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220231 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Mehlem, Mainzer Straße 36, 38, 40, 42 und 44 - Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Gewerbefläche und Tiefgarage Aktenzeichen: 2142/2020

Nummer
220231
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220231
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Mehlem, Mainzer Straße 36,
38, 40, 42 und 44
- Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit
Gewerbefläche und Tiefgarage
Aktenzeichen: 2142/2020
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung aus
Fristgründen die Baugenehmigung erteilt hat, da die Vorhaben den
Festsetzungen des Textbebauungsplanes nach § 30 BauGB nicht
widersprechen und sie sich im Übrigen in die Eigenart der näheren Umgebung
nach § 34 BauGB einfügen.
Begründung
Auf den Grundstücken Mainzer Str. 36-52 sind Wohn- und Geschäftshäuser
geplant, deren Umsetzung in 2 Bauabschnitte aufgeteilt ist. Für den gesamten
Gebäudekomplex wurde am 13.12.2018 nach Vorstellung im Unterausschuss
Bauplanung (Sitzung vom 14.11.2018) und der Bezirksvertretung Bad
Godesberg (Sitzung vom 05.12.2018) ein positiver Vorbescheid erteilt (Az.:
457254).
Die Grundstücksflächen liegen im Geltungsbereich des einfachen
Bebauungsplanes Nr. 8414-1 (Textbebauungsplan) und sind diesbezüglich
nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB anhand der
charakteristischen Umgebungsbebauung zu beurteilen. Die Eigenart der
näheren Umgebung ist durch ein Mischgebiet mit differenzierter Geschossigkeit
und sowohl offener als auch geschlossener Bauweise geprägt.
Die Baugenehmigung des 1. Bauabschnittes für das Büro- und Geschäftshaus
ist bereits umgesetzt und das Gebäude fast bis zum Rohbau fertiggestellt.Seite 1 von 3
Seite 2
Im 2. Bauabschnitt ist ein dreigeschossiger Baukörper mit Staffelgeschoss, der
aus drei Gebäudeflügeln besteht und U-förmig um einen Hof angeordnet ist,
geplant. Hier sind 74 Wohneinheiten als 1 – 4 Zimmer Wohnungen mit Balkon
vorgesehen.
Die notwendigen Stellplätze für das Gesamtvorhaben werden in einer
Tiefgarage mit insgesamt 128 Stellplätzen untergebracht, wobei für den 1.
Bauabschnitt 35 Stellplätze und den 2. Bauabschnitt 93 Stellplätze
nachzuweisen sind. Vor der erdgeschossigen Verkaufsfläche des 1.
Abschnittes werden zusätzlich 8 oberirdische Stellplätze angelegt.
Die für die Maßnahme insgesamt notwendigen 177 Fahrradstellplätze werden
größtenteils in der Tiefgarage nachgewiesen.
Um Fristen zu wahren, hat die Verwaltung die Baugenehmigung für den 2.
Bauabschnitt am 20.12.2021 erteilt.
Anlage/n
1 Plan Mainzer Straße 36-44 (öffentlich)
2 Plan Mainzer Straße 36-44_n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 23:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de