220270-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bewirtschaftung von Schwimmbadparkplätzen
Kerndaten
- Nummer
- 220270-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220270-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Bewirtschaftung von Schwimmbadparkplätzen Beratungsfolge Sportausschuss 24.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur großen Anfrage 220270 „Bewirtschaftung von Schwimmbadparkplätzen“ verweist die Verwaltung auf die Beschlussvorlage „Bewirtschaftung des Parkplatzes am Frankenbad“ (DS 220398). Der Beschlussvorschlag lautet: „Der Parkplatz am Frankenbad wird in die Verordnung über die Bewirtschaftung des Parkraums und die Erhebung von Parkgebühren für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Bundesstadt Bonn (Parkgebührenordnung) aufgenommen und damit in die öffentlich-rechtliche Parkraumbewirtschaftung einbezogen.“ Eine weitere mögliche Parkraumbewirtschaftung an Badstandorten kann nur jeweils standortbezogen geprüft werden. Aufgrund der Einbeziehung des Parkplatzes am Frankenbad in die öffentliche Parkraumbewirtschaftung ist die Einrichtung einer Schranke weder sinnvoll noch erforderlich. Öffentlich-rechtliche Parkgebühren werden über die Parkscheinautomaten eingenommen und fließen in den allgemeinen Haushalt. Eine Verrechnung von privatrechtlichen Eintrittspreisen (Schwimmbadentgelt) mit öffentlich-rechtlichen Gebühren (Parkgebührenordnung) ist nicht möglich. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de