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220232 · Mitteilungsvorlage

Baulicher bzw. technischer Zustand des Stadthauses, Aktueller Sachstand der Untersuchungen

Nummer
220232
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
09.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 03.03.2022 Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220232
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Baulicher bzw. technischer Zustand des
Stadthauses, Aktueller Sachstand der
Untersuchungen
Beratungsfolge
Rat 10.02.2022 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Betriebsausschuss SGB 03.03.2022 Aktuelle
Informationen
der Verwaltung
Mitteilung:
Im Rahmen ihrer Mitteilungsvorlage für die Ratssitzung am 09.12.2021 zu o.g.
Betreff hatte die Verwaltung dem Rat mitgeteilt, dass die Stützenfüße der
Stahlbetonstützen auf den Parkdecks P1 und P2 stärker als angenommen
geschädigt sind und diesbezüglich deshalb ein erheblicher und dringender
Sanierungsbedarf besteht.
In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass das Schadensbild
auf Dauer zum Verlust der Tragfähigkeit führt und daher die Betonsanierung
von mindestens 68 Stützenfüßen in P1 und 120 Stützenfüßen in P2 gem.
Gutachten unumgänglich ist. Diese Aussage wurde durch einen unabhängigen,
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf Plausibilität geprüft
und mit Datum vom 09.11.2021 bestätigt (siehe Anlage zur Mitteilungsvorlage
für den Rat vom 09.12.2021).
Die erforderliche Betonsanierung, verbunden mit Eingriffen in die technische
Infrastruktur, sollte in spätestens zwei Jahren (gerechnet ab September 2021)
beginnen. Dieser Zeitraum könnte aber gemäß Stellungnahme des
Tragwerksplaners durch entsprechende Abstützungen von ca. 35 Stützen bis
Mitte 2023 auf maximal sechs Jahre hinausgezögert (bis Mitte 2027) werden.
Bis dato musste davon ausgegangen werden, dass die in jedem Fall zwingend
erforderlichen Abstützungen bis in U3 (u.a. Technikgeschoss) bzw. bis auf dieSeite 1 von 3
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Gründung (Fundamente unter der Bodenplatte) erfolgen müssen. Dies hätte
wiederum wesentliche Eingriffe auf die technische Infrastruktur zur Folge
gehabt.
Das durch den Tragwerksplaner erarbeitete Abstützungskonzept (Zielvorgabe:
Vermeidung von Abstützungen in U3 und damit Vermeidung von
nennenswerten Eingriffen in die technische Infrastruktur) wurde mit dem
Prüfstatiker abgestimmt. Der Tragwerksplaner führt dazu in seiner
Stellungnahme vom 20.01.2022 aus, dass „die Last aus der Abstützung
auflagernah über die Decke über U3 in die Stahlbetonstützen in U3 eingeleitet
werden [kann] und es wird entsprechend keine Abstützung in U3 erforderlich.“.
Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
Demzufolge sind keine Eingriffe in die technischen Anlagen notwendig, die die
Betriebsbereitschaft des Gebäudes gefährden oder nennenswert einschränken.
Ein kurz- bis mittelfristiger Freizug in Folge der erforderlichen
Abstützungsmaßnahmen ist somit nach vorliegenden Erkenntnissen nicht
erforderlich.
Wie in der Mitteilungsvorlage, DS-Nr.: 212298 bereits ausführlich dargestellt,
bestehen unabhängig von der Abstützungsthematik weitere, sich seit vielen
Jahren aus dem Zustand der technischen Anlagen ergebende Risiken. Die
diesen zugrundeliegenden „Ausfallmöglichkeiten“ könnten zu erheblichen
Einschränkungen des Stadthausbetriebes führen und damit einen früheren
Auszug - mindestens von Teilbereichen - erforderlich machen.
Wie angekündigt, hat die Verwaltung deshalb eine detaillierte Bewertung dieser
technischen Anlagen inkl. einer Prognose über die Ausfallwahrscheinlichkeit in
Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden Ende des ersten Quartals 2022
erwartet. Auf Basis dieser Ergebnisse ist im Anschluss kurzfristig zu erarbeiten,
welche Maßnahmen zur Sicherung der Betriebsfähigkeit des Stadthauses bis
zum sanierungsbedingten Auszug (Betonsanierung, spätestens Mitte 2027)
notwendig bzw. möglich sind.
Bezüglich der Sanierung der Brandschutzklappen liegen der Verwaltung erste
Ergebnisse für eine Sanierungsplanung vor. Die zentrale Frage, ob und in
welchen Bereichen eine Durchführung im laufenden Betrieb möglich sein wird,
wird derzeit parallel geprüft und ausgewertet.
Die Ergebnisse der beauftragten Ingenieure sollen die Basis für die noch zu
erstellende gesamtheitliche Risikobetrachtung und –bewertung, inklusive einerSeite 2 von 3
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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, bilden.
Anlage/n
1 Stellungnahme Abstützung Untergeschoss (nichtöffentlich)Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de