220253 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220253
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 01.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220253 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 30.01.2022 Bürgerantrag: Parkstreifen an der Winzerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die Einrichtung eines Parkstreifens an der Winzerstraße. Einzelheiten zu den geforderten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 30.01.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Parkstreifen Winzerstr Ihr Antrag Ich beantrage, dass an der Winzerstr. vor den Häusern mit der Nr. 81, 83 und 85 ein Parkstreifen eingerichtet wird. Seit einigen Wochen erhalten wir mehrfach Bußgeldbescheide, weil wir mit den Autos zur Hälfte auf dem Bürgersteig stehen. Der Bürgersteig ist breit genug, um ihn auch bei parkenden Autos mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl nutzen zu können. Und wurde vom Ordnungsamt gesagt, dass es nicht regelgerecht sei, die Autos zur Hälfte auf der Straße und zur Hälfte auf dem Bürgersteig abzustellen. Wenn wir die Autos beidseitig auf der Straße parken, kommen weder Feuerwehr, noch Müllwagen vorbei. Wir wohnen im Schüllerweg, einem Fußweg, ohne ausreichend Parkraum! Wir sind darauf angewiesen unsere Autos auf beiden Straßenseiten in der Winzerstr abzustellen. Ich möchte Sie bitten, entsprechende Zeichnungen im Straßenraum vorzunehmen und entsprechende Schilder aufzustellen. Konkret das Schuld Nr. 315 nach Paragraph 42 ABS. 2 StVO. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 MWRcN66bS 3300..0011..2222 1155::5511Seite 2 von 2
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