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220247-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Straßenbeleuchtung und Bürgersteigerneuerung Ellerstraße zwischen Bornheimer Str. und Thomasstraße

Nummer
220247-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220247 Bürgerantrag: Straßenbeleuchtung und Bürgersteigerneuerung Ellerstraße zwischen Bornheimer Str. und Thomasstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220247-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Straßenbeleuchtung und Bürgersteigerneuerung
Ellerstraße zwischen Bornheimer Str. und
Thomasstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Punkt 1.
Dass Straßenlaternen auf beiden Straßenseiten vorhanden sind, ist in den
meisten Bereichen im Stadtgebiet nicht gegeben und dies wird aus Gründen
des Umweltschutzes (Lichtverschmutzung) nicht angestrebt. Dies kann dazu
führen, dass es in Teilbereichen zu Verschattungen durch Bäume,
Straßenbegleitgrün und parkende Fahrzeuge kommt. Im Grundsatz bestehen
aber in allen Bereichen im Stadtgebiet – so auch in der Ellerstraße – während
der Dunkelheit verkehrssicher ausgeleuchtete Gehwegverbindungen.
Zu Punkt 2:
Die Bäume in der Ellerstr. sind Teil einer nach §41 Landesnaturschutzgesetz
geschützten Allee. Aufgrund von Bodenverdichtungen wurzelt ein Teil der
Bäume sehr oberflächennah, was in Bereichen zu Belagsanhebungen führt.
Diese sind in einigen Bereichen so stark, dass diese Bereiche nicht wieder
baumverträglich in Asphalt hergestellt werden können. Die einzige Möglichkeit
besteht darin, in diesen Bereichen den Asphalt zu entfernen und durch eine
wassergebundene Deckschicht zu ersetzen. Mit dieser lassen sich auch leichte
wurzelbedingte Unebenheiten ausgleichen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de