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220201 · Mitteilungsvorlage

Sachstand Planfeststellungverfahren für den Anschluss der Maarstraße an die Bundesautobahn 59 im Stadtbezirk Beuel

Nummer
220201
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220201
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sachstand Planfeststellungverfahren für den
Anschluss der Maarstraße an die Bundesautobahn
59 im Stadtbezirk Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße
(einschließlich Folgemaßnahmen) wurde mit dem Antrag des damals noch
zuständigen Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 10.9.2015 und der
öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen in der Zeit vom
03.11.2015 bis 05.01.2016 eröffnet.
Die während der Offenlage vorgetragenen Einwendungen und Anregungen
erforderten weitere Untersuchungen und Ergänzungen sowie eine
Überarbeitung der Planfeststellungsunterlagen.
Die daraufhin erstellten Planunterlagen zum Deckblattverfahren haben in der
Zeit vom 26.05.2021 bis 25.06.2021 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit
sind bei der Stadt Bonn 29. Stellungnahmen von Bürgern abgegeben worden,
die gemeinsam mit der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Stadt vom
09.08.2021 an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet wurden. Eine
Gegenäußerung zu den seitens der Stadt Bonn vorgetragenen
Gesichtspunkten oder eine Erörterung der Einwendungen ist bislang noch nicht
erfolgt.
Anlage/n
1 Gesamtstellungnahme Stadt Bonn (öffentlich)Seite 1 von 9
Dieses Schreiben wurde auf
110000 %% Recyclingpapier gedruckt
Büürgertelefon:: 00222288 -- 777700
Internet:: www..bonn..de
Öffnungszeiten
Mo,, Do:: 88..0000 -- 1188..0000 Uhr
Di,, Mi,, Fr:: 88..0000 -- 1133..0000 Uhr
Zusätzliche
telefonische Servicezeit
Di,, Mi:: 1133..0000 -- 1166..0000 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnen:: 6611,, 6622,, 6666,, 6677
Busse:: 660022,, 660044,, 660055
Sparkasse KölnBonn
IBAN::
DE7799 33770055 00119988 00000000 00111133 1122
BIC::
COLSDE3333
Volksbank Köln Bonn eG
IBAN::
DE9955 33880066 00118866 22000033 77553300 1100
BIC::
GENODED11BRS
—
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Bundesstadt Bonn -- Amt 6611--44-- 5533110033 Bonn Die Oberbüürgermeisterin
Bezirksregierung Köln
Dez.. 2255 – Planfeststellung Straßßen
Zeughausstraßße 22 – 1100
5500 666677 Köln
Stadtplanungsamt
Stadthaus
Berliner Platz 22
Ansprechpartner//in
((auch füür barrierefreie Dokumente))
Telefon 0022 2288.. 7777
Telefax 0022 2288.. 7777 996611
E--Mail
Aufzugsgruppe,, Etage,, Zimmer 22 // 77 C
Mein Zeichen 6611--44
Datum 0099..0088..22002211
Planfeststellung füür den Neubau der Anschlussstelle Maarstraßße
A 5599 Bonn -- Beuel,, von Betr..--km 2288++ 332255 bis Betr.. – km 3300++ 668800
-- Deckblattverfahren
Sehr geehrter Herr ,,
die Planunterlagen füür das o..g.. Bauvorhaben haben in der Zeit vom
2266..0055..22002211 bis 2255..0066..22002211 bei der Stadtverwaltung Bonn,, Amt füür Boden--
management und Geoinformation,, Stadthaus,, Etage 77 C,, Berliner Platz 22,,
5533111111 Bonn während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme
ausgelegen..
Auf die Auslegung wurde durch ortsüübliche Bekanntmachung am
1199..0055..22002211 hingewiesen.. Sie erfolgte durch Bekanntmachung im Amts--
blatt Nr.. 3344 ((5533.. Jahrgang)) der Bundesstadt Bonn.. Daneben erfolgte am
gleichen Tag eine Hinweisbekanntmachung in der Regionalzeitung
„Schaufenster“,, die an alle Bonner Haushalte verteilt wird..
Die öffentliche Auslegung wurde auf den Planunterlagen durch Unter--
schrift und Amtssiegel bestätigt..
In der Anlage sind eine Bescheinigung üüber die öffentliche Bekanntma--
chung,, eine Ausfertigung des Amtsblattes der Bundesstadt Bonn,, eine
Kopie der Veröffentlichung im „Schaufenster“,, eine Liste der in Kenntnis
gesetzten nicht ortsansässigen Betroffenen sowie die Planunterlagen bei--
gefüügt..
Während der Einwendungsfrist sind bei der Bundesstadt Bonn nachfol--
gende,, als Anlagen zu diesem Schreiben beigefüügte Einwendungen ein--
gegangen::
((anoymisiert))
Zu dem Planfeststellungsverfahren wird seitens der Bundesstadt Bonn nachfolgende Stellungnahme ab--
gegeben::Seite 2 von 9
Seite 22
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Kampfmittel
Nach Rüücksprache mit der Bezirksregierung Düüsseldorf ist eine unmittelbare Einbindung des Kampfmit--
telbeseitigungsdienstes erst notwendig,, wenn konkrete Baumaßßnahmen mit entsprechenden Erdaushub
absehbar sind..
Wie dem Schreiben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes unter Az..:: 2222..55--33--55331144000000--117799//1188 zu entneh--
men ist,, wurde seinerzeit folglich gar keine Luftbildauswertung durchgefüührt..
Falls nun also füür bestimmte Bereiche eine Luftbildauswertung notwendig ist,, wird gebeten,, den KBD auf
dem üüblichen Weg üüber KISKaB zu beteiligen..
Straßßenreinigung
Aus Sicht der bonnorange AöR bestehen gegen die Maßßnahme keine grundsätzlichen Bedenken..
Naturgemäßß bedeutet eine erhöhte Verkehrsbelastung der diesen Verkehr aufnehmenden Straßßen auch
eine erhöhte Verschmutzung des Umfelds.. Dies kann eine Erhöhung des Reinigungsintervalls und somit
der --kosten bedeuten;; in diesem Fall – da der Abschnitt noch ungewidmet ist – im Auftrag des Straßßen--
baulastträgers.. Hierzu können jedoch erst nach Bau und Qualitätsaufnahmen vor Ort abschließßende
Aussagen getroffen und dann mit dem Auftraggeber abgestimmt werden..
Straßßenausbau
Die finale Querschnittvariante füür die Maarstraßße ist noch festzulegen.. Es ist vorgesehen,, diese im
nächsten Planungsschritt mit Straßßen..NRW abzustimmen..
Es wird darauf hingewiesen,, dass sich einige der Grundstüücksflächen,, die während der Bauzeit in An--
spruch genommen werden müüssen,, in Privateigentum befinden und diese nicht frei zugänglich bzw..
üüberbaut sind..
Landschaftsplanung
Die Flächen des Integrierten Freiraumsystems mit dem Planungshinweis „Entwicklung“ weisen
an dieser Stelle bereits eine Aussparung auf,, so dass hier keine Beeinträchtigung bzw.. Inan--
spruchnahme durch die geplante straßßenbauliche Maßßnahme an dieser Stelle vorliegt..
Lediglich die in den Maßßnahmenblättern V//A11,, G//A11 und A22 ((Datei VS0022_99_33D_LBP--
Massnahmenblaetter_220000111144..pdf)) enthaltenen Pflanzenlisten füühren als zu pflanzendes Gehölz
neben anderen Arten auch den Berg--Ahorn ((Acer pseudoplatanus)) auf.. Diese Wahl bitten wir zu
prüüfen,, da die genannte Art als Baum des feucht--küühlen Bergklimas füür wärmebelastete Tieflagen
nur wenig geeignet ist..
Grunderwerb
Die Stadt Bonn ist in Teilbereichen Grundstüückseigentüümerin der von dem Neubau der Anschlussstelle
Maarstraßße betroffenen Flächen..
Einer Bereitstellung der füür die Maßßnahme benötigten Flächen steht grundsätzlich nichts entgegen..
Naturschutz
Der Ausbaubereich grenzt unmittelbar an ein Natura--22000000 und Naturschutzgebiet und an anderer Stelle
an ein Landschaftsschutzgebiet an.. Gesetzlich geschüützte oder schutzwüürdige Biotope sowie Flächen mit
besonderer Bedeutung füür den Biotopverbund können dementsprechend von der Planung betroffen sein..Seite 3 von 9
Seite 33
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FFH--VP
Das geplante Vorhaben grenzt an das FFH--Gebiet „Siebengebirge“ ((DE--55330099--330011)) an.. Gemäßß §§ 3344 Abs..
11 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchfüührung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhal--
tungszielen eines Natura 22000000--Gebietes zu üüberprüüfen,, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit
anderen Projekten oder Plänen geeignet sind,, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen..
Die vorliegende FFH--Verträglichkeitsprüüfung ((FFH--VP)) wurde 22001155 erstellt.. Die Stadt Bonn hat in ihrer
Gesamtstellungnahme zum Planfeststellungsverfahren vom 1133..0011..22001166 dazu Stellung genommen..
Seit 22001155 wurden die entscheidungserheblichen Unterlagen füür eine FFH--VP durch das LANUV aktuali--
siert.. Bestandteil einer FFH--VP sind die Protokolle Teil A und B des Fachinformationssystems zur FFH--
Verträglichkeitsprüüfung in NRW ((FIS FFH--VP)),, die in der vorliegenden FFH--VP nicht enthalten sind und
daher nachgereicht werden müüssen..
In der Summationsprüüfung der vorgelegten FFH--VP werden mögliche existierende Beeinträchtigungen
außßerhalb des Vorhabens nicht berüücksichtigt.. Die Summationsprüüfung ist um diese zu ergänzen und
entsprechend zu üüberarbeiten..
Die FFH--VP kommt bei der Ermittlung der Beeinträchtigung durch Stickstoff zu dem Ergebnis,, dass der
LRT 99113300 „Waldmeister--Buchenwald“ erheblich beeinträchtigt werden kann.. Die Vorbelastung des Ge--
biets liegt bereits bei einem Stickstoffeintrag von 1155 bis 2200 kg N//((ha**a)),, wobei der Critical Load des Aus--
stoßßes vom LANUV als vorläufiger Wert füür das Gebiet mit 1133 kg bis 1166 kg N//((ha**a)) angegeben wird.. Da
bereits die Vorbelastung durch Stickstoffeinträge den maßßgeblichen Critical Load üüberschreitet,, spricht
jede zusätzliche Belastung dem Erhaltungsziel entgegen.. Dies gilt,, da sowohl die Bagatellschwelle als
auch die Flächenbagatelle durch die prognostizierte Zusatzbelastung erheblich üüberschritten werden..
Daher sind entsprechende Schadensbegrenzungsmaßßnahmen zu treffen.. Die FFH--VP kommt zu dem
Ergebnis,, dass als einzig wirksame Maßßnahme zu Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des FFH--
Gebiets eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung darstellt,, die daher auch im Anschluss an die Bau--
arbeiten verbindlich umgesetzt werden muss..
Die FFH--VP ist unter Berüücksichtigung der genannten Punkte zu aktualisieren..
Artenschutz
Bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren müüssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet
werden.. Hierfüür ist eine Artenschutzprüüfung ((ASP)) durchzufüühren,, bei der ein naturschutzrechtlich fest
umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüüfverfahren unterzogen wird.. Die Notwendigkeit zur
Durchfüührung einer ASP ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes
((BNatSchG))..
Im Zusammenhang mit baurechtlichen Genehmigungsverfahren sind füür die europäisch geschüützten Arten
((wie die einheimischen Vogel-- und Fledermausarten)) die in §§ 4444 Abs..11 BNatSchG formulierten Zugriffs--
verbote zu beachten.. Demnach ist es u..a.. verboten,, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu töten,, sie
erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs-- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören..
In einer ersten Stufe der ASP wird durch eine üüberschlägige Prognose geklärt,, ob und ggf.. bei welchen
Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können.. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich
sind,, ist füür die betreffenden Arten eine vertiefende Artenschutzprüüfung mit Art--füür--Art Analyse ((ASP Stufe
II)) erforderlich..
Füür den Neubau der Anschlussstelle Maarstraßße einschließßlich des Ausbaus der A 5599 wurden Arten--
schutzprüüfungen der Stufe I und II durchgefüührt und das Ergebnis der ASP Stufe II vorgelegt..Seite 4 von 9
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Die Artenschutzprüüfung der Stufe II wurde nach einer Überarbeitung im Januar 22002200 der Unteren Natur--
schutzbehörde erneut zur Prüüfung vorgelegt.. Im Zuge des Verfahrens 22001166 hat die Untere Naturschutz--
behörde folgende Anmerkungen vorgebracht,, die nach der Überarbeitung der ASP II 22002200 weiterhin nicht
ausreichend sind::
− Die dargestellte Bestandsaufnahme der Fledermausfauna wurde bereits 22001166 aus Sicht der Unteren
Naturschutzbehörde als nicht ausreichend füür die Beurteilung möglicher Auswirkungen der Straßßen--
baumaßßnahme auf die lokalen Fledermauspopulationen angesehen.. Auch die üüberarbeitete Fassung
der ASP lässt weder die Termine,, die Dauer der Untersuchungen noch die Beobachtungsumstände
erkennen.. Es ist weiterhin unklar,, welche Flächen mittels welcher Methoden tatsächlich untersucht
wurden..
− Die ursprüüngliche Kartierung zur Erfassung der Zauneidechse ((Lacerta agilis)) wurde im Rahmen der
Stellungnahme 22001166 als nicht ausreichend bewertet.. Die Kartierung wurde im Nachgang durch vier
Begehungen ((Früühjahr// Sommer 22001188)) ergänzt.. Vom LANUV werden als Methodenstandard sechs
Begehungen im Zeitraum von Mitte April bis Mitte September vorgesehen.. Die genauen Termine zur
Begehung liegen der Unteren Naturschutzbehörde nicht vor.. Es konnte erneut kein Nachweis von
Zauneidechsen erbracht werden,, wobei diese auch schwer nachzuweisen sind..
− Das Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf--Ameisenbläulings ((Maculinea nausithous)) wurde bereits
22001155 aufgrund nicht geeigneter Lebensräume ausgeschlossen.. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbe--
hörde weist der Eingriffsbereich mit seinen binsen-- und seggenreichen Feuchtwiesen sowie den be--
gleitenden Grabenrändern potenziell geeignete Habitatstrukturen füür diese Art auf.. Das nächste be--
kannte Vorkommen von Maculinea nausithous befindet sich weniger als 550000 m vom Eingriffsort ent--
fernt.. Ob der Großße Wiesenknopf ((Sanguisorba officinalis)) im Eingriffsbereich vorkommt,, ist den üüber--
arbeiteten Unterlagen nicht zu entnehmen..
Zusammenfassend kommt die ASP der Stufe II zu dem Ergebnis,, dass unter Berüücksichtigung aller im
Gutachten detailliert aufgefüührten Maßßnahmen die Verbote des §§ 4444 Abs.. 11 BNatSchG nicht eintreten,,
sodass ein Ausnahmeantrag gem.. §§ 4455 Abs.. 77 BNatSchG nicht notwendig ist..
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den einschlägigen Regelungen enthält der vorliegende
Landschaftspflegerische Begleitplan ((LBP)) alle zur Abhandlung der Eingriffsregelung erforderlichen An--
gaben und wurde im Rahmen des Deckblattverfahrens 22002200 üüberarbeitet.. Das geplante Vorhaben stellt
naturschutzfachlich einen Eingriff in Natur und Landschaft dar ((§§ 1144 ((11)) BNatSchG))..
Füür folgende im LBP festgelegte Maßßnahmen wird Änderungsbedarf gesehen::
‹ Vermeidungsmaßßnahme V33:: Fledermausgerechte Schutzzäune als küünstliche Leitstruktur und
damit temporäre Kollisionsschutzmaßßnahme werden mit einer Höhe von 22 m gefordert.. Die Untere
Naturschutzbehörde sieht zur vollen Entfaltung ihrer Wirksamkeit eine Mindesthöhe von 44 m üüber
Gradient als fachlich geboten an..
‹ Vermeidungsmaßßnahmen V 66 und V 77:: Ergänzend zu den im LBP aufgefüührten Maßßnahmen
werden die Maßßnahmen folgendermaßßen konkretisiert:: Lässt sich die Fällung der Höhlenbäume
nicht vermeiden,, ist unmittelbar vor Fällung der Höhlenbäume eine Kontrolle auf einen aktuellen
Besatz mit Fledermäusen durchzufüühren ((ökologische Baubegleitung)),, um eine Betroffenheit von
Fledermäusen auszuschließßen.. Hierzu ist während der Wintermonate eine endoskopische Kon--
trolle notwendig.. Ab April ist eine Aus-- // Einflugskartierung mit Detektor ausreichend..
Sollten Wochenstubenquartiere vorhanden sein,, könnten Baumaßßnahmen einen Konflikt mit dem
Zugriffsverbot des §§ 4444 ((11)) 22 BNatSchG auslösen.. In diesem Fall sind Rodungsarbeiten auszuset--
zen und Vermeidungsmaßßnahmen mit der Unteren//Höheren Naturschutzbehörde abzustimmen..
Bei Abbrucharbeiten ist mittels Sichtprüüfung möglichst kurzzeitig vor Beginn der Abbrucharbeiten
sicherzustellen,, dass sich keine aktuell genutzten Nester,, Brutvögel oder Fledermäuse am oder imSeite 5 von 9
Seite 55
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Gebäude befinden,, um eine Tötung oder Verletzung von Individuen ((Verbotstatbestände nach §§
4444 Abs.. 11 BNatSchG)) zu vermeiden.. Werden bei der abschließßenden Sichtprüüfung Vogelbruten
oder Fledermäuse vorgefunden,, sind die Abbrucharbeiten auszusetzen,, bis die Jungvögel flüügge
sind.. Werden Fledermäuse vorgefunden,, sind die Abbrucharbeiten auszusetzen und die Un--
tere//Höhere Naturschutzbehörde zu informieren..
Nachweise üüber die erfolgten Untersuchungen sind vor Durchfüührung der Rodungs-- und Abrissar--
beiten der Unteren//Höheren Naturschutzbehörde unaufgefordert vorzulegen..
‹ Ausgleichsmaßßnahme A33 // ACEF33:: Die Unterhaltung und Pflege der Maßßnahme ist dauerhaft
sicherzustellen..
‹ Ausgleichsmaßßnahme A44:: Füür die Beleuchtung sind Lampen mit kaltweißßem Licht und einer
Farbtemperatur von maximal 22..440000K zu verwenden..
‹ Die Umsetzung der im LBP aufgefüührten Ausgleichs-- bzw.. Wiederherstellungsmaßßnahmen haben
unmittelbar nach Beendigung der Bauarbeiten zu erfolgen..
‹ Füür die vorgesehenen Anpflanzungen und Ansaaten wird auf die Vorgaben in §§ 4400 BNatSchG zur
Verwendung von gebietseigenen Gehölzen und gebietseigenem Saatgut hingewiesen..
‹ Alle weiteren im LBP detailliert beschriebenen Maßßnahmen sind zwingend zu beachten und wer--
den hier nicht noch einmal aufgefüührt..
Umverlegung Thelenbach
Füür die Herstellung des Autobahnanschlusses Maarstraßße ist der Thelenbach zu verlegen.. Der Thelen--
bach ist gemäßß §§ 33 Wasserhaushaltsgesetz ((WHG)) ein Gewässer,, auf das nach §§ 22 Abs.. 11 WHG die
Bestimmungen des Wasserrechts anzuwenden sind.. Bei der Verlegung des Bachs handelt es sich um
einen Gewässerausbau gemäßß §§ 6677 Abs.. 22 WHG.. Gewässerausbauten bedüürfen nach §§ 6688 Abs.. 11
WHG der Planfeststellung oder,, wenn die Maßßnahme nicht UVP--Pflichtig ist,, der Plangenehmigung
((WHG §§ 6688 Abs.. 22))..
Da es sich bei der Verlegung des Thelenbachs um eine notwendige Folgemaßßnahme der Straßßenbau--
maßßnahme handelt,, ist gemäßß §§ 7755 Abs.. 11 Verwaltungsverfahrensgesetz füür den Gewässerausbau
keine eigenständige Planfeststellung erforderlich.. Die Planfeststellung füür den Gewässerausbau erfolgt
innerhalb des Verfahrens füür den Straßßenbau und hat die formalen Anforderungen an das Genehmi--
gungsverfahren nach dem Wasser-- und Verwaltungsverfahrensrecht zu erfüüllen..
Maßßnahmen zum Gewässerausbau haben die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
nach §§ 66 WHG sowie die Vorgaben des §§ 2277 WHG und die durch das füür Umwelt zuständige Ministerium
im Ministerialblatt füür das Land Nordrhein--Westfalen veröffentlichten Grundsätze füür den Gewässeraus--
bau zu beachten.. Im Ministerialblatt füür das Land Nordrhein--Westfalen wurde die Richtlinie füür die Ent--
wicklung naturnaher Fließßgewässer in Nordrhein--Westfalen ((Blaue Richtlinie)) als allgemein anerkannte
Regel der Technik eingefüührt..
Der geplante Gewässerausbau entspricht den vorgenannten wasserwirtschaftlichen Maßßgaben.. Vor Er--
lass eines Planfeststellungsbeschlusses sind jedoch die nachfolgenden Punkte zu beachten..
Der vorhandene Boden wird als sandiger Lehm mit Steinen der Kantenlänge von 55 – 1100 cm angegeben..
Dieser kann als Substrat füür die Gewässersohle verwendet werden,, sofern es sich um den natüürlich an--
stehenden Boden handelt.. Die Fläche füür den Gewässerausbau ist z..T.. von Altablagerungen betroffen,,
die den Damm füür die Autobahn und die Industriebahn umfassen ((88002222--000088,, --001155,, --001177 gemäßß Kataster
Untere Umweltbehörde,, Stadt Bonn)).. Die Altablagerungen finden in den Darstellungen zum Gewässer--
ausbau keine Erwähnung.. Es ist zu klären,, wie mit dem Aushub der Auffüüllungen zu verfahren ist.. Im Be--
reich des Gewässerausbaus sind die Altablagerungen gegen das Eindringen von Bachwasser aus dem
Thelenbach abzudichten.. Auch außßerhalb dieses Bereichs muss als Unterlage bindiges Material vorhan--
den sein,, das verdichtet werden muss,, um Wasserverluste an den Untergrund zu vermeiden.. SofernSeite 6 von 9
Seite 66
—
—
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beim Aushub des Gewässerprofils durchlässiger Untergrund freigelegt wird,, ist dieser mit verdichtetem
bindigen Material abzudecken..
Die Unterlagen enthalten nur technische Profile.. Es fehlen beispielhafte Darstellungen der Gestaltung
ausgewählter Querschnitte füür die unterschiedlich ausgebildeten Abschnitte mit Darstellung von Ab-- und
Auftrag,, Angabe der Böschungsneigungen,, Sohlbreiten,, Höhen füür Sohle und Gelände,, Eintragung des
Bodenprofils mit Angabe der Bodenarten..
Die Ausfüührungen zum Gewässerausbau enthalten keine Hinweise füür die spätere Unterhaltung des
Thelenbaches.. Es sollte noch ein Unterhaltungskonzept vorgelegt werden..
Anmerkung zum Erläuterungsbericht:: Auf Seite 55 oben heißßt es:: „Die Länge des Gewässers bis zur Ein--
leitung beträgt 11,,55 km,, davon sind ca.. die Hälfte verrohrt bzw.. offengelegt..“ Diese Darstellung ist nicht
nachvollziehbar.. Mit Einleitung ist vermutlich der Übergang in die Verrohrung an der Röhfeldstraßße ge--
meint.. Der Thelenbach hat bis dort eine Länge von ca.. 11,,33 Km.. Davon verlaufen ca.. 6666 %% offen und 3344
%% verrohrt..
Verkehrsplanung::
11.. Anlage 11,, Erläuterungsbericht,, Seiten 1177 // 1188 // 1199:: Die Auswahl der Variante // die Variantenunter--
suchung füür die Anschlussstelle ist nicht nachvollziehbar dargestellt..
Es wird die Variante 22 als die Vorzugsvariante füür die AS Maarstraßße genannt,, ohne jedoch die an--
deren Varianten zur AS Maarstraßße explizit zu benennen..
22.. Anlage 11,, Erläuterungsbericht,, Seite 2211 und Anlage 55,, Lageplan L11D Siegburger Straßße
a)) An der Einmüündung Maria--Montessori--Allee – Siegburger Straßße ist ein Kreisverkehr in der
Diskussion.. Erste Pläne wurden mit dem Landesbetrieb bereits diskutiert.. Hier ist ggf.. der An--
schluss anzupassen..
b)) Es ist nicht klar in welcher Weise die Einmüündung „Am Herz--Jesu--Kloster“ -- Siegburger
Straßße geregelt werden soll.. Aufgrund der verringerten Verkehrsbelastung ((s.. Gutachten Ver--
kehrskonzept Beuel Ost mit AS Maarstraßße – Verkehrsmodellbetrachtungen,, VSU,, 2277..0011..22001155))
ist üüber die Art der Signalanlage noch mit dem Tiefbauamt der Stadt Bonn zu sprechen..
c)) Die neu anzulegende Bushaltestelle „Püützchen Zur Autobahn“ stadteinwärts ist entspre--
chend der anerkannten Regeln der Technik barrierefrei auszubauen..
Der Bussteig sollte gemäßß den aktuellen Richtlinien eine Mindestbreite von 22,,5500 m und eine
Kantenlänge von min.. 1188 m aufweisen.. Zusätzlich ist Platz füür ein Wartehäuschen ((22 m x 55 m;;
es gibt auch neuere größßere Typen mit Begrüünung,, die ggf.. mit dem Stadtplanungsamt abtzu--
stimmen sind)) vorzusehen,, da hier auf Grund der Nähe der Schulen und des neu zu entwickeln--
den Baugebietes des Wissenschaftsparks ein Bedarf gesehen wird..
d)) Der kombinierte Geh--//Radweg auf der Nordseite der Siegburger Straßße östlich der A 5599 soll in
voller Breite ((44,,2255 m)) vom Brüückenbauwerk der A 5599 bis zum Anschluss an den Bestand in
möglichst gerader Wegefüührung gefüührt werden..
33.. Anlage 11,, Erläuterungsbericht,, Seite 2222 -- 2244 und Anlage 55,, Lageplan L22D,, Anhang 66 HBS--
Nachweise im nachgeordneten Straßßennetz;; Maarstraßße
a)) Leistungsfähigkeitsnachweis füür den Kreisverkehr ist erforderlich.. Zu berüücksichtigen ist
hierbei auch die Bedarfs--LSA füür Radfahrer // Fußßgänger an der Zu-- // Abfahrt zu // von der Trom--
pete..Seite 7 von 9
Seite 77
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b)) Schleppkurvennachweis füür das größßte Bemessungsfahrzeug füür den Kreisverkehr ist erfor--
derlich..
Es wird darauf hingewiesen,, dass der Entwurf zur Maarstraßße noch von den Ratsgremien der
Stadt Bonn beschlossen werden muss.. D.. h.. eventuelle Änderungen im Querschnitt müüssen nach
erfolgtem Ratsbeschluss in die Planungen zur Autobahnanschlussstelle Maarstraßße mit aufgenom--
men werden..
44.. Anlage 2200 Verkehrsuntersuchung
Es wird davon ausgegangen,, dass die Strukturdaten zum Wohnpark Vilich--Müüldorf II zwischen
der Stadtbahnstrecke der Linie 6666 und der B 5566 füür das Prognosenetz 22003300 gemäßß der Abstim--
mung mit dem städtischen Gutachter VSU berüücksichtigt sind..
Es wird ferner darauf hingewiesen,, dass zum geplanten Gewerbepark ((begrenzt durch B 5566,, Ge--
samtschule,, Siegburger Straßße und A 5599)) noch eine Mikrosimulation ansteht,, in der auch eine An--
bindung des Gewerbeparks an die B5566 untersucht wird.. Die Ergebnisse sollten hier in die Ver--
kehrsuntersuchung einfließßen..
In der Verkehrsuntersuchung sind keine Leistungsfähigkeitsberechnungen füür die Siegburger
Straßße enthalten.. Angesichts der zu erwartenden Verkehrsbelastungen,, die sich aus der Schlie--
ßßung der AS Püützchen ergeben,, sollte die Leistungsfähigkeit füür die Knotenpunkte entlang der
Siegburger Straßße ((insbesondere Siegburger Straßße//Am Herrengarten)) in einer Prognosevariante,,
ohne den seitens der Stadt Bonn geplanten Büüro-- und Gewerbepark ((Bebauungsplan Nr.. 88002244--
2200)),, betrachtet werden.. Hier wäre eine Abstimmung zwischen Planungsbüüro ((IGS)) und Stadt Bonn
sinnvoll..
Baustellenmanagement
Zur Minimierung von verkehrlichen Beeinträchtigungen ist vor Beginn der Baumaßßnahmen ein mit der
Bundesstadt Bonn einvernehmlich abgestimmtes Baustellen-- und Maßßnahmenkonzept zur Lenkung und
Reduzierung der innerstädtischen Verkehre,, zur Verhinderung von Schleichwegverkehren,, sowie zur
möglichst konfliktfreien Füührung der Baustellenverkehre zu erstellen..
Mit freundlichen Grüüßßen
In Vertretung
Helmut Wiesner
Stadtbaurat
Mitzeichnung::
I..V.. Gez..Seite 8 von 9
Seite 88
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—
—
Frau Katja Dörner
OberbüürgermeisterinSeite 9 von 9

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Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de