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220208-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Keine Maßnahmen gegen die Nutria-Population in der Bonner Rheinaue

Nummer
220208-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220208 Bürgerantrag: Keine Maßnahmen gegen die Nutria-Population in der Bonner Rheinaue

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220208-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Keine Maßnahmen gegen die Nutria-Population in
der Bonner Rheinaue
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Müllproblematik und Vandalismus in der Rheinaue
Der Rheinauenpark gibt Raum für eine Vielzahl unterschiedlichster
Nutzergruppen. Durch seine hohe Attraktivität wurde er zu einem der 15
schönsten Parks Deutschlands in den letzten zwei Jahren gewählt.
Der Park liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer. Die
Unterschutzstellung erfolgte im Wesentlichen wegen der ökologischen
Funktionen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, für den Biotopverbund und
die Ausgleichsfunktion für die umgebenden Siedlungsbereiche. Sie erfolgte
auch wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und wegen der
besonderen Bedeutung der Parkanlage für die Naherholung und
Freizeitnutzung.
Als gut erreichbares Naherholungsgebiet und durch Veranstaltungen, wie zum
Beispiel den beliebten monatlichen Flohmarkt, unterliegt der Rheinauenpark
einer starken Nutzung durch verschiedene Besuchergruppen. Leider wird der
Park daher auch immer wieder Opfer von Vandalismus. Diese Schäden haben
in den letzten Jahre stark zugenommen, weshalb eine Reihe von Maßnahmen
umgesetzt werden, wie der Einbau stabiler Materialien und die Konstruktion von
Überwachungsanlagen.
Im langjährigen Mittel konnte die Attraktivität des Parkes aber erhalten bleiben,
unter anderem, weil Bonnorange AöR die Rheinaue in den Wintermonaten
(Nov. – Ende März) zweimal wöchentlich und in den Sommermonaten (Ende
März – Ende Okt.) täglich reinigt. Die Reinigung umfasst die Leerung der
Papierkörbe, Beseitigung von wildem Müll/Unrat sowie das Entfernen von
Glasbruch.
Nutrias in der Bonner Rheinaue
Nutrias gelten in Deutschland und der Europäischen Union seit 2017 als
invasive Art. Unter "invasiv" versteht man Arten, die vornehmlich durch
menschliches Handeln in neue Gebiete eingebracht werden und dort durch ihre
Etablierung eine Gefährdung für die heimischen Tier- und Pflanzenarten
darstellen.
Nutrias sind in der Rheinaue schon lange etabliert, mittlerweile hat die Art aber
einen unnatürlich hohen Tierbestand erreicht. Diese Überpopulation wird im
Wesentlichen durch die Fütterung von Menschen und dem nicht VorhandenseinSeite 1 von 3
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von Fressfeinden verursacht. Bereits 2018 wurde daher mit der Änderung der
Straßenordnung das Verbot eingeführt, Nutrias im Gebiet der Stadt Bonn an
öffentlichen Wasserflächen – insbesondere an und in Teichen, Seen, Flüssen
und Weihern zu füttern. Die Öffentlichkeit wurde durch das Aufstellen von
entsprechenden Informationstafeln im Bonner Rheinauenpark auf das
Fütterungsverbot aufmerksam gemacht. Der Ordnungsaußendienst kontrolliert
die Durchsetzung des Fütterungsverbots im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Leider wird gegen das Fütterungsverbot von Tieren in der Rheinaue regelmäßig
verstoßen.
In den letzten Jahren wurde ein Anstieg der Nutria-Population festgestellt. Dies
zeigte auch die im Herbst 2021 erfolgte Zählung durch die Untere
Naturschutzbehörde. Am Rheinauensee leben auf kleinstem Raum zwischen
50 und 60 Tiere. Durch die häufigeren milden Winter und das
fütterungsbedingte überdurchschnittliche Nahrungsangebot, sind bei den Tieren
ungewöhnlich viele Reproduktionszyklen zu beobachten. Entgegen der
Ausführung im Antrag stellen Nutrias keine ernst zu nehmende Nahrungsquelle
für heimische Raubtiere dar. Dies haben zahlreiche Untersuchungen z.B. im
Zusammenhang mit dem Projekt ‚Lebendige Röhrichte‘ ergeben.
Schäden durch Nutrias
Mit steigender Individuenanzahl ist auch eine zunehmende Beschädigung der
Uferbereiche und Pflanzungen am Rheinauensee zu beobachten. Hier seien
vor allem die Bäume (in diesem Jahr drei Altbäume) und die
Unterwasserpflanzen benannt. Letztere spielen vor allem für die Stabilität des
sensiblen Ökosystems Rheinauensee und der Reinigung des Wassers eine
wichtige Rolle. Der im Antrag genannten Grund für den Ausfall des
Röhrichtbestandes ist fachlich nicht korrekt dargestellt, da die Pflanzen auch in
der Natur nicht zurückgeschnitten werden und vor Ort verrotten sollen.
Aus anderen Projekten (EU-Life-Projekt Lebendige Röhrichte) ist bekannt, dass
Nutria vor allem die stärkehaltigen Wurzeln (Rhizome) der Pflanzen fressen,
was zu einem Absterben bzw. Verschwinden der Pflanzen führt und damit auch
zu einem Verschwinden von wertvollen Lebensräumen von Wasservögeln. Die
im Antrag genannten intakten Schilfflächen am Veranstaltungsbereich
„Kunstrasen“ stehen nicht im Wasser, sondern wachsen in der Erde und stellen
daher keine geeignete Nahrungsquelle für die Nutria dar. Daneben besteht eine
Gefährdung von lokalen Beständen der Großmuscheln, wie die seltene und
streng geschützte gemeine Flussmuschel (Unio crassus) oder die große
Teichmuschel (Andonta cygnea), die in der Bundesartenschutzverordnung
(BartSchV) als besonders geschützte Art gelistet wird. Mittlerweile sind lokal
durch Unterwühlen auch Schäden im Uferbereich von Gewässern sichtbar.
Rechtliche Grundlagen für die Bekämpfung invasiver Arten
In der europäischen Richtlinie (Art. 19 der EU-Verordnung 1143/2014) und im §
40 des Bundesnaturschutzgesetzes wird festgesetzt, dass Maßnahmen gegen
die Verbreitung und zur Kontrolle invasiver Arten ergriffen werden sollen, um
die biologische Vielfalt zu schützen. Die Bekämpfung erfolgt unter Abwägung
von Kosten, Schaden und Nutzen in jedem Einzelfall bei Bedarf von der
zuständigen Behörde.
In der Rheinaue besteht aus den oben aufgeführten Gründen dringender
Handlungsbedarf, die Nutria-Population auf eine für das Ökosystem
verträgliche Größe zu minimieren und diese dann konstant zu halten. Dies wirdSeite 2 von 3
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durch die gesetzlichen Vorschriften sowohl auf europäischer- als auch auf
Bundesebene untermauert.
Die Nutrias verhalten sich Menschen gegenüber sehr zutraulich und viele
glauben durch das Füttern zum Wohl der Tiere zu handeln. Allerdings zeigt
sich, dass durch die zunehmende Population und die Beeinträchtigung der
heimischen Tier- und Pflanzenwelt Maßnahmen zur Eindämmung der Nutria-
Population notwendig sind. Dazu gehört zu allererst, das Füttern als
unnatürliche Nahrungsquelle einzustellen.
Aktuell arbeitet die Verwaltung an einem Nutriamanagementkonzept, welches
nach Fertigstellung zur Beratung und Beschlussfassung der Politik vorgelegt
wird.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag im geforderten Umfang abzulehnen und
die Antragstellerin über das in der Erstellung befindliche
Nutriamanagementkonzept zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24
GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de