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220244 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Obere Wilhelmstraße 33 - 35 - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage Az.: 2422/2021

Nummer
220244
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 668,6 KB Öffnen ↗

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Beschlussvorlage
öffentlich
220244
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Obere Wilhelmstraße
33 - 35
- Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit
Tiefgarage
Az.: 2422/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Bauantrag
abgelehnt wird, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes im
Sinne von § 30 BauGB widerspricht.
Begründung
Der Bauherr beantragt den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit
Tiefgarage auf dem Grundstück Obere Wilhelmstr. 33-35 in Bonn-Beuel.
Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
7923-11 vom 21.12.1979, der hier ein Kerngebiet ausweist. Zulässig ist eine
maximale III-geschossige Bebauung in geschlossener Bauweise sowie
angrenzend I-geschossige Erweiterungsbauten mit Flachdach. Die GRZ ist mit
0,6 und die GFZ mit 1,4 festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche ist
durch Baugrenzen definiert.
Das Vorhaben weist anstatt der zulässigen 3 Vollgeschosse 5 Vollgeschosse
und ein zusätzliches Staffelgeschoss auf. Weiterhin sind massive
Baugrenzenüberschreitungen durch den Hauptbaukörper geplant. Die geplante
GRZ von 0,94 überschreitet die festgesetzte GRZ um 0,34. Anstelle der
festgesetzten Grundflächenzahl von 1,4 ist eine GFZ von 2,41 geplant.
Zudem liegen die Tiefgarage zum großen Teil und auch zahlreichen
Nebenanlagen (oberirdische Stellplätze für PKW und Fahrräder) gänzlich
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen.
Aufgrund der massiven Überschreitungen kann die Erteilung von Befreiungen
nach § 31 BauGB nicht in Betracht kommen. Die Verwaltung beabsichtigtSeite 1 von 3
Seite 2
daher, den Bauantrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Plan Obere Wilhelmstraße 33 - 35 (öffentlich)
2 Ansichten Obere Wilhelmstr. 33 - 35_n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de