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220258 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn, Siemensstraße 126 - Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses Az. 10397/2021

Nummer
220258
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220258
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn, Siemensstraße 126
- Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses
Az. 10397/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, da das Vorhaben den Festsetzungen
des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB widerspricht.
Begründung
Beantragt ist der positive Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilien-
wohnhauses in der Siemensstraße 126.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7422-74
vom 14.05.1966, der hier ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Zulässig ist
eine IV-geschossige Bebauung in offener Bauweise, die überbaubaren Grund-
stücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt. Die maximalen Grund-
flächen- und Geschossflächenzahlen dürfen 0,3 (GRZ) und 0,9 (GFZ) nicht
überschreiten.
Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
1. Das Mehrfamilienhaus liegt komplett außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche.
2. Die zulässige GRZ (0,3) wird auf 0,31 und die zulässige GFZ (0,9) wird
auf 1,08 überschritten.
Eine Befreiung von diesen Festsetzungen ist nicht möglich, da die Grundkon-
zeption des Bebauungsplanes neben der Schaffung von Wohnraum in Form
von teils über 50 m langen Mehrfamilienhäusern auf großzügig bemessene
Abstände und Freiflächen zwischen den Baukörpern und damit auf eine offene
Siedlungsstruktur abstellt.Seite 1 von 3
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Ein Abweichen durch den eigenständigen Baukörper vollkommen außerhalb
der festgesetzten Bauflächen würde ein weitgehendes Abrücken von dieser
planerischen Konzeption bedeuten und den Grundzügen der Planung wider-
sprechen.
Es ist daher beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 Lageplan Siemensstraße 26_ (öffentlich)
2 Lageplan_Siemensstr. 126_n.ö._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 18:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de