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220266 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße

Nummer
220266
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
02.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.02.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.03.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220088 Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220266
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
30.01.2022
Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird die Einrichtung eines Parkstreifens an der Winzerstraße mit
entsprechender Beschilderung, konkret das Schild Nr. 315 nach § 42 StVO.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Sehr geehrte Frau Grypstra,
vielen Dank für die Informationen, die mir zeigen, dass es vorangeht.
Ich habe noch eine weitere Nachbarin, die sich gerne daran beteiligen möchte. Sie
ist fast 90 Jahre alt und im Internet nicht so bewandert. Daher habe ich ihr zugesagt,
mich auf diesem Wege an die Stadt Bonn zu wenden.
Frau lebt seit 1962 in der Winzerstraße , also noch dreißig Jahre länger als
ich! Sie hat ihr Auto stets am Straßenrand vor ihrem Haus geparkt und bis zum
Herbst letzten Jahres noch nie ein "Knöllchen" bekommen, obwohl Polizei und
Ordnungsamt in dieser langen Zeit häufig am Haus entlang gefahren sind. Daher ist
es nicht nachvollziehbar, warum jetzt plötzlich Bußgeldbescheide verteilt werden,
weil die Autos nicht mehr dort stehen sollen. Schließlich hat sich an der Situation vor
Ort nichts verändert.
Frau ist inzwischen schwerbehindert und darauf angewiesen, dass ihre
Kinder sie begleiten. Die Kinder wohnen nicht hier, sondern reisen mit dem eigenen
Wagen an, der am Straßenrand abgestellt wird. Denn auf der Einfahrt des
Grundstücks steht Frau eigenes Auto, damit sie auch dann mobil ist, wenn
sie jemand begleitet, der kein eigenes Auto besitzt.
Daher beantragt Frau , Winzerstraße , die Einrichtung eines Parkstreifens
mit entsprechender Beschilderung, konkret das Schild Nr. 315 nach § 42 StVO.
Im Namen meiner Nachbarin möchte ich Sie bitten, diesen Antrag als weiteren
Bürgerantrag zu behandeln.
Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen!
Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de