220266 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220266
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 02.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.128 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220266 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 30.01.2022 Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beantragt wird die Einrichtung eines Parkstreifens an der Winzerstraße mit entsprechender Beschilderung, konkret das Schild Nr. 315 nach § 42 StVO. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Sehr geehrte Frau Grypstra, vielen Dank für die Informationen, die mir zeigen, dass es vorangeht. Ich habe noch eine weitere Nachbarin, die sich gerne daran beteiligen möchte. Sie ist fast 90 Jahre alt und im Internet nicht so bewandert. Daher habe ich ihr zugesagt, mich auf diesem Wege an die Stadt Bonn zu wenden. Frau lebt seit 1962 in der Winzerstraße , also noch dreißig Jahre länger als ich! Sie hat ihr Auto stets am Straßenrand vor ihrem Haus geparkt und bis zum Herbst letzten Jahres noch nie ein "Knöllchen" bekommen, obwohl Polizei und Ordnungsamt in dieser langen Zeit häufig am Haus entlang gefahren sind. Daher ist es nicht nachvollziehbar, warum jetzt plötzlich Bußgeldbescheide verteilt werden, weil die Autos nicht mehr dort stehen sollen. Schließlich hat sich an der Situation vor Ort nichts verändert. Frau ist inzwischen schwerbehindert und darauf angewiesen, dass ihre Kinder sie begleiten. Die Kinder wohnen nicht hier, sondern reisen mit dem eigenen Wagen an, der am Straßenrand abgestellt wird. Denn auf der Einfahrt des Grundstücks steht Frau eigenes Auto, damit sie auch dann mobil ist, wenn sie jemand begleitet, der kein eigenes Auto besitzt. Daher beantragt Frau , Winzerstraße , die Einrichtung eines Parkstreifens mit entsprechender Beschilderung, konkret das Schild Nr. 315 nach § 42 StVO. Im Namen meiner Nachbarin möchte ich Sie bitten, diesen Antrag als weiteren Bürgerantrag zu behandeln. Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen! Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de