220324-03 · Stellungnahme der Verwaltung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich
Kerndaten
- Nummer
- 220324-03
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220324-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme Begründung Nachstehend erfolgt durch die Verwaltung ein Vorschlag für einen geänderten Beschlusspunkt sowie eine Stellungnahme der Verwaltung zu: - Fragenkataloge Frau Dietsch, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, und Herr Fremerey, Volt-Fraktion. - Änderungsantrag DS 220324-02 AA, Rheingrün Als Anlage I wird zusätzlich ein Lageplan mit Gebäudebezeichnungen eingereicht. Die Verwaltung schlägt den folgenden Beschlusspunkt vor: 1. der städtebauliche Entwurf wird entsprechend der nachfolgend beschriebenen Änderung überarbeitet und als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren beschlossen. Mit der Entwurfsüberarbeitung soll eine reduzierte Flächenversiegelung zur Herstellung der erforderlichen Wegebeziehungen erarbeitet werden. Um dies zu gewährleisten werden im Entwurf folgende Änderungen vorgenommen (siehe auch Plan in Anlage 1): - Verschiebung des getrennten Rad- und Fußweg parallel zur Autobahn neben die Erschließung der Tiefgarage und der notwendigen Rettungs- und Lieferverkehre. Es wird ein Radweg mit 4,00m und ein Gehweg von 2,50m vorgesehen. Hierdurch kann die Gehwegerschließung gebündelt werden undSeite 1 von 11 Seite 2 Flächenversiegelung eingespart werden. - die von der Autobahnbrücke abschwenkende Fahrradrampe auf den Radschnellweg wird auf die nördliche Seite versetzt, um weitere Baumstandorte zu erhalten. Zu Fuß Gehende erhalten eine Treppe vom Campusplatz, um das untere Niveau der Straße zu erreichen. - der durch den Campuspark verlaufende Geh- und Radweg (vom “Steinweg” auf den Campusboulevard) wird auf 6,5m Breite reduziert (4m Radweg + 2,50m Gehweg). Die konkrete Wegeführung wird im weiteren Verfahren geprüft und ggf. angepasst um so viele Bäume wie möglich zu erhalten. - Die Erschließungsflächen werden nach den Zufahrten in die Tiefgarage auf ein Minimum reduziert und dienen ausschließlich den zu Fuß Gehenden und Radfahrenden sowie den notwendigen Rettungs- und Lieferverkehren. Fragenkataloge Frau Dietsch, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, und Herr Fremerey, Volt-Fraktion. Für welche zu erstellenden Gebäude(-abschnitte) im Plangebiet wurden bereits Baugenehmigungen erteilt? Für welche liegen Voranfragen vor bzw. wurden erteilt? - Bei dem Ersatzneubau Chemische Institute wurde das Zustimmungsverfahren, als verfahrensrechtliche Sonderregelung für Hochschulbauten von öffentlichen Bauherren (Land NRW), angewandt. Eine Genehmigung wird durch die Bezirksregierung erteilt, bei der Stadt Bonn wurde der Vorgang zur Stellungnahme eingereicht. Weitere Anträge liegen nicht vor. Für welche Gebäude(-abschnitte) sind Bauanträge bzw. Voranfragen in näherer Zeit angekündigt? Wurden hierfür bereits Genehmigungen in Aussicht gestellt? - Der Ersatzneubau Pharmazie (AVZ II) wird südlich zum Bestandsbau Pharmazie geplant (S. Anlage I Campus Endenich mit Gebäudebezeichnungen). Der Architektenwettbewerb wurde unter Teilnahme der Stadt Bonn, politischer Vertreter*innen der Fraktionen und Fachgutachter*innen durchgeführt (DS.Nr. 210951). Der Wettbewerbssieger wurde beauftragt, die Einreichung einer Bauvoranfrage ist im Zuge der Leistungsphase 2 (Vorplanung) beabsichtigt. - HRZ – Hochschulrechenzentrum (IC-Cube) – der Sonderbau wird südlich angrenzend zu dem Bestandsbau der chemischen Institute,Seite 2 von 11 Seite 3 angrenzend zur Gerhard-Domagk-Str. orientiert geplant. Erste Planungen zu dem Vorhaben werden derzeit über die Universität Bonn vorbereitet. - Des Weiteren läuft zurzeit die Projektentwicklung für die Sanierung des Bestandsgebäudes Chemie (Sanierung / Ersatzneubau). Fragen aus dem Ausschuss für Umwelt Klima und lokale Agenda 1. Wie viele bestehende Bäume sind insgesamt nach derzeitiger Gesamtplanung im Gebiet von möglicher Fällung betroffen, einschließlich derjenigen unter 6 m Kronenumfang? - Sämtliche Bäume des Planungsgebietes wurden gemäß Beauftragung des BLB NRW von einem amtlich bestellten Vermessungsbüro erfasst nach: Baumart, Stammumfang in 1m Höhe, Umfang Baumkrone, Durchmesser Baumkrone. Ein abschließendes Baumkataster für das Gesamtareal liegt dem BLB NRW zum jetzigen Planungsstand nicht vor (Ausnahme Baumkataster im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Bachoffenlegung). Dies erfolgt in einem weiteren Verfahrensschritt, in dem eine vollständige Baumerhebung und Baumbewertung vorgenommen wird. In dem als Anlage 4 der Beschlussvorlage angehängten Plan „Baumstandorte“ von Lützow 7 wurden die eingemessenen Bäume übernommen. Da sich auf dem Areal sehr viele, auch kleinere Bäume und Büsche befinden, wurde hier eine Grenze bzgl. der Darstellung und der damit verbundenen Übersichtlichkeit gezogen (> 6m Kronendurchmesser). In diesem Plan sind insgesamt 888 Bäume im Bestand erfasst. Davon sollen 687 Bäume erhalten werden, 201 Bäume müssen gefällt werden. Im Ausgleich sind 327 Neupflanzungen vorgesehen. Die Darstellung dient als Ersteinschätzung für den vorgelegten städtebaulichen Entwurf. - Im weitere Verfahren wird eine Aktualisierung der Baumkartierung erfolgen sowie eine Bewertung der Bäume nach Art, Alter und Zustand um festzustellen, ob es sich um schutzwürdigen und erhaltungswerten Baumbestand handelt. Für alle Bäume, die gefällt werden müssen, werden Ersatzpflanzungen gem. Landschaftspflegerischem Begleitplan ermittelt bzw. festgelegt. - Mit Beschluss der geänderten Planung können weitere Bäume erhalten werden. Wieviel Bäume damit zusätzlich erhalten werden können, liegt derzeit noch nicht vor und würde im weiteren Verfahren präzisiert werden. 2. Erklärt sich durch diese Beschränkung des Kronenumfangs, dass im derzeitigen Plangebiet augenscheinlich sehr viel mehr Bäume stehen als in der Kartierung bzw. im Planentwurf sichtbar? - Ja, es existieren zahlreiche Büsche und Jungpflanzen, die in der Darstellung des städtebaulichen Entwurfes nicht alle dargestellt wurden (Frage der Übersichtlichkeit, verändert sich durch Wachstum). ImSeite 3 von 11 Seite 4 weiteren Verfahren wird eine umfassende Baumkartierung und Bewertung nach Art, Alter und Vitalität erstellt. Mit dieser werden auch die mit der Anlage 4 dargestellten Baumstandorte erneut überprüft. 3. Ist ein (Teil-)Erhalt der Spalier-Obstbäume im südlichen Bereich des Plangebiets möglich? - Inwiefern eine Erhaltung möglich und ist und welche Bäume als erhaltenswert eingestuft werden, wird nach Erstellung der Baumbewertung im Rahmen der Konkretisierung der Freiraumplanung geprüft werden. Für Bäume, die gefällt werden müssen, werden entsprechende Ersatzpflanzungen gemäß Vorschriften vorgesehen. 4. Ist die sehr großzügig geplante Süd-Nord-Achse (genannt „Boulevard“) dem darunterliegenden verrohrten Bach geschuldet (bzw. dem „Peoplemover“) oder kann diese in ihrer Breite verringert werden? Der Boulevard war entscheidendes städtebauliches Element im Wettbewerb. Die Breite ergibt sich neben der Notwendigkeit für Abstandsflächen, Versorgungsleitungen und Rettungsweg daraus, dass mit dem Boulevard eine Fläche geschaffen werden soll, die sowohl das Bewegen zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem sogenannten People Mover als auch den Aufenthalt ermöglichen soll. Da der Boulevard dabei nicht nur einen reinen Straßencharakter haben soll, sondern auch Flächen zum Verweilen, sowie Begrünung erhalten soll, sollten die gewählten 15 m Breite nicht unterschritten werden. 5. Können die geplanten Gebäudeblöcke in ihrem Umfang verringert werden, um Baumbestand zu schonen, insbesondere im engeren Bereich der Parkanlage nördlich der Immenburgstraße bzw. der Gebäude mit Tiefgarage? - Der Raumbedarf resultiert aus den Vorgaben der Universität. Dieser wurde durch die Hochschulstandort-Entwicklungsplanung (HSEP) der Universität Bonn vorgegeben und war Basis des Städtebaulichen Wettbewerbs 2012. Basis der vorliegenden Planungen ist die HSEP 2015, welche zurzeit aktualisiert wird. Das Volumen der Gebäude und deren Gebäudetiefen ergeben sich aus den geplanten Funktionen. Die geplanten Baukörper werden vorrangig Räumlichkeiten für Lehre und Forschung (Labore) beinhalten. Mögliche Grundrisse werden mit dem städtebaulichen Entwurf nachgewiesen. Derzeit besteht seitens der Universität ein erhöhter Bedarf an Bauflächen. Die Nutzungen im Bereich der Forschung erfordern in der Regel Neubauten, da die Umsetzung in den Bestandsbauten in der Regel nicht realisierbar ist. Dies trifft insbesondere bei den Labornutzungen zu, wie dies im naturwissenschaftlich geprägten Campus Endenich der Fall ist. Hinzu kommt der Sachverhalt, dass die Universität zunehmend Kooperationen mit sog. Dritten eingeht (z.B.Seite 4 von 11 Seite 5 Fraunhofer-Institut, Max-Planck-Institut), wodurch ein zusätzlicher Bedarf entsteht. Eine Reduzierung der Baukörper wäre nur möglich, wenn sich die geplanten Nutzungen und der geforderte Raumbedarf ändern. Auch die Gebäudetiefen resultieren aus den geplanten Nutzungen und dem Ziel, wirtschaftliche Grundrisse zu schaffen. - Die finale Gebäudekubatur und die Fassadengestaltungen werden erst im Rahmen der weiteren Planungen (Wettbewerbe in Zusammenarbeit mit Stadt, Universität, BLB, externer Planer) entschieden. 6. Sind die gemäß Baumkartierung zu fällenden Bäume entlang der Straße „Auf dem Hügel“ der Aufweitung dieser Straße für eine weitere Spur geschuldet oder weshalb müssen sie weichen? Einzelne Fällungen entlang der Straße auf dem Hügel sind bislang aufgrund der geplanten Punktbauten für Studierendenwohnen erforderlich. Eine bedarfsgerechte Straßenplanung liegt bislang nicht vor. Zurzeit werden ein Verkehrsgutachten sowie ein Mobilitätskonzept erstellt auf deren Basis weitere verkehrsplanerische Überlegungen erfolgen werden. Daher ist diesbezüglich noch keine Aussage möglich. 7. Können die oberirdischen Parkplätze auf das danebenliegende Grundstück neben der Autobahn verschoben werden? (aktuell steht da ein kleines Gebäude) Gemeint ist das Flurstück 1116, Gerhard-Domagk-Straße 6. Das Grundstück liegt in der 40m Anbauverbotszone der BAB 565 und ist aufgrund rechtlich entgegenstehender Vorgaben nicht weiter bebaubar, auch nachzuweisende Stellplätze können in dieser Zone nicht platziert werden. 8. Sind auf dem Grundstück selbst mehr Baumnachpflanzungen möglich? Baumnachpflanzungen sind grundsätzlich möglich. Eine Erhöhung des Umfangs wird in der weiteren Planung geprüft und mit dem Bebauungsplanentwurf festzulegen sein. 9. Ist eine Offenlegung des kompletten Baches möglich? Nein, aufgrund der Geländetopografie ist dies nicht vollständig möglich. Derzeit werden noch unterschiedliche Trassen eines offenen Bachlaufs diskutiert. Aufgrund der Geländetopografie und der Höhenlage des Baches sind in allen Varianten ergänzende Verrohrungen vorgesehen. Würde man den Bach vollständig offenlegen, wären erhebliche Geländeeinschnitte und auch damit verbundene Baumfällungen notwendig.Seite 5 von 11 Seite 6 Fragen Ausschuss Wohnen, Planung, Bauen 1. Können die Punkthäuser (studentisches Wohnen bzw. Gästehäuser) entlang „Auf dem Hügel“ vergrößert werden, zumindest jedoch höher geplant werden? Ist mehr studentisches Wohnen etwa entlang der Immenburgstraße möglich, ggf. unter Verlagerung des Sport-/Spielfelds? Die Größe und Anzahl der Punkthäuser für studentisches Wohnen an der Straße auf dem Hügel wurden im Laufe des Planungsprozesses zur Schonung von Baumstandorten sowie einer optimalen Durchlüftung des Plangebietes verringert. Die derzeit geplante Höhe orientiert sich an der Bestandsbebauung des Straßenzuges „Auf dem Hügel“ und gewährleistet Blickbezüge von der Bestandsbebauung zu den Grünanlagen und weiter ins Rheintal. Die Lage der Punkthäuser am Hang ermöglicht die Nutzung der hangseitigen Untergeschosse zu Wohnzwecken und vergrößert somit die zunächst wahrnehmbare Größe der Gebäude aufgrund der angegebenen Anzahl der Vollgeschosse. 2. Die Fläche rund um das Technische Service Zentrum an der Gerhard-Domagk-Straße im Nordosten des Plangebietes erscheint untergenutzt. Könnte hierfür eine intensivere Nutzung geplant werden? Das Grundstück ist nicht im Umgriff des Plangebietes enthalten. Zudem werden Teile des Grundstücks für die Verbreiterung der BAB 565 und zeitweise für die Baustelleneinrichtung der Autobahnverbreiterung benötigt. 3. Wieso wird/werden die Tiefgarage/n in der Mitte des Plangebiets vorgesehen, die dann lange Anfahrten bzw. versiegelte Straßenführung durch das Gebiet erfordern? Wie kann stattdessen noch ein Bau der Tiefgarage unter dem Neubau des Pharmazeutischen Instituts ermöglicht werden? Die Lage der Tiefgarage wurde bewusst so gewählt um die Erschließung im Gebiet zu gewährleisten und den Verkehr zu verteilen. So findet nicht sämtlicher Verkehr zum Campus auf nur einer Achse statt. Die östlich und westlich des Boulevards geplanten Tiefgaragenbereiche sind durch eine Unterführung unter dem Boulevard miteinander verbunden. Dies wird aufgrund der Tieflage des verrohrten Baches möglich. Durch die geplanten Erschließungen wird es möglich, Verkehre aus Richtung Süden und Norden in gleicher Weise aufzunehmen, ohne den Boulevard zu queren und/oder Umwegefahrten zu erzwingen. Eine rückwärtige Erschließung der Universitätsgebäude über die Gerhard- Domagk-Straße wird in jedem Fall erforderlich bleiben, um die Anlieferungen, Ver- und Entsorgungen sowie Sicherheitsaspekte der Entfluchtung und Rettungswege zu sichern sowie für eine zweiteSeite 6 von 11 Seite 7 Erschließung bei ggf. erforderlichen Bauarbeiten/ Sperrungen an einer Erschließungsstraße. 4. Wie werden die zwei Tiefgaragen in der Mitte verbunden, wenn dort der verrohrte Bach verläuft? Die Bachsohle liegt bei der Übergabe am Hermann-Wandersleb-Ring auf einer maximalen Höhe von 63mNN. Der Übergabeschacht auf Höhe der Kleingartenanlage liegt bei einer Sohlhöhe von 58,7 mNN. Durch diese Zwangspunkte ergibt sich die Höhenlage der Gewässersohle im Plangebiet, die ungeachtet einer vollständigen Offenlage oder einer teilweise bestehenbleibenden Verrohrung beachtet werden muss. 5. Welche Funktionen sind in den beiden Gebäuden nördlich der Immenburgstraße/westlich der Achse im engeren Parkbereich (eines am See) vorgesehen? Sofern ein bzw. beide Gebäude entfallen bzw. beide Gebäude im Umfang reduziert werden würden, wo wären diese Funktionen möglicherweise ersatzweise unterzubringen? Beide Baukörper sind notwendig, da diese Bestandteile des Raum- und Flächenbedarfs der Uni sind, auf die nicht verzichtet werden kann. 6. In welchen weiteren Bauabschnitten beabsichtigen BLB/Uni nach derzeitigem Stand das Plangebiet zu vervollständigen? Der Campus soll in Bauabschnitten von Norden nach Süden entwickelt werden. Die detaillierte Entwicklung des Campus hängt von den geplanten Baumaßnahmen ab und kann z.Zt. noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von der in der Aktualisierung befindlichen Hochschulentwicklungsplanung. 7. Welche städtischen Einflussmöglichkeiten gehen bei einem Angebotsbebauungsplan gegenüber einem vorhabenbezogenen B- Plan verloren? Das Planverfahren wird als Angebotsbebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag durchgeführt. Durch den städtebaulichen Vertrag nach §11 BauGB können ergänzend zwischen der Vorhabenträgerin und der Kommune Regelungen getroffen werden u.a. zur Übernahme von Kosten, Regelung zur Herstellung der Erschließungsplanung, Durchführung von Qualifizierungsverfahren für einzelne Baufelder zur Sicherung einer städtebaulichen Qualität etc. Bei einem Angebotsbebauungsplan besteht grundsätzlich mehr Offenheit für die spätere Umsetzung. Anders als bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss noch keine konkrete Bauabsicht zugrunde liegen. Mit dem Bebauungsplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit für eine Bebauung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (§9Seite 7 von 11 Seite 8 BauGB) gesichert, die Realisierung kann nach Satzungsbeschluss nach und nach bedarfs- und nutzungsbezogen durch die Universität erfolgen. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) wird die Vorhabenträgerin stark zur Umsetzung eines konkret definierten Einzelvorhabens gebunden und hat wenig Flexibilität in der Planung. Für dieses sind bereits zum Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung vertiefende Planungen mit einem hohen Detaillierungsgrad der baulichen Gestalt erforderlich. Hierdurch wird zu einem sehr frühen Zeitpunkt eine Durchplanung des gesamten Vorhabens notwendig. Das Vorhaben selbst ist innerhalb einer bestimmten Fristsetzung zu realisieren, ansonsten droht eine entschädigungslose Aufhebung des VEPs. Da es sich bei der Campusentwicklung um eine längerfristige Entwicklung in mehreren Baustufen handelt, die über mehrere Jahre entstehen wird, soll hier Offenheit und mehr Flexibilität für die Bedarfe der Universität bestehen bleiben. Auch sollen die konkreten hochbaulichen Planungen der einzelnen Baufelder erst nach Satzungsbeschluss mit Hilfe von vertraglich festgelegten Wettbewerbsverfahren erfolgen. Stellungnahme der Verwaltung zu Änderungsantrag DS 220324-02 AA 1. Die geplanten Baumfällungen von 201 werden reduziert. Durch die Umplanung werden die Baumfällungen und die versiegelten Flächen reduziert. Darüberhinaus stellt die Weiterentwicklung auf Basis des Wettbewerbsergebnis bereits eine Optimierung des Entwurfes dar, mit der eine Reduzierung einzelner Baukörper erfolgte, sodass mit der vorgelegten Planung mehr Bäume erhalten bleiben können als es im ursprünglichen Wettbewerbsergebnis vorgesehen war. Weitere Erläuterungen diesbezüglich sind der ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung zu entnehmen (DS.Nr. 220324-01). 2. Die Entwässerung/ Versickerung von Regenwasser wird auf dem beplanten Bebauungsplangelände vorgenommen (Dachbegrünung ist eine Maßnahme davon). Zur Untersuchung wird im weiteren Verfahren ein Entwässerungsgutachten in Abstimmung der Stadt Bonn erarbeitet, zu dessen Inhalten u.a. auch die Berücksichtigung von Starkregenereignissen gehört sowie die Prüfung der Möglichkeiten für Entwässerung, Rückhaltung und Versickerung. Bewährte Maßnahmen zur Abflussvermeidung (Dachbegrünung, durchlässige Oberflächenbefestigungen, u.ä.) sind zu untersuchen und wenn möglich im Plangebiet umzusetzen. 3. Der Ausgleich für den Anteil der benötigten Kleingartenanlage wird innerhalb des Bplanes sichergestellt. Kompensationsflächen sollen im Plangebiet und so weit möglich im räumlichenSeite 8 von 11 Seite 9 Zusammenhang zur bestehenden Anlage zur Verfügung gestellt werden. 4. Die Gesamtkompensation wird innerhalb des Bplangeländes vorgenommen, Maßnahmen zur Renaturierung des Endenicher Baches auch außerhalb des Gebietes können angerechnet werden. Innerhalb des Plangebietes werden die Flächen für eine mögliche Bachoffenlage mitberücksichtigt. Bei der geplanten Bachoffenlage des Endenicher Baches handelt sich jedoch um separates Verfahren nach Wasserhaushaltsgesetz, welches nicht an das BPlan Verfahren gekoppelt ist. Nach Abschluss der städtebaulichen Planung wird die nähere Untersuchung der Eingriffe in Natur und Landschaft durchgeführt. Diese erfolgt mit der Erarbeitung einer Umweltprüfung im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens. Zur Abhandlung der Eingriffsregelung wird ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Eingriffe werden durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich innerhalb des Plangebiets sowie durch externe Maßnahmen kompensiert. 5. Bei der Gestaltung der Grünflächen werden keine Schotterbeete angelegt. Auf Basis der städtebaulichen Planung erfolgt die konkrete Ausarbeitung eines freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes durch das Büro Lützow 7. Zur Sicherung eines hochwertgien Erscheinungsbildes werden Gestaltungsleitlinien erarbeitet, die Aussagen zu Farbgebung, Materialität, Gestaltungselementen und Pflanzenverwendung treffen. Schottergärten werden in diesem Konzept nicht vorgesehen. Das Freiraumkonzept basiert auf dem Ziel, die prägende Bewaldung und Begrünung des Rheinterrassenhanges zu erhalten, weiterzuentwickeln und qualitätvolle begrünte Aufenthaltsbereiche zu schaffen. 6. Die schutzwürdigen Biotope werden für das weitere Verfahren konkret dargestellt. Hinweis im Text: „Die im Planbereich befindlichen schutzwürdigen Biotope (Nrn.5208-016,5208-506) fanden bei der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes als auch bei den Artenschutzprüfungen soweit als möglich Berücksichtigung“ (S.15) Bei den betroffenen Biotopen handelt es sich nicht um „gesetzlich geschützte Biotope“ bei denen Eingriffe per Gesetzt verboten sind, sondern um „Schutzwürdige Biotope“ mit erhaltungswürdiger Wertigkeit. Deshalb werden sie im städtebaulichen Konzept soweit wie möglich berücksichtigt und so wenig wie nötig beeinträchtigt werden. Eine vollständige Erhaltung kann aufgrund der Großflächigkeit der Biotope über das gesamte Plangebiet jedoch nicht gewährleistet werden. Sonstige wertvolle Habitatstrukturen, die für die artenschutzrechtlich relevanten Arten oder Artgruppen als Lebensraum dienen könnten, konnten durch die vertiefende Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 2 für das Plangebiet nicht nachgewiesen werden. Alle notwendigen artenschutzrechtlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen im Sinne des §39 und §44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG werden im weiteren Verlauf berücksichtig und umgesetzt werden.Seite 9 von 11 Seite 10 Anlage/n 1 Anlage1_Campus Endenich mit Gebäudebezeichnungen (öffentlich)Seite 10 von 11 chemische Institute Ersatzbau chemische Institute chemische Institute AVZ II Hochschul- rechenzentrum Pharmazie oberirdisch keine Durchfahrt für PKW`s möglich Rad- und Fußweg wird mit einem 4,00m Radweg + 2,50m Gehweg zukünftig schmaler geplant. Fahrradrampe verschwenkt zukünftig nach Norden separater Radweg verschiebt sich und soll zukünftig als eigener Radweg neben der Autoerschließung geführt werden hieran angrenzend wird zukünftig 4,00m Radweg + 2,50m Gehweg angeschlossenSeite 11 von 11
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