherer Zeit angekündigt? Wurden hierfür bereits Genehmigungen in
Aussicht gestellt?
- Der Ersatzneubau Pharmazie (AVZ II) wird südlich zum Bestandsbau
Pharmazie geplant (S. Anlage I Campus Endenich mit
Gebäudebezeichnungen). Der Architektenwettbewerb wurde unter
Teilnahme der Stadt Bonn, politischer Vertreter*innen der Fraktionen
und Fachgutachter*innen durchgeführt (DS.Nr. 210951). Der
Wettbewerbssieger wurde beauftragt, die Einreichung einer
Bauvoranfrage ist im Zuge der Leistungsphase 2 (Vorplanung)
beabsichtigt.
- HRZ – Hochschulrechenzentrum (IC-Cube) – der Sonderbau wird
südlich angrenzend zu dem Bestandsbau der chemischen Institute,Seite 2 von 11
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angrenzend zur Gerhard-Domagk-Str. orientiert geplant. Erste
Planungen zu dem Vorhaben werden derzeit über die Universität Bonn
vorbereitet.
- Des Weiteren läuft zurzeit die Projektentwicklung für die Sanierung des
Bestandsgebäudes Chemie (Sanierung / Ersatzneubau).
Fragen aus dem Ausschuss für Umwelt Klima und lokale Agenda
1. Wie viele bestehende Bäume sind insgesamt nach derzeitiger
Gesamtplanung im Gebiet von möglicher Fällung betroffen,
einschließlich derjenigen unter 6 m Kronenumfang?
- Sämtliche Bäume des Planungsgebietes wurden gemäß Beauftragung
des BLB NRW von einem amtlich bestellten Vermessungsbüro erfasst
nach: Baumart, Stammumfang in 1m Höhe, Umfang Baumkrone,
Durchmesser Baumkrone. Ein abschließendes Baumkataster für das
Gesamtareal liegt dem BLB NRW zum jetzigen Planungsstand nicht vor
(Ausnahme Baumkataster im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur
Bachoffenlegung). Dies erfolgt in einem weiteren Verfahrensschritt, in
dem eine vollständige Baumerhebung und Baumbewertung
vorgenommen wird.
In dem als Anlage 4 der Beschlussvorlage angehängten Plan
„Baumstandorte“ von Lützow 7 wurden die eingemessenen Bäume
übernommen. Da sich auf dem Areal sehr viele, auch kleinere Bäume
und Büsche befinden, wurde hier eine Grenze bzgl. der Darstellung und
der damit verbundenen Übersichtlichkeit gezogen (> 6m
Kronendurchmesser). In diesem Plan sind insgesamt 888 Bäume im
Bestand erfasst. Davon sollen 687 Bäume erhalten werden, 201 Bäume
müssen gefällt werden. Im Ausgleich sind 327 Neupflanzungen
vorgesehen. Die Darstellung dient als Ersteinschätzung für den
vorgelegten städtebaulichen Entwurf.
- Im weitere Verfahren wird eine Aktualisierung der Baumkartierung
erfolgen sowie eine Bewertung der Bäume nach Art, Alter und Zustand
um festzustellen, ob es sich um schutzwürdigen und erhaltungswerten
Baumbestand handelt. Für alle Bäume, die gefällt werden müssen,
werden Ersatzpflanzungen gem. Landschaftspflegerischem Begleitplan
ermittelt bzw. festgelegt.
- Mit Beschluss der geänderten Planung können weitere Bäume erhalten
werden. Wieviel Bäume damit zusätzlich erhalten werden können, liegt
derzeit noch nicht vor und würde im weiteren Verfahren präzisiert
werden.
2. Erklärt sich durch diese Beschränkung des Kronenumfangs, dass
im derzeitigen Plangebiet augenscheinlich sehr viel mehr Bäume
stehen als in der Kartierung bzw. im Planentwurf sichtbar?
- Ja, es existieren zahlreiche Büsche und Jungpflanzen, die in der
Darstellung des städtebaulichen Entwurfes nicht alle dargestellt wurden
(Frage der Übersichtlichkeit, verändert sich durch Wachstum). ImSeite 3 von 11
Seite 4
weiteren Verfahren wird eine umfassende Baumkartierung und
Bewertung nach Art, Alter und Vitalität erstellt. Mit dieser werden auch
die mit der Anlage 4 dargestellten Baumstandorte erneut überprüft.
3. Ist ein (Teil-)Erhalt der Spalier-Obstbäume im südlichen Bereich
des Plangebiets möglich?
- Inwiefern eine Erhaltung möglich und ist und welche Bäume als
erhaltenswert eingestuft werden, wird nach Erstellung der
Baumbewertung im Rahmen der Konkretisierung der Freiraumplanung
geprüft werden. Für Bäume, die gefällt werden müssen, werden
entsprechende Ersatzpflanzungen gemäß Vorschriften vorgesehen.
4. Ist die sehr großzügig geplante Süd-Nord-Achse (genannt
„Boulevard“) dem darunterliegenden verrohrten Bach geschuldet
(bzw. dem „Peoplemover“) oder kann diese in ihrer Breite
verringert werden?
Der Boulevard war entscheidendes städtebauliches Element im
Wettbewerb. Die Breite ergibt sich neben der Notwendigkeit für
Abstandsflächen, Versorgungsleitungen und Rettungsweg daraus, dass
mit dem Boulevard eine Fläche geschaffen werden soll, die sowohl das
Bewegen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem sogenannten People
Mover als auch den Aufenthalt ermöglichen soll. Da der Boulevard
dabei nicht nur einen reinen Straßencharakter haben soll, sondern auch
Flächen zum Verweilen, sowie Begrünung erhalten soll, sollten die
gewählten 15 m Breite nicht unterschritten werden.
5. Können die geplanten Gebäudeblöcke in ihrem Umfang verringert
werden, um Baumbestand zu schonen, insbesondere im engeren
Bereich der Parkanlage nördlich der Immenburgstraße bzw. der
Gebäude mit Tiefgarage?
- Der Raumbedarf resultiert aus den Vorgaben der Universität. Dieser
wurde durch die Hochschulstandort-Entwicklungsplanung (HSEP) der
Universität Bonn vorgegeben und war Basis des Städtebaulichen
Wettbewerbs 2012. Basis der vorliegenden Planungen ist die HSEP
2015, welche zurzeit aktualisiert wird. Das Volumen der Gebäude und
deren Gebäudetiefen ergeben sich aus den geplanten Funktionen. Die
geplanten Baukörper werden vorrangig Räumlichkeiten für Lehre und
Forschung (Labore) beinhalten. Mögliche Grundrisse werden mit dem
städtebaulichen Entwurf nachgewiesen.
Derzeit besteht seitens der Universität ein erhöhter Bedarf an
Bauflächen. Die Nutzungen im Bereich der Forschung erfordern in der
Regel Neubauten, da die Umsetzung in den Bestandsbauten in der
Regel nicht realisierbar ist. Dies trifft insbesondere bei den
Labornutzungen zu, wie dies im naturwissenschaftlich geprägten
Campus Endenich der Fall ist. Hinzu kommt der Sachverhalt, dass die
Universität zunehmend Kooperationen mit sog. Dritten eingeht (z.B.Seite 4 von 11
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Fraunhofer-Institut, Max-Planck-Institut), wodurch ein zusätzlicher
Bedarf entsteht.
Eine Reduzierung der Baukörper wäre nur möglich, wenn sich die
geplanten Nutzungen und der geforderte Raumbedarf ändern. Auch die
Gebäudetiefen resultieren aus den geplanten Nutzungen und dem Ziel,
wirtschaftliche Grundrisse zu schaffen.
- Die finale Gebäudekubatur und die Fassadengestaltungen werden erst
im Rahmen der weiteren Planungen (Wettbewerbe in Zusammenarbeit
mit Stadt, Universität, BLB, externer Planer) entschieden.
6. Sind die gemäß Baumkartierung zu fällenden Bäume entlang der
Straße „Auf dem Hügel“ der Aufweitung dieser Straße für eine
weitere Spur geschuldet oder weshalb müssen sie weichen?
Einzelne Fällungen entlang der Straße auf dem Hügel sind bislang
aufgrund der geplanten Punktbauten für Studierendenwohnen
erforderlich. Eine bedarfsgerechte Straßenplanung liegt bislang nicht
vor. Zurzeit werden ein Verkehrsgutachten sowie ein Mobilitätskonzept
erstellt auf deren Basis weitere verkehrsplanerische Überlegungen
erfolgen werden. Daher ist diesbezüglich noch keine Aussage möglich.
7. Können die oberirdischen Parkplätze auf das danebenliegende
Grundstück neben der Autobahn verschoben werden? (aktuell
steht da ein kleines Gebäude)
Gemeint ist das Flurstück 1116, Gerhard-Domagk-Straße 6. Das
Grundstück liegt in der 40m Anbauverbotszone der BAB 565 und ist
aufgrund rechtlich entgegenstehender Vorgaben nicht weiter
bebaubar, auch nachzuweisende Stellplätze können in dieser Zone
nicht platziert werden.
8. Sind auf dem Grundstück selbst mehr Baumnachpflanzungen
möglich?
Baumnachpflanzungen sind grundsätzlich möglich. Eine Erhöhung des
Umfangs wird in der weiteren Planung geprüft und mit dem
Bebauungsplanentwurf festzulegen sein.
9. Ist eine Offenlegung des kompletten Baches möglich?
Nein, aufgrund der Geländetopografie ist dies nicht vollständig möglich.
Derzeit werden noch unterschiedliche Trassen eines offenen Bachlaufs
diskutiert. Aufgrund der Geländetopografie und der Höhenlage des
Baches sind in allen Varianten ergänzende Verrohrungen vorgesehen.
Würde man den Bach vollständig offenlegen, wären erhebliche
Geländeeinschnitte und auch damit verbundene Baumfällungen
notwendig.Seite 5 von 11
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Fragen Ausschuss Wohnen, Planung, Bauen
1. Können die Punkthäuser (studentisches Wohnen bzw.
Gästehäuser) entlang „Auf dem Hügel“ vergrößert werden,
zumindest jedoch höher geplant werden? Ist mehr studentisches
Wohnen etwa entlang der Immenburgstraße möglich, ggf. unter
Verlagerung des Sport-/Spielfelds?
Die Größe und Anzahl der Punkthäuser für studentisches Wohnen an
der Straße auf dem Hügel wurden im Laufe des Planungsprozesses zur
Schonung von Baumstandorten sowie einer optimalen Durchlüftung des
Plangebietes verringert. Die derzeit geplante Höhe orientiert sich an der
Bestandsbebauung des Straßenzuges „Auf dem Hügel“ und
gewährleistet Blickbezüge von der Bestandsbebauung zu den
Grünanlagen und weiter ins Rheintal. Die Lage der Punkthäuser am
Hang ermöglicht die Nutzung der hangseitigen Untergeschosse zu
Wohnzwecken und vergrößert somit die zunächst wahrnehmbare Größe
der Gebäude aufgrund der angegebenen Anzahl der Vollgeschosse.
2. Die Fläche rund um das Technische Service Zentrum an der
Gerhard-Domagk-Straße im Nordosten des Plangebietes erscheint
untergenutzt. Könnte hierfür eine intensivere Nutzung geplant
werden?
Das Grundstück ist nicht im Umgriff des Plangebietes enthalten. Zudem
werden Teile des Grundstücks für die Verbreiterung der BAB 565 und
zeitweise für die Baustelleneinrichtung der Autobahnverbreiterung
benötigt.
3. Wieso wird/werden die Tiefgarage/n in der Mitte des Plangebiets
vorgesehen, die dann lange Anfahrten bzw. versiegelte
Straßenführung durch das Gebiet erfordern? Wie kann stattdessen
noch ein Bau der Tiefgarage unter dem Neubau des
Pharmazeutischen Instituts ermöglicht werden?
Die Lage der Tiefgarage wurde bewusst so gewählt um die
Erschließung im Gebiet zu gewährleisten und den Verkehr zu verteilen.
So findet nicht sämtlicher Verkehr zum Campus auf nur einer Achse
statt.
Die östlich und westlich des Boulevards geplanten Tiefgaragenbereiche
sind durch eine Unterführung unter dem Boulevard miteinander
verbunden. Dies wird aufgrund der Tieflage des verrohrten Baches
möglich. Durch die geplanten Erschließungen wird es möglich, Verkehre
aus Richtung Süden und Norden in gleicher Weise aufzunehmen, ohne
den Boulevard zu queren und/oder Umwegefahrten zu erzwingen. Eine
rückwärtige Erschließung der Universitätsgebäude über die Gerhard-
Domagk-Straße wird in jedem Fall erforderlich bleiben, um die
Anlieferungen, Ver- und Entsorgungen sowie Sicherheitsaspekte der
Entfluchtung und Rettungswege zu sichern sowie für eine zweiteSeite 6 von 11
Seite 7
Erschließung bei ggf. erforderlichen Bauarbeiten/ Sperrungen an einer
Erschließungsstraße.
4. Wie werden die zwei Tiefgaragen in der Mitte verbunden, wenn dort
der verrohrte Bach verläuft?
Die Bachsohle liegt bei der Übergabe am Hermann-Wandersleb-Ring
auf einer maximalen Höhe von 63mNN. Der Übergabeschacht auf Höhe
der Kleingartenanlage liegt bei einer Sohlhöhe von 58,7 mNN. Durch
diese Zwangspunkte ergibt sich die Höhenlage der Gewässersohle im
Plangebiet, die ungeachtet einer vollständigen Offenlage oder einer
teilweise bestehenbleibenden Verrohrung beachtet werden muss.
5. Welche Funktionen sind in den beiden Gebäuden nördlich der
Immenburgstraße/westlich der Achse im engeren Parkbereich
(eines am See) vorgesehen? Sofern ein bzw. beide Gebäude
entfallen bzw. beide Gebäude im Umfang reduziert werden würden,
wo wären diese Funktionen möglicherweise ersatzweise
unterzubringen?
Beide Baukörper sind notwendig, da diese Bestandteile des Raum- und
Flächenbedarfs der Uni sind, auf die nicht verzichtet werden kann.
6. In welchen weiteren Bauabschnitten beabsichtigen BLB/Uni nach
derzeitigem Stand das Plangebiet zu vervollständigen?
Der Campus soll in Bauabschnitten von Norden nach Süden entwickelt
werden. Die detaillierte Entwicklung des Campus hängt von den
geplanten Baumaßnahmen ab und kann z.Zt. noch nicht bestimmt
werden und ist abhängig von der in der Aktualisierung befindlichen
Hochschulentwicklungsplanung.
7. Welche städtischen Einflussmöglichkeiten gehen bei einem
Angebotsbebauungsplan gegenüber einem vorhabenbezogenen B-
Plan verloren?
Das Planverfahren wird als Angebotsbebauungsplan mit
städtebaulichem Vertrag durchgeführt. Durch den städtebaulichen
Vertrag nach §11 BauGB können ergänzend zwischen der
Vorhabenträgerin und der Kommune Regelungen getroffen werden u.a.
zur Übernahme von Kosten, Regelung zur Herstellung der
Erschließungsplanung, Durchführung von Qualifizierungsverfahren für
einzelne Baufelder zur Sicherung einer städtebaulichen Qualität etc.
Bei einem Angebotsbebauungsplan besteht grundsätzlich mehr
Offenheit für die spätere Umsetzung. Anders als bei einem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss noch keine konkrete
Bauabsicht zugrunde liegen. Mit dem Bebauungsplanverfahren werden
die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit
für eine Bebauung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (§9Seite 7 von 11
Seite 8
BauGB) gesichert, die Realisierung kann nach Satzungsbeschluss nach
und nach bedarfs- und nutzungsbezogen durch die Universität erfolgen.
Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) wird die
Vorhabenträgerin stark zur Umsetzung eines konkret definierten
Einzelvorhabens gebunden und hat wenig Flexibilität in der Planung.
Für dieses sind bereits zum Verfahrensschritt der öffentlichen
Auslegung vertiefende Planungen mit einem hohen Detaillierungsgrad
der baulichen Gestalt erforderlich. Hierdurch wird zu einem sehr frühen
Zeitpunkt eine Durchplanung des gesamten Vorhabens notwendig. Das
Vorhaben selbst ist innerhalb einer bestimmten Fristsetzung zu
realisieren, ansonsten droht eine entschädigungslose Aufhebung des
VEPs.
Da es sich bei der Campusentwicklung um eine längerfristige
Entwicklung in mehreren Baustufen handelt, die über mehrere Jahre
entstehen wird, soll hier Offenheit und mehr Flexibilität für die Bedarfe
der Universität bestehen bleiben. Auch sollen die konkreten
hochbaulichen Planungen der einzelnen Baufelder erst nach
Satzungsbeschluss mit Hilfe von vertraglich festgelegten
Wettbewerbsverfahren erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung zu Änderungsantrag DS
220324-02 AA
1. Die geplanten Baumfällungen von 201 werden reduziert.
Durch die Umplanung werden die Baumfällungen und die versiegelten Flächen
reduziert. Darüberhinaus stellt die Weiterentwicklung auf Basis des
Wettbewerbsergebnis bereits eine Optimierung des Entwurfes dar, mit der eine
Reduzierung einzelner Baukörper erfolgte, sodass mit der vorgelegten Planung
mehr Bäume erhalten bleiben können als es im ursprünglichen
Wettbewerbsergebnis vorgesehen war. Weitere Erläuterungen diesbezüglich
sind der ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung zu entnehmen (DS.Nr.
220324-01).
2. Die Entwässerung/ Versickerung von Regenwasser wird auf dem
beplanten Bebauungsplangelände vorgenommen (Dachbegrünung ist
eine Maßnahme davon).
Zur Untersuchung wird im weiteren Verfahren ein Entwässerungsgutachten in
Abstimmung der Stadt Bonn erarbeitet, zu dessen Inhalten u.a. auch die
Berücksichtigung von Starkregenereignissen gehört sowie die Prüfung der
Möglichkeiten für Entwässerung, Rückhaltung und Versickerung. Bewährte
Maßnahmen zur Abflussvermeidung (Dachbegrünung, durchlässige
Oberflächenbefestigungen, u.ä.) sind zu untersuchen und wenn möglich im
Plangebiet umzusetzen.
3. Der Ausgleich für den Anteil der benötigten Kleingartenanlage wird
innerhalb des Bplanes sichergestellt.
Kompensationsflächen sollen im Plangebiet und so weit möglich im räumlichenSeite 8 von 11
Seite 9
Zusammenhang zur bestehenden Anlage zur Verfügung gestellt werden.
4. Die Gesamtkompensation wird innerhalb des Bplangeländes
vorgenommen, Maßnahmen zur Renaturierung des Endenicher Baches
auch außerhalb des Gebietes können angerechnet werden.
Innerhalb des Plangebietes werden die Flächen für eine mögliche
Bachoffenlage mitberücksichtigt. Bei der geplanten Bachoffenlage des
Endenicher Baches handelt sich jedoch um separates Verfahren nach
Wasserhaushaltsgesetz, welches nicht an das BPlan Verfahren gekoppelt ist.
Nach Abschluss der städtebaulichen Planung wird die nähere Untersuchung
der Eingriffe in Natur und Landschaft durchgeführt. Diese erfolgt mit der
Erarbeitung einer Umweltprüfung im Zuge des weiteren
Bebauungsplanverfahrens. Zur Abhandlung der Eingriffsregelung wird ein
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Eingriffe werden durch geeignete
Maßnahmen soweit wie möglich innerhalb des Plangebiets sowie durch externe
Maßnahmen kompensiert.
5. Bei der Gestaltung der Grünflächen werden keine Schotterbeete
angelegt.
Auf Basis der städtebaulichen Planung erfolgt die konkrete Ausarbeitung eines
freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes durch das Büro Lützow 7. Zur
Sicherung eines hochwertgien Erscheinungsbildes werden Gestaltungsleitlinien
erarbeitet, die Aussagen zu Farbgebung, Materialität, Gestaltungselementen
und Pflanzenverwendung treffen. Schottergärten werden in diesem Konzept
nicht vorgesehen. Das Freiraumkonzept basiert auf dem Ziel, die prägende
Bewaldung und Begrünung des Rheinterrassenhanges zu erhalten,
weiterzuentwickeln und qualitätvolle begrünte Aufenthaltsbereiche zu schaffen.
6. Die schutzwürdigen Biotope werden für das weitere Verfahren konkret
dargestellt. Hinweis im Text: „Die im Planbereich befindlichen
schutzwürdigen Biotope (Nrn.5208-016,5208-506) fanden bei der
Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes als auch bei den
Artenschutzprüfungen soweit als möglich Berücksichtigung“ (S.15)
Bei den betroffenen Biotopen handelt es sich nicht um „gesetzlich geschützte
Biotope“ bei denen Eingriffe per Gesetzt verboten sind, sondern um
„Schutzwürdige Biotope“ mit erhaltungswürdiger Wertigkeit. Deshalb werden
sie im städtebaulichen Konzept soweit wie möglich berücksichtigt und so wenig
wie nötig beeinträchtigt werden. Eine vollständige Erhaltung kann aufgrund der
Großflächigkeit der Biotope über das gesamte Plangebiet jedoch nicht
gewährleistet werden.
Sonstige wertvolle Habitatstrukturen, die für die artenschutzrechtlich relevanten
Arten oder Artgruppen als Lebensraum dienen könnten, konnten durch die
vertiefende Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 2 für das Plangebiet nicht
nachgewiesen werden.
Alle notwendigen artenschutzrechtlichen Maßnahmen zur Vermeidung von
Verbotstatbeständen im Sinne des §39 und §44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG werden
im weiteren Verlauf berücksichtig und umgesetzt werden.Seite 9 von 11
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Anlage/n
1 Anlage1_Campus Endenich mit Gebäudebezeichnungen (öffentlich)Seite 10 von 11
chemische
Institute
Ersatzbau
chemische
Institute
chemische
Institute
AVZ II
Hochschul-
rechenzentrum
Pharmazie
oberirdisch keine Durchfahrt
für PKW`s möglich
Rad- und Fußweg wird mit einem
4,00m Radweg + 2,50m Gehweg
zukünftig schmaler geplant.
Fahrradrampe verschwenkt
zukünftig nach Norden
separater Radweg verschiebt sich und
soll zukünftig als eigener Radweg
neben der Autoerschließung
geführt werden
hieran angrenzend wird zukünftig
4,00m Radweg + 2,50m Gehweg
angeschlossenSeite 11 von 11

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Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de