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220221-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fördermittelvergabe: Einladungen der Zuwendungsempfänger in den Integrationsrat

Nummer
220221-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 15.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220221 Fördermittelvergabe: Einladungen der Zuwendungsempfänger in den Integrationsrat

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220221-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Fördermittelvergabe: Einladungen der
Zuwendungsempfänger in den Integrationsrat
Beratungsfolge
Integrationsrat 15.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat in der letzten Wahlperiode angeregt, Zuschussempfänger
zu bitten, ihre Arbeit in der Sitzung des Integrationsrates vorzustellen, damit die
Mitglieder des Gremiums mehr über die jeweilige Arbeit erfahren. Dies ist
abgelehnt worden mit dem Verweis, dass die Vorstellung der geförderten
Organisationen und Vereine bzw. Projekte zu zeitintensiv sei und die Listen und
Einzelmitglieder genug andere Möglichkeiten hätten, Organisationen und
Projekte kennenzulernen und dabei selbst auszusuchen, welche sie besonders
interessieren.
Sollte nunmehr beschlossen werden, Organisationen jeweils zu Beginn der
Sitzungen zu einer solchen Vorstellung einzuladen, muss incl. Nachfragen bzw.
Austausch realistisch mit 15-20 Minuten gerechnet werden. Es ist wichtig, dass
die Mitglieder dann über einen längeren Zeitraum jeweils ab 18 Uhr auch
tatsächlich teilnehmen.
Da viele Zuschussempfänger im Bereich der Integrations- und Migrationsarbeit
keine großen Träger sind oder nur eine ergänzende städtische Förderung
erhalten oder zusätzlich ehrenamtliche Arbeit leisten, empfiehlt die Verwaltung,
die Termine nach deren Möglichkeiten zu vereinbaren und nicht nach der Höhe
der Zuschüsse Termine vorzugeben. Die Integrations- und Migrationsarbeit ist
ja – nicht nur in Bonn - auf engagierte Organisationen, Vereine und Initiativen
wie auch auf weitere Fördergeber angewiesen.
Die Zuschüsse des Integrationsrates liegen bei 500 €, maximal 2x/Jahr 500 €
und werden von Mitgliedern des Integrationsrates auf der Grundlage
schriftlicher Unterlagen beschlossen. Hier empfiehlt die Verwaltung, von den
Empfänger*innen keine zusätzliche Berichterstattung im Integrationsrat zu
erwarten.Seite 1 von 2
Seite 2
Das Amt für Integration und Vielfalt geht derzeit davon aus, dass in den
nächsten Monaten im Haushaltsbereich eine bessere personelle Ausstattung
realisiert werden kann. Daher wird nun mehr und mehr damit begonnen, die
Sachberichte der Empfänger der beschlossenen Zuschüsse in den ASMG und
in den IR zu geben. Dies war mangels personeller Möglichkeiten bislang nicht
möglich. Mit diesen Sachberichten gewinnen die Ausschuss- wie die
Integrationsratsmitglieder gute Einblicke in die geleistete Arbeit oder die
umgesetzten Projekte.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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