220278-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bonner Baulandmodell: Konkretisierung bzw. Modifizierung der Beschlüsse 1613742EB5, 201298-04AA und 210781-03AA
Kerndaten
- Nummer
- 220278-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220278-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bonner Baulandmodell: Konkretisierung bzw. Modifizierung der Beschlüsse 1613742EB5, 201298-04AA und 210781-03AA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 28.09.2022 Empfehlung Rat 27.10.2022 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung weist darauf hin, dass neben den Konkretisierungen bzw. Modifizierungen von einzelnen Beschlüssen zum Bonner Baulandmodell (DS- Nr. 220278) auch eine Anpassung der Quotierungen bezüglich der Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum vorgenommen werden muss, damit die Regelungen des Bonner Baulandmodells konform mit Nr. 4.2.1 des Wohnraumförderungsprogramms (WoFP 2018-2022) des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales des Landes Nordrhein-Westfalen sind. Hier ist festgehalten, dass die Bewilligungsbehörden sicherstellen sollen, dass mindestens 75% der Fördermittel für die Einkommensgruppe A eingesetzt werden. Davon kann abgewichen werden, wenn ein entsprechender Bedarf der Einkommensgruppe B durch die Bewilligungsbehörde nachgewiesen werden kann. Dies ist gemessen an der Nachfrage nach solchen Wohnungen bzw. der Anzahl der entsprechend ausgestellten Wohnberechtigungsbescheinigungen für Bonn allerdings nicht der Fall. Vor diesem Hintergrund ist der Ratsbeschluss zum Bonner Baulandmodell vom 26.06.2021 (DS.-Nr. 201298-04 AA) aus Verwaltungssicht dahingehend anzupassen, dass die Verteilung der Fördermittel auf die Einkommensgruppe A – wie vom Ministerium gefordert – Schwerpunkt der Wohnraumförderung bleibt. Der Beschlussvorschlag Nr. 2. in der Beschlussvorlage DS-Nr. 220278 "Konkretisierung bzw. Modifizierung der Beschlüsse 1613742EB5, 201298- 04AA und 210781-03AA“ wird dementsprechend ersetzt durch folgenden Beschlussvorschlag: 2. (neu) zu DS-Nr.: 201298-04 AA: Bei sämtlichen Wohnungsneubauvorhaben, die acht oder mehr Wohneinheiten vorsehen oder mind. 850 m² Bruttogrundfläche (BGF) Wohnen umfassen, für die ab dem 1.7.2021 neues Planungsrecht geschaffen wird, wird eine verbindliche Mindestquote von 40% der BGF Wohnen (davon mind. 75% im Förderweg A) festgelegt, welche den Bestimmungen zur Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums des Landes NRW unterworfen werden. Ab 20 Wohneinheiten bzw. ab 2100 m² BGFSeite 1 von 2 Seite 2 Wohnen gilt dies äquivalent für 50% der BGF Wohnen (davon mind. 75% im Förderweg A). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de