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220210 · Mitteilungsvorlage

Breitbandförderung nach dem „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser“

Nummer
220210
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 22.02.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 29.03.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220210
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Breitbandförderung nach dem „Sonderaufruf
Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und
Krankenhäuser“
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
22.02.2022 Kenntnisnahme
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
29.03.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit der DS.-Nr. 201458 wurde dem Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeitsförderung die vorläufige Bewilligung der Fördersumme von 12.270.000
Euro für den Sonderaufruf „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks,
Schulen und Krankenhäuser“, jeweils hälftig vom Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und vom Land Nordrhein-Westfalen
finanziert, mitgeteilt.
Mit den vorläufigem Bescheiden konnte im Frühjahr 2021 das Ausschreibungs-
verfahren durchgeführt werden. In diesem Verfahren gab es anfangs mehrere
Interessenten, letztlich hat sich nach mehreren Verhandlungsrunden aber das
beste Angebot, abgegeben durch die Telekom Deutschland GmbH, durchge-
setzt. Das Ausschreibungsverfahren wurde aus vergabejuristischer Hinsicht
durch die Kanzlei Wirtschaftsrat Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesell-
schaft mbH betreut, technischer Begleiter war die Firma TÜV Rheinland
Consulting GmbH. Zudem wurde das finale Angebot durch eine externe
Rechnungsprüfung auf seine Wirtschaftlichkeit testiert.
Im Dezember 2021 wurde dem Land Nordrhein-Westfalen angezeigt, dass die
Verwaltung beabsichtigt, das finale Angebot nun zu bezuschlagen. Zudem
wurden im Dezember 2021 parallel die Anträge zur Festsetzung der finalen
Förderhöhe beim BMVI gestellt. Zum Jahresanfang 2022 werden zudem die
Anträge zur Kofinanzierung beim Land Nordrhein-Westfalen eingereicht.
Nach Erhalt der finalen Bescheide wird der Konzessionsvertrag mit der
Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet werden.
Nachrichtlich wird hiermit mitgeteilt, dass die Verwaltung bereits ein weiteres
Förderprogramm, das sogenannte „Graue-Flecken-Programm“ im Hinblick auf
weitere Fördermöglichkeiten prüft.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de