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220216 · Beschlussvorlage

Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg vom 01.07.2022 – 30.06.2024

Nummer
220216
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 22.02.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 17.03.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220216
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg
vom 01.07.2022 – 30.06.2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
22.02.2022 Empfehlung
Rat 17.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg als gemeinsames
Projekt der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises für den Zeitraum
01.07.2022 -30.06.2024 – vorbehaltlich der Förderzusage durch das
Arbeitsministerium NRW und der Zustimmung der Gremien des Rhein-Sieg-
Kreises - wird zugestimmt.
Begründung
Mit Beschluss vom 13.09.2018 hat der Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeitsförderung der Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg als
gemeinsames Projekt mit dem Rhein-Sieg-Kreis für den Förderzeitraum
01.01.2018 bis 31.12.2021 zugestimmt.
Diesen Beschluss hat der Rat der Stadt Bonn am 27.09.2018 bestätigt.
Kurzfristig und zur besseren Einbindung der zusätzlichen Fördermittel aus
REACT- EU für die Regelförderung ESF, hat das Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales NRW mit Erlass vom 17.05.2021 mitgeteilt, die zum
31.12.2021 auslaufende Förderung der Regionalagentur aus dem ESF im
bisherigen Umfang zu unveränderten Bedingungen bis zum 30.06.2022 zu
verlängern. Hierzu wurde mündlich 2021 berichtet.
Somit ist die Förderung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg zunächst bis
Mitte 2022 gesichert.
Mit einem Interessenbekundungsverfahren wurde kurzfristig, Einreichung zum
14.01.2022, die neue Förderung der Regionalagenturen in der ESF-
Förderphase 2021 - 2027 durch das Land NRW gestartet.
Dem zu Grunde liegt ein klares Bekenntnis zur regionalisierten
Arbeitsmarktpolitik NRW durch die Landesregierung unter Anerkennung des
umfangreichen Beitrages der Regionalagenturen zu diesem Politikziel jetzt und
für zukünftige Herausforderungen.
Die Bonner Wirtschaftsförderung hat im Verbund mit der Kreiswirtschafts-Seite 1 von 2
Seite 2
förderung und im Einklang mit allen regionalen Arbeitsmarktpartner*innen ihr
Interesse an der Weiterführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg
gegenüber dem Landesarbeitsministerium NRW bekundet. Mit der
Aufforderung zur formalen Antragstellung wird innerhalb der nächsten Wochen
gerechnet.
Die Förderung erfolgt weiterhin aus Technischer Hilfe ESF mit einer
Förderquote in Höhe von 80% und soll, wie bereits in den vergangenen 25
Jahren, unvermindert fortgesetzt werden. Die bereits im städtischen Haushalt
eingeplanten Mittel zur Komplementärfinanzierung in Höhe von 28.500,00 €
p.a. sind weiterhin auch im neuen Förderzeitraum auskömmlich, so dass keine
zusätzlichen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt zu erwarten sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.03.00.15
Produktgruppenbezeichnung
Wirtschaftsförderung
Produkt
1.03.00.15.01.01
Produktbezeichnung
Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
14.250,00 € (für
01.01.-30.06.22)
103001501/72.1000 2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
28.500,00 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de