220288-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Prüfung der Machbarkeit eines Zebrastreifens in Bonn-Dottendorf im Bereich Villenstraße/Ecke Hausdorffstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220288-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220288-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Prüfung der Machbarkeit eines Zebrastreifens in Bonn-Dottendorf im Bereich Villenstraße/Ecke Hausdorffstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung veranlasst bei Annahme des Antrags und bei entsprechender Beschlussfassung die Prüfung des Bürgerantrags und eine Verkehrszählung zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen im Kreuzungsbereich der Villenstraße Ecke Hausdorffstraße. Die Straßenverkehrsordnung sieht mit der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) für einen Fußgängerüberweg verschiedene Voraussetzungen vor. Fußgängerüberwege sollen u.a. nur dann angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger*innen Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht. Die Verwaltung empfiehlt, zunächst eine Verkehrszählung (Kraftfahrzeuge und Fußgänger*innen) im Bereich der Villenstraße und der Hausdorffstraße zu beauftragen, so dass eine weitere mögliche Querungsstelle verortet werden kann. Ggf. kann der bestehende FGÜ in der Verlängerung zur Quirinstraße angebracht werden. Bei Verkehrserhebungen soll in der Regel eine für den Alltagsverkehr repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten. Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals abweichend vom Durchschnitt aus. Empfehlungen für Verkehrserhebungen grenzen den Erhebungszeitraum daher auch auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober), außerhalb der Ferien, ein.Seite 1 von 2 Seite 2 Die notwendige Beleuchtung für den Fußgängerüberweg würde Kosten in Höhe von ca. 12.000 € verursachen. Für die Erstellung und Folgekosten wären jährlich zusätzlich 400 € bereitzustellen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung stimmt der von der Verwaltungs vorgeschlagenen Vorgehensweis zu, zunächst eine Verkehrszählung durchzuführen, über deren Ergebnis die Bezirksvertretung informiert wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de