220218 · Beschlussvorlage
Verbleib im Netzwerk Innenstadt NRW
Kerndaten
- Nummer
- 220218
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220218 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Verbleib im Netzwerk Innenstadt NRW Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 22.02.2022 Empfehlung Rat 17.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn verbleibt im Netzwerk Innenstadt NRW. Hierfür fallen für das Jahr 2022 670 € und ab 2023 jährlich 2.000 € Mitgliedschaftsbeitrag an. Begründung Das Netzwerk Innenstadt NRW ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft von nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden nach §§ 2 und 3 GkG NRW. Es besteht seit dem Jahr 2008 und ist für alle Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen offen. Derzeit hat das Netzwerk knapp 170 Mitgliedskommunen, darunter fast alle Großstädte, vgl. Anlage. Die Stadt Bonn ist dem Netzwerk im Frühjahr 2021 beigetreten (Drucksachen-Nr.: 210095). Das Netzwerk Innenstadt NRW wird durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in seinen Aktivitäten inhaltlich und finanziell unterstützt. Die Kommunalen Spitzenverbände - Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW - sind darüber hinaus Partner der Initiative. Mitglieder des Netzwerks Innenstadt NRW sind zudem der Handelsverband NRW, NRW Urban und die nordrhein- westfälischen Industrie- und Handelskammern. Dem Erfahrungsaustausch zu Themen wie Einzelhandel, Integrierte Stadtentwicklungskonzepte, Urbane Produktion, Gastronomie, bezahlbarer Wohnraum, vernetzte Mobilität, digitale Stadt etc. dienen dabei Formate wie Innenstadt-Gespräche, Arbeitsgruppen sowie die Tagung Innenstadt. Diese Veranstaltungen stehen Verwaltung und Politik aus den Mitgliedsstädten zur Verfügung. Darüber hinaus stehen viele Information in Form von Broschüren zum Download bereit. Das Angebot wird seitens der Verwaltung ausgiebig genutzt und auch aktiv mitgestaltet. Auf Grund der landesweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie hatte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des LandesSeite 1 von 4 Seite 2 Nordrhein-Westfalen beschlossen, die Jahresbeiträge für die Mitgliedsstädte im Netzwerk Innenstadt NRW für die Jahre 2021 bis 2023 auszusetzen (für Bonn damals 3.000 €/Jahr), das Land übernahm damit für diesen Zeitraum die 100prozentige Förderung. Berechnungsgrundlage war eine Mitgliederzahl des Netzwerkes von 100. Die Maßnahme war sehr erfolgreich, dass auf Grund dieses Beschlusses sehr viele Kommunen – so auch Bonn dem Netzwerk beitraten. Es stellte sich allerdings heraus, dass die Kosten des nun deutlich größeren Netzwerks ebenfalls gestiegen waren: Daher hat die Mitgliederversammlung des Netzwerks den Beschluss gefasst, die jährlichen Mitgliedsbeiträge wieder einzuführen, für Städte ab 200.000 EW für das verbleibende Jahr 2022 670 €, ab dem Jahr 2023 2.000 € (also 1.000 € weniger als früher). Für den Fall, dass eine Kommune dazu nicht bereit ist, erhält sie ein Sonderkündigungsrecht zum 31.8.2022. Der Beschluss der Mitgliederversammlung im Wortlaut: „1. Die Mitgliederversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die laufenden Kosten des Netzwerkes Innenstadt aufgrund der deutlich angestiegenen Anzahl an Mitgliedern nicht durch die zur Verfügung stehenden Fördermittel gedeckt werden können. 2. Die Mitgliederversammlung nimmt zu Kenntnis, dass die federführende Kommune zum 30.09.2021 einen ergänzenden Förderantrag zur Deckung der Kosten gestellt hat und eine Übernahme des Eigenanteils durch das Land NRW hier nicht erfolgt. 3. Die Mitgliederversammlung beschließt, die zum 01.01.2021 ausgesetzten Mitgliedsbeiträge zum 01.09.2022 wieder einzuführen. Die Mitgliedsbeiträge sind in 2022 anteilig und ab 2023 in vollem Umfang zu leisten. 4. Die Mitgliederversammlung beschließt unter der Annahme einer durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) in Aussicht gestellte Reduzierung des Eigenanteils von 30 % auf 20% für das Jahr 2022 Mitgliedsbeiträge in Höhe von 445 € (bis 100.000 EW), 555 € (100.000 EW – 200.000 EW) und 670 € (über 200.000 EW). 5. Die Mitgliederversammlung nimmt zur Kenntnis, dass sich die Mitgliedsbeiträge im Falle einer Reduzierung des Eigenanteils auf 20% auf voraussichtlich auf 1.340 € (bis 100.000 EW), 1.660 € (100.000 EW – 200.000 EW) und 2.000 € (über 200.000 EW) EW für die Jahre 2023 ff belaufen würden. 6. Die Mitgliederversammlung beschließt, dass alle nach dem 01.01.2021 ins Netzwerk eingetretenen Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht mit Austrittsdatum zum 30.08.2022 eingeräumt wird. Als Frist für diese Kündigung wird der 31.05.2022 festgelegt.“ Zur Begründung des Beschlusses wurde angeführt: „In Folge der erhöhten Mitgliederanzahl stieg der finanzielle Aufwand für die Geschäftsstellenarbeit deutlich. Für das Jahr 2021 belaufen sich die Kosten voraussichtlich auf ca. 1.023.000 €. Da der Städtebauförderantrag auf der Basis der damaligen Anzahl von 100 Mitgliedern basierte, hat sich die kalkulierte Höhe von 700.000 € pro Jahr für den Zeitraum 2021 bis 2023 als nicht ausreichend erwiesen haben. Die federführende Kommune hat zurSeite 2 von 4 Seite 3 Deckung dieses durch die gestiegene Mitgliederanzahl erhöhten Aufwands zum 30.09.2021 einen ergänzenden Förderantrag in Höhe von 1.050.000 € gestellt. Die vollständige Übernahme des Eigenanteils durch das Land NRW (wie in der Bewilligung 2020) kommt jedoch für diesen ergänzenden Antrag nicht zum Tragen. Das MHKGB hat jedoch vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung der Arbeit des Netzwerkes in Aussicht gestellt, den Eigenanteil der kommunalen Partner von derzeit 30% auf 20% zu reduzieren. Hierüber wird im Rahmen des STEP 2022 entschieden werden. (…) Da Kommunen dem Netzwerk auch unter der Annahme einer Beitragsfreiheit für einen begrenzten Zeitraum beigetreten sind und sich diese Rahmenbedingungen der 2. Jahreshälfte 2022 ändern wird, wird diesen Kommunen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Von der Mindestdauer der Mitgliedschaft von 3 Jahren wird in diesen Fällen aus den dargestellten Gründen abgesehen.“ Von diesem Sonderkündigungsrecht müsste die Stadt Bonn bei Nichtannahme des Beschlussvorschlags Gebrauch machen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.03.00.15 Produktgruppenbezeichnung Wirtschaftsförderung Produkt 1.03.00.15.01.01 Produktbezeichnung Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 670,00 2.000,00 103001501/74.1000 103001501/74.1000 2022 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Ab 2023 2.000,00 jährl. Anlage/n 1 Anlage Übersichtskarte Netzwerk Innenstadt NRW (öffentlich)Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de