220241 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Zeitgerechtes Wohnen für Kessenicher Familien durch klimafreundlichen Ausbau
Kerndaten
- Nummer
- 220241
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 31.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220241 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 30.01.2022 Bürgerantrag: Zeitgerechtes Wohnen für Kessenicher Familien durch klimafreundlichen Ausbau Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zeitnah (im Jahr 2022) eine Vollaufstockung der Gebäude im Bereich Kessenich/Wasserland, die noch nicht einem Bebauungsplan unterliegen, zu ermöglichen. Betroffen sind insgesamt rund 50 Wohneinheiten in den Reihen- und Mehrfamilienhäusern im Erftweg, Gierenweg, Rurweg, Naheweg und Saarweg. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag, der von weiteren vier Familien unterstützt wird. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Bürgerantrag Online Datum 30.01.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Zeitgerechtes Wohnen für Kessenicher Familien durch klimafreundlichen Ausbau Ihr Antrag Antrag Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zeitnah (im Jahr 2022) eine Vollaufstockung der Gebäude im Bereich Kessenich/Wasserland, die noch nicht einem Bebauungsplan unterliegen, zu ermöglichen. Betroffen sind insgesamt rund 50 Wohneinheiten in den Reihen- und Mehrfamilienhäusern im Erftweg, Gierenweg, Rurweg, Naheweg und Saarweg. Übereinstimmung mit Zielen der Stadt Bonn Dieser Bürgerantrag steht in Übereinstimmung mit den folgenden Zielen der Stadt Bonn: •Erreichung der Klimaneutralität durch energetische Sanierung von Bestandsgebäuden •Baulandneutrale Gewinnung von Wohnraum •Erhalt von bestehenden sozialen Strukturen im Quartier und Vermeidung von Gentrifizierung Seite 1 von4 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 cQbXp77sV 3300..0011..2222 2200::2277Seite 2 von 4 Begründung des Antrags Ausgangssituation Problematik: Im Bereich Kessenich-Wasserland gibt es eine Reihe von Ein- und Mehrfamilienhäusern, für die es keinen Bebauungsplan gibt. Diese Häuser wurden in den 1950er Jahren errichtet und entsprechen größtenteils noch dem damaligen Standard bezüglich Wohnraums sowie Energieeffizienz. Leider entsprechen die Häuser nicht mehr den heutigen Anforderungen bezüglich Nachhaltigkeit (im Sinne von Energieverbrauch) und Wohnfläche. So bieten die meisten Reihenhäuser eine Wohnfläche von nur rund 80 qm, mit z.T. lediglich zwei Schlafzimmern. Während einer Person im Jahr 1965 durchschnittlich ca. 20 qm Wohnraum zur Verfügung standen, leben Deutsche heute im Durchschnitt auf 45 qm Wohnfläche pro Kopf. Die Reihenhäuser decken damit den Platzbedarf heutiger 3- bis 4-köpfige Familien nicht mehr ab. Angestrebte Lösung Vollaufstockung: Wir, die Antragsteller*innen und Unterzeichner*innen, wohnen allesamt sehr gerne in Kessenich und sind entsprechend hier verwurzelt. Wir möchten hier gerne weiter wohnen bleiben. Mehrere Familien bemühen sich daher seit nunmehr mehr als drei Jahren darum, durch die Aufstockung um ein Vollgeschoss ausreichend zusätzlichen Wohnraum zu gewinnen, was dann zu einer für heutige Verhältnisse angemessenen Anzahl von Wohnräumen und auch -fläche führen würde. Mit einer Vollaufstockung könnten zusätzlich etwa 40 Quadratmeter Wohnfläche gewonnen werden, was zwei zusätzliche Wohnräume ermöglichen würde. Haltung des Bauordnungsamtes: Bedauerlicherweise unterstützt das Bauordnungsamt die Eigentümer*innen in ihren Bemühungen nicht, sondern verlangt eine nicht zeitgemäße Aufstockung als “Laternendach” bzw. als Teilaufstockung um einen Meter, was wiederum den Einbau einer Gaube erfordert; beides verhindert die heute dringend gebotene Nutzbarkeit der Dachflächen für Solarenergie. Alternativ wird die Eintragung einer Baulast von allen Eigentümer*innen im gleichen Reihenhausblock gefordert, was angesichts unterschiedlicher Interessen nicht praktikabel ist. Probleme mit anderen Aufstockungsarten: Einige Eigentümer*innen in der Siedlung haben im Rahmen des vom Bauordnungsamt für rechtlich zulässig gehaltenen Rahmens bereits Teilaufstockungen vorgenommen, als “Laternendach” bzw. als Teilaufstockung um einen Meter. Dies reduziert jedoch die gewonnene Wohnfläche auf etwa 25 Quadratmeter. Beide Aufstockungen schränken die gewonnene zusätzliche Wohnfläche unnötig ein und erschweren erheblich die klimaneutrale Umgestaltung der Häuser, erstens durch die größere Außenhüllenflächen und zweitens indem die direkte Solarenergienutzung auf den Dächern durch die Zerteilung der Dachflächen technisch und wirtschaftlich unsinnig wird. Außerdem haben die verschiedenen Teilaufstockungen zu einer Vielfalt an Dachformen geführt und beeinträchtigen das ursprünglich ruhige Erscheinungsbild und den Charakter der Siedlung. Der von uns vorgeschlagene Ansatz würde hingegen wieder zu einem einheitlicheren Erscheinungsbild, das für die historische Reihenhaussiedlung prägend ist, führen. Politische Signalwirkung: Zwei betroffene Familien haben die entsprechenden Bescheide des Bauordnungsamtes inzwischen vor dem Verwaltungsgericht Köln angefochten, was aber zum einen mit erheblichen Kosten und auch zeitlichem Aufwand verbunden ist, da mit einer langjährigen Verfahrensdauer zu rechnen ist. Zudem senden eine rechtliche Auseinandersetzung sowie die aktuelle restriktive Haltung der Stadt ein negatives politisches Signal, dass nachhaltige Sanierung juristisch gegen die Stadt erkämpft werden muss, trotz der eindeutigen Beschlüsse in Bezug auf Wohnraumschaffung, Klimaneutralität etc. Wir wünschen uns, dass wir als Kessenicher Familien den Wandeln zu klimaneutralem und zeitgemäßem Wohnen aktiv und in Kooperation mit der Stadt gestalten und so ein positives politisches und gesellschaftliches Signal in Bonn (und darüber hinaus) senden können. Argumente für eine erleichterte Vollaufstockung im Einzelnen: Klimaneutralität Die betroffenen Familien unterstützen die Ziele der Stadt Bonn, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, und wollen gern ihren persönlichen Beitrag leisten, indem die Häuser entsprechend auf hohen energetischen Standard gebracht wird, der zur Erreichung dieses Ziels nötig ist. Ein entsprechender Umbau hätte Vorbildwirkung für die gesamte Stadt und würde andere animieren, dies auch zu verfolgen. Gerade der Bereich der Bestandsgebäude benötigt dringend solche Impulse, sonst kann die Stadt die selbstgesteckten Ziele nicht erreichen. Eine klimaneutrale Gestaltung der Häuser lässt sich aber wesentlich leichter erreichen, wenn die einfache Form und das harmonische Erscheinungsbild der Gebäudehüllen im Wesentlichen erhalten bleibt und überflüssige Winkel vermieden werden. Damit stünde auch das Dach voll für eine solarenergetische Nutzung zur Verfügung, was es erlaubt, einen Großteil der benötigten Energie über die Dachfläche zu gewinnen. Ein “zerteiltes” Dach sorgt nicht nur für teilweise Verschattung, sondern sorgt auch durch entsprechende Abstandsgebote dafür, dass bei diesen kleinen Gebäuden die Netto-Fläche für Solarenergie auf ein unwirtschaftliches Maß reduziert wird. Seite 2 von4 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Optimierte baulandneutrale Schaffung von Wohnraum Leicht nachvollziehen ist die Tatsache, dass nur eine Vollaufstockung die optimale Ausnutzung des Baulandes für zusätzlichen Wohnraum erlaubt. Bei der ursprünglich vom Bauordnungsamt präferierten Variante Laternendach kann nur eine zusätzliche Wohnfläche von etwa 25 qm gewonnen werden, das Gleiche gilt für die Aufstockung um 1 Meter, die wiederum den Einbau einer Gaube erfordert. Die Vollaufstockung erlaubt die volle Ausnutzung der Gebäudegrundfläche von etwa 40 qm. Eine zusätzliche Versiegelung von Flächen wird vermieden (anders als bei Anbauten, die in der Siedlung auch vorzufinden sind). Erhalt der Sozialstruktur und Vermeidung von Gentrifizierung Die Wohnfläche in den Gebäuden ist nicht ausreichend für Familien mit Kindern, und die betroffenen Familien benötigen dringend mehr Platz. Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise ist dies aber in Kessenich für die meisten der derzeitigen Eigentümer*innen der Erwerb einer größeren Immobilie nicht finanzierbar. Ein Festhalten am Status-quo würde mittelfristig also Familien verdrängen, zugunsten von wohlhabenderen Ein- oder Zwei-Personen-Haushalten. Gleichbehandlung von Familien und Wohnungsbauunternehmen Kritisch anzumerken ist auch, dass große Wohnungsbaukonzerne nicht bevorzugt werden sollten. In anderen Bereichen der Stadt, wie zum Beispiel in der Gotenstraße, wurden die entsprechenden Genehmigungen relativ zügig erteilt. Die Stadtverwaltung Bonn sollte einzelne Hauseigentümer*innen und Familien nicht schlechter behandeln als solche Wohnungsbauunternehmen. Einheitlichkeit Die derzeitige Situation stellt sich im Sinne der einheitlichen Gestaltung gemäß §34 BGB unbefriedigend dar, da inzwischen eine Vielfalt an Dachformen, First- und Traufhöhen und Dachneigungen entstanden ist. Angestrebt wird von uns, dass die Gesamtform der Gebäude künftig einheitlich bleibt und dass die bisherigen, zweigeschossigen Gebäude mit einer Aufstockung unter Beibehaltung der bisherigen Dachform und -neigung ohne Aufbauten mit einer festzulegenden, einheitlichen Traufhöhe, die die Belichtung über senkrechte Fenster zulässt und damit nach Landesbauordnung zur Vollgeschossigkeit führt, gestaltet werden dürfen. Der Bürgerantrag wird gestellt bzw unterstützt von: Seite 3 von4 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de