220201 · Mitteilungsvorlage
Sachstand Planfeststellungverfahren für den Anschluss der Maarstraße an die Bundesautobahn 59 im Stadtbezirk Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 220201
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 14.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220201 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Sachstand Planfeststellungverfahren für den Anschluss der Maarstraße an die Bundesautobahn 59 im Stadtbezirk Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße (einschließlich Folgemaßnahmen) wurde mit dem Antrag des damals noch zuständigen Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 10.9.2015 und der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen in der Zeit vom 03.11.2015 bis 05.01.2016 eröffnet. Die während der Offenlage vorgetragenen Einwendungen und Anregungen erforderten weitere Untersuchungen und Ergänzungen sowie eine Überarbeitung der Planfeststellungsunterlagen. Die daraufhin erstellten Planunterlagen zum Deckblattverfahren haben in der Zeit vom 26.05.2021 bis 25.06.2021 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind bei der Stadt Bonn 29. Stellungnahmen von Bürgern abgegeben worden, die gemeinsam mit der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Stadt vom 09.08.2021 an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet wurden. Eine Gegenäußerung zu den seitens der Stadt Bonn vorgetragenen Gesichtspunkten oder eine Erörterung der Einwendungen ist bislang noch nicht erfolgt. Anlage/n 1 Gesamtstellungnahme Stadt Bonn (öffentlich)Seite 1 von 9 Dieses Schreiben wurde auf 110000 %% Recyclingpapier gedruckt Büürgertelefon:: 00222288 -- 777700 Internet:: www..bonn..de Öffnungszeiten Mo,, Do:: 88..0000 -- 1188..0000 Uhr Di,, Mi,, Fr:: 88..0000 -- 1133..0000 Uhr Zusätzliche telefonische Servicezeit Di,, Mi:: 1133..0000 -- 1166..0000 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel Bahnen:: 6611,, 6622,, 6666,, 6677 Busse:: 660022,, 660044,, 660055 Sparkasse KölnBonn IBAN:: DE7799 33770055 00119988 00000000 00111133 1122 BIC:: COLSDE3333 Volksbank Köln Bonn eG IBAN:: DE9955 33880066 00118866 22000033 77553300 1100 BIC:: GENODED11BRS — — — Bundesstadt Bonn -- Amt 6611--44-- 5533110033 Bonn Die Oberbüürgermeisterin Bezirksregierung Köln Dez.. 2255 – Planfeststellung Straßßen Zeughausstraßße 22 – 1100 5500 666677 Köln Stadtplanungsamt Stadthaus Berliner Platz 22 Ansprechpartner//in ((auch füür barrierefreie Dokumente)) Telefon 0022 2288.. 7777 Telefax 0022 2288.. 7777 996611 E--Mail Aufzugsgruppe,, Etage,, Zimmer 22 // 77 C Mein Zeichen 6611--44 Datum 0099..0088..22002211 Planfeststellung füür den Neubau der Anschlussstelle Maarstraßße A 5599 Bonn -- Beuel,, von Betr..--km 2288++ 332255 bis Betr.. – km 3300++ 668800 -- Deckblattverfahren Sehr geehrter Herr ,, die Planunterlagen füür das o..g.. Bauvorhaben haben in der Zeit vom 2266..0055..22002211 bis 2255..0066..22002211 bei der Stadtverwaltung Bonn,, Amt füür Boden-- management und Geoinformation,, Stadthaus,, Etage 77 C,, Berliner Platz 22,, 5533111111 Bonn während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen.. Auf die Auslegung wurde durch ortsüübliche Bekanntmachung am 1199..0055..22002211 hingewiesen.. Sie erfolgte durch Bekanntmachung im Amts-- blatt Nr.. 3344 ((5533.. Jahrgang)) der Bundesstadt Bonn.. Daneben erfolgte am gleichen Tag eine Hinweisbekanntmachung in der Regionalzeitung „Schaufenster“,, die an alle Bonner Haushalte verteilt wird.. Die öffentliche Auslegung wurde auf den Planunterlagen durch Unter-- schrift und Amtssiegel bestätigt.. In der Anlage sind eine Bescheinigung üüber die öffentliche Bekanntma-- chung,, eine Ausfertigung des Amtsblattes der Bundesstadt Bonn,, eine Kopie der Veröffentlichung im „Schaufenster“,, eine Liste der in Kenntnis gesetzten nicht ortsansässigen Betroffenen sowie die Planunterlagen bei-- gefüügt.. Während der Einwendungsfrist sind bei der Bundesstadt Bonn nachfol-- gende,, als Anlagen zu diesem Schreiben beigefüügte Einwendungen ein-- gegangen:: ((anoymisiert)) Zu dem Planfeststellungsverfahren wird seitens der Bundesstadt Bonn nachfolgende Stellungnahme ab-- gegeben::Seite 2 von 9 Seite 22 — — — Kampfmittel Nach Rüücksprache mit der Bezirksregierung Düüsseldorf ist eine unmittelbare Einbindung des Kampfmit-- telbeseitigungsdienstes erst notwendig,, wenn konkrete Baumaßßnahmen mit entsprechenden Erdaushub absehbar sind.. Wie dem Schreiben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes unter Az..:: 2222..55--33--55331144000000--117799//1188 zu entneh-- men ist,, wurde seinerzeit folglich gar keine Luftbildauswertung durchgefüührt.. Falls nun also füür bestimmte Bereiche eine Luftbildauswertung notwendig ist,, wird gebeten,, den KBD auf dem üüblichen Weg üüber KISKaB zu beteiligen.. Straßßenreinigung Aus Sicht der bonnorange AöR bestehen gegen die Maßßnahme keine grundsätzlichen Bedenken.. Naturgemäßß bedeutet eine erhöhte Verkehrsbelastung der diesen Verkehr aufnehmenden Straßßen auch eine erhöhte Verschmutzung des Umfelds.. Dies kann eine Erhöhung des Reinigungsintervalls und somit der --kosten bedeuten;; in diesem Fall – da der Abschnitt noch ungewidmet ist – im Auftrag des Straßßen-- baulastträgers.. Hierzu können jedoch erst nach Bau und Qualitätsaufnahmen vor Ort abschließßende Aussagen getroffen und dann mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.. Straßßenausbau Die finale Querschnittvariante füür die Maarstraßße ist noch festzulegen.. Es ist vorgesehen,, diese im nächsten Planungsschritt mit Straßßen..NRW abzustimmen.. Es wird darauf hingewiesen,, dass sich einige der Grundstüücksflächen,, die während der Bauzeit in An-- spruch genommen werden müüssen,, in Privateigentum befinden und diese nicht frei zugänglich bzw.. üüberbaut sind.. Landschaftsplanung Die Flächen des Integrierten Freiraumsystems mit dem Planungshinweis „Entwicklung“ weisen an dieser Stelle bereits eine Aussparung auf,, so dass hier keine Beeinträchtigung bzw.. Inan-- spruchnahme durch die geplante straßßenbauliche Maßßnahme an dieser Stelle vorliegt.. Lediglich die in den Maßßnahmenblättern V//A11,, G//A11 und A22 ((Datei VS0022_99_33D_LBP-- Massnahmenblaetter_220000111144..pdf)) enthaltenen Pflanzenlisten füühren als zu pflanzendes Gehölz neben anderen Arten auch den Berg--Ahorn ((Acer pseudoplatanus)) auf.. Diese Wahl bitten wir zu prüüfen,, da die genannte Art als Baum des feucht--küühlen Bergklimas füür wärmebelastete Tieflagen nur wenig geeignet ist.. Grunderwerb Die Stadt Bonn ist in Teilbereichen Grundstüückseigentüümerin der von dem Neubau der Anschlussstelle Maarstraßße betroffenen Flächen.. Einer Bereitstellung der füür die Maßßnahme benötigten Flächen steht grundsätzlich nichts entgegen.. Naturschutz Der Ausbaubereich grenzt unmittelbar an ein Natura--22000000 und Naturschutzgebiet und an anderer Stelle an ein Landschaftsschutzgebiet an.. Gesetzlich geschüützte oder schutzwüürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung füür den Biotopverbund können dementsprechend von der Planung betroffen sein..Seite 3 von 9 Seite 33 — — — FFH--VP Das geplante Vorhaben grenzt an das FFH--Gebiet „Siebengebirge“ ((DE--55330099--330011)) an.. Gemäßß §§ 3344 Abs.. 11 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchfüührung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhal-- tungszielen eines Natura 22000000--Gebietes zu üüberprüüfen,, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind,, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.. Die vorliegende FFH--Verträglichkeitsprüüfung ((FFH--VP)) wurde 22001155 erstellt.. Die Stadt Bonn hat in ihrer Gesamtstellungnahme zum Planfeststellungsverfahren vom 1133..0011..22001166 dazu Stellung genommen.. Seit 22001155 wurden die entscheidungserheblichen Unterlagen füür eine FFH--VP durch das LANUV aktuali-- siert.. Bestandteil einer FFH--VP sind die Protokolle Teil A und B des Fachinformationssystems zur FFH-- Verträglichkeitsprüüfung in NRW ((FIS FFH--VP)),, die in der vorliegenden FFH--VP nicht enthalten sind und daher nachgereicht werden müüssen.. In der Summationsprüüfung der vorgelegten FFH--VP werden mögliche existierende Beeinträchtigungen außßerhalb des Vorhabens nicht berüücksichtigt.. Die Summationsprüüfung ist um diese zu ergänzen und entsprechend zu üüberarbeiten.. Die FFH--VP kommt bei der Ermittlung der Beeinträchtigung durch Stickstoff zu dem Ergebnis,, dass der LRT 99113300 „Waldmeister--Buchenwald“ erheblich beeinträchtigt werden kann.. Die Vorbelastung des Ge-- biets liegt bereits bei einem Stickstoffeintrag von 1155 bis 2200 kg N//((ha**a)),, wobei der Critical Load des Aus-- stoßßes vom LANUV als vorläufiger Wert füür das Gebiet mit 1133 kg bis 1166 kg N//((ha**a)) angegeben wird.. Da bereits die Vorbelastung durch Stickstoffeinträge den maßßgeblichen Critical Load üüberschreitet,, spricht jede zusätzliche Belastung dem Erhaltungsziel entgegen.. Dies gilt,, da sowohl die Bagatellschwelle als auch die Flächenbagatelle durch die prognostizierte Zusatzbelastung erheblich üüberschritten werden.. Daher sind entsprechende Schadensbegrenzungsmaßßnahmen zu treffen.. Die FFH--VP kommt zu dem Ergebnis,, dass als einzig wirksame Maßßnahme zu Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des FFH-- Gebiets eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung darstellt,, die daher auch im Anschluss an die Bau-- arbeiten verbindlich umgesetzt werden muss.. Die FFH--VP ist unter Berüücksichtigung der genannten Punkte zu aktualisieren.. Artenschutz Bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren müüssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden.. Hierfüür ist eine Artenschutzprüüfung ((ASP)) durchzufüühren,, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüüfverfahren unterzogen wird.. Die Notwendigkeit zur Durchfüührung einer ASP ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ((BNatSchG)).. Im Zusammenhang mit baurechtlichen Genehmigungsverfahren sind füür die europäisch geschüützten Arten ((wie die einheimischen Vogel-- und Fledermausarten)) die in §§ 4444 Abs..11 BNatSchG formulierten Zugriffs-- verbote zu beachten.. Demnach ist es u..a.. verboten,, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu töten,, sie erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs-- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.. In einer ersten Stufe der ASP wird durch eine üüberschlägige Prognose geklärt,, ob und ggf.. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können.. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind,, ist füür die betreffenden Arten eine vertiefende Artenschutzprüüfung mit Art--füür--Art Analyse ((ASP Stufe II)) erforderlich.. Füür den Neubau der Anschlussstelle Maarstraßße einschließßlich des Ausbaus der A 5599 wurden Arten-- schutzprüüfungen der Stufe I und II durchgefüührt und das Ergebnis der ASP Stufe II vorgelegt..Seite 4 von 9 Seite 44 — — — Die Artenschutzprüüfung der Stufe II wurde nach einer Überarbeitung im Januar 22002200 der Unteren Natur-- schutzbehörde erneut zur Prüüfung vorgelegt.. Im Zuge des Verfahrens 22001166 hat die Untere Naturschutz-- behörde folgende Anmerkungen vorgebracht,, die nach der Überarbeitung der ASP II 22002200 weiterhin nicht ausreichend sind:: − Die dargestellte Bestandsaufnahme der Fledermausfauna wurde bereits 22001166 aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde als nicht ausreichend füür die Beurteilung möglicher Auswirkungen der Straßßen-- baumaßßnahme auf die lokalen Fledermauspopulationen angesehen.. Auch die üüberarbeitete Fassung der ASP lässt weder die Termine,, die Dauer der Untersuchungen noch die Beobachtungsumstände erkennen.. Es ist weiterhin unklar,, welche Flächen mittels welcher Methoden tatsächlich untersucht wurden.. − Die ursprüüngliche Kartierung zur Erfassung der Zauneidechse ((Lacerta agilis)) wurde im Rahmen der Stellungnahme 22001166 als nicht ausreichend bewertet.. Die Kartierung wurde im Nachgang durch vier Begehungen ((Früühjahr// Sommer 22001188)) ergänzt.. Vom LANUV werden als Methodenstandard sechs Begehungen im Zeitraum von Mitte April bis Mitte September vorgesehen.. Die genauen Termine zur Begehung liegen der Unteren Naturschutzbehörde nicht vor.. Es konnte erneut kein Nachweis von Zauneidechsen erbracht werden,, wobei diese auch schwer nachzuweisen sind.. − Das Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf--Ameisenbläulings ((Maculinea nausithous)) wurde bereits 22001155 aufgrund nicht geeigneter Lebensräume ausgeschlossen.. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbe-- hörde weist der Eingriffsbereich mit seinen binsen-- und seggenreichen Feuchtwiesen sowie den be-- gleitenden Grabenrändern potenziell geeignete Habitatstrukturen füür diese Art auf.. Das nächste be-- kannte Vorkommen von Maculinea nausithous befindet sich weniger als 550000 m vom Eingriffsort ent-- fernt.. Ob der Großße Wiesenknopf ((Sanguisorba officinalis)) im Eingriffsbereich vorkommt,, ist den üüber-- arbeiteten Unterlagen nicht zu entnehmen.. Zusammenfassend kommt die ASP der Stufe II zu dem Ergebnis,, dass unter Berüücksichtigung aller im Gutachten detailliert aufgefüührten Maßßnahmen die Verbote des §§ 4444 Abs.. 11 BNatSchG nicht eintreten,, sodass ein Ausnahmeantrag gem.. §§ 4455 Abs.. 77 BNatSchG nicht notwendig ist.. Landschaftspflegerischer Begleitplan Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den einschlägigen Regelungen enthält der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan ((LBP)) alle zur Abhandlung der Eingriffsregelung erforderlichen An-- gaben und wurde im Rahmen des Deckblattverfahrens 22002200 üüberarbeitet.. Das geplante Vorhaben stellt naturschutzfachlich einen Eingriff in Natur und Landschaft dar ((§§ 1144 ((11)) BNatSchG)).. Füür folgende im LBP festgelegte Maßßnahmen wird Änderungsbedarf gesehen:: ‹ Vermeidungsmaßßnahme V33:: Fledermausgerechte Schutzzäune als küünstliche Leitstruktur und damit temporäre Kollisionsschutzmaßßnahme werden mit einer Höhe von 22 m gefordert.. Die Untere Naturschutzbehörde sieht zur vollen Entfaltung ihrer Wirksamkeit eine Mindesthöhe von 44 m üüber Gradient als fachlich geboten an.. ‹ Vermeidungsmaßßnahmen V 66 und V 77:: Ergänzend zu den im LBP aufgefüührten Maßßnahmen werden die Maßßnahmen folgendermaßßen konkretisiert:: Lässt sich die Fällung der Höhlenbäume nicht vermeiden,, ist unmittelbar vor Fällung der Höhlenbäume eine Kontrolle auf einen aktuellen Besatz mit Fledermäusen durchzufüühren ((ökologische Baubegleitung)),, um eine Betroffenheit von Fledermäusen auszuschließßen.. Hierzu ist während der Wintermonate eine endoskopische Kon-- trolle notwendig.. Ab April ist eine Aus-- // Einflugskartierung mit Detektor ausreichend.. Sollten Wochenstubenquartiere vorhanden sein,, könnten Baumaßßnahmen einen Konflikt mit dem Zugriffsverbot des §§ 4444 ((11)) 22 BNatSchG auslösen.. In diesem Fall sind Rodungsarbeiten auszuset-- zen und Vermeidungsmaßßnahmen mit der Unteren//Höheren Naturschutzbehörde abzustimmen.. Bei Abbrucharbeiten ist mittels Sichtprüüfung möglichst kurzzeitig vor Beginn der Abbrucharbeiten sicherzustellen,, dass sich keine aktuell genutzten Nester,, Brutvögel oder Fledermäuse am oder imSeite 5 von 9 Seite 55 — — — Gebäude befinden,, um eine Tötung oder Verletzung von Individuen ((Verbotstatbestände nach §§ 4444 Abs.. 11 BNatSchG)) zu vermeiden.. Werden bei der abschließßenden Sichtprüüfung Vogelbruten oder Fledermäuse vorgefunden,, sind die Abbrucharbeiten auszusetzen,, bis die Jungvögel flüügge sind.. Werden Fledermäuse vorgefunden,, sind die Abbrucharbeiten auszusetzen und die Un-- tere//Höhere Naturschutzbehörde zu informieren.. Nachweise üüber die erfolgten Untersuchungen sind vor Durchfüührung der Rodungs-- und Abrissar-- beiten der Unteren//Höheren Naturschutzbehörde unaufgefordert vorzulegen.. ‹ Ausgleichsmaßßnahme A33 // ACEF33:: Die Unterhaltung und Pflege der Maßßnahme ist dauerhaft sicherzustellen.. ‹ Ausgleichsmaßßnahme A44:: Füür die Beleuchtung sind Lampen mit kaltweißßem Licht und einer Farbtemperatur von maximal 22..440000K zu verwenden.. ‹ Die Umsetzung der im LBP aufgefüührten Ausgleichs-- bzw.. Wiederherstellungsmaßßnahmen haben unmittelbar nach Beendigung der Bauarbeiten zu erfolgen.. ‹ Füür die vorgesehenen Anpflanzungen und Ansaaten wird auf die Vorgaben in §§ 4400 BNatSchG zur Verwendung von gebietseigenen Gehölzen und gebietseigenem Saatgut hingewiesen.. ‹ Alle weiteren im LBP detailliert beschriebenen Maßßnahmen sind zwingend zu beachten und wer-- den hier nicht noch einmal aufgefüührt.. Umverlegung Thelenbach Füür die Herstellung des Autobahnanschlusses Maarstraßße ist der Thelenbach zu verlegen.. Der Thelen-- bach ist gemäßß §§ 33 Wasserhaushaltsgesetz ((WHG)) ein Gewässer,, auf das nach §§ 22 Abs.. 11 WHG die Bestimmungen des Wasserrechts anzuwenden sind.. Bei der Verlegung des Bachs handelt es sich um einen Gewässerausbau gemäßß §§ 6677 Abs.. 22 WHG.. Gewässerausbauten bedüürfen nach §§ 6688 Abs.. 11 WHG der Planfeststellung oder,, wenn die Maßßnahme nicht UVP--Pflichtig ist,, der Plangenehmigung ((WHG §§ 6688 Abs.. 22)).. Da es sich bei der Verlegung des Thelenbachs um eine notwendige Folgemaßßnahme der Straßßenbau-- maßßnahme handelt,, ist gemäßß §§ 7755 Abs.. 11 Verwaltungsverfahrensgesetz füür den Gewässerausbau keine eigenständige Planfeststellung erforderlich.. Die Planfeststellung füür den Gewässerausbau erfolgt innerhalb des Verfahrens füür den Straßßenbau und hat die formalen Anforderungen an das Genehmi-- gungsverfahren nach dem Wasser-- und Verwaltungsverfahrensrecht zu erfüüllen.. Maßßnahmen zum Gewässerausbau haben die allgemeinen Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung nach §§ 66 WHG sowie die Vorgaben des §§ 2277 WHG und die durch das füür Umwelt zuständige Ministerium im Ministerialblatt füür das Land Nordrhein--Westfalen veröffentlichten Grundsätze füür den Gewässeraus-- bau zu beachten.. Im Ministerialblatt füür das Land Nordrhein--Westfalen wurde die Richtlinie füür die Ent-- wicklung naturnaher Fließßgewässer in Nordrhein--Westfalen ((Blaue Richtlinie)) als allgemein anerkannte Regel der Technik eingefüührt.. Der geplante Gewässerausbau entspricht den vorgenannten wasserwirtschaftlichen Maßßgaben.. Vor Er-- lass eines Planfeststellungsbeschlusses sind jedoch die nachfolgenden Punkte zu beachten.. Der vorhandene Boden wird als sandiger Lehm mit Steinen der Kantenlänge von 55 – 1100 cm angegeben.. Dieser kann als Substrat füür die Gewässersohle verwendet werden,, sofern es sich um den natüürlich an-- stehenden Boden handelt.. Die Fläche füür den Gewässerausbau ist z..T.. von Altablagerungen betroffen,, die den Damm füür die Autobahn und die Industriebahn umfassen ((88002222--000088,, --001155,, --001177 gemäßß Kataster Untere Umweltbehörde,, Stadt Bonn)).. Die Altablagerungen finden in den Darstellungen zum Gewässer-- ausbau keine Erwähnung.. Es ist zu klären,, wie mit dem Aushub der Auffüüllungen zu verfahren ist.. Im Be-- reich des Gewässerausbaus sind die Altablagerungen gegen das Eindringen von Bachwasser aus dem Thelenbach abzudichten.. Auch außßerhalb dieses Bereichs muss als Unterlage bindiges Material vorhan-- den sein,, das verdichtet werden muss,, um Wasserverluste an den Untergrund zu vermeiden.. SofernSeite 6 von 9 Seite 66 — — — beim Aushub des Gewässerprofils durchlässiger Untergrund freigelegt wird,, ist dieser mit verdichtetem bindigen Material abzudecken.. Die Unterlagen enthalten nur technische Profile.. Es fehlen beispielhafte Darstellungen der Gestaltung ausgewählter Querschnitte füür die unterschiedlich ausgebildeten Abschnitte mit Darstellung von Ab-- und Auftrag,, Angabe der Böschungsneigungen,, Sohlbreiten,, Höhen füür Sohle und Gelände,, Eintragung des Bodenprofils mit Angabe der Bodenarten.. Die Ausfüührungen zum Gewässerausbau enthalten keine Hinweise füür die spätere Unterhaltung des Thelenbaches.. Es sollte noch ein Unterhaltungskonzept vorgelegt werden.. Anmerkung zum Erläuterungsbericht:: Auf Seite 55 oben heißßt es:: „Die Länge des Gewässers bis zur Ein-- leitung beträgt 11,,55 km,, davon sind ca.. die Hälfte verrohrt bzw.. offengelegt..“ Diese Darstellung ist nicht nachvollziehbar.. Mit Einleitung ist vermutlich der Übergang in die Verrohrung an der Röhfeldstraßße ge-- meint.. Der Thelenbach hat bis dort eine Länge von ca.. 11,,33 Km.. Davon verlaufen ca.. 6666 %% offen und 3344 %% verrohrt.. Verkehrsplanung:: 11.. Anlage 11,, Erläuterungsbericht,, Seiten 1177 // 1188 // 1199:: Die Auswahl der Variante // die Variantenunter-- suchung füür die Anschlussstelle ist nicht nachvollziehbar dargestellt.. Es wird die Variante 22 als die Vorzugsvariante füür die AS Maarstraßße genannt,, ohne jedoch die an-- deren Varianten zur AS Maarstraßße explizit zu benennen.. 22.. Anlage 11,, Erläuterungsbericht,, Seite 2211 und Anlage 55,, Lageplan L11D Siegburger Straßße a)) An der Einmüündung Maria--Montessori--Allee – Siegburger Straßße ist ein Kreisverkehr in der Diskussion.. Erste Pläne wurden mit dem Landesbetrieb bereits diskutiert.. Hier ist ggf.. der An-- schluss anzupassen.. b)) Es ist nicht klar in welcher Weise die Einmüündung „Am Herz--Jesu--Kloster“ -- Siegburger Straßße geregelt werden soll.. Aufgrund der verringerten Verkehrsbelastung ((s.. Gutachten Ver-- kehrskonzept Beuel Ost mit AS Maarstraßße – Verkehrsmodellbetrachtungen,, VSU,, 2277..0011..22001155)) ist üüber die Art der Signalanlage noch mit dem Tiefbauamt der Stadt Bonn zu sprechen.. c)) Die neu anzulegende Bushaltestelle „Püützchen Zur Autobahn“ stadteinwärts ist entspre-- chend der anerkannten Regeln der Technik barrierefrei auszubauen.. Der Bussteig sollte gemäßß den aktuellen Richtlinien eine Mindestbreite von 22,,5500 m und eine Kantenlänge von min.. 1188 m aufweisen.. Zusätzlich ist Platz füür ein Wartehäuschen ((22 m x 55 m;; es gibt auch neuere größßere Typen mit Begrüünung,, die ggf.. mit dem Stadtplanungsamt abtzu-- stimmen sind)) vorzusehen,, da hier auf Grund der Nähe der Schulen und des neu zu entwickeln-- den Baugebietes des Wissenschaftsparks ein Bedarf gesehen wird.. d)) Der kombinierte Geh--//Radweg auf der Nordseite der Siegburger Straßße östlich der A 5599 soll in voller Breite ((44,,2255 m)) vom Brüückenbauwerk der A 5599 bis zum Anschluss an den Bestand in möglichst gerader Wegefüührung gefüührt werden.. 33.. Anlage 11,, Erläuterungsbericht,, Seite 2222 -- 2244 und Anlage 55,, Lageplan L22D,, Anhang 66 HBS-- Nachweise im nachgeordneten Straßßennetz;; Maarstraßße a)) Leistungsfähigkeitsnachweis füür den Kreisverkehr ist erforderlich.. Zu berüücksichtigen ist hierbei auch die Bedarfs--LSA füür Radfahrer // Fußßgänger an der Zu-- // Abfahrt zu // von der Trom-- pete..Seite 7 von 9 Seite 77 — — — b)) Schleppkurvennachweis füür das größßte Bemessungsfahrzeug füür den Kreisverkehr ist erfor-- derlich.. Es wird darauf hingewiesen,, dass der Entwurf zur Maarstraßße noch von den Ratsgremien der Stadt Bonn beschlossen werden muss.. D.. h.. eventuelle Änderungen im Querschnitt müüssen nach erfolgtem Ratsbeschluss in die Planungen zur Autobahnanschlussstelle Maarstraßße mit aufgenom-- men werden.. 44.. Anlage 2200 Verkehrsuntersuchung Es wird davon ausgegangen,, dass die Strukturdaten zum Wohnpark Vilich--Müüldorf II zwischen der Stadtbahnstrecke der Linie 6666 und der B 5566 füür das Prognosenetz 22003300 gemäßß der Abstim-- mung mit dem städtischen Gutachter VSU berüücksichtigt sind.. Es wird ferner darauf hingewiesen,, dass zum geplanten Gewerbepark ((begrenzt durch B 5566,, Ge-- samtschule,, Siegburger Straßße und A 5599)) noch eine Mikrosimulation ansteht,, in der auch eine An-- bindung des Gewerbeparks an die B5566 untersucht wird.. Die Ergebnisse sollten hier in die Ver-- kehrsuntersuchung einfließßen.. In der Verkehrsuntersuchung sind keine Leistungsfähigkeitsberechnungen füür die Siegburger Straßße enthalten.. Angesichts der zu erwartenden Verkehrsbelastungen,, die sich aus der Schlie-- ßßung der AS Püützchen ergeben,, sollte die Leistungsfähigkeit füür die Knotenpunkte entlang der Siegburger Straßße ((insbesondere Siegburger Straßße//Am Herrengarten)) in einer Prognosevariante,, ohne den seitens der Stadt Bonn geplanten Büüro-- und Gewerbepark ((Bebauungsplan Nr.. 88002244-- 2200)),, betrachtet werden.. Hier wäre eine Abstimmung zwischen Planungsbüüro ((IGS)) und Stadt Bonn sinnvoll.. Baustellenmanagement Zur Minimierung von verkehrlichen Beeinträchtigungen ist vor Beginn der Baumaßßnahmen ein mit der Bundesstadt Bonn einvernehmlich abgestimmtes Baustellen-- und Maßßnahmenkonzept zur Lenkung und Reduzierung der innerstädtischen Verkehre,, zur Verhinderung von Schleichwegverkehren,, sowie zur möglichst konfliktfreien Füührung der Baustellenverkehre zu erstellen.. Mit freundlichen Grüüßßen In Vertretung Helmut Wiesner Stadtbaurat Mitzeichnung:: I..V.. Gez..Seite 8 von 9 Seite 88 — — — Frau Katja Dörner OberbüürgermeisterinSeite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de