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220288-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Prüfung der Machbarkeit eines Zebrastreifens in Bonn-Dottendorf im Bereich Villenstraße/Ecke Hausdorffstraße

Nummer
220288-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220288 Bürgerantrag: Prüfung der Machbarkeit eines Zebrastreifens in Bonn-Dottendorf im Bereich Villenstraße/Ecke Hausdorffstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220288-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Prüfung der Machbarkeit eines Zebrastreifens in
Bonn-Dottendorf im Bereich Villenstraße/Ecke
Hausdorffstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung veranlasst bei Annahme des Antrags und bei entsprechender
Beschlussfassung die Prüfung des Bürgerantrags und eine Verkehrszählung
zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen im Kreuzungsbereich der
Villenstraße Ecke Hausdorffstraße.
Die Straßenverkehrsordnung sieht mit der Richtlinie für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) für einen Fußgängerüberweg
verschiedene Voraussetzungen vor. Fußgängerüberwege sollen u.a. nur dann
angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger*innen Vorrang zu
geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist dann der Fall,
wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig
macht.
Die Verwaltung empfiehlt, zunächst eine Verkehrszählung (Kraftfahrzeuge und
Fußgänger*innen) im Bereich der Villenstraße und der Hausdorffstraße zu
beauftragen, so dass eine weitere mögliche Querungsstelle verortet werden
kann. Ggf. kann der bestehende FGÜ in der Verlängerung zur Quirinstraße
angebracht werden.
Bei Verkehrserhebungen soll in der Regel eine für den Alltagsverkehr
repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei
der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von
Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten.
Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals
abweichend vom Durchschnitt aus. Empfehlungen für Verkehrserhebungen
grenzen den Erhebungszeitraum daher auch auf das Sommerhalbjahr (März
bis Oktober), außerhalb der Ferien, ein.Seite 1 von 2
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Die notwendige Beleuchtung für den Fußgängerüberweg würde Kosten in Höhe
von ca. 12.000 € verursachen. Für die Erstellung und Folgekosten wären
jährlich zusätzlich 400 € bereitzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung stimmt der von der Verwaltungs vorgeschlagenen
Vorgehensweis zu, zunächst eine Verkehrszählung durchzuführen, über deren
Ergebnis die Bezirksvertretung informiert wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de