220249 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmöbeln im Zeitraum 01.06.2022-31.05.2023 mit der Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens 31.05.2026
Kerndaten
- Nummer
- 220249
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 02.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 220249 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einleitung des Vergabeverfahrens zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmöbeln im Zeitraum 01.06.2022-31.05.2023 mit der Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens 31.05.2026 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 03.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmöbeln im Zeitraum 01.06.2022-31.05.2023 mit der Option der dreimaligen Verlängerung bis längstens 31.05.2026 wird zugestimmt. Begründung Die Schulen in städtischer Trägerschaft beantragen jährlich zur Planung und Bündelung der Beschaffung von Inventar- und Einrichtungsgegenständen ihren zwingend und unabweisbar notwendigen Bedarf mittels Prioritätenliste beim Schulamt. Die Notwendigkeit der Ergänzungsbeschaffungen ergibt sich hierbei regelmäßig durch Bildung zusätzlicher Eingangsklassen, zusätzlicher OGS- Plätze, weiterer internationaler Vorbereitungsklassen oder durch die Umgestaltung einzelner Schulstandorte zu inklusiven Schulen. Überwiegend werden diese konkret beantragten Inventar- und Einrichtungsgegenstände jeweils zum Beginn des neuen Schuljahres nach den Sommerferien benötigt. Im Wege der Ersatzbeschaffung muss zudem regelmäßig wiederkehrend veraltetes oder defektes Mobiliar in den 88 städtischen Bonner Schulen ersetzt werden. Die Bundesstadt Bonn als Schulträger ist gemäß § 79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.Seite 1 von 4 Seite 2 Da es sich um periodisch wiederkehrende Bedarfe handelt, wurde ein Großteil der Bedarfe erstmalig im Jahr 2019 zu einem Schulmöbelrahmenvertrag zusammengefasst. Unter Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen endet der 2019 abgeschlossene Vertrag am 31.05.2022. Daher ist zum 01.06.2022 der Neuabschluss erforderlich. Die im Jahr 2019 erwarteten Vorteile der Rahmenvereinbarung, die Optimierung und Flexibilität der Beschaffungspraxis, eine weitreichendere Bündelung der Bedarfe als in der Vergangenheit, eine bessere Planbarkeit der Beschaffung sowie eine Verringerung der Arbeitsbelastung in der Verwaltung, sind während des nun auslaufenden Vertrages eingetreten. Größter Vorteil der neuen Vertragsgestaltung war, dass neben den konkret ausgeschriebenen sogenannten Kernprodukten auch andere Produkte des Vertragspartners mit einem festen Rabattsatz auf den aktuellen Listenpreis für die städtischen Bonner Schulen bezogen werden konnten. Eine entsprechende Vereinbarung soll auch im neuen Rahmenvertrag getroffen werden. Im auszuschreibenden Rahmenvertrag werden keine Mindestabnahmemengen definiert und generiert, sondern es werden die jährlichen geschätzten Abnahmemengen für bestimmte Kernprodukte, basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit, ausgeschrieben. Das tatsächliche jährliche Auftragsvolumen kann hiervon abweichen und richtet sich nach den konkreten Bedarfen und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Aufgrund aktueller EU-Rechtsprechung ist jedoch ein Maximum festzulegen. Hier schlägt die Verwaltung vor, als jährliche Maximalabnahmemenge das fünffache der geschätzten jährliche Abnahmemenge, basierend auf den Schätzkosten für die ausgeschriebenen Kernprodukte, festzulegen. Hierdurch erhält die Verwaltung eine größtmögliche Flexibilität. Sollten seitens des Landes oder des Bundes weitere Förderprogramme für die Anschaffung von Schulmobiliar (bspw. im Kontext des Rechtsanspruches auf einen OGS-Platz) beschlossen werden, könnten entsprechende Anschaffungen u. a. aus dem Schulmöbelrahmenvertrag realisiert werden, ohne erneute Vergabeverfahren durchzuführen. Aufgrund verwaltungsinterner Erfahrungen und aktueller Recherchen werden folgende Nachhaltigkeits- und Qualitätskriterien im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens gefordert: 1. Alle anbietenden Firmen müssen über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001 verfügen. 2. Die angebotenen Möbel müssen den neuesten Sicherheitsanforderungen und Vorschriften nach UVV, GUV sowie den einschlägigen DIN-Normen, insbesondere DIN EN 1729-1 – 2016-02, entsprechen. 3. Für alle ausgeschriebenen Kernprodukte ist das GS-Zertifikat erforderlich. 4. Alle anbietenden Firmen müssen über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 verfügen. 5. Alle verwendeten Materialien, Leime und Lacke müssenSeite 2 von 4 Seite 3 toxikologisch unbedenklich sein. 6. Alle angebotenen Möbel- und Holzwerkstoffe unterliegen der Emissionsklasse E1. 7. Bei der Konstruktion der Möbel sind die Prinzipien der recyclinggerechten Konstruktion (VDI 2243) zu beachten. 8. Möbel mit einem Anteil von über 50% Holz müssen den Anforderungen des Blauen Engels für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffe (RAL-UZ 38) entsprechen. 9. Holzwerkstoffplatten müssen den Anforderungen des Blauen Engels für Holzwerkstoffplatten (RAL-UZ 76) entsprechen. 10. Die Nachhaltigkeit verwendeter Holzprodukte ist durch ein FSC- Siegel zu belegen. 11. Es müssen bei Anstrichen schadstoffarme Lacke nach den Anforderungen des RAL-UZ 12a verwendet werden. 12. Nach Möglichkeit sollen alle Metallteile aus Eisen oder Stahl gefertigt sein. Aluminium soll nur dort Anwendung finden, wo es nicht anders möglich ist. Behandlung der Metallteile: poliert, pulverlackbeschichtet, galvanisiert. 13. Bezugsstoffe müssen dem Ökotex-Zeichen 100 Standard oder dem europäischen Umweltzeichen für Textilien entsprechen. Bei Polstern ist der Blaue Engel für emissionsarme Polstermöbel (RAL-UZ 117) einzuhalten. 14. Verwendete Kunststoffe und andere Materialien dürfen keine halogenierten Verbindungen und Weichmacher enthalten, sie dürfen nicht aus PVC bestehen und keine halogenierten Flammschutzmittel enthalten. Die Kunststoffe müssen durchgefärbt und frei von Schwermetallen sein. 15. Verpackungen müssen luftdurchlässig nach RAL-UZ 38 sein. Verpackungsmaterialien müssen nach Verpackungsverordnung zurückgenommen und recycelt werden. 16. Bei Anlieferungen ist die Bonner Umweltzone zu beachten. Die Schätzkosten basieren auf den Erfahrungen der Vergangenheit, wobei aufgrund der aktuellen Marktsituation (weltweite Verknappung von Rohstoffen) eine Kostensteigerung von 15% im 1. Vertragsjahr sowie eine weitere Kostensteigerung von linear 5% für die weiteren Vertragsjahre einkalkuliert worden ist. Die angegebenen Schätzkosten beziehen sich nur auf die auszuschreibenden Kernprodukte.Seite 3 von 4 Seite 4 Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2021-502 VgV 01.06.2022 -31.05.2023 (mit der Option der dreimaligen Verlängerung längstens bis 31.05.2026) Schätzkosten für Schätzkosten für ein Jahr vier Jahre 372.470,00 1.605.392,06 Produktgruppennummer 1.03.01 bis 1.03.07 Produktgruppenbezeichnung Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen und Berufskollegs Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) 543180 783100 CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) Alle Schultypen Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de