220231 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Mehlem, Mainzer Straße 36, 38, 40, 42 und 44 - Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Gewerbefläche und Tiefgarage Aktenzeichen: 2142/2020
Kerndaten
- Nummer
- 220231
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 220231 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Mehlem, Mainzer Straße 36, 38, 40, 42 und 44 - Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Gewerbefläche und Tiefgarage Aktenzeichen: 2142/2020 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung aus Fristgründen die Baugenehmigung erteilt hat, da die Vorhaben den Festsetzungen des Textbebauungsplanes nach § 30 BauGB nicht widersprechen und sie sich im Übrigen in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügen. Begründung Auf den Grundstücken Mainzer Str. 36-52 sind Wohn- und Geschäftshäuser geplant, deren Umsetzung in 2 Bauabschnitte aufgeteilt ist. Für den gesamten Gebäudekomplex wurde am 13.12.2018 nach Vorstellung im Unterausschuss Bauplanung (Sitzung vom 14.11.2018) und der Bezirksvertretung Bad Godesberg (Sitzung vom 05.12.2018) ein positiver Vorbescheid erteilt (Az.: 457254). Die Grundstücksflächen liegen im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 8414-1 (Textbebauungsplan) und sind diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB anhand der charakteristischen Umgebungsbebauung zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch ein Mischgebiet mit differenzierter Geschossigkeit und sowohl offener als auch geschlossener Bauweise geprägt. Die Baugenehmigung des 1. Bauabschnittes für das Büro- und Geschäftshaus ist bereits umgesetzt und das Gebäude fast bis zum Rohbau fertiggestellt.Seite 1 von 3 Seite 2 Im 2. Bauabschnitt ist ein dreigeschossiger Baukörper mit Staffelgeschoss, der aus drei Gebäudeflügeln besteht und U-förmig um einen Hof angeordnet ist, geplant. Hier sind 74 Wohneinheiten als 1 – 4 Zimmer Wohnungen mit Balkon vorgesehen. Die notwendigen Stellplätze für das Gesamtvorhaben werden in einer Tiefgarage mit insgesamt 128 Stellplätzen untergebracht, wobei für den 1. Bauabschnitt 35 Stellplätze und den 2. Bauabschnitt 93 Stellplätze nachzuweisen sind. Vor der erdgeschossigen Verkaufsfläche des 1. Abschnittes werden zusätzlich 8 oberirdische Stellplätze angelegt. Die für die Maßnahme insgesamt notwendigen 177 Fahrradstellplätze werden größtenteils in der Tiefgarage nachgewiesen. Um Fristen zu wahren, hat die Verwaltung die Baugenehmigung für den 2. Bauabschnitt am 20.12.2021 erteilt. Anlage/n 1 Plan Mainzer Straße 36-44 (öffentlich) 2 Plan Mainzer Straße 36-44_n.ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de