220210 · Mitteilungsvorlage
Breitbandförderung nach dem „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser“
Kerndaten
- Nummer
- 220210
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.152 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 220210 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Breitbandförderung nach dem „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser“ Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 22.02.2022 Kenntnisnahme Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 29.03.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit der DS.-Nr. 201458 wurde dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung die vorläufige Bewilligung der Fördersumme von 12.270.000 Euro für den Sonderaufruf „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser“, jeweils hälftig vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und vom Land Nordrhein-Westfalen finanziert, mitgeteilt. Mit den vorläufigem Bescheiden konnte im Frühjahr 2021 das Ausschreibungs- verfahren durchgeführt werden. In diesem Verfahren gab es anfangs mehrere Interessenten, letztlich hat sich nach mehreren Verhandlungsrunden aber das beste Angebot, abgegeben durch die Telekom Deutschland GmbH, durchge- setzt. Das Ausschreibungsverfahren wurde aus vergabejuristischer Hinsicht durch die Kanzlei Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesell- schaft mbH betreut, technischer Begleiter war die Firma TÜV Rheinland Consulting GmbH. Zudem wurde das finale Angebot durch eine externe Rechnungsprüfung auf seine Wirtschaftlichkeit testiert. Im Dezember 2021 wurde dem Land Nordrhein-Westfalen angezeigt, dass die Verwaltung beabsichtigt, das finale Angebot nun zu bezuschlagen. Zudem wurden im Dezember 2021 parallel die Anträge zur Festsetzung der finalen Förderhöhe beim BMVI gestellt. Zum Jahresanfang 2022 werden zudem die Anträge zur Kofinanzierung beim Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Nach Erhalt der finalen Bescheide wird der Konzessionsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet werden. Nachrichtlich wird hiermit mitgeteilt, dass die Verwaltung bereits ein weiteres Förderprogramm, das sogenannte „Graue-Flecken-Programm“ im Hinblick auf weitere Fördermöglichkeiten prüft.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de