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220298-01 AA · Änderungsantrag

Rechtsrheinischer Radschnellweg BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 220298 (Erweiterung des bestehenden Dringlichkeitsantrages)

Nummer
220298-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
10.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220298 Rechtsrheinischer Radschnellweg

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Änderungsantrag
öffentlich
220298-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
10.02.22
Rechtsrheinischer Radschnellweg
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 220298
(Erweiterung des bestehenden
Dringlichkeitsantrages)
Beratungsfolge
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
I. Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in seiner Sitzung am 10.02.2022 dar,
1. welche Fristen der geschlossene Vergleich zwischen der Bundesstadt Bonn,
der Bezirksregierung Köln und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für die
Umsetzung der dem Vergleich zugrundeliegenden Maßnahmen, insbesondere
aber der rechtsrheinischen Radschnellroute enthält,
2. ob der Vergleich zwischen der Bundesstadt Bonn, der Bezirksregierung Köln
und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorbehaltlich aller erforderlichen
rechtlichen Prüfungen und Genehmigungen der Einzelmaßnahmen
geschlossen worden ist,
3. warum die Oberbürgermeisterin zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der
Gremienberatungen in ihren Stellungnahmen zum rechtsrheinischen
Radschnellweg darauf hingewiesen hat, dass diese Maßnahme Bestandteil des
Vergleiches mit der DUH ist und ab wann eine zeitliche Verzögerung einen
Verstoß gegen den gerichtlich geschlossenen Vergleich darstellt,
4. ob zwischenzeitlich auch alle anderen dem Vergleich zugrundeliegenden
Maßnahmen vollständig umgesetzt worden sind und wenn nicht, wann deren
Umsetzung laut Vergleich abgeschlossen sein müsste,
II. Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in seiner Sitzung am 10.02.2022
darüber hinaus zu den unter DS 201584 vom Naturschutzbeirat beschlossenen
Bedingungen dar
- welche faunistischen Werte Sie zu Bedingung 2 auf Basis welcher Grundlage
und zu welchem Stichtag für das beschlossene Monitoring festgelegt hat,
- auf Basis welchen Referenzgebietes Sie in diesem mit welchen wann
gemessenen tatsächlichen CO²-Werten sowie Radfrequenzmessungen und aufSeite 1 von 2
Seite 2
Basis welchem wie ermittelten und gemessenen status quo der Ausgleichs-
und Artenschutzmaßnahmen die Bedingungen zu Ziffer 4 erfüllen wird.
Begründung
Ziffer I. entspricht dem ursprünglichen Dringlichkeitsantrag.
Der ursprüngliche Dringlichkeitsantrag wird um Ziffer II. erweitert, da die von
der Oberbürgermeisterin erbetenen Informationen noch ausstehen.
Sollten die zur Erfüllung der Bedingungen des Naturschutzbeirates
erforderlichen Voraussetzungen nicht geschaffen sein, geht die BBB-Fraktion
davon aus, dass die landschaftsrechtliche Befreiung zur Realisierung einer
Radschnellroute in der Beueler Rheinaue als noch nicht erteilt gilt. Denn ohne
entsprechend ermittelte und festgelegte „Referenzwerte“ vor Baubeginn ist eine
Erfüllung der genannten auflösenden Bedingungen unmöglich.
Unter DS 201584 hat der Naturschutzbeirat der Erteilung der
landschaftsrechtlichen Befreiung zur Realisierung einer Radschnellroute in der
Beueler Rheinaue nur unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
1. Für Ausgleichsmaßnahmen und –einsaaten sind ausschließlich einheimische
Arten standortheimischer Herkunft zu wählen, ggf. bei Gehölzen kleinere
Pflanzgrößen mit einer verlängerten Fertigstellungspflege nehmen. (Es gibt die
begründete Annahme, dass kleinere Pflanzgrößen eher arttypisches
Wurzelwerk ausbilden und so in trocken heißen Perioden weniger Probleme
haben).
2. Der Erfolg der Ausgleichsmaßnahme „Streuobstwiese im Deichvorland“ wird
hinsichtlich des faunistischen Wertes überprüft (Monitoring).
3. Zu Wiederherstellung der Rasenflächen am Radweg ist als Saatgut
„Blumenkräuterrasen“ oder gleichwertiges Material aus standortheimischer
Herkunft zu verwenden.
4. Der Naturschutzbeirat wird in regelmäßigen Abständen über den
angestrebten Erfolg der Maßnahme (Reduktion von CO²-Emissionen, Erhöhung
des Radverkehrsaufkommens und der Ausgleichs- und
Artenschutzmaßnahmen) unterrichtet.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de