220265-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Prüfung der Baumfällung in der Malteserstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220265-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220265-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Prüfung der Baumfällung in der Malteserstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Grundstückseigentümerin hat im September 2021 über ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen der Verwaltung mitteilen lassen, dass der Baum in einem schlechten Zustand sei. Naturdenkmale werden regelmäßig kontrolliert. Daher wurde der Baum am 28.10.2021 von einem städtischen Baumsachverständigen überprüft. Hierbei wurde zunächst festgestellt, dass ein ca. 5-7 m langer Ast, mit einem Durchmesser von ca. 25-30 cm, lose in ca. 20 m Höhe in der Krone hing. Da der Starkast nicht sicher lag wurde dieser, zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, entfernt. Zudem wurde erkannt, dass der Baum absterbend ist. Dies zeichnete sich bereits seit mehreren Jahren ab und ist auf den gestörten Wasserhaushalt und eine immer schlechter werdende Vitalität des Baumes zurückzuführen. Die Schädigung des Baumes erfolgte in einem Jahre andauernden Prozess durch sinkende Grundwasserverfügbarkeit, durch Pilzerkrankungen, durch Bodenverdichtung und einen zu geringen Sauerstoffanteil im Boden. Zudem kam es in der Vergangenheit durch den gestörten Wasserhaushalt häufiger zu unvorhersehbaren Sprödbrüchen von Ästen, bei denen es bisher nicht zu Personenschäden kam. Durch mehrmalige Pflegemaßnahmen konnte man bislang noch das Risiko reduzieren, aber ein gänzliches weiteres Absterben des Baumes nicht aufhalten. Da der Baum in der Oberkrone immer weiter abstirbt und da dessen Vitalität zusammenbricht, ist eine Kürzung des Baumes keine Option. Eine Kappung kann den fortschreitenden Absterbeprozess nicht aufhalten und somit den Baum nicht retten. Ein weiterer Erhalt des Baumes ist daher, aus fachlicher Sicht, als aussichtslos zu bezeichnen. Ebenso muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der Baum aufgrund der seit Jahrzehnten bestehenden großflächigen Verdichtung der Bodenflächen seine natürlichen Grenzen an dem Standort erreicht hat und daher auch keine Zustandsbesserung erwartet werden kann. Aus diesem Grund hat der städtische Baumsachverständige abschließend erklärt, dass der Baum zur Entfernung freigegeben werden soll. Der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2021 über den Fall beraten und der Fällung zugestimmt. Aufgrund der Angaben des städtischen Baumsachverständigen besteht keine Möglichkeit den Baum zu erhalten, sodass die Fällung des Baumes empfohlen wird.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Verwaltung bedauert es sehr, wenn ein Naturdenkmal nicht erhalten werden kann. Von dem Baum in der Malteserstraße geht allerdings eine unkalkulierbare Gefahr aus, welche sich durch die oben genannten Schäden auf die Standfestigkeit auswirkt. In der freien Landschaft bestünde die Möglichkeit Teile des Stammes als Habitatbaum stehen zu lassen, der dann als Lebensraum für einige Tierarten dient. Im vorliegenden Fall ist dies allerdings nicht möglich. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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