220301-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und Finanzierung
Kerndaten
- Nummer
- 220301-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220301-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und Finanzierung Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.05.2022 Kenntnisnahme Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 06.04.2022 wurde die Verwaltung gebeten, die nachstehenden Fragen zur Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz zu beantworten: - Kann das Erdreich insoweit geöffnet werden, dass es durch eine Glasscheibe erlebbar wird? Eine geschützte Sichtbarmachung der Fundamente. - Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche Maßnahmen noch Finanzierbar und umsetzbar sind. Die Verwaltung teilt hierzu mit: Im Zuge der Neubauplanung wurde die Gründungsplanung extra so mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland abgestimmt, dass nur minimal in das Bodendenkmal eingegriffen wird und Fundbereiche möglichst ungestört erhalten bleiben. Von daher gibt es keine Stelle, an der ein repräsentativer Fund freigelegt wurde, den man nun für Dritte nachvollziehbar als archäologisches Fenster inszenieren könnte. Teilweise bedürfen die archäologischen Funde zudem noch der wissenschaftlichen Aufarbeitung und erst wenn der abschließende Grabungsbericht vorliegt, kann für die weitere Präsentation von Fundstücken ein Konzept entwickelt werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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