220280-03 · Beschlussvorlage
Zuschuss an den Familienkreis e. V. zur Förderung des Projektes „Großeltern auf Zeit“
Kerndaten
- Nummer
- 220280-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220280-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Zuschuss an den Familienkreis e. V. zur Förderung des Projektes „Großeltern auf Zeit“ Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Familienkreis e. V. erhält für das Projekt „Großeltern auf Zeit“ für das Jahr 2022 letztmalig einen Zuschuss in Höhe von 9.750 Euro zu den nachgewiesenen, anerkannten Personal- und Sachkosten. Begründung Die ursprüngliche Beschlussvorlage der Verwaltung (DS-Nr. 220280) wurde nicht abgestimmt. Stattdessen wurde der modifizierte Änderungsantrag beschlossen (DS-Nr. 220280-01 AA). Zum dort formulierten Prüfauftrag wird Stellung genommen und in der Folge der Beschlussvorschlag begründet. Prüfauftrag: „Die Verwaltung möge in 2022 eine Anschlussfinanzierung mit dem Antragsteller prüfen. Zusätzlich möge die Verwaltung prüfen, in welche Zuständigkeit der Antrag fördertechnisch passend einzuordnen ist und ob nicht auch Mittel aus "Kinder stark" zum Beispiel genutzt werden könnten. Die Verwaltung möge darüber hinaus die Finanzierung für eine mögliche Weiterführung auch aus etwaigen Fremdmitteln prüfen. Die Verwaltung möge dem Ausschuss so bald wie möglich ein Prüfungsergebnis vorlegen.“ Eine Anschlussfinanzierung durch das Amt für Soziales und Wohnen für 2022 ist letztmalig in Höhe von bis zu 9.750 Euro möglich (wie schon in DS-Nr. 220280 vorgeschlagen). Ab 2023 soll von dort keine weitere Förderung mehr erfolgen – jedenfalls nicht mehr in der Größenordnung. Nach verschiedenen Gesprächen im Jahr 2021 zwischen dem Amt für Soziales und Wohnen und dem Familienkreis e. V. zu Finanzierungsmöglichkeiten und Leistungsinhalten, wurde schließlich Anfang 2022 vorgenannter Vorschlag unterbreitet. Da der bisherige Förderzeitraum erst Ende 2021 endete, erfolgte die Evaluation des Angebotes sehr frühzeitig und gibt dem Verein aus Sicht der Verwaltung ausreichend Vorlauf für die Klärung der weiteren Finanzierung abSeite 1 von 3 Seite 2 2023. Eine Übernahme der Kosten für das Angebot „Großeltern auf Zeit“ aus dem Fördertopf „kinderstark“ des Amtes für Kinder, Jugend und Familie kann nach aktuellem Stand für 2023 nicht in Aussicht gestellt werden. Im Förderprojekt „kinderstark“ wurde dem Fördergeber für die Kategorie der Aufsuchenden Angebote bereits die Entwicklung von Willkommensbesuchen angekündigt, die in einem Pilotprojekt mit Lotsenfunktion getestet werden sollen. Weiterhin wird durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie ein Projekt des Familienkreises zur Förderung vorgeschlagen, mit dem „Teilhabe- Patenschaften“ für Familien ausgebaut werden (DS 220809). Vom Amt für Kinder, Jugend und Familie wird außerdem bereits ein weiteres Projekt des Familienkreises finanziert. Dieses richtet sich zwar an die Zielgruppe „psychisch kranke Kinder“, weist jedoch große Ähnlichkeiten mit dem Projekt „Großeltern auf Zeit“ auf. Weder beim Amt für Soziales und Wohnen noch im Amt für Kinder, Jugend und Familie stehen Stiftungsmittel für die Finanzierung von „Großeltern auf Zeit“ zur Verfügung. Eine (weitere) Fremdmittelprüfung kann nicht durch die Stadtverwaltung erfolgen, sondern obliegt dem Träger. Eine Zuständigkeit in anderen Ämtern wird nicht gesehen. Aus den vorgenannten Gründen rät daher die Verwaltung von einer weitergehenden Finanzierung (über die o. g. 9.750 Euro hinaus) von „Großeltern auf Zeit“ ab. Der Familienkreis wurde über das Ergebnis der Prüfung entsprechend informiert. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.05.10 Sonstige Soziale Hilfen und Leistungen 1.50.00.05.10.01 Sonstige Sozialen Hilfen und Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 2 von 3 Seite 3 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 9 750 Euro 150000510 / 73.1000 2022 Einzahlungen / Erträge 0 Euro Haushaltsbelastung jährlich 9 750 Euro Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de