220232 · Mitteilungsvorlage
Baulicher bzw. technischer Zustand des Stadthauses, Aktueller Sachstand der Untersuchungen
Kerndaten
- Nummer
- 220232
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Aktuelle Informationen der Verwaltung
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220232 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Baulicher bzw. technischer Zustand des Stadthauses, Aktueller Sachstand der Untersuchungen Beratungsfolge Rat 10.02.2022 Aktuelle Informationen der Verwaltung Betriebsausschuss SGB 03.03.2022 Aktuelle Informationen der Verwaltung Mitteilung: Im Rahmen ihrer Mitteilungsvorlage für die Ratssitzung am 09.12.2021 zu o.g. Betreff hatte die Verwaltung dem Rat mitgeteilt, dass die Stützenfüße der Stahlbetonstützen auf den Parkdecks P1 und P2 stärker als angenommen geschädigt sind und diesbezüglich deshalb ein erheblicher und dringender Sanierungsbedarf besteht. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass das Schadensbild auf Dauer zum Verlust der Tragfähigkeit führt und daher die Betonsanierung von mindestens 68 Stützenfüßen in P1 und 120 Stützenfüßen in P2 gem. Gutachten unumgänglich ist. Diese Aussage wurde durch einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf Plausibilität geprüft und mit Datum vom 09.11.2021 bestätigt (siehe Anlage zur Mitteilungsvorlage für den Rat vom 09.12.2021). Die erforderliche Betonsanierung, verbunden mit Eingriffen in die technische Infrastruktur, sollte in spätestens zwei Jahren (gerechnet ab September 2021) beginnen. Dieser Zeitraum könnte aber gemäß Stellungnahme des Tragwerksplaners durch entsprechende Abstützungen von ca. 35 Stützen bis Mitte 2023 auf maximal sechs Jahre hinausgezögert (bis Mitte 2027) werden. Bis dato musste davon ausgegangen werden, dass die in jedem Fall zwingend erforderlichen Abstützungen bis in U3 (u.a. Technikgeschoss) bzw. bis auf dieSeite 1 von 3 Seite 2 Gründung (Fundamente unter der Bodenplatte) erfolgen müssen. Dies hätte wiederum wesentliche Eingriffe auf die technische Infrastruktur zur Folge gehabt. Das durch den Tragwerksplaner erarbeitete Abstützungskonzept (Zielvorgabe: Vermeidung von Abstützungen in U3 und damit Vermeidung von nennenswerten Eingriffen in die technische Infrastruktur) wurde mit dem Prüfstatiker abgestimmt. Der Tragwerksplaner führt dazu in seiner Stellungnahme vom 20.01.2022 aus, dass „die Last aus der Abstützung auflagernah über die Decke über U3 in die Stahlbetonstützen in U3 eingeleitet werden [kann] und es wird entsprechend keine Abstützung in U3 erforderlich.“. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Demzufolge sind keine Eingriffe in die technischen Anlagen notwendig, die die Betriebsbereitschaft des Gebäudes gefährden oder nennenswert einschränken. Ein kurz- bis mittelfristiger Freizug in Folge der erforderlichen Abstützungsmaßnahmen ist somit nach vorliegenden Erkenntnissen nicht erforderlich. Wie in der Mitteilungsvorlage, DS-Nr.: 212298 bereits ausführlich dargestellt, bestehen unabhängig von der Abstützungsthematik weitere, sich seit vielen Jahren aus dem Zustand der technischen Anlagen ergebende Risiken. Die diesen zugrundeliegenden „Ausfallmöglichkeiten“ könnten zu erheblichen Einschränkungen des Stadthausbetriebes führen und damit einen früheren Auszug - mindestens von Teilbereichen - erforderlich machen. Wie angekündigt, hat die Verwaltung deshalb eine detaillierte Bewertung dieser technischen Anlagen inkl. einer Prognose über die Ausfallwahrscheinlichkeit in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden Ende des ersten Quartals 2022 erwartet. Auf Basis dieser Ergebnisse ist im Anschluss kurzfristig zu erarbeiten, welche Maßnahmen zur Sicherung der Betriebsfähigkeit des Stadthauses bis zum sanierungsbedingten Auszug (Betonsanierung, spätestens Mitte 2027) notwendig bzw. möglich sind. Bezüglich der Sanierung der Brandschutzklappen liegen der Verwaltung erste Ergebnisse für eine Sanierungsplanung vor. Die zentrale Frage, ob und in welchen Bereichen eine Durchführung im laufenden Betrieb möglich sein wird, wird derzeit parallel geprüft und ausgewertet. Die Ergebnisse der beauftragten Ingenieure sollen die Basis für die noch zu erstellende gesamtheitliche Risikobetrachtung und –bewertung, inklusive einerSeite 2 von 3 Seite 3 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, bilden. Anlage/n 1 Stellungnahme Abstützung Untergeschoss (nichtöffentlich)Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de