220229-03 · Beschlussvorlage
Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die Sportanlage in Buschdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220229-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220229-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die Sportanlage in Buschdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.01.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Erweiterung der Sportan- lage in Buschdorf zu prüfen, um die steigenden Bedarfe an Sportflächen in Buschdorf und angrenzenden Stadtteilen zu decken. Außerdem soll eine Ge- staltung des bisher unbefestigten Parkplatzes geprüft werden. Die in Betracht kommenden Kosten sind zu ermitteln und die Ergebnisse wer- den dem Sportausschuss und der Bezirksvertretung Bonn zur Entscheidung vorgelegt. Begründung Die Bezirksvertretung Bonn hatte in ihrer Sitzung am 8.8.2023 zum Beschlussvorschlag "Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die Sportanlage Buschdorf" (DS 220229) folgende Aufträge an die Verwaltung beschlossen: „Die Verwaltung wird gebeten, in einer Prioritätenliste klarzustellen, dass vor einer Erweiterung der Sportmöglichkeiten in Buschdorf, vor allem dem Bau eines weiteren Kunstrasenplatzes (KRP), die zugesagten Kunstrasenplätze am BBG in Tannenbusch – soweit möglich aufgrund der Container - und für den F.- A.-Schmidt-Platz in Dottendorf realisiert werden müssen. Bei den KRP im Tannenbusch und Dottendorf handelt es sich um die Umwandlung von Tennen- in Kunstrasenplätze. Die Verwaltung soll prüfen, ob die als Argument für die Erweiterung in Buschdorf angeführte höhere Nutzungsintensität perspektivisch nicht auch durch Sportplätze eben in Tannenbusch an der Bertolt-Brecht-Gesamtschule und dem Sportpark Nord aufgefangen werden kann. Die Verwaltung wird zudem gebeten, eine Liste mit anstehenden bzw. prognostizierten Auswechslungen von Kunstrasenbelägen auf Bonner Sportplätzen bereit zu stellen. Hierbei ist auch interessant zu erfahren, ob alte Beläge aufgearbeitet und wiederverwendet werden können.“Seite 1 von 5 Seite 2 Dazu nimmt die Verwaltung nun wie folgt Stellung: Die Erweiterung der Sportanlage Buschdorf ist nicht prioritär und steht nicht in Konkurrenz zu den Maßnahmen am F.-A.-Schmidt-Platz und der Bertolt-Brecht- Gesamtschule (BBG). Aus diesem Grund sind für diese Maßnahme im Gegensatz zu den o.G. auch noch keine Haushaltsmittel angemeldet worden. Für 2024 sind lediglich Planungsarbeiten avisiert, die erforderlichen Mittel zur Realisierung sollen für den Doppelhaushalt 2025/2026 beantragt werden. Hingegen ist die Entwurfsplanung zum Umbau des F.-A.-Schmidt-Platzes in einen Kunstrasenplatz bereits am 14.11.2023 in der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn beschlossen worden (DS 231832). Die Maßnahme soll in 2024 umgesetzt werden. Der Tennenplatz an der Bertolt-Brecht-Gesamtschule (BBG) wird aufgrund der derzeitigen Sanierung des Schulgebäudes bis voraussichtlich 2025 als Standort für Klassencontainer benötigt. Die Planungen für den Umbau in einen Kunstrasenplatz werden kurzfristig begonnen. Für beide Maßnahmen sind im Haushalt bereits Mittel genehmigt. Die Kapazitäten in Tannenbusch bzw. im Bonner Norden sind bereits ausgeschöpft. So benötigen der VTA Bonn e.V. 1964 und der MSV Bonn e.V., die sich den Sportplatz Tannenbusch (Hohe Straße) teilen, dringend zusätzliche Platzzeiten. Ebenso ist mit einem Wiederaufleben des FC Tannenbusch e.V. zu rechnen, wenn der Verein Trainingszeiten auf einem Kunstrasenplatz erhalten wird. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass der Sportplatz an der BBG nach erfolgtem Umbau sofort wieder ausgelastet ist. Auch die beiden Kunstrasenplätze an der Josefshöhe sind sehr gut ausgelastet. Der nächste Kunstrasenplatz, der zu einem Belagaustausch ansteht, ist: Roleber 2024 Ob die vorhandenen Beläge recycelt werden können, muss im Einzelfall geprüft werden. Ausgehend von der chronologischen Reihenfolge der Inbetriebnahme, wären folgende Kunstrasenplätze in den Folgejahren, beginnend ab 2025, zu sanieren: Plittersdorf 2013 gebaut Oberkassel 2014 gebaut Lessenich 2015 gebaut - - - Der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung war wie folgt begründet: „Der bestehende Kunstrasenplatz in Buschdorf ist aktuell voll ausgelastet undSeite 2 von 5 Seite 3 wird es auch perspektivisch bleiben. Hauptnutzer der Sportanlage in Buschdorf ist mit zwölf Jugendmannschaften (220 Kinder und Jugendliche) und zwei Seniorenmannschaften (45 Spieler) der SV Buschdorf 02 e.V.. Der Verein hat einen steigenden Bedarf an Sportflächen geäußert, der mit der aktuellen Sportfläche nicht gedeckt werden kann. Genutzt wird der Fußballplatz Buschdorf außerdem zweimal pro Woche von der ASG Uni Bonn e.V. mit vier Seniorenmannschaften und vom Betriebssportkreisverband Bonn/ Rhein-Sieg e.V. einmal pro Woche. Der ASG Uni Bonn e.V. strebt ein Wachstum des Vereins und den Aufbau von Jugendmannschaften an, welches aufgrund mangelnder Trainingszeiten aktuell allerdings nicht möglich ist. Für den Trainingsbetrieb der ASG Uni Bonn e.V. wurden dem Verein in der Vergangenheit Trainingszeiten auf dem Tennenplatz an der Bertolt-Brecht- Gesamtschule zugewiesen. Diese Kapazitäten sind mittlerweile aufgrund der für die Sanierung der Bertolt-Brecht-Gesamtschule benötigten Flächen für Containerbauten weggefallen. Diese Umnutzung hat auch Auswirkungen für den FC Tannenbusch e.V., der ebenfalls auf dem Tennenplatz an der Bertolt- Brecht-Gesamtschule trainiert hat. Damit der aktuelle Trainingsbetrieb und die Zukunftsfähigkeit der Sportvereine in Buschdorf und angrenzenden Stadteilen weiterhin gewährleistet werden können, bedarf es einer Erweiterung der Sportflächen. Der aktuelle und perspektivisch steigende Mehrbedarf an Nutzungszeiten kann nur durch eine zusätzliche Fläche gelöst werden. Um die Trainingskapazitäten sowohl für Jugendmannschaften als auch für Seniorenmannschaften zu optimieren, soll in Buschdorf die Errichtung eines weiteren Großspielfeldes sowie alternativ die Errichtung eines Kleinspielfeldes geprüft werden. Als Standort für diese Erweiterung käme nach erster planungsrechtlicher Einschätzung die Fläche zwischen dem bestehenden Kunstrasenplatz und der Schlesienstraße in Betracht. Im Zuge der Errichtung der neuen Sportfläche an diesem Standort sollte auch der bestehende unbefestigte Parkplatz gestaltet werden. Der steigende Bedarf an zusätzlichen Sportflächen in Buschdorf ist nicht nur an der Situation der Vereine erkennbar, sondern auch anhand der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung. Der Ortsteil Buschdorf hatte in den 1970er bis Anfang der 1990er Jahre ein starkes Bevölkerungswachstum zu verzeichnen. Zwischen 1990 und 2009 ist die Einwohnerentwicklung stagniert, aber seit 2010 aufgrund neuer Baugebiete wieder um 10 Prozent auf ca. 5.000 Einwohner*innen gestiegen und ein weiteres erhebliches Bevölkerungswachstum in naher Zukunft wird prognostiziert (vgl. Bundesstadt Bonn, Statistikstelle, Bevölkerungsentwicklung in Bonn). Neben dem Neubaugebiet „Apfelgarten“, soll auch das Gebiet „Rosenfeld“ perspektivisch bebaut werden. Damit ist ein weiterer Zuzug, insbesondere von Familien mit Kindern, zu erwarten. Die sportlichen Angebote müssen an diese Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. Bereits im Workshop zum integrierten Entwicklungskonzept Buschdorf (2018), bei dem Interessierte die Möglichkeit hatten, sich an der Zukunftsplanung des Ortsteils zu beteiligen, wurde dem Erhalt des Sportangebots für Kinder undSeite 3 von 5 Seite 4 Jugendliche eine besondere Bedeutung zugeschrieben. Das Integrierte Entwicklungskonzept Buschdorf wurde auch im Gutachten der Sportentwicklungsplanung (2019) beschrieben als beispielhaftes Projekt, wie in einem Bonner Ortsteil der Sport weiterentwickelt werden könnte. Eine Empfehlung des Gutachtens zur Sportentwicklung in der Stadt Bonn ist es, die sport- und bewegungsbezogene Kinder- und Jugendförderung in Buschdorf zu stärken. Zudem sollen vorhandene Sporträume vernetzt und das Sportangebot optimiert werden (vgl. Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn, S. 102-104). Die Planung neuer Sportflächen in Buschdorf stellt eine wichtige frühzeitige Maßnahme der Sportentwicklungsplanung dar. Die Errichtung einer zusätzlichen Sportfläche würde den steigenden Bedarf an Sportflächen für Buschdorf und auch angrenzende Stadtteile gewährleisten, zukunftsfähige Rahmenbedingungen für die örtlichen Sportvereine schaffen und zur Attraktivitätssteigerung der Ortsteile beitragen. Die Planung der neuen Sportflächen wird bei der Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Buschdorf (ISEK Buschdorf) übernommen. In der weiteren Planung sind Wechselwirkungen mit dem ISEK mit zu berücksichtigen. Die Sportvereine und Schulen sollen in die weiteren Planungen einbezogen werden.“ - - - Die erforderlichen Planungsmittel für die Leistungsphasen 1 bis 3 einschließlich der notwendigen Gutachten werden sich voraussichtlich auf rund 80.000 € belaufen. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2024 im investiven Etat des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -außenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 80.000 € 5520608010600/78.5300 2024 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 80.000 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 4 von 5 Seite 5 Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de