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220301 · Beschlussvorlage

Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und Finanzierung

Nummer
220301
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.04.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Kulturausschusses 07.04.2022 Empfehlung
  5. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 28.04.2022 Empfehlung
  6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.05.2022 Empfehlung
  7. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 220301-01 ST Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und Finanzierung
  2. 220301-03 Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und Finanzierung
  3. 220301-04 ST Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und Finanzierung
  4. 220301-02 AA Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und Finanzierung BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 220301

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Beschlussvorlage
öffentlich
220301
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer
Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und
Finanzierung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Empfehlung
Kulturausschuss 07.04.2022 Empfehlung
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
26.04.2022 Empfehlung
Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
18.05.2022 Empfehlung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die in der Begründung beschriebenen Maßnahmen in der Vermittlungs- und
Öffentlichkeitsarbeit werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die hierfür
erforderlichen Haushaltsmittel werden für diese neue und zusätzliche Aufgabe
bei der Haushaltsaufstellung 2023/24 in Höhe von jährlich 30.000 Euro für
Sachmittel zzgl. eines Betrags von 40.000 Euro jährlich für einen
Honorarvertrag zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Am 27. Juli 2021 wurde der „Niedergermanische Limes“ (NGL) in die Liste der
Weltkulturerbe-Stätten der UNESCO aufgenommen. Der NGL ist die
Bezeichnung für die einstige Grenze des Römischen Reiches am Rhein. Der
Grenzabschnitt folgte dem antiken Rheinverlauf und erstreckte sich auf einer
Länge von ca. 400 km zwischen Katwijk (NL) an der Nordsee bis Bad Breisig in
Rheinland-Pfalz. Die Urkunde zum Weltkulturerbe wurde offiziell am 8.
November 2021 in Bonn an alle beteiligten Gebietskörperschaften überreicht.
Das Legionslager Bonn war der mit Abstand am längsten genutzte römischeSeite 1 von 5
Seite 2
Stützpunkt des Niedergermanischen Limes und hatte deshalb im Rahmen des
Nominierungsantrages besondere Bedeutung. Das ehemalige Legionslager
liegt im Stadtteil Bonn-Castell. Grundriss und Straßenführung des Römerlagers
sind dort im modernen Stadtbild erkennbar. Zugleich ist es eines der
besterhaltenen Legionslager des gesamten Römischen Reiches, auch wenn
kaum oberirdische Reste erhalten sind. Die Verwaltung hatte zuletzt mit der
Mitteilungsvorlage DS 210871 und der Stellungnahme auf die Große Anfrage
211426-01 zum Thema „Weltkulturerbe-Stätte Niedergermanischer Limes“
berichtet.
Übergeordnete Maßnahmen in NRW und Rheinland-Pfalz
Zentrale Homepage für den Niedergermanischen Limes wird die Seite
www.der-niedergermanische-limes.de, als Informationsportal für das Welterbe.
Kurze Informationen existieren auch auf der Homepage der Deutschen Limes-
Kommission (www.deutsche-limeskommission.de) sowie mit einem eher
touristischen Schwerpunkt auch auf der Seite www.roemer.nrw. Ein
einheitliches übergeordnetes Corporate Design wurde jetzt entwickelt. Auch die
Entwicklung einer App oder alternativer digitaler Maßnahmen ist seitens des
Landschaftsverband-Rheinland (LVR) mittel- bis langfristig geplant. Darüber
hinaus werden seitens der Bundesländer NRW und Rheinland-Pfalz ein Rad-
wie auch ein Wanderweg geplant. Die entsprechende Beschilderungsplanung
für den Wander-Radweg befindet sich in Vorbereitung. Gemeinsam mit den
Niederlanden ist u. a. derzeit ein Band zu den hundert bedeutendsten Objekten
am NGL in der Vorbereitung.
Maßnahmen in Bonn
Wegweisung und Informationen
Mit der Verleihung des Weltkulturerbe-Status ist die Aufgabe verbunden, das
römische Erbe in Abstimmung mit den Kooperationspartner*innen (das für den
NRW-Bereich des Limes zuständige LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland (LVR-ABR) und die jeweiligen Gebietskörperschaften) sichtbar und
erfahrbar zu machen. Vorrangiges Anliegen des LVR-ABR ist unter
Absicherung eines landesweit einheitlichen Qualitätsniveaus, eine
Bewusstseinsschaffung des NGL bei den Einwohnenden und Besucher*innen
der Stadt Bonn. Hierzu sollen zunächst mit der Stadtverwaltung gemeinsameSeite 2 von 5
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Maßnahmen für die nächsten 2-5 Jahre zur Vermittlung und Präsentation des
Themas u. a. mit weiteren Einrichtungen wie dem LVR-LandesMuseum Bonn
(LVR-LMB) entwickelt und umgesetzt werden.
Eine erste Maßnahme wird auf Initiative des LVR jetzt in der Aufstellung von je
zwei Informationstafeln (zweisprachig) pro Fundplatz münden. Hierbei soll eine
Tafel Informationen zur UNESCO und zum „Outstanding Universal Value
(OUV)“ des NGL enthalten und die andere Tafel einen Überblick zum jeweiligen
Fundplatz geben. Die Gestaltung und Produktion der Tafeln trägt das LVR-
ABR, die Aufstellung und Pflege der Tafeln die jeweilige Gebietskörperschaft.
Die konkreten Standorte werden noch mit den Gebietskörperschaften im Detail
abgestimmt.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW stellt
als Anschubförderung zum NGL insgesamt 1,5 Mio. Grundsätzlich beträgt die
Förderung je Antrag 50 Prozent, maximal 80 Prozent. Zum Erhalt von
Landesmitteln hat die Stadt Bonn in enger Abstimmung mit dem LVR-LMB für
den Vermittlungsort am Bauvorhaben „Didinkirica“ einen Projektentwurf mit
einem Antragsvolumen von 20.000 Euro bei geschätzten Gesamtkosten in
Höhe von 32.700 Euro eingereicht. Der Antrag selbst kann nur über die
Kommune gestellt werden. Im Hinblick auf den einzubringenden Eigenanteil
erscheint es nach aktuellem Kenntnisstand auch möglich, eigene
Arbeitsleistungen anrechnen zu lassen. Hierzu wird sich die Stadt Bonn mit
dem LVR-LandesMuseum Bonn noch gesondert abstimmen und vereinbaren.
Der Antrag befasst sich inhaltlich mit der Errichtung einer neuen
Präsentationsfläche im Bereich der Bebauungsverdichtung Ecke
Rosental/Graurheindorfer Straße. Geplant ist in diesem Jahr die Erstellung von
acht Text- und Bildtafeln, auf denen Aspekte vermittelt werden sollen, die das
Bonner Legionslager kennzeichnen. Die Präsentationsfläche soll darüber
hinaus um ausgewählte Objekte wie zum Beispiel Kopien von Grabsteinen,
Alltagsgegenstände und der im Jahr 2020/21 geborgenen Teile u. a. eine
nördlich der Alpen kaum nachgewiesene Wandmalerei in einer
Soldatenunterkunft ergänzt werden.
Zur Würdigung des NGL als Weltkulturerbe soll alljährlich mit Veranstaltungen
auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Vorgeschlagen ist im HinblickSeite 3 von 5
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auf den Jahrestag der erste Sonntag nach dem 27. Juli, im Jahr 2022 also der
31. Juli. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem LVR-ABR planen, wie der
Termin 2022 gewürdigt werden kann.
Rad- und Wanderweg
Der oben bereits erwähnte Rad-Wanderweg soll auf bereits bestehenden
Routen ausgewiesen werden. Insbesondere werden noch Abstimmungen bei
den einzelnen Standortbestimmungen der Wegweiser in Bonn, ggf. notwendige
Änderungen von bereits bestehenden Beschilderungen, der Feststellung der
Kosten für Material, Layout und der Aufstellung, erfolgen.
Projektkoordination
Die Projektkoordination übernimmt das Amt für Wirtschaftsförderung unter
Einrichtung einer „Task Force Limes“ bestehend aus den Bereichen
Stadtförderung, Amt für Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll, dem
Stadtplanungsamt mit der Unteren Denkmalbehörde sowie dem Kulturdezernat.
Die Wirtschaftsförderung wird die Stadt Bonn in dem Lenkungsreis des NGL
bestehend aus den Vertretern der beteiligten Kommunen und Kreise sowie dem
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland repräsentieren.
Finanzierung
Aus Sicht der Verwaltung sind für die Umsetzung von Maßnahmen im
Marketing und in der Öffentlichkeits- sowie Vermittlungsarbeit (u. a.
Schulungen, etc.), oder auch für Beschilderungen und Ausweisungen in 2022
finanzielle Mittel in Höhe von rund 10.000 Euro notwendig. Diese Gelder sind
aus dem bestehenden Haushalt der Bonn-Information (03-3) zur Verfügung zu
stellen. Darüber hinaus sind HH-Mittel ab 2023/24 ff. i. H. von 30.000 Euro
jährlich für die Pflege und Aktualisierung von Info-Tafeln,
Radwegebeschilderung, Öffentlichkeitsarbeit (analog und digital),
Schulungsmaßnahmen, Mitgliedsbeiträgen oder Planung und Durchführung
des Limes-Geburtstages zur Verfügung zu stellen. Für die kontinuierliche
Projektbetreuung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind zusätzliche
personelle Ressourcen erforderlich. Daher ist weiterhin die Einplanung von HH-
Mitteln ab 2023/24 ff. für den Abschluss eines Honorar- bzw. Werkvertrages in
Höhe von 40.000 Euro erforderlich.Seite 4 von 5
Seite 5
Die Verwaltung wird fortlaufend über den Projektstand und weitere
Entwicklungen sowie ggf. notwendige Projektänderungen berichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.15.02
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Tourismus 1.03.00.15.02.02 Tourismusförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
10.000,00
40.000,00
30.000,00
103001502/
72.1000
103001502/
72.1000
103001502/
74.1000
2022
2023-2027
(angemeldet
im Zuge der
HH-Anmel-
dung 2023/24
ff.)
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
2022
Ab 2023 jährlich
10.000,00
70.000,00
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 20:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de