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220253 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße

Nummer
220253
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
01.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 01.02.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.03.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 136,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220088 Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220253
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
30.01.2022
Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Einrichtung eines Parkstreifens an der
Winzerstraße.
Einzelheiten zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag Online
Datum
30.01.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Parkstreifen Winzerstr
Ihr Antrag
Ich beantrage, dass an der Winzerstr. vor den Häusern mit der Nr. 81, 83 und 85 ein Parkstreifen eingerichtet
wird. Seit einigen Wochen erhalten wir mehrfach Bußgeldbescheide, weil wir mit den Autos zur Hälfte auf dem
Bürgersteig stehen. Der Bürgersteig ist breit genug, um ihn auch bei parkenden Autos mit einem Kinderwagen
oder Rollstuhl nutzen zu können. Und wurde vom Ordnungsamt gesagt, dass es nicht regelgerecht sei, die Autos
zur Hälfte auf der Straße und zur Hälfte auf dem Bürgersteig abzustellen. Wenn wir die Autos beidseitig auf der
Straße parken, kommen weder Feuerwehr, noch Müllwagen vorbei.
Wir wohnen im Schüllerweg, einem Fußweg, ohne ausreichend Parkraum!
Wir sind darauf angewiesen unsere Autos auf beiden Straßenseiten in der Winzerstr abzustellen.
Ich möchte Sie bitten, entsprechende Zeichnungen im Straßenraum vorzunehmen und entsprechende Schilder
aufzustellen. Konkret das Schuld Nr. 315 nach Paragraph 42 ABS. 2 StVO.
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
MWRcN66bS
3300..0011..2222 1155::5511Seite 2 von 2

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