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220302 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens Verbrauchsmittel Kläranlagen; Lieferung von Eisensalz-Lösung zur Phosphatfällung

Nummer
220302
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
11.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 03.03.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
220302
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens
Verbrauchsmittel Kläranlagen; Lieferung von
Eisensalz-Lösung zur Phosphatfällung
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
03.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für folgende Maßnahme wird
zugestimmt:
Lieferung von Eisensalz-Lösung zur Phosphatfällung in den Kläranlagen
Salierweg, Bad Godesberg und Duisdorf für einen Abruf-Zeitraum von zwei
Jahren mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr.
Begründung
In der Ausschreibung sollen folgende drei Produktvarianten zugelassen
werden:
1: Eisen-II-chlorid-Lösung
2: Eisen-III-chlorid-Lösung
3: Eisen-III-chloridsulfat-Lösung
Dies erfolgt, um aufgrund der relativen Produktknappheit ein breiteres und
wirtschaftlicheres Angebotsspektrum zu ermöglichen.
Rechnerische Wertungsgrundlage ist die Wirksubstanz Eisen unabhängig von
der Variante.
Die Eisensalzlösung wird entsprechend der Tagesganglinie dem Abwasser
zugegeben und fällt die im Wasser gelösten Phosphorverbindungen aus. Dies
ist erforderlich, um den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für Phosphat
einzuhalten. Außerdem werden andere betriebsspezifische Nebeneffekte
erreicht, wie eine Schlammindexverbesserung.
Die Produktvariante 1 kann zur Fällung des Phosphates nur beiSeite 1 von 3
Seite 2
Sauerstoffüberschuss im Abwasser eingesetzt werden. Dieser
Sauerstoffüberschuss ist in den Nitrifikationszonen der Kläranlagen Salierweg,
Bad Godesberg und Duisdorf vorhanden. Hiermit wird das Eisen-II-chlorid in
den Kläranlagen zu Eisen-III-chlorid aufoxidiert. Dieses dreiwertige Eisensalz
bildet mit dem Phosphat einen spezifisch schwereren Schlamm, der problemlos
in Abwasserreinigungsanlagen behandelt werden kann.
Bei den Produktvarianten 2 oder 3 entfiele diese Aufoxidierung, was aber aus
betrieblicher Sicht keine verfahrenstechnischen Nachteile oder Folgekosten mit
sich bringt.
Durch die Zugabe von Aluminiumchlorid-Lösung in den Wintermonaten soll das
bei sinkender Abwassertemperatur vermehrte Auftreten von Schwimm- und
Blähschlamm in den Kläranlagen verhindert werden. Das Aluminiumchlorid
substituiert die Eisenchloridlösung dann dort größtenteils. Die geplante ca.
halbjährliche Umstellung des Fällmittels erfolgt je nach Abwassertemperatur
und Mikroorganismenstamm, der sich entwickelt hat.
Vor allem aufgrund eines milden Winters kann mehr Eisensalz-Lösung
verbraucht werden als geschätzt. Der von vielen nicht vorhersehbaren Faktoren
abhängige Verbrauch unterliegt jahreszeitlichen Schwankungen.
Die geschätzte Ausschreibungsmenge für zwei Jahre basiert auf vergangenen
Verbrauchswerten und Prognosen und verteilt sich wie folgt:
Kläranlage Salierweg: 280 t
Kläranlage Bad Godesberg: 75 t
Kläranlage Duisdorf: 45 t
Die Tonnage ist jeweils bezogen auf die reine Wirksubstanz Eisen, nicht auf die
Lösung.
Durch den höheren Wirksubstanzgehalt des Eisen-III-chlorids zum Eisen-II-
chlorid wird proportional entsprechend weniger Lösung dosiert.
Bei der Auswahl des Fällmittels ist das Vorsorgeprinzip als wichtiger Grundsatz
zu beachten, d.h. der Eintrag von Verunreinigungen bzw.
Schwermetallgehalten in die Umwelt sollte minimal sein. Von den Herstellern/
Lieferanten ist daher eine laufende Qualitätskontrolle sicherzustellen.
Die Option der Verlängerung erfolgt, um eine Kontinuität der Produkt-
spezifikation für die biologische Reinigung ggf. zu ermöglichen. Ebenso kann
durch den in Aussicht gestellten längeren Vertragszeitraum und die dadurch
resultierende höhere Liefermenge u. U. ein besserer
Preis erzielt werden. In den Schätzkosten wurde die Option mitberücksichtigt.
Die Mittel sind im Haushalt eingestellt. Die Verfügbarkeit der Verbrauchsmittel
auf den Kläranlagen ist zur Erfüllung der rechtlichen Pflichtaufgabe
Abwasserentsorgung erforderlich.
VergabeartSeite 2 von 3
Seite 3
öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2022-1210 VOB x UVgO VgV 05.2022 – 05.2024 (2025) 650.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
11.03 Entwässerung und
Abwasserbeseitigung
543160 6630200, 6630210,
6630230
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de