220298 · Dringlichkeitsantrag
Rechtsrheinischer Radschnellweg
Kerndaten
- Nummer
- 220298
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 07.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.646 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag öffentlich 220298 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott 07.02.22 Rechtsrheinischer Radschnellweg Beratungsfolge Rat 10.02.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die öffentliche Einlassung der Oberbürgermeisterin, sich nicht an die Anordnung einer übergeordneten Behörde halten zu wollen, ist in hohem Maße geeignet, in der Öffentlichkeit Zweifel an ihrer Befähigung zur Ausübung ihres Amtes als Oberbürgermeisterin aufkommen zu lassen. Ein belastbarer Nachweis ihrer Aussage zum gerichtlichen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) duldet daher keinen Aufschub. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in seiner Sitzung am 10.02.2022 dar, 1. welche Fristen der geschlossene Vergleich zwischen der Bundesstadt Bonn, der Bezirksregierung Köln und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für die Umsetzung der dem Vergleich zugrundeliegenden Maßnahmen, insbesondere aber der rechtsrheinischen Radschnellroute enthält, 2. ob der Vergleich zwischen der Bundesstadt Bonn, der Bezirksregierung Köln und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorbehaltlich aller erforderlichen rechtlichen Prüfungen und Genehmigungen der Einzelmaßnahmen geschlossen worden ist, 3. warum die Oberbürgermeisterin zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Gremienberatungen in ihren Stellungnahmen zum rechtsrheinischen Radschnellweg darauf hingewiesen hat, dass diese Maßnahme Bestandteil des Vergleiches mit der DUH ist und ab wann eine zeitliche Verzögerung einen Verstoß gegen den gerichtlich geschlossenen Vergleich darstellt, 4. ob zwischenzeitlich auch alle anderen dem Vergleich zugrundeliegenden Maßnahmen vollständig umgesetzt worden sind und wenn nicht, wann deren Umsetzung laut Vergleich abgeschlossen sein müsste. Begründung Die öffentliche Einlassung der Oberbürgermeisterin, sich nicht an die Anordnung einer übergeordneten Behörde halten zu wollen, ist in hohem Maße geeignet, in der Öffentlichkeit Zweifel an ihrer Befähigung zur Ausübung ihresSeite 1 von 2 Seite 2 Amtes als Oberbürgermeisterin aufkommen zu lassen. Um angesichts der Berichterstattung „Stadt Bonn widersetzt sich der Ministerin“ im General-Anzeiger vom 07.02.2022 weiteren Schaden von der Stadt Bonn abzuwenden, ist es aus Sicht der BBB-Fraktion unabdingbar geboten, von der Oberbürgermeisterin einen belastbaren Nachweis darüber zu erhalten, dass eine Baumfällung zugunsten des rechtsrheinischen Radschnellweges zu einem späteren als dem von ihr anberaumten Termin am 07.02.2022 einen Verstoß gegen den gerichtlich mit der DUH im Januar 2020 geschlossenen Vergleich darstellen würde. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de