← Vorlagen

220241 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Zeitgerechtes Wohnen für Kessenicher Familien durch klimafreundlichen Ausbau

Nummer
220241
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
31.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 31.01.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.09.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 152,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220241-01 ST Bürgerantrag: Zeitgerechtes Wohnen für Kessenicher Familien durch klimafreundlichen Ausbau
  2. 220241-02 AA Bürgerantrag: Zeitgerechtes Wohnen für Kessenicher Familien durch klimafreundlichen Ausbau Koalitionsänderungsantrag zur Vorlage 220241

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (9.612 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220241
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
30.01.2022
Bürgerantrag: Zeitgerechtes Wohnen für
Kessenicher Familien durch klimafreundlichen
Ausbau
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zeitnah (im Jahr 2022) eine
Vollaufstockung der Gebäude im Bereich Kessenich/Wasserland, die noch
nicht einem Bebauungsplan unterliegen, zu ermöglichen. Betroffen sind
insgesamt rund 50 Wohneinheiten in den Reihen- und Mehrfamilienhäusern im
Erftweg, Gierenweg, Rurweg, Naheweg und Saarweg.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag, der
von weiteren vier Familien unterstützt wird.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4
Bürgerantrag Online
Datum
30.01.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Zeitgerechtes Wohnen für Kessenicher Familien durch klimafreundlichen Ausbau
Ihr Antrag
Antrag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zeitnah (im Jahr 2022) eine Vollaufstockung der Gebäude im Bereich
Kessenich/Wasserland, die noch nicht einem Bebauungsplan unterliegen, zu ermöglichen. Betroffen sind
insgesamt rund 50 Wohneinheiten in den Reihen- und Mehrfamilienhäusern im Erftweg, Gierenweg, Rurweg,
Naheweg und Saarweg.
Übereinstimmung mit Zielen der Stadt Bonn
Dieser Bürgerantrag steht in Übereinstimmung mit den folgenden Zielen der Stadt Bonn:
•Erreichung der Klimaneutralität durch energetische Sanierung von Bestandsgebäuden
•Baulandneutrale Gewinnung von Wohnraum
•Erhalt von bestehenden sozialen Strukturen im Quartier und Vermeidung von Gentrifizierung
Seite 1 von4
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
cQbXp77sV
3300..0011..2222 2200::2277Seite 2 von 4
Begründung des Antrags
Ausgangssituation
Problematik: Im Bereich Kessenich-Wasserland gibt es eine Reihe von Ein- und Mehrfamilienhäusern, für die es
keinen Bebauungsplan gibt. Diese Häuser wurden in den 1950er Jahren errichtet und entsprechen größtenteils
noch dem damaligen Standard bezüglich Wohnraums sowie Energieeffizienz. Leider entsprechen die Häuser
nicht mehr den heutigen Anforderungen bezüglich Nachhaltigkeit (im Sinne von Energieverbrauch) und
Wohnfläche. So bieten die meisten Reihenhäuser eine Wohnfläche von nur rund 80 qm, mit z.T. lediglich zwei
Schlafzimmern. Während einer Person im Jahr 1965 durchschnittlich ca. 20 qm Wohnraum zur Verfügung
standen, leben Deutsche heute im Durchschnitt auf 45 qm Wohnfläche pro Kopf. Die Reihenhäuser decken damit
den Platzbedarf heutiger 3- bis 4-köpfige Familien nicht mehr ab.
Angestrebte Lösung Vollaufstockung: Wir, die Antragsteller*innen und Unterzeichner*innen, wohnen allesamt
sehr gerne in Kessenich und sind entsprechend hier verwurzelt. Wir möchten hier gerne weiter wohnen bleiben.
Mehrere Familien bemühen sich daher seit nunmehr mehr als drei Jahren darum, durch die Aufstockung um ein
Vollgeschoss ausreichend zusätzlichen Wohnraum zu gewinnen, was dann zu einer für heutige Verhältnisse
angemessenen Anzahl von Wohnräumen und auch -fläche führen würde. Mit einer Vollaufstockung könnten
zusätzlich etwa 40 Quadratmeter Wohnfläche gewonnen werden, was zwei zusätzliche Wohnräume ermöglichen
würde.
Haltung des Bauordnungsamtes: Bedauerlicherweise unterstützt das Bauordnungsamt die Eigentümer*innen in
ihren Bemühungen nicht, sondern verlangt eine nicht zeitgemäße Aufstockung als “Laternendach” bzw. als
Teilaufstockung um einen Meter, was wiederum den Einbau einer Gaube erfordert; beides verhindert die heute
dringend gebotene Nutzbarkeit der Dachflächen für Solarenergie. Alternativ wird die Eintragung einer Baulast
von allen Eigentümer*innen im gleichen Reihenhausblock gefordert, was angesichts unterschiedlicher
Interessen nicht praktikabel ist.
Probleme mit anderen Aufstockungsarten: Einige Eigentümer*innen in der Siedlung haben im Rahmen des vom
Bauordnungsamt für rechtlich zulässig gehaltenen Rahmens bereits Teilaufstockungen vorgenommen, als
“Laternendach” bzw. als Teilaufstockung um einen Meter. Dies reduziert jedoch die gewonnene Wohnfläche auf
etwa 25 Quadratmeter. Beide Aufstockungen schränken die gewonnene zusätzliche Wohnfläche unnötig ein und
erschweren erheblich die klimaneutrale Umgestaltung der Häuser, erstens durch die größere
Außenhüllenflächen und zweitens indem die direkte Solarenergienutzung auf den Dächern durch die Zerteilung
der Dachflächen technisch und wirtschaftlich unsinnig wird. Außerdem haben die verschiedenen
Teilaufstockungen zu einer Vielfalt an Dachformen geführt und beeinträchtigen das ursprünglich ruhige
Erscheinungsbild und den Charakter der Siedlung. Der von uns vorgeschlagene Ansatz würde hingegen wieder
zu einem einheitlicheren Erscheinungsbild, das für die historische Reihenhaussiedlung prägend ist, führen.
Politische Signalwirkung: Zwei betroffene Familien haben die entsprechenden Bescheide des Bauordnungsamtes
inzwischen vor dem Verwaltungsgericht Köln angefochten, was aber zum einen mit erheblichen Kosten und auch
zeitlichem Aufwand verbunden ist, da mit einer langjährigen Verfahrensdauer zu rechnen ist. Zudem senden
eine rechtliche Auseinandersetzung sowie die aktuelle restriktive Haltung der Stadt ein negatives politisches
Signal, dass nachhaltige Sanierung juristisch gegen die Stadt erkämpft werden muss, trotz der eindeutigen
Beschlüsse in Bezug auf Wohnraumschaffung, Klimaneutralität etc. Wir wünschen uns, dass wir als Kessenicher
Familien den Wandeln zu klimaneutralem und zeitgemäßem Wohnen aktiv und in Kooperation mit der Stadt
gestalten und so ein positives politisches und gesellschaftliches Signal in Bonn (und darüber hinaus) senden
können.
Argumente für eine erleichterte Vollaufstockung im Einzelnen:
Klimaneutralität
Die betroffenen Familien unterstützen die Ziele der Stadt Bonn, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, und
wollen gern ihren persönlichen Beitrag leisten, indem die Häuser entsprechend auf hohen energetischen
Standard gebracht wird, der zur Erreichung dieses Ziels nötig ist. Ein entsprechender Umbau hätte
Vorbildwirkung für die gesamte Stadt und würde andere animieren, dies auch zu verfolgen. Gerade der Bereich
der Bestandsgebäude benötigt dringend solche Impulse, sonst kann die Stadt die selbstgesteckten Ziele nicht
erreichen.
Eine klimaneutrale Gestaltung der Häuser lässt sich aber wesentlich leichter erreichen, wenn die einfache Form
und das harmonische Erscheinungsbild der Gebäudehüllen im Wesentlichen erhalten bleibt und überflüssige
Winkel vermieden werden. Damit stünde auch das Dach voll für eine solarenergetische Nutzung zur Verfügung,
was es erlaubt, einen Großteil der benötigten Energie über die Dachfläche zu gewinnen. Ein “zerteiltes” Dach
sorgt nicht nur für teilweise Verschattung, sondern sorgt auch durch entsprechende Abstandsgebote dafür, dass
bei diesen kleinen Gebäuden die Netto-Fläche für Solarenergie auf ein unwirtschaftliches Maß reduziert wird.
Seite 2 von4
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4
Optimierte baulandneutrale Schaffung von Wohnraum
Leicht nachvollziehen ist die Tatsache, dass nur eine Vollaufstockung die optimale Ausnutzung des Baulandes für
zusätzlichen Wohnraum erlaubt. Bei der ursprünglich vom Bauordnungsamt präferierten Variante Laternendach
kann nur eine zusätzliche Wohnfläche von etwa 25 qm gewonnen werden, das Gleiche gilt für die Aufstockung
um 1 Meter, die wiederum den Einbau einer Gaube erfordert. Die Vollaufstockung erlaubt die volle Ausnutzung
der Gebäudegrundfläche von etwa 40 qm. Eine zusätzliche Versiegelung von Flächen wird vermieden (anders als
bei Anbauten, die in der Siedlung auch vorzufinden sind).
Erhalt der Sozialstruktur und Vermeidung von Gentrifizierung
Die Wohnfläche in den Gebäuden ist nicht ausreichend für Familien mit Kindern, und die betroffenen Familien
benötigen dringend mehr Platz. Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise ist dies aber in Kessenich für die
meisten der derzeitigen Eigentümer*innen der Erwerb einer größeren Immobilie nicht finanzierbar. Ein
Festhalten am Status-quo würde mittelfristig also Familien verdrängen, zugunsten von wohlhabenderen Ein-
oder Zwei-Personen-Haushalten.
Gleichbehandlung von Familien und Wohnungsbauunternehmen
Kritisch anzumerken ist auch, dass große Wohnungsbaukonzerne nicht bevorzugt werden sollten. In anderen
Bereichen der Stadt, wie zum Beispiel in der Gotenstraße, wurden die entsprechenden Genehmigungen relativ
zügig erteilt. Die Stadtverwaltung Bonn sollte einzelne Hauseigentümer*innen und Familien nicht schlechter
behandeln als solche Wohnungsbauunternehmen.
Einheitlichkeit
Die derzeitige Situation stellt sich im Sinne der einheitlichen Gestaltung gemäß §34 BGB unbefriedigend dar, da
inzwischen eine Vielfalt an Dachformen, First- und Traufhöhen und Dachneigungen entstanden ist. Angestrebt
wird von uns, dass die Gesamtform der Gebäude künftig einheitlich bleibt und dass die bisherigen,
zweigeschossigen Gebäude mit einer Aufstockung unter Beibehaltung der bisherigen Dachform und -neigung
ohne Aufbauten mit einer festzulegenden, einheitlichen Traufhöhe, die die Belichtung über senkrechte Fenster
zulässt und damit nach Landesbauordnung zur Vollgeschossigkeit führt, gestaltet werden dürfen.
Der Bürgerantrag wird gestellt bzw unterstützt von:
Seite 3 von4
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de