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220280-03 · Beschlussvorlage

Zuschuss an den Familienkreis e. V. zur Förderung des Projektes „Großeltern auf Zeit“

Nummer
220280-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220280 Zuschuss an den Familienkreis e. V. zur Förderung des Projektes „Großeltern auf Zeit“

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Beschlussvorlage
öffentlich
220280-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Zuschuss an den Familienkreis e. V. zur Förderung
des Projektes „Großeltern auf Zeit“
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
15.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Familienkreis e. V. erhält für das Projekt „Großeltern auf Zeit“ für das Jahr
2022 letztmalig einen Zuschuss in Höhe von 9.750 Euro zu den
nachgewiesenen, anerkannten Personal- und Sachkosten.
Begründung
Die ursprüngliche Beschlussvorlage der Verwaltung (DS-Nr. 220280) wurde
nicht abgestimmt. Stattdessen wurde der modifizierte Änderungsantrag
beschlossen (DS-Nr. 220280-01 AA). Zum dort formulierten Prüfauftrag wird
Stellung genommen und in der Folge der Beschlussvorschlag begründet.
Prüfauftrag:
„Die Verwaltung möge in 2022 eine Anschlussfinanzierung mit dem
Antragsteller prüfen. Zusätzlich möge die Verwaltung prüfen, in welche
Zuständigkeit der Antrag fördertechnisch passend einzuordnen ist und ob nicht
auch Mittel aus "Kinder stark" zum Beispiel genutzt werden könnten.
Die Verwaltung möge darüber hinaus die Finanzierung für eine mögliche
Weiterführung auch aus etwaigen Fremdmitteln prüfen. Die Verwaltung möge
dem Ausschuss so bald wie möglich ein Prüfungsergebnis vorlegen.“
Eine Anschlussfinanzierung durch das Amt für Soziales und Wohnen für 2022
ist letztmalig in Höhe von bis zu 9.750 Euro möglich (wie schon in DS-Nr.
220280 vorgeschlagen). Ab 2023 soll von dort keine weitere Förderung mehr
erfolgen – jedenfalls nicht mehr in der Größenordnung.
Nach verschiedenen Gesprächen im Jahr 2021 zwischen dem Amt für Soziales
und Wohnen und dem Familienkreis e. V. zu Finanzierungsmöglichkeiten und
Leistungsinhalten, wurde schließlich Anfang 2022 vorgenannter Vorschlag
unterbreitet. Da der bisherige Förderzeitraum erst Ende 2021 endete, erfolgte
die Evaluation des Angebotes sehr frühzeitig und gibt dem Verein aus Sicht der
Verwaltung ausreichend Vorlauf für die Klärung der weiteren Finanzierung abSeite 1 von 3
Seite 2
2023.
Eine Übernahme der Kosten für das Angebot „Großeltern auf Zeit“ aus dem
Fördertopf „kinderstark“ des Amtes für Kinder, Jugend und Familie kann nach
aktuellem Stand für 2023 nicht in Aussicht gestellt werden. Im Förderprojekt
„kinderstark“ wurde dem Fördergeber für die Kategorie der Aufsuchenden
Angebote bereits die Entwicklung von Willkommensbesuchen angekündigt, die
in einem Pilotprojekt mit Lotsenfunktion getestet werden sollen.
Weiterhin wird durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie ein Projekt des
Familienkreises zur Förderung vorgeschlagen, mit dem „Teilhabe-
Patenschaften“ für Familien ausgebaut werden (DS 220809).
Vom Amt für Kinder, Jugend und Familie wird außerdem bereits ein weiteres
Projekt des Familienkreises finanziert. Dieses richtet sich zwar an die
Zielgruppe „psychisch kranke Kinder“, weist jedoch große Ähnlichkeiten mit
dem Projekt „Großeltern auf Zeit“ auf.
Weder beim Amt für Soziales und Wohnen noch im Amt für Kinder, Jugend und
Familie stehen Stiftungsmittel für die Finanzierung von „Großeltern auf Zeit“ zur
Verfügung. Eine (weitere) Fremdmittelprüfung kann nicht durch die
Stadtverwaltung erfolgen, sondern obliegt dem Träger.
Eine Zuständigkeit in anderen Ämtern wird nicht gesehen.
Aus den vorgenannten Gründen rät daher die Verwaltung von einer
weitergehenden Finanzierung (über die o. g. 9.750 Euro hinaus) von
„Großeltern auf Zeit“ ab.
Der Familienkreis wurde über das Ergebnis der Prüfung entsprechend
informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.10 Sonstige Soziale Hilfen
und Leistungen
1.50.00.05.10.01 Sonstige Sozialen Hilfen und
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 2 von 3
Seite 3
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen 9 750 Euro 150000510 /
73.1000 2022
Einzahlungen /
Erträge 0 Euro
Haushaltsbelastung
jährlich 9 750 Euro
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de