220221-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fördermittelvergabe: Einladungen der Zuwendungsempfänger in den Integrationsrat
Kerndaten
- Nummer
- 220221-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220221-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Fördermittelvergabe: Einladungen der Zuwendungsempfänger in den Integrationsrat Beratungsfolge Integrationsrat 15.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat in der letzten Wahlperiode angeregt, Zuschussempfänger zu bitten, ihre Arbeit in der Sitzung des Integrationsrates vorzustellen, damit die Mitglieder des Gremiums mehr über die jeweilige Arbeit erfahren. Dies ist abgelehnt worden mit dem Verweis, dass die Vorstellung der geförderten Organisationen und Vereine bzw. Projekte zu zeitintensiv sei und die Listen und Einzelmitglieder genug andere Möglichkeiten hätten, Organisationen und Projekte kennenzulernen und dabei selbst auszusuchen, welche sie besonders interessieren. Sollte nunmehr beschlossen werden, Organisationen jeweils zu Beginn der Sitzungen zu einer solchen Vorstellung einzuladen, muss incl. Nachfragen bzw. Austausch realistisch mit 15-20 Minuten gerechnet werden. Es ist wichtig, dass die Mitglieder dann über einen längeren Zeitraum jeweils ab 18 Uhr auch tatsächlich teilnehmen. Da viele Zuschussempfänger im Bereich der Integrations- und Migrationsarbeit keine großen Träger sind oder nur eine ergänzende städtische Förderung erhalten oder zusätzlich ehrenamtliche Arbeit leisten, empfiehlt die Verwaltung, die Termine nach deren Möglichkeiten zu vereinbaren und nicht nach der Höhe der Zuschüsse Termine vorzugeben. Die Integrations- und Migrationsarbeit ist ja – nicht nur in Bonn - auf engagierte Organisationen, Vereine und Initiativen wie auch auf weitere Fördergeber angewiesen. Die Zuschüsse des Integrationsrates liegen bei 500 €, maximal 2x/Jahr 500 € und werden von Mitgliedern des Integrationsrates auf der Grundlage schriftlicher Unterlagen beschlossen. Hier empfiehlt die Verwaltung, von den Empfänger*innen keine zusätzliche Berichterstattung im Integrationsrat zu erwarten.Seite 1 von 2 Seite 2 Das Amt für Integration und Vielfalt geht derzeit davon aus, dass in den nächsten Monaten im Haushaltsbereich eine bessere personelle Ausstattung realisiert werden kann. Daher wird nun mehr und mehr damit begonnen, die Sachberichte der Empfänger der beschlossenen Zuschüsse in den ASMG und in den IR zu geben. Dies war mangels personeller Möglichkeiten bislang nicht möglich. Mit diesen Sachberichten gewinnen die Ausschuss- wie die Integrationsratsmitglieder gute Einblicke in die geleistete Arbeit oder die umgesetzten Projekte. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de