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220269 · Beschlussvorlage

Kanalbaumaßnahme Rudolf-Hahn-Straße – Entfernung von städtischen Bäumen auf öffentlicher Verkehrsfläche

Nummer
220269
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 07.03.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220269
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Kanalbaumaßnahme Rudolf-Hahn-Straße –
Entfernung von städtischen Bäumen auf öffentlicher
Verkehrsfläche
Beratungsfolge
Baumkommission 07.03.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Entfernung von zwei städtischen Bäumen mit einem Stammumfang über
100 cm auf öffentlicher Verkehrsfläche in der Rudolf-Hahn-Straße wird
zugestimmt.
(1) ID 25600: Bergahorn (Acer pseudoplatanus), STU = 109 cm,
Kronendurchmesser = 8 m, Zustand gut
(2) ID 25618 Spitzahorn (Acer platanoides), STU = 141 cm,
Kronendurchmesser = 9 m, Zustand befriedigend
Begründung
Das Tiefbauamt der Stadt Bonn betreibt das Regenüberlaufbauwerk RÜ 014
Rudolf-Hahn-Straße im Bonner Stadtbezirk Beuel. Das dem Bauwerk RÜ 014
zufließende Mischwasser wird über eine hinter dem Bauwerk angeordnete
Rohrdrossel DN 300 gedrosselt abgeleitet. Bei einem Mischwasserzufluss, der
die aktuelle Drosselwassermenge von QDr = 124 l/s übersteigt, erfolgt ein
Aufstau von Abwasser im oberhalb liegenden Kanalnetz. Bei einem Aufstau
von ca. 1,0 m im RÜ-Bauwerk erfolgt ein Abschlag von Mischwasser über eine
Entlastungsschwelle (Streichwehr). Das entlastete Mischwasser fließt über eine
Rohrleitung DN 600 B der vorhandenen Regenwasserkanalisation mit Ableitung
in den Rhein.
Im Zuge der Überarbeitung des Generalentwässerungsplans Bonn-Beuel
wurde der Stadt Bonn seitens der Bezirksregierung Köln auferlegt, das
Sonderbauwerk RÜ 014 zu ertüchtigen. Die Drosselwassermenge QDr ist zur
regelwerksgerechten Schmutzfrachtbehandlung von derzeit 124 l/s auf
zukünftig 190 l/s zu erhöhen. Die vorhandene Rohrdrossel DN 300 ist durch
eine geregelte Drosseleinrichtung zu ersetzen. Zur Ableitung der zukünftigen
Drosselwassermenge von 190 l/s ist der Querschnitt der beiden Haltungen
hinter dem RÜ 014 (bis Schacht 524) auf mindestens DN 500 zu vergrößern.Seite 1 von 4
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Im Zuge der Vergrößerung der Haltungen hinter dem Sonderbauwerk, müssen
zwei satzungsgeschützte Bäume gefällt werden, da diese sich unmittelbar im
Bereich durchzuführenden Tiefbauarbeiten befinden.
Nach Abschluss der Kanalbaumaßnahme erfolgen zwei Ersatzpflanzungen an
gleicher Stelle nach Vorgaben des Amtes für Umwelt und Stadtgrün.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Kanalbaumaßnahme.
Anlage/n
1 Lageplan (öffentlich)
2 Foto (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 20:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de