220216 · Beschlussvorlage
Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg vom 01.07.2022 – 30.06.2024
Kerndaten
- Nummer
- 220216
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220216 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg vom 01.07.2022 – 30.06.2024 Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 22.02.2022 Empfehlung Rat 17.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg als gemeinsames Projekt der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises für den Zeitraum 01.07.2022 -30.06.2024 – vorbehaltlich der Förderzusage durch das Arbeitsministerium NRW und der Zustimmung der Gremien des Rhein-Sieg- Kreises - wird zugestimmt. Begründung Mit Beschluss vom 13.09.2018 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung der Fortführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg als gemeinsames Projekt mit dem Rhein-Sieg-Kreis für den Förderzeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2021 zugestimmt. Diesen Beschluss hat der Rat der Stadt Bonn am 27.09.2018 bestätigt. Kurzfristig und zur besseren Einbindung der zusätzlichen Fördermittel aus REACT- EU für die Regelförderung ESF, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit Erlass vom 17.05.2021 mitgeteilt, die zum 31.12.2021 auslaufende Förderung der Regionalagentur aus dem ESF im bisherigen Umfang zu unveränderten Bedingungen bis zum 30.06.2022 zu verlängern. Hierzu wurde mündlich 2021 berichtet. Somit ist die Förderung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg zunächst bis Mitte 2022 gesichert. Mit einem Interessenbekundungsverfahren wurde kurzfristig, Einreichung zum 14.01.2022, die neue Förderung der Regionalagenturen in der ESF- Förderphase 2021 - 2027 durch das Land NRW gestartet. Dem zu Grunde liegt ein klares Bekenntnis zur regionalisierten Arbeitsmarktpolitik NRW durch die Landesregierung unter Anerkennung des umfangreichen Beitrages der Regionalagenturen zu diesem Politikziel jetzt und für zukünftige Herausforderungen. Die Bonner Wirtschaftsförderung hat im Verbund mit der Kreiswirtschafts-Seite 1 von 2 Seite 2 förderung und im Einklang mit allen regionalen Arbeitsmarktpartner*innen ihr Interesse an der Weiterführung der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg gegenüber dem Landesarbeitsministerium NRW bekundet. Mit der Aufforderung zur formalen Antragstellung wird innerhalb der nächsten Wochen gerechnet. Die Förderung erfolgt weiterhin aus Technischer Hilfe ESF mit einer Förderquote in Höhe von 80% und soll, wie bereits in den vergangenen 25 Jahren, unvermindert fortgesetzt werden. Die bereits im städtischen Haushalt eingeplanten Mittel zur Komplementärfinanzierung in Höhe von 28.500,00 € p.a. sind weiterhin auch im neuen Förderzeitraum auskömmlich, so dass keine zusätzlichen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt zu erwarten sind. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.03.00.15 Produktgruppenbezeichnung Wirtschaftsförderung Produkt 1.03.00.15.01.01 Produktbezeichnung Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 14.250,00 € (für 01.01.-30.06.22) 103001501/72.1000 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 28.500,00 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de