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220312 · Beschlussvorlage

Ausführung Klinkerfassaden

Nummer
220312
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 17.03.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Schulausschusses 01.03.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 03.03.2022 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 220312-01 AA Ausführung Klinkerfassaden Antrag zur Vorlage 220312

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Beschlussvorlage
öffentlich
220312
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Ausführung Klinkerfassaden
Beratungsfolge
Schulausschuss 01.03.2022 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 03.03.2022 Empfehlung
Rat 17.03.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Eine fristgemäße Einbringung der Beschlussvorlage war aufgrund intensiver
verwaltungsinterner Abstimmungen leider nicht möglich.
Die Notwendigkeit der Befassung in der kommenden Sitzung ergibt sich
grundsätzlich aus der Verpflichtung der Bundesstadt Bonn als Schulträger, die
für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude,
Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Der Neubau
des Schulzentrums Tannenbusch und die damit verbundene Erhöhung der
Zügigkeit der beiden Schulen ist zwingend notwendig, um den steigenden
Bedarf an zusätzlichem Schulraum, hier: im Bereich des Bonner Nordens,
abdecken zu können. Eine spätere Befassung und Beschlussfassung würde zu
einer Verzögerung in der Planung führen, die im weiteren Planungs- und
Bauprozess möglicherweise nicht mehr aufgeholt werden kann.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat wird um Entscheidung gebeten, ob die Planung des
Schulzentrums Tannenbusch, analog zum Beschluss DS-Nr. 211527,
unter Berücksichtigung der Mehrkosten in Höhe von 1.400.000,00 €
brutto, bedingt durch Ausführung einer Klinkerfassade mit Vollsteinen
anstatt mit verklebten Klinkerriemchen, weiter verfolgt werden soll.
2. Der Rat wird um Entscheidung gebeten, ob die Planung des Nicolaus-
Cusanus-Gymnasiums, analog zum Beschluss DS-Nr. 212005, unter
Berücksichtigung der Mehrkosten in Höhe von ca. 500.000 € brutto,
bedingt durch Ausführung einer Klinkerfassade mit Vollsteinen anstatt
mit verklebten Klinkerriemchen, weiter verfolgt werden soll.
Begründung
Zu 1.:
Der Vorplanung und der Kostenschätzung zur Realisierung des Bauvorhabens
„Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3,53119
Bonn“ wurde in der Ratssitzung am 28.10.2021 zugestimmt (DS-Nr.: 211527)Seite 1 von 3
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u.a. unter Berücksichtigung des Änderungsantrages 211527-01 AA. Dieser
enthielt u.a. folgende Maßgabe:
„Aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten und erwarteter Lebensdauer der Schule
soll die Fassade verklinkert und nicht nur mit verklebten Riemchen ausgeführt
werden“.
Nach Prüfung dieses Auftrages kommt die Verwaltung zu folgendem Ergebnis:
Die Ausführung der Fassade mit Vollklinker ist grundsätzlich möglich. Die zu
bekleidende Fassadenfläche für den Neubau Schulzentrum Tannenbusch ist
ca. 5000 m² groß. Die Ausführung einer Klinkerfassade mit Vollsteinen anstatt
mit verklebten Klinkerriemchen führt zu Mehrkosten in Höhe von rd.
1.400.000,00 € brutto zuzüglich der Erhöhung der Baunebenkosten sowie der
jährlichen Preissteigerung.
Zu 2.:
Der Entwurfsplanung und der Kostenschätzung zur Realisierung des
Bauvorhabens „Nicolaus-Cusanus Gymnasium, Gotenstraße 50, 53175 Bonn,
Erweiterung infolge der Schulumstellung G8 – G9, Modernisierung und
Erweiterung des erdgeschossigen Gebäudetraktes“ (DS-Nr.: 212005) wurde
unter Berücksichtigung des Änderungsantrages 212005-02 AA in der
Ratssitzung am 09.12.2021 zugestimmt. Dieser enthielt u.a.folgende Maßgabe:
„Die Verwaltung prüft, ob die Gebäudefassade mit Klinker und nicht mit
Klinkerriemchen gestaltet werden kann.“
Die Ausführung der Fassade mit Vollklinker ist grundsätzlich möglich und führt
zu Mehrkosten von rd. 517.000 € (inkl. 45.000 € Mehrkosten für die
zusätzlichen Ersatzpflanzungen, die ebenfalls mit Änderungsantrag 212005-02
AA beschlossen wurden).
Die Änderung hätte außerdem Auswirkungen auf das Erscheinungsbild:
Aufgrund der Materialstärke der Klinkersteine würden die Fensterflächen
seitlich und oben um ca. 12,5 cm kleiner und die Fenster müssten zu den
bestehenden Begrenzungen mit Aufdopplungen ausgeführt werden, die innen
sichtbar sind. Dies würde zu einer Reduzierung der natürlichen Belichtung der
Räume führen, so dass die Fassadengestaltung geändert und mit größeren
„zusammengefassten“ Fensterelementen ausgeführt werden müsste, um
diesem Effekt etwas entgegenzuwirken.
Durch die Reduzierung der natürlichen Belichtung der Räume würde sich
außerdem der zeitliche Rahmen einer zusätzlichen „künstlichen Belichtung“
erweitern.
Finanzierung
Zu 1.:
Mit der Beschlussvorlage vom 28.10.2021 zur Vorplanung für Bauvorhabens
„Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, Hirschberger Straße 3, 53119
Bonn“ wurde eine Gesamtsumme in Höhe von 112.708.000 € (zunächst ohne
Risikozuschlag) bereitgestellt.Seite 2 von 3
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Die Differenz für die Ausführung einer Klinkerfassade mit Vollsteinen anstatt mit
verklebten Klinkerriemchen führt zu Mehrkosten von rd. 1.400.000,00 € brutto,
zuzüglich der Erhöhung der Baunebenkosten, des noch festzulegenden
Risikozuschlags sowie der jährlichen Preissteigerung.
Die Detailfinanzierung wird im Rahmen der Beschlussvorlage zur
Entwurfsplanung dargestellt.
Zu 2.:
Mit der Beschlussvorlage vom 09.12.2021 zur Entwurfsplanung für das
Bauvorhaben „Nicolaus-Cusanus Gymnasium Gotenstraße 50, 53175 Bonn,
Erweiterung infolge der Schulumstellung G8 – G9, Modernisierung und
Erweiterung des erdgeschossigen Gebäudetraktes“ wurde eine Gesamtsumme
in Höhe von 14.055.000 € bereitgestellt.
Die Ausführung einer Klinkerfassade mit Vollsteinen anstatt mit verklebten
Klinkerriemchen führt zu Mehrkosten von rd. 517.000 € brutto, zuzüglich der
Erhöhung der Baunebenkosten sowie der jährlichen Preissteigerung.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de