220302 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens Verbrauchsmittel Kläranlagen; Lieferung von Eisensalz-Lösung zur Phosphatfällung
Kerndaten
- Nummer
- 220302
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 11.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 220302 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens Verbrauchsmittel Kläranlagen; Lieferung von Eisensalz-Lösung zur Phosphatfällung Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 03.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für folgende Maßnahme wird zugestimmt: Lieferung von Eisensalz-Lösung zur Phosphatfällung in den Kläranlagen Salierweg, Bad Godesberg und Duisdorf für einen Abruf-Zeitraum von zwei Jahren mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr. Begründung In der Ausschreibung sollen folgende drei Produktvarianten zugelassen werden: 1: Eisen-II-chlorid-Lösung 2: Eisen-III-chlorid-Lösung 3: Eisen-III-chloridsulfat-Lösung Dies erfolgt, um aufgrund der relativen Produktknappheit ein breiteres und wirtschaftlicheres Angebotsspektrum zu ermöglichen. Rechnerische Wertungsgrundlage ist die Wirksubstanz Eisen unabhängig von der Variante. Die Eisensalzlösung wird entsprechend der Tagesganglinie dem Abwasser zugegeben und fällt die im Wasser gelösten Phosphorverbindungen aus. Dies ist erforderlich, um den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für Phosphat einzuhalten. Außerdem werden andere betriebsspezifische Nebeneffekte erreicht, wie eine Schlammindexverbesserung. Die Produktvariante 1 kann zur Fällung des Phosphates nur beiSeite 1 von 3 Seite 2 Sauerstoffüberschuss im Abwasser eingesetzt werden. Dieser Sauerstoffüberschuss ist in den Nitrifikationszonen der Kläranlagen Salierweg, Bad Godesberg und Duisdorf vorhanden. Hiermit wird das Eisen-II-chlorid in den Kläranlagen zu Eisen-III-chlorid aufoxidiert. Dieses dreiwertige Eisensalz bildet mit dem Phosphat einen spezifisch schwereren Schlamm, der problemlos in Abwasserreinigungsanlagen behandelt werden kann. Bei den Produktvarianten 2 oder 3 entfiele diese Aufoxidierung, was aber aus betrieblicher Sicht keine verfahrenstechnischen Nachteile oder Folgekosten mit sich bringt. Durch die Zugabe von Aluminiumchlorid-Lösung in den Wintermonaten soll das bei sinkender Abwassertemperatur vermehrte Auftreten von Schwimm- und Blähschlamm in den Kläranlagen verhindert werden. Das Aluminiumchlorid substituiert die Eisenchloridlösung dann dort größtenteils. Die geplante ca. halbjährliche Umstellung des Fällmittels erfolgt je nach Abwassertemperatur und Mikroorganismenstamm, der sich entwickelt hat. Vor allem aufgrund eines milden Winters kann mehr Eisensalz-Lösung verbraucht werden als geschätzt. Der von vielen nicht vorhersehbaren Faktoren abhängige Verbrauch unterliegt jahreszeitlichen Schwankungen. Die geschätzte Ausschreibungsmenge für zwei Jahre basiert auf vergangenen Verbrauchswerten und Prognosen und verteilt sich wie folgt: Kläranlage Salierweg: 280 t Kläranlage Bad Godesberg: 75 t Kläranlage Duisdorf: 45 t Die Tonnage ist jeweils bezogen auf die reine Wirksubstanz Eisen, nicht auf die Lösung. Durch den höheren Wirksubstanzgehalt des Eisen-III-chlorids zum Eisen-II- chlorid wird proportional entsprechend weniger Lösung dosiert. Bei der Auswahl des Fällmittels ist das Vorsorgeprinzip als wichtiger Grundsatz zu beachten, d.h. der Eintrag von Verunreinigungen bzw. Schwermetallgehalten in die Umwelt sollte minimal sein. Von den Herstellern/ Lieferanten ist daher eine laufende Qualitätskontrolle sicherzustellen. Die Option der Verlängerung erfolgt, um eine Kontinuität der Produkt- spezifikation für die biologische Reinigung ggf. zu ermöglichen. Ebenso kann durch den in Aussicht gestellten längeren Vertragszeitraum und die dadurch resultierende höhere Liefermenge u. U. ein besserer Preis erzielt werden. In den Schätzkosten wurde die Option mitberücksichtigt. Die Mittel sind im Haushalt eingestellt. Die Verfügbarkeit der Verbrauchsmittel auf den Kläranlagen ist zur Erfüllung der rechtlichen Pflichtaufgabe Abwasserentsorgung erforderlich. VergabeartSeite 2 von 3 Seite 3 öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2022-1210 VOB x UVgO VgV 05.2022 – 05.2024 (2025) 650.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 543160 6630200, 6630210, 6630230 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de