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220278-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bonner Baulandmodell: Konkretisierung bzw. Modifizierung der Beschlüsse 1613742EB5, 201298-04AA und 210781-03AA

Nummer
220278-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.10.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 28.09.2022 Empfehlung
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  1. 220278 Bonner Baulandmodell: Konkretisierung bzw. Modifizierung der Beschlüsse 1613742EB5, 201298-04AA und 210781-03AA

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220278-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bonner Baulandmodell: Konkretisierung bzw.
Modifizierung der Beschlüsse 1613742EB5,
201298-04AA und 210781-03AA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
28.09.2022 Empfehlung
Rat 27.10.2022 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass neben den Konkretisierungen bzw.
Modifizierungen von einzelnen Beschlüssen zum Bonner Baulandmodell (DS-
Nr. 220278) auch eine Anpassung der Quotierungen bezüglich der Schaffung
von öffentlich gefördertem Wohnraum vorgenommen werden muss, damit die
Regelungen des Bonner Baulandmodells konform mit Nr. 4.2.1 des
Wohnraumförderungsprogramms (WoFP 2018-2022) des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitales des Landes Nordrhein-Westfalen sind.
Hier ist festgehalten, dass die Bewilligungsbehörden sicherstellen sollen, dass
mindestens 75% der Fördermittel für die Einkommensgruppe A eingesetzt
werden. Davon kann abgewichen werden, wenn ein entsprechender Bedarf der
Einkommensgruppe B durch die Bewilligungsbehörde nachgewiesen werden
kann. Dies ist gemessen an der Nachfrage nach solchen Wohnungen bzw. der
Anzahl der entsprechend ausgestellten Wohnberechtigungsbescheinigungen
für Bonn allerdings nicht der Fall. Vor diesem Hintergrund ist der Ratsbeschluss
zum Bonner Baulandmodell vom 26.06.2021 (DS.-Nr. 201298-04 AA) aus
Verwaltungssicht dahingehend anzupassen, dass die Verteilung der
Fördermittel auf die Einkommensgruppe A – wie vom Ministerium gefordert –
Schwerpunkt der Wohnraumförderung bleibt.
Der Beschlussvorschlag Nr. 2. in der Beschlussvorlage DS-Nr. 220278
"Konkretisierung bzw. Modifizierung der Beschlüsse 1613742EB5, 201298-
04AA und 210781-03AA“ wird dementsprechend ersetzt durch folgenden
Beschlussvorschlag:
2. (neu) zu DS-Nr.: 201298-04 AA: Bei sämtlichen Wohnungsneubauvorhaben,
die acht oder mehr Wohneinheiten vorsehen oder mind. 850 m²
Bruttogrundfläche (BGF) Wohnen umfassen, für die ab dem 1.7.2021 neues
Planungsrecht geschaffen wird, wird eine verbindliche Mindestquote von 40%
der BGF Wohnen (davon mind. 75% im Förderweg A) festgelegt, welche den
Bestimmungen zur Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums des Landes
NRW unterworfen werden. Ab 20 Wohneinheiten bzw. ab 2100 m² BGFSeite 1 von 2
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Wohnen gilt dies äquivalent für 50% der BGF Wohnen (davon mind. 75% im
Förderweg A).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de