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220270 · Große Anfrage

BBB-Fraktion: Bewirtschaftung von Schwimmbadparkplätzen

Nummer
220270
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
02.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 24.03.2022 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 220270-02 ST Bewirtschaftung von Schwimmbadparkplätzen
  2. 220270-01 ST BBB-Fraktion: Bewirtschaftung von Schwimmbadparkplätzen

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Große Anfrage
öffentlich
220270
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Albert Weidmann
02.02.2022
BBB-Fraktion: Bewirtschaftung von
Schwimmbadparkplätzen
Beratungsfolge
Sportausschuss 23.02.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie weit ist die Planung für die Parkplatzbewirtschaftung der
Schwimmbadparkplätze allgemein und im Besonderen am Frankenbad
fortgeschritten und wann kann mit einer Umsetzung gerechnet werden?
2. Soll die Zu- und Abfahrt zu den Schwimmbad-Parkplätzen mittels Schranke
erfolgen und wenn nein, wie gedenkt die Oberbürgermeisterin die
Entrichtung der Parkgebühren sicherzustellen?
3. Ist die Aussage in der Stellungnahme der Oberbürgermeisterin DS 210386-
01ST „Außerdem könnten die öffentlich-rechtlich zu entrichtenden
Parkgebühren nicht mit den Eintrittspreisen für das Schwimmbad
verrechnet werden.“ so zu verstehen, dass die in 2019 hierfür im Rahme
extra angeschaffte und installierte Software für das Kassensystem nicht
zum Einsatz kommen wird?
4. Mit welchen Einnahmen rechnet die Oberbürgermeisterin im Falle einer
Bewirtschaftung aller in Frage kommenden
Schwimmbadparkplätze?
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 28.06.2021 unter Ziffer 2 der
Drucksache 210386 die Parkplatzbewirtschaftung für das Frankenbad
beschlossen. Die 60 Parkplätze sind seit Jahren ständig auch am Wochenende
besetzt. Besucher des Frankenbades finden oft keinen Parkplatz auf dem
Schwimmbadparkplatz, u.a. weil dort z.Zt. 3 Stunden mit Parkscheibe geparkt
werden darf und viele PKW-Halter die Parkscheibe einfach weiterdrehen. Der
Parkplatz wird auch von Restaurantbesuchern und Kunden von Hotels der
näheren Umgebung frequentiert.
Wenn der Ratsbeschluss weiterhin nicht umgesetzt wird, entsteht der Stadt ein
jährlicher finanzieller Schaden in schätzungsweise sechsstelliger Höhe.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de