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220218 · Beschlussvorlage

Verbleib im Netzwerk Innenstadt NRW

Nummer
220218
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 17.03.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 22.02.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220218
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Verbleib im Netzwerk Innenstadt NRW
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
22.02.2022 Empfehlung
Rat 17.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn verbleibt im Netzwerk Innenstadt NRW. Hierfür fallen für das
Jahr 2022 670 € und ab 2023 jährlich 2.000 € Mitgliedschaftsbeitrag an.
Begründung
Das Netzwerk Innenstadt NRW ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft von
nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden nach §§ 2 und 3 GkG NRW.
Es besteht seit dem Jahr 2008 und ist für alle Kommunen des Landes
Nordrhein-Westfalen offen. Derzeit hat das Netzwerk knapp 170
Mitgliedskommunen, darunter fast alle Großstädte, vgl. Anlage. Die Stadt Bonn
ist dem Netzwerk im Frühjahr 2021 beigetreten (Drucksachen-Nr.: 210095).
Das Netzwerk Innenstadt NRW wird durch das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in
seinen Aktivitäten inhaltlich und finanziell unterstützt. Die Kommunalen
Spitzenverbände - Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW - sind
darüber hinaus Partner der Initiative. Mitglieder des Netzwerks Innenstadt NRW
sind zudem der Handelsverband NRW, NRW Urban und die nordrhein-
westfälischen Industrie- und Handelskammern.
Dem Erfahrungsaustausch zu Themen wie Einzelhandel, Integrierte
Stadtentwicklungskonzepte, Urbane Produktion, Gastronomie, bezahlbarer
Wohnraum, vernetzte Mobilität, digitale Stadt etc. dienen dabei Formate wie
Innenstadt-Gespräche, Arbeitsgruppen sowie die Tagung Innenstadt. Diese
Veranstaltungen stehen Verwaltung und Politik aus den Mitgliedsstädten zur
Verfügung. Darüber hinaus stehen viele Information in Form von Broschüren
zum Download bereit. Das Angebot wird seitens der Verwaltung ausgiebig
genutzt und auch aktiv mitgestaltet.
Auf Grund der landesweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie hatte das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des LandesSeite 1 von 4
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Nordrhein-Westfalen beschlossen, die Jahresbeiträge für die Mitgliedsstädte im
Netzwerk Innenstadt NRW für die Jahre 2021 bis 2023 auszusetzen (für Bonn
damals 3.000 €/Jahr), das Land übernahm damit für diesen Zeitraum die
100prozentige Förderung. Berechnungsgrundlage war eine Mitgliederzahl des
Netzwerkes von 100.
Die Maßnahme war sehr erfolgreich, dass auf Grund dieses Beschlusses sehr
viele Kommunen – so auch Bonn dem Netzwerk beitraten. Es stellte sich
allerdings heraus, dass die Kosten des nun deutlich größeren Netzwerks
ebenfalls gestiegen waren:
Daher hat die Mitgliederversammlung des Netzwerks den Beschluss gefasst,
die jährlichen Mitgliedsbeiträge wieder einzuführen, für Städte ab 200.000 EW
für das verbleibende Jahr 2022 670 €, ab dem Jahr 2023 2.000 € (also 1.000 €
weniger als früher). Für den Fall, dass eine Kommune dazu nicht bereit ist,
erhält sie ein Sonderkündigungsrecht zum 31.8.2022.
Der Beschluss der Mitgliederversammlung im Wortlaut:
„1. Die Mitgliederversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die laufenden Kosten
des Netzwerkes Innenstadt aufgrund der deutlich angestiegenen Anzahl an
Mitgliedern nicht durch die zur Verfügung stehenden Fördermittel gedeckt
werden können.
2. Die Mitgliederversammlung nimmt zu Kenntnis, dass die federführende
Kommune zum 30.09.2021 einen ergänzenden Förderantrag zur Deckung der
Kosten gestellt hat und eine Übernahme des Eigenanteils durch das Land NRW
hier nicht erfolgt.
3. Die Mitgliederversammlung beschließt, die zum 01.01.2021 ausgesetzten
Mitgliedsbeiträge zum 01.09.2022 wieder einzuführen. Die Mitgliedsbeiträge
sind in 2022 anteilig und ab 2023 in vollem Umfang zu leisten.
4. Die Mitgliederversammlung beschließt unter der Annahme einer durch das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
NRW (MHKBG) in Aussicht gestellte Reduzierung des Eigenanteils von 30 %
auf 20% für das Jahr 2022 Mitgliedsbeiträge in Höhe von 445 € (bis 100.000
EW), 555 € (100.000 EW – 200.000 EW) und 670 € (über 200.000 EW).
5. Die Mitgliederversammlung nimmt zur Kenntnis, dass sich die
Mitgliedsbeiträge im Falle einer Reduzierung des Eigenanteils auf 20% auf
voraussichtlich auf 1.340 € (bis 100.000 EW), 1.660 € (100.000 EW – 200.000
EW) und 2.000 € (über 200.000 EW) EW für die Jahre 2023 ff belaufen würden.
6. Die Mitgliederversammlung beschließt, dass alle nach dem 01.01.2021 ins
Netzwerk eingetretenen Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht mit
Austrittsdatum zum 30.08.2022 eingeräumt wird. Als Frist für diese Kündigung
wird der 31.05.2022 festgelegt.“
Zur Begründung des Beschlusses wurde angeführt:
„In Folge der erhöhten Mitgliederanzahl stieg der finanzielle Aufwand für die
Geschäftsstellenarbeit deutlich. Für das Jahr 2021 belaufen sich die Kosten
voraussichtlich auf ca. 1.023.000 €. Da der Städtebauförderantrag auf der
Basis der damaligen Anzahl von 100 Mitgliedern basierte, hat sich die
kalkulierte Höhe von 700.000 € pro Jahr für den Zeitraum 2021 bis 2023 als
nicht ausreichend erwiesen haben. Die federführende Kommune hat zurSeite 2 von 4
Seite 3
Deckung dieses durch die gestiegene Mitgliederanzahl erhöhten Aufwands zum
30.09.2021 einen ergänzenden Förderantrag in Höhe von 1.050.000 € gestellt.
Die vollständige Übernahme des Eigenanteils durch das Land NRW (wie in der
Bewilligung 2020) kommt jedoch für diesen ergänzenden Antrag nicht zum
Tragen. Das MHKGB hat jedoch vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung
der Arbeit des Netzwerkes in Aussicht gestellt, den Eigenanteil der
kommunalen Partner von derzeit 30% auf 20% zu reduzieren. Hierüber wird im
Rahmen des STEP 2022 entschieden werden. (…)
Da Kommunen dem Netzwerk auch unter der Annahme einer Beitragsfreiheit
für einen begrenzten Zeitraum beigetreten sind und sich diese
Rahmenbedingungen der 2. Jahreshälfte 2022 ändern wird, wird diesen
Kommunen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Von der Mindestdauer der
Mitgliedschaft von 3 Jahren wird in diesen Fällen aus den dargestellten
Gründen abgesehen.“
Von diesem Sonderkündigungsrecht müsste die Stadt Bonn bei Nichtannahme
des Beschlussvorschlags Gebrauch machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.03.00.15
Produktgruppenbezeichnung
Wirtschaftsförderung
Produkt
1.03.00.15.01.01
Produktbezeichnung
Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
670,00
2.000,00
103001501/74.1000
103001501/74.1000
2022
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Ab 2023
2.000,00 jährl.
Anlage/n
1 Anlage Übersichtskarte Netzwerk Innenstadt NRW (öffentlich)Seite 3 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 18:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de