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220265-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Prüfung der Baumfällung in der Malteserstraße

Nummer
220265-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220265 Bürgerantrag: Prüfung der Baumfällung in der Malteserstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220265-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Prüfung der Baumfällung in der Malteserstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Grundstückseigentümerin hat im September 2021 über ein Garten- und
Landschaftsbauunternehmen der Verwaltung mitteilen lassen, dass der Baum
in einem schlechten Zustand sei.
Naturdenkmale werden regelmäßig kontrolliert. Daher wurde der Baum am
28.10.2021 von einem städtischen Baumsachverständigen überprüft. Hierbei
wurde zunächst festgestellt, dass ein ca. 5-7 m langer Ast, mit einem
Durchmesser von ca. 25-30 cm, lose in ca. 20 m Höhe in der Krone hing. Da
der Starkast nicht sicher lag wurde dieser, zur Wiederherstellung der
Verkehrssicherheit, entfernt. Zudem wurde erkannt, dass der Baum absterbend
ist. Dies zeichnete sich bereits seit mehreren Jahren ab und ist auf den
gestörten Wasserhaushalt und eine immer schlechter werdende Vitalität des
Baumes zurückzuführen. Die Schädigung des Baumes erfolgte in einem Jahre
andauernden Prozess durch sinkende Grundwasserverfügbarkeit, durch
Pilzerkrankungen, durch Bodenverdichtung und einen zu geringen
Sauerstoffanteil im Boden. Zudem kam es in der Vergangenheit durch den
gestörten Wasserhaushalt häufiger zu unvorhersehbaren Sprödbrüchen von
Ästen, bei denen es bisher nicht zu Personenschäden kam. Durch mehrmalige
Pflegemaßnahmen konnte man bislang noch das Risiko reduzieren, aber ein
gänzliches weiteres Absterben des Baumes nicht aufhalten. Da der Baum in
der Oberkrone immer weiter abstirbt und da dessen Vitalität zusammenbricht,
ist eine Kürzung des Baumes keine Option. Eine Kappung kann den
fortschreitenden Absterbeprozess nicht aufhalten und somit den Baum nicht
retten. Ein weiterer Erhalt des Baumes ist daher, aus fachlicher Sicht, als
aussichtslos zu bezeichnen. Ebenso muss ausdrücklich darauf hingewiesen
werden, dass der Baum aufgrund der seit Jahrzehnten bestehenden
großflächigen Verdichtung der Bodenflächen seine natürlichen Grenzen an
dem Standort erreicht hat und daher auch keine Zustandsbesserung erwartet
werden kann.
Aus diesem Grund hat der städtische Baumsachverständige abschließend
erklärt, dass der Baum zur Entfernung freigegeben werden soll. Der
Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2021 über den Fall beraten
und der Fällung zugestimmt. Aufgrund der Angaben des städtischen
Baumsachverständigen besteht keine Möglichkeit den Baum zu erhalten,
sodass die Fällung des Baumes empfohlen wird.Seite 1 von 2
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Die Verwaltung bedauert es sehr, wenn ein Naturdenkmal nicht erhalten
werden kann. Von dem Baum in der Malteserstraße geht allerdings eine
unkalkulierbare Gefahr aus, welche sich durch die oben genannten Schäden
auf die Standfestigkeit auswirkt.
In der freien Landschaft bestünde die Möglichkeit Teile des Stammes als
Habitatbaum stehen zu lassen, der dann als Lebensraum für einige Tierarten
dient. Im vorliegenden Fall ist dies allerdings nicht möglich.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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